entschuldigt diese Frage, ich weiß, dass sie hier schon einmal bei so einem liturgischer-Missbrauch-Bild besprochen wurde, aber ich habe es trotz Suchfunktion nicht mehr gefunden.
Es gibt doch eine Regelung im Kirchenrecht, dass der Wein nicht in einem Glasgefäß konsekriert werden darf, oder? Irgendjemand hatte das damals zitiert hier im Forum, aber ich weiß nicht mehr woraus und ich weiß auch nicht mehr in welchem Thread
Deshalb bin ich dankbar für eure Hinweise.
lg
azs