''Gemischtkonfessionelle'' Ehen

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ad-fontes
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Re:

Beitrag von ad-fontes »

anneke6 hat geschrieben:Viele nehmen es nicht mehr ernst. Ich mußte das selbst am Samstag erfahren, als ich ein paar Frauen über bestimmte Sachen aufklärte, z.B. daß es keine "ökumenische Trauung" gibt und dergleichen.
Das kommt einer ökumenischen Trauung aber schon sehr nahe, oder?
E. Noll in: AK Jb 75, 1976, 36 hat geschrieben:Am 16. Mai [1976] wurde in der Klosterkirche Seeon der alt-katholische Priester Dr. Alto Schwaiger mit Frl. Tine von Welden getraut.

Mit Genehmigung der zuständigen Bischöfe richtete die Traufragen an den Bräutigam der alt-katholische Pfarrer Noll und an die Braut der römisch-katholische Pfarrer Ferstl.

Im Anschluß daran feierten die beiden Pfarrer zusammen mit anderen Priestern die Eucharistie. Bei der Kommunion teilte der römisch-katholische Pfarrer den konsekrierten Wein und der Bräutigam die Hostien aus.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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anneke6
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Re: ''gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von anneke6 »

Das ist wohl auch ein Einzelfall. Warum die "zuständigen Bischöfe" das genehmigt haben, das müssen sie selbst wissen, nicht ich. Ich finde es jedoch blödsinnig.
???

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Bernado
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Re: ''gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von Bernado »

anneke6 hat geschrieben:Das ist wohl auch ein Einzelfall. Warum die "zuständigen Bischöfe" das genehmigt haben, das müssen sie selbst wissen, nicht ich. Ich finde es jedoch blödsinnig.
Hier soll man sich nicht mit Wortklaubereien aufhalten. Auch wenn das Wort "Ökumenische Trauung" von vielen gemieden wird - praktisch gibt es die Sache. (Eher abwehren dazu die Kirchensite, eher tolerierend Erbistum Köln). die Sache ist zwar nicht wirklich schön, aber theologisch nicht wirklich bedenklich. Schließlich spendet ja nicht der Priester das Sakrament der Ehe, sondern die Brautleute es sich gegenseitig. Der Priester segnet und notifiziert den Bund vor Gott - und da ist bei der "konverssionsverschiedenen Trauung" ja immer ein katholischer dabei.

Der Missbrauch im oben zitierten Beispiel aus dem Jahr 76 ist vielmehr die anschließende "Konzelebration" des ordentlich inkardinierten katholischen Priesters mit einem suspendierten Priester. Das dürfte aber heute nur noch in den allerseltensten Fällen vorkommen.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

iustus
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Re: Ich gebs zu, ich mach das gerne

Beitrag von iustus »

ar26 hat geschrieben:Um mal die Diskussion zu erleichtern, lasst uns doch einen Blick ins Gesetz werfen:
Der oberste kirchliche Gesetzgeber hat geschrieben:Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.

Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;
Daraus leite ich mal folgendes ab: Wer am Altar lediglich eine "christliche" Erziehung verspricht, wo erkennbar gerade nicht konkret katholisch gemeint ist , der hat das Ehehindernis nicht beseitigt und kann auch nicht ordnungsgemäß dispensiert werden. Wir hätten dann eine Scheindispension und eine Scheinehe. Das macht das Annulieren später einfacher :/ .
Hier muss ich mal genauer nachfragen, weil mir das nun zum zweiten Mal begegnet ist: Der katholische Teil gab im Brautgespräch jeweils an, dass keinerlei Bereitschaft besteht, alles nach Kräften zu tun, dass die Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden.

Die jeweiligen Priester haben es trotzdem im Protokoll angekreuzt (wenn das Protokoll unterschrieben werden musste (ich habe nicht gefragt, ob das jeweils der Fall war), dann hätten sie das Nötige schriftlich erklärt, auch wenn sie mündlich anderes behauptet hatten - und sie tatsächlich nie vorhatten, die Kinder katholisch zu erziehen).

Könnte die Ehe ungültig sein, oder war die Eheschließung "nur" unerlaubt, aber gültig?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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taddeo
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Re: ''gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von taddeo »

Das Brautprotokoll ist eine amtliche Urkunde mit (widerlegbarer) Beweiskraft.
Es müßte hieb- und stichfest nachgewiesen sein, daß das nicht stimmt, was der Pfarrer darin angekreuzt hat. Ansonsten gilt natürlich das schriftliche Dokument. Zu diesem Thema gibt es päpstlich approbierte Partikularnormen der DBK von 1990 (die demnach vorrangig sind gegenüber dem CIC), in denen die Frage an den katholischen Partner nach der katholischen Taufe und Erziehung formuliert ist, aber ausdrücklich als sittliche Pflicht bezeichnet wird. Eine sittliche Pflicht ist aber nicht zwangsläufig eine rechtliche. Die bischöfliche Erlaubnisvollmacht ist im Bereich der DBK generell an alle Seelsorger mit allgemeiner Trauvollmacht im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche delegiert.

iustus
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Re: ''gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von iustus »

Zu diesem Thema gibt es päpstlich approbierte Partikularnormen der DBK von 199 (die demnach vorrangig sind gegenüber dem CIC), in denen die Frage an den katholischen Partner nach der katholischen Taufe und Erziehung formuliert ist, aber ausdrücklich als sittliche Pflicht bezeichnet wird. Eine sittliche Pflicht ist aber nicht zwangsläufig eine rechtliche.
Hier die Partikularnorm mit dem Protokoll als Anlage:

http://recht.drs.de/fileadmin/Rechtsdok ... 1_3a.pdf
taddeo hat geschrieben:Das Brautprotokoll ist eine amtliche Urkunde mit (widerlegbarer) Beweiskraft.
Es müßte hieb- und stichfest nachgewiesen sein, daß das nicht stimmt, was der Pfarrer darin angekreuzt hat. Ansonsten gilt natürlich das schriftliche Dokument.
Nehmen wir mal an, die Betroffenen hätten wirklich schriftlich gelogen. Berührt das die Gültigkeit der Ehe oder "nur" die Erlaubtheit?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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umusungu
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Re: ''gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von umusungu »

hier die konkrete Frage:

"Als katholischer Christ haben sie die Pflicht, ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen. Versprechen sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in ihrer Ehe möglich ist?"

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Yeti
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Re: ''gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von Yeti »

umusungu hat geschrieben:hier die konkrete Frage:

"Als katholischer Christ haben sie die Pflicht, ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen. Versprechen sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in ihrer Ehe möglich ist?"
Mach ich. Unsere dreijährige Tochter sammelt sogar schon Marienfiguren. Mal sehen, wann sie den Rosenkranz auswendig kann. :)
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taddeo
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Re: ''gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von taddeo »

iustus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Das Brautprotokoll ist eine amtliche Urkunde mit (widerlegbarer) Beweiskraft.
Es müßte hieb- und stichfest nachgewiesen sein, daß das nicht stimmt, was der Pfarrer darin angekreuzt hat. Ansonsten gilt natürlich das schriftliche Dokument.
Nehmen wir mal an, die Betroffenen hätten wirklich schriftlich gelogen. Berührt das die Gültigkeit der Ehe oder "nur" die Erlaubtheit?
Ohne Garantie für Unfehlbarkeit:

Diese Lüge würde die Erlaubtheit der Dispens betreffen, so daß diese auf Grund falscher Behauptungen erschlichen wurde.
Da die katholische Kindererziehung aber keines der im Recht genannten trennenden Ehehindernisse betrifft, wäre die Ehe wohl trotzdem gültig.

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Siard
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Re: ''gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von Siard »

taddeo hat geschrieben:Ohne Garantie für Unfehlbarkeit:

Diese Lüge würde die Erlaubtheit der Dispens betreffen, so daß diese auf Grund falscher Behauptungen erschlichen wurde.
Da die katholische Kindererziehung aber keines der im Recht genannten trennenden Ehehindernisse betrifft, wäre die Ehe wohl trotzdem gültig.
Die Formpflicht wäre dann aber auch nicht eingehalten worden – mit den entsprechenden Folgen. Oder?

iustus
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Re: ''Gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von iustus »

Nach Lektüre der Canones 1124 bis 1126 einerseits und der Canones 1108 und 1127 (insbesondere § 2) andererseits sowie der jeweils dazu ergangenen Partikularnormen der DBK stellt sich mir das wie folgt dar:

Es ist zu unterscheiden zwischen

1. dem Verbot des c. 1124, bei dem aber eine Erlaubnis nach c. 1125 i.V.m. 1126 und der dazu ergangenen Partikularnorm möglich ist und

2. der nach c. 1108 vorgeschriebenen Form, bei der eine Erlaubnis nach 1127 § 2 möglich ist.

Für die Gültigkeit der Eheschließung ist laut c. 1108 die Einhaltung der vorgeschriebenen Form (bzw. die entsprechende Erlaubnis nach 1127 § 2) nötig, c. 1124 bis 1126 betreffen (so stellt es sich mir dar) dagegen nur die Erlaubtheit der Eheschließung.

Eine Verbindung, etwa dergestalt, dass die Erlaubnis nach c. 1127 § 2 unter der Bedingung steht, dass c. 1125 i.V.m. c. 1126 und der entsprechenden Partikularnorm eingehalten wird, sehe ich nicht.

Daher wären die Eheschließungen in den von mir beschriebenen Fällen allenfalls unerlaubt, nicht aber ungültig.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

PascalBlaise
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Re: ''Gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von PascalBlaise »

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;
Das hört sich für mich schon auch ein wenig nach Hintertürchen an.
aufrichtige Versprechen
Natürlich keine unaufrichtigen!
nach Kräften alles zu tun
Das kann doch alles und nichts heißen.
Am Ende wohl eine Gewissensentscheidung : Habe ich jetzt genug versucht? Soll ich noch eine Diskussion mehr vom Zaun brechen?

Im Fall dass beide Eltern feste Vorstellungen von der religiösen Erziehung der Kinder haben, muss es doch früher oder später zum offenen Konflikt kommen.
Wer wird deswegen bereit sein, den familiären Frieden zu gefährden?
Irgendwann gibt der Klügere nach, der am Ende dann doch der Dümmere ist. :(
Das ist ein echtes Dilemma. :achselzuck:
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –

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taddeo
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Re: ''Gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von taddeo »

PascalBlaise hat geschrieben:
1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;
Das hört sich für mich schon auch ein wenig nach Hintertürchen an.
aufrichtige Versprechen
Natürlich keine unaufrichtigen!
nach Kräften alles zu tun
Das kann doch alles und nichts heißen.
Am Ende wohl eine Gewissensentscheidung : Habe ich jetzt genug versucht? Soll ich noch eine Diskussion mehr vom Zaun brechen?

Im Fall dass beide Eltern feste Vorstellungen von der religiösen Erziehung der Kinder haben, muss es doch früher oder später zum offenen Konflikt kommen.
Wer wird deswegen bereit sein, den familiären Frieden zu gefährden?
Irgendwann gibt der Klügere nach, der am Ende dann doch der Dümmere ist. :(
Das ist ein echtes Dilemma. :achselzuck:
Nein, so schlimm ist es normalerweise nicht.

Du mußt die obigen canones vor dem Hintergrund der ersten und grundsätzlichen Aussage des Kirchenrechts lesen: Jeder kann und darf heiraten, der nicht durch das Recht daran gehindert wird. Die Freiheit, seinen Lebensstand zu wählen, ist ein sehr hohes Gut in der Kirche.
Das Versprechen zur katholischen Kindererziehung ist dieser grundsätzlichen Freiheit untergeordnet, es hat nicht denselben Rang. Deshalb, und weil die Kirche genau weiß, daß das oft einfach nicht durchführbar ist, ist hier keine unbedingte Pflicht (mehr) gefordert, sondern eben dieses o. g. Versprechen. Einfach aus Faulheit darf sich niemand vor der Pflicht zur katholischen Erziehung drücken; aber wenn es nicht geht, geht es nicht. Ultra posse nemo tenetur, ist ein uralter Rechtsgrundsatz - über sein Vermögen hinaus ist niemand verpflichtet.

PascalBlaise
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Re: ''Gemischtkonfessionelle'' Ehen

Beitrag von PascalBlaise »

Das gefällt mir. "Ultra posse nemo obligatur" nehme ich gleich als Signatur ;)

Im Ernst: In der Realität wird das obige Versprechen wohl oft nicht in der
wirklichen festen Absicht gegeben, es auch zu halten.
Dafür können natürlich die Verfasser des CIC nichts.
Insgesamt bin ich ja froh und finde es sinnvoll, dass Can. 1125 nicht fordender ist.

Auf der anderen Seite verplichtet es einen so, wie es da steht, zu nicht gerade viel.
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –

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