Sinn des Kirchenrechtes
Sinn des Kirchenrechtes
Wann gab es das erste Kirchenrecht? Wem dient das Kirchenrecht und wen schützt es vor was, wer muss das kennen, und wen bedroht es mit was und wem gibt es welche Pflichten? Mit dem Willen Gottes und der Wahrheit kann es ja nichts zutun haben, da es sich laufend ändert.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Sinn des Kirchenrechtes
Na - lass dich mit dieser Haltung mal nicht von den Kirchenrechtlern erwischen.Marion hat geschrieben:Wann gab es das erste Kirchenrecht? Wem dient das Kirchenrecht und wen schützt es vor was, wer muss das kennen, und wen bedroht es mit was und wem gibt es welche Pflichten? Mit dem Willen Gottes und der Wahrheit kann es ja nichts zutun haben, da es sich laufend ändert.
Aber auch als jemand, der vom Recht nicht viel versteht, denke ich doch, daß Du heftig daneben greifst. Das Kirchenrecht ändert sich deshalb des öfteren, weil die gesellschaftlichen Verhältnisse sich ändern und weil man den Menschen einer bestimmten Zeit immer neue konkrete Hilfen geben oder bestimmte Grenzen aqufzeigen muß, um dem unwandelbaren Willen Gottes und der ewigen Wahrheit zu entsprechen. Dabei kann man freilich auch zu viel tun, und wenn man die rechte Balance zwischen dem Ausdruck der Lehre im Katechismus und dem im Kirchenrecht verfehlt, hat man ein Problem.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
Re: Sinn des Kirchenrechtes
So kann mein Beitrag rüberkommen (und zugegeben, ich denk grad auch nicht nett drüber)Bernado hat geschrieben:Na - lass dich mit dieser Haltung mal nicht von den Kirchenrechtlern erwischen.
Aber auch als jemand, der vom Recht nicht viel versteht, denke ich doch, daß Du heftig daneben greifst. ....
Eigentlich wollt ich aber sagen - Bitte erklärt mir mal was das ganze Kirchenrecht überhaupt und prinzipiell soll. Ich hab keine Ahnung.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Sinn des Kirchenrechtes
Vielleicht hilfts ja:Ich hab keine Ahnung.
Den Sinn von Vereins-Statuten kannst du bereits erkennen?
Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)
Re: Sinn des Kirchenrechtes
Aber das sollte zumindest eine Idee geben (gerade aus dem Nachbarthread abgekupfert):
Das neue Motu proprio "Omnium in mentem" im Wortlaut in einer kath.net-Exklusivübersetzung des Kirchenrechtlers Dr. Alexander Pytlik.
Vatikan (kath.net) APOSTOLISCHES SCHREIBEN, GEGEBEN ALS MOTU PROPRIO "OMNIUM IN MENTEM", DES HEILIGEN VATERS BENEDIKT XVI., MIT DEM EINIGE NORMEN DES CODEX DES KANONISCHEN RECHTES VERÄNDERT WERDEN:
Die Apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges, die am 25. Januar 1983 promulgiert wurde, hat dem Denken aller [omnium in mentem] in Erinnerung gebracht, daß die Kirche - insoweit sie gleichzeitig geistliche und sichtbare Gemeinschaft sowie hierarchisch geordnet ist - juridischer Normen bedarf, "damit die Ausübung der ihr von Gott übertragenen Ämter und Aufgaben, insbesondere die der kirchlichen Gewalt und der Verwaltung der Sakramente, ordnungsgemäß wahrgenommen wird". Durch diese Normen muß daher einerseits immer die Einheit der theologischen Lehre und der kanonischen Gesetzgebung und andererseits der pastorale Nutzen der Bestimmungen aufleuchten, durch welche die kirchlichen Programme zum Wohl der Seelen hingeordnet werden.
Um sowohl diese notwendige Einheit der Lehre als auch die pastorale Ausrichtung wirksamer zu garantieren, entscheidet bisweilen die höchste Autorität der Kirche nach reiflicher Erwägung der Motivlage über die opportunen Änderungen der kirchenrechtlichen Normen oder fügt in dieselben Zusätze ein......
http://www.kath.net/detail.php?id=24932
Gruß, ad_hoc
Das neue Motu proprio "Omnium in mentem" im Wortlaut in einer kath.net-Exklusivübersetzung des Kirchenrechtlers Dr. Alexander Pytlik.
Vatikan (kath.net) APOSTOLISCHES SCHREIBEN, GEGEBEN ALS MOTU PROPRIO "OMNIUM IN MENTEM", DES HEILIGEN VATERS BENEDIKT XVI., MIT DEM EINIGE NORMEN DES CODEX DES KANONISCHEN RECHTES VERÄNDERT WERDEN:
Die Apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges, die am 25. Januar 1983 promulgiert wurde, hat dem Denken aller [omnium in mentem] in Erinnerung gebracht, daß die Kirche - insoweit sie gleichzeitig geistliche und sichtbare Gemeinschaft sowie hierarchisch geordnet ist - juridischer Normen bedarf, "damit die Ausübung der ihr von Gott übertragenen Ämter und Aufgaben, insbesondere die der kirchlichen Gewalt und der Verwaltung der Sakramente, ordnungsgemäß wahrgenommen wird". Durch diese Normen muß daher einerseits immer die Einheit der theologischen Lehre und der kanonischen Gesetzgebung und andererseits der pastorale Nutzen der Bestimmungen aufleuchten, durch welche die kirchlichen Programme zum Wohl der Seelen hingeordnet werden.
Um sowohl diese notwendige Einheit der Lehre als auch die pastorale Ausrichtung wirksamer zu garantieren, entscheidet bisweilen die höchste Autorität der Kirche nach reiflicher Erwägung der Motivlage über die opportunen Änderungen der kirchenrechtlichen Normen oder fügt in dieselben Zusätze ein......
http://www.kath.net/detail.php?id=24932
Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)
Re: Sinn des Kirchenrechtes
Danke dir ad_hoc
Bisschen hilft es, ja.
Bisschen hilft es, ja.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Sinn des Kirchenrechtes
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Sinn des Kirchenrechtes
Sinn des Kirchenrechtes ist es, Gottes- und Nächstenliebe zu entfalten. Gottes- und Nächstenliebe haben gleichwohl immer Priorität. In einem Machtapparat gerät das jedoch zuweilen aus dem Blick.
-
civilisation
- Beiträge: 10481
- Registriert: Montag 17. November 2008, 20:15
Re: Sinn des Kirchenrechtes
Ich appelliere mal direkt an den Machtapparat des Kreuzgang-Forums, sich auf die Gottes- und Nächstenliebe zu besinnen und den einfachen Nutzer vor sinnfreien Postings zu schützen.