Hatten alle Tarser römisches Bürgerrecht?

Schriftexegese. Theologische & philosophische Disputationen. Die etwas spezielleren Fragen.
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Clemens
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Hatten alle Tarser römisches Bürgerrecht?

Beitrag von Clemens »

Guten Abend!

Heute hoffe ich wieder einmal, auf eine etwas speziellere Frage eine kluge Antwort zu bekommen:

In einem evangelischen Schulbuch (7.Kl., Gymn.) steht, dass Paulus als Bürger von Tarsus zugleich automatisch das römsiche Bürgerrecht hatte.
Im Internet suchte ich nach Belegen für diese These, und fand die Behauptung, die Juden von Tarsus hätten aufgrund ihrer bevorzugten Behandlung als von den Seleukiden speziell dort angesiedelte Neubürger das Stadtbürgerrecht und somit automatisch auch das römische Reichsbürgerrecht erhalten.

Woher meint man, das zu wissen?
Kennt jemand von Euch einen Beleg für diese Thesen??

Dankend grüßt
Clemens

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Linus
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Beitrag von Linus »

Glaub ich zu Pauli Zeiten noch nicht.
Wikidingens "römisches Bürgerrecht" letzter Absatz hat geschrieben: Im Lauf der römischen Kaiserzeit erhielten immer mehr Personen und Personengruppen das römische Bürgerrecht, bis es durch die Constitutio Antoniniana des Jahres 212 fast allen freien Reichsbewohnern verliehen wurde.
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Clemens
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Beitrag von Clemens »

Ich kann mir´s ja auch kaum vorstellen. Denn zu meiner Studienzeit wusste man noch nicht, warum Sauli Vater das Bürgerrecht hatte. Woher sollte man es jetzt auf einmal wissen?
Aber dieses Schulbuch kommt mir ohnehin nicht ganz koscher vor.

Marcus Hamburgensis
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Literaturtipps

Beitrag von Marcus Hamburgensis »

Auch in der Wiki steht, dass die jüdischen Bewohner Tarsus' das Bürgerrecht (... wohl das römische) hatten. Ich würde vorschlagen, mal in den 'Pauly-Wissowa', das Reallexikon der klassischen Altertumswissenschft zu gucken, dort müßten immerhin die Belegstellen aufgeführt sein.

Protagoras
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Re: Literaturtipps

Beitrag von Protagoras »

Marcus Hamburgensis hat geschrieben:Auch in der Wiki steht, dass die jüdischen Bewohner Tarsus' das Bürgerrecht (... wohl das römische) hatten. Ich würde vorschlagen, mal in den 'Pauly-Wissowa', das Reallexikon der klassischen Altertumswissenschft zu gucken, dort müßten immerhin die Belegstellen aufgeführt sein.
Dass zu Paulus' Zeiten alle Tarser das römische Bürgerrecht hatten, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die RE (Pauly-Wissowas Realencyclopäädie der Classischen Altertumswissenschaft) erwähnt im Tarsos-Artikel nur einige Privilegien, die Augustus der Stadt verliehen hat, nicht aber das röm. Bürgerrecht. Im Paulus-Artikel (Suppl VIII, 431 ff.) wird zur Frage des Bürgerrechts nur Apg. 22, 28 zitiert. Dort steht (Elberfelder Übersetzung):

22.28 Und der Oberste antwortete: Ich habe fuer eine grosse Summe dieses Buergerrecht erworben. [[Paulus]] sprach: Ich aber bin sogar [darin] geboren.

Anscheinend konnte das Bürgerrecht gekauft werden und anscheinend hat Paulus' Vater es gekauft. Ob Nachkommen das Bürgerrecht ohne weiteres erbten, weiß ich nicht. Das ist eine Frage des röm. Staatsrechts. Dazu müsste man bei Mommsen (Römisches Staatsrecht). nachlesen.

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Clemens
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Re: Literaturtipps

Beitrag von Clemens »

Protagoras hat geschrieben: Ob Nachkommen das Bürgerrecht ohne weiteres erbten, weiß ich nicht. Das ist eine Frage des röm. Staatsrechts. Dazu müsste man bei Mommsen (Römisches Staatsrecht). nachlesen.
Soweit ich weiß, schon. Von einem nur persönlichen Bürgerrecht, das wie Personaladel mit dem Tod erlischt, habe ich noch nie gehört!
Und Paulus hat es ja tatsächlich von Geburt an gehabt, d.h. sein Vater hatte es auch - aber ob gekauft, verdient oder geerbt - eine Festlegung darüber scheint mir ebenfalls ganz unbegründet.

Liebe Grüße,
Clemens

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