Ein häretischer Papst: nicht möglich – oder doch?

Schriftexegese. Theologische & philosophische Disputationen. Die etwas spezielleren Fragen.
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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Josef Steininger hat geschrieben:eine ... Amtsenthebung ist ja gar nicht denkbar ohne eine „rechtliche Superiorität“.
Na ja, die "physische Amtsenthebung" (=Tod) wird ja auch durch einen Kardinal festgestellt, ohne dass dieser rechtlich über dem Papst stünde. Da gibt's ja das berühmte Silberhämmerchen. :kratz:

Josef Steininger
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Beitrag von Josef Steininger »

Aber eine Amtsenhebung wegen Häresie setzt voraus, daß es eine Stelle gibt, die diesen Tatbestand feststellen kann und die wäre dann dem Papst im Endeffekt rechtlich übergeordnet, denn jeder könnte dann im Prinzip sagen: ich finde diese oder jene Entscheidung des Papstes häretisch und fordere diese Stelle, sei es Konzil, Kardinalskollegium oder sonstwas, auf, die Amtsunfähigkeit des Papstes festzustellen, d.h. es wäre eine Appellationsinstanz gegen Entscheidungen des Papstes.

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Das ist ja das Problem, das von Vaticanum I + II eben nicht gelöst wurde und über das wir hier (u.a.) dikutieren. Theologisch eine offene Frage.

Josef Steininger
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Beitrag von Josef Steininger »

Offen ist hier gar nichts.
"Prima sedes a nemine iudicatur".
Das war immer so und wird immer so bleiben.

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Wenn die prima sedes besetzt ist, ja. Aber hat ein papa haereticus den Sitz nicht verloren?

Josef Steininger
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Beitrag von Josef Steininger »

Nö, hat er nicht. Begründung siehe weiter oben.
(Warum habe ich nur plötzlich die Assoziation von einer Katze, die sich in den Schwanz beißt ? ...)

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ich merke vorsichtig an, daß es in der Geschichte nicht nur mehrfach Doppelwahlen und Gegenpäpste gegeben hat, sondern auch diverse Papst-Absetzungen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Josef Steininger
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Beitrag von Josef Steininger »

Fragt sich nur, ob das legitim war.
Kaiser haben verschiedentlich Päpste abgesetzt, Heinrich III. fällt mir da ein im Hochmittelalter. Aber Papst Gregor VII. hat diesen Mißstand beendet und das Papsttum aus der Vormundschaft des Staates befreit.

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mr94
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Beitrag von mr94 »

Josef Steininger hat geschrieben:Und zu Knauer:
Schönes Beispiel, wie man durch einen sophistischen Wortschwall eine Sache zerreden kann.
Definitionen des Papstes ex cathedra sind
ex sese, non ex consensu ecclesiae
unfehlbar.
Das ist die Sinnspitze des Dogmas von 1870.
Ich rate zu vollständiger Lektüre des Knauer-Artikels.
Et unam, sanctam, catholicam et apostolicam Ecclesiam.
Confiteor unum baptisma in remissionem peccatorum.
Et expecto resurrectionem mortuorum, et vitam venturi saeculi. Amen.

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