magda_lena hat geschrieben:Raphael, Sie schreiben: Für die moralische Beurteilung ist es eine Frage von minderer Bedeutung, ab welcher „Millisekunde“ die Beseelung tatsächlich von Gott vorgenommen wird.
Ich bin mir nicht sicher, ob man nicht gerade aus moralischen Gründen präzisieren muss? “Verschmelzung von Ei- und Samenzelle“ kann unterschiedliches heißen und die jeweilige Antwort darauf hätte doch Folgen für den Zeitpunkt, ab „wann“ werdendes Leben zu schützen ist?
Herzlichen Dank für das Dokument des Prof. Spindelböck. Hier wird eine Präzisierung vorgenommen. Zitiert wird Donum Vitae „Die Frucht der menschlichen Zeugung erfordert ab dem ersten Augenblick ihrer Existenz, also von der Bildung der Zygote an, jene unbedingte Achtung, die man dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit schuldet.“ Das hätte ich wirklich schon vorher bemerken können. Ich finde die Formulierung in DV präzise. Auf dem ersten Blick könnte man annehmen, nur Leben ab Zygoten-Stadium sei gemeint, d.h. nur solches Leben muss geachtet werden, dessen DNS verschmolzen ist. Das würde aber bedeuten, dass man überzähligem kyrokonservierten Leben genau nicht diese Achtung erweisen muss. Davon betroffen wären alle nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz eingefrorenen befruchteten Zellen, denn bei jenen ist die DNS-Verschmelzung noch nicht eingetreten, diese befinden sich 'nur' im Pronukleus-Stadium. Wenn DV aber davon spricht, dass die Achtung „von der Bildung der Zygote an“ zu leisten ist, so wäre dies, so könnte man es lesen, ein Zeitpunkt eben *vor* dieser DNS-Verschmelzung. Da die Reifung einer befruchteten Eizelle zur Zygote kein diskreter Prozess mit genau abgegrenzten Stadien ist (aus heuristischen Gründen nur als ein solcher beschrieben wird), sondern ein stetiger Prozess, könnte man aus katholischer Perspektive sagen, dass die „Bildung der Zygote“ eben mit diesem Pronukleus-Stadium beginnt, dass also alle befruchteten Einzellen ab Pronukleus-Stadium zu schützen sind, also auch alles in Deutschland kyrokonserviertes Leben.
Was wäre dadurch erreicht, wenn man an dieser Stelle genauer als genau wird?
Die biologisch-medizinische Seite des Thema erscheint mir bereits genauestens erforscht zu sein.
Mit dem Ergebnis, daß die Weitergabe des Lebens ein (biologischer) Prozeß ist, in welchem die unterschiedlichen Stadien des neuen Lebens mit unterschiedlichen Begriffen belegt werden.
In aller Kürze:
1. Samen / Eizelle
2. Verschmelzung von Samen und Eizelle = Zygote
a) Zygote im Pro-Nukleus-Stadium
b) Zygote im Post-Nukleus-Stadium
3. Embryo / Fötus (juristisch: Nasciturus)
4. Neugeborenes
Der qualitative Sprung findet in dem Moment statt, wo der Samen die Hülle der Eizelle durchdringt, denn ab dem Moment wird - so alles seinen normalen Verlauf nimmt - der neue und einzigartige Mensch gebildet.
Selbst die Nidation oder Geburt sind keine wirklich qualitativen Sprünge mehr, sondern nur ein neues Stadium der Entwicklung als Mensch; und eben
nicht zu einem Menschen hin.
Naturwissenschaftlich ist dieser qualitative Sprung jedoch nur äußerlich wahrzunehmen, die Hinzufügung der Seele jedoch ist ein unsichtbarer Vorgang.
magda_lena hat geschrieben:Sie schreiben weiter: "Die menschlichem Forschergeist entspringenden Versuche, menschliches Leben in der Petrischale „zu erzwingen“ sind bereits ein Verstoß gegen diese Schöpfungsordnung. Die in der Petrischale erzeugten Embryonen sind als vollwertige Menschen mit allen Rechten und Pflichten anzusehen, da ihnen bereits die Potentialität innewohnt, zu einem erwachsenen Menschen zu werden."
Danke für die Antwort. Wenn dieses Leben in der Petrischale als ein vollwertiger Mensch anzusehen ist, dann verstehe ich den Zusammenhang zwischen Beseelung und Beischlaf folgendermaßen: als Katholik *muss* man annehmen, dass eine eine Beseelung *auch* extrakorporal erfolgt, der Beischlaf also für eine Beseelung nicht zwingend nötig ist. Sonst würde die Sorge der Kirche für die kyrokonservierten überzähligen Embryonen keinen Sinn machen. Gleichwohl ist aus moralischen und naturrechtlichen Gründen der Beischlaf nötig, um die Würde des werdenden Lebens nicht zu verletzen, und auch damit sich die Eltern (oder Dritte, wie der Reproduktionsmediziner) sich nicht schuldig machen. Wäre das eine angemessene Haltung?
Ja, denn wie eben erläutert, sind alle Zygoten bereits etwas qualitativ anderes als die beiden Gameten männlicher Samen und weibliche Eizelle.