Der Katholik Herr X heiratete die ungetaufte Frau Y vor Jahren mit Dispens kirchlich. Welchen Status hat diese Ehe, und welchen Status haben die daraus hervorgegangenen Kinder?
Sollte ein solcher Dispens nicht mit der Auflage verbunden werden, die Frau müsse sich "zeitnah" taufen lassen, schon allein um ihres Seelenheils willen? Im konkreten Fall besuchen beide an Sonn- und Feiertagen die Hl. Messe und führen ein "normales" Glaubensleben. Die Kinder sind getauft.
Ehe zwischen Katholiken und Ungetauften
Re: Ehe zwischen Katholiken und Ungetauften
schön für die Beiden!
das wäre wünschenswert, ist aber nicht verpflichtend, denn schon der Apostel Peulus schrieb folgendes:Ruddel hat geschrieben: ↑Freitag 23. Oktober 2026, 20:29Welchen Status hat diese Ehe, und welchen Status haben die daraus hervorgegangenen Kinder?
Sollte ein solcher Dispens nicht mit der Auflage verbunden werden, die Frau müsse sich "zeitnah" taufen lassen, schon allein um ihres Seelenheils willen?
1Kor 7,12-16:
Den Übrigen sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und sie willigt ein, weiter mit ihm zusammenzuleben, soll er sie nicht verstoßen.
Auch eine Frau soll ihren ungläubigen Mann nicht verstoßen, wenn er einwilligt, weiter mit ihr zusammenzuleben.
Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt. Sonst wären eure Kinder unrein; sie sind aber heilig.
Wenn aber der Ungläubige sich trennen will, soll er es tun. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht wie ein Sklave gebunden; zu einem Leben in Frieden hat Gott euch berufen.
Woher weißt du denn, Frau, ob du den Mann retten kannst? Oder woher weißt du, Mann, ob du die Frau retten kannst?
Also – kirchenrechtlich (CIC von 1983) sieht es so aus?
die Frage, die sich noch stellt, ist die: Empfängt die ungetaufte Frau Y die konsekrierte Hostie (Kommunion), wenn sie der hl. Messe beiwohnt?Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.
§ 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind.
- Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;
2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;
3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.
- Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Re: Ehe zwischen Katholiken und Ungetauften
Danke - konkret ist die Frage, ob es sich um eine sakramentale Ehe handelt oder nicht, und was letzteres für das eheliche Zusammenleben und die Kinder bedeuten würde.
Die Ehe wurde wohl vor > 10 Jahren aus Konvention ("bei uns heiratet man eben auch kirchlich") geschlossen, und im Rahmen der "Anything-Goes"-Denke gab es wohl keine situationsadäquate Katechese durch den Traupriester. Nun haben beide (wieder) zum Glauben gefunden und wollen neben der anstehenden Taufe der Ehefrau (die der Hl. Messe ohne Sakramentenempfang beiwohnt) auch alles weitere sanieren, falls es denn überhaupt etwas zu sanieren gibt.
Die Ehe wurde wohl vor > 10 Jahren aus Konvention ("bei uns heiratet man eben auch kirchlich") geschlossen, und im Rahmen der "Anything-Goes"-Denke gab es wohl keine situationsadäquate Katechese durch den Traupriester. Nun haben beide (wieder) zum Glauben gefunden und wollen neben der anstehenden Taufe der Ehefrau (die der Hl. Messe ohne Sakramentenempfang beiwohnt) auch alles weitere sanieren, falls es denn überhaupt etwas zu sanieren gibt.
Re: Ehe zwischen Katholiken und Ungetauften
ich bin kein Kirchenrechtler, deshalb hier nur meine Meinung:
wenn die Ehe mit der Erlaubnis des Ortsordinarius kirchlich geschlossen wurde, dann ist sie für den Katholiken X sakramental und sein Eheversprechen verpflichtet ihn bis der Tod die Beiden scheidet. Die ungetaufte Frau nahm vermutlich an der kirchlichen Eheschließungzeremonie passiv teil. Da die Kirche aber auch die Naturehe als unauflöslich betrachtet, ist auch die ungläubige Frau zur Treue verpflichtet, aber nicht absolut. Zugunsten des Glaubens kann aber eine solche Ehe aufgelöst werden (wenn die Frau Y gläubig/katholisch wird), wenn aber die ungläubige/ungetaufte Frau katholisch wird, darf sie dann einen anderen Katholiken heiraten? mMn nicht – das wäre letztendlich nur ein billiger Schwindel - "Scheidung->Wiederheirat" auf katholisch.
Da Kinder nichts dafür können, dass sie gezeugt werden, entstehen ihnen keine Nachteile, wenn sie katholisch getauft wurden.
das ist schlecht und für die westeuropäische Kirche typisch.
was heißt hier „beide (wieder) zum Glauben gefunden“ ?
Galt der Katholik X zum Zeitpunkt der Eheschließung als vom Glauben abgefallener? Dann durfte die Eheschließung gar nicht erst stattfinden! Der Ortsordinarius, der den Zirkus erlaubt hat, ist ein Schlappschwanz!
meiner Meinung nach:
wenn der Katholik zum Zeitpunkt der Eheschließung eh „ungläubig“ war (oder als nicht praktizierender galt), dann ist der ganze Zirkus, den sie abgezogen haben eh ungültig und dann gibt es sehr viel zu sanieren.
Re: Ehe zwischen Katholiken und Ungetauften
Nö, eher ein typischer "Katholik von Geburt/aus Gewohnheit" mit Teilnahme am modernen Pfarrleben, dem erst viel später bewußt wurde, was es eigentlich wirklich bedeutet, Katholik zu sein.was heißt hier „beide (wieder) zum Glauben gefunden“ ?
Galt der Katholik X zum Zeitpunkt der Eheschließung als vom Glauben abgefallener?