Der wahre Ehezweck

Schriftexegese. Theologische & philosophische Disputationen. Die etwas spezielleren Fragen.
Pilgerer
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Pilgerer »

Bei der Frage nach dem Ehezweck ist die Bedeutung der Menschen vor Gott zu bedenken. Die Bibel sagt zwei Dinge:
1. "34 Jesus antwortete ihnen: Steht nicht geschrieben in eurem Gesetz (Psalm 82,6): »Ich habe gesagt: Ihr seid Götter«? 35 Wenn er "die" Götter nennt, zu denen das Wort Gottes geschah - und die Schrift kann doch nicht gebrochen werden -,36 wie sagt ihr dann zu dem, den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat: Du lästerst Gott -, weil ich sage: Ich bin Gottes Sohn?" (Johannes 10).
2. "1 Seht, welch eine Liebe hat uns der Vater erwiesen, dass wir Gottes Kinder heißen sollen - und wir sind es auch!" (1. Johannes 3,1)

Da die Menschen als Eben- oder Nachbilder Gottes geschaffen sind, haben ihre sozialen Beziehungen den Zweck, Göttliches nachzubilden. Die Ehe ist eine soziale Beziehung, und von Gott lernt der Mensch, sie zu leben. Darin wird seine Würde sichtbar, sowohl Geschöpf als auch Ebenbild Gottes zu sein, über dessen Würde im Himmel und auf Erden alleine Gott steht.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

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Robert Ketelhohn
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Re: Sodom & Co. III.

Beitrag von Robert Ketelhohn »

christian12 hat geschrieben:… Arterhaltung …
Der darwinistische Begriff der „Arterhaltung“ gehört überhaupt nicht hierher. Um Fortpflanzung geht es.
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Re: Sodom & Co. III.

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pelikan hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Und daß das Wohl der Gatten keine Geschlechtsgemeinschaft erfordern würde, halte ich zumindest in dieser absolut(istisch)en Formulierung auch theologisch und kanonistisch für unzutreffend. Immerhin ist die Geschlechtsgemeinschaft so untrennbar mit der Ehe verbunden, daß erst durch sie die sakramentale Ehe unauflöslich wird - wohlgemerkt nicht etwa durch die Geburt des ersten Kindes, sondern durch den ersten Sex.
Das vermengt allerdings wieder beide Zwecke. Der Begriff des bonum coniugum benötigt einen eigenständigen, klar abgegrenzten Inhalt, um sich als juristisch praktikabel zu erweisen, so wie z.B. Klaus Lüdickes radikale Interpretation [PDF].
Nach Lüdicke wäre ich wohl ungültig verheiratet, wie jeder, der Paulo folgt. Allerdings scheint die Rota sich in dieselbe Richtung zu bewegen. Ein wenig nur, aber sie ist schon über die Kante. Plumps. – Nein, dieser moderne Gedanke ist genuin kirchlichem Denken völlig fremd und kann nur in toto verworfen werden.

Taddeo argumentiert freilich methodisch völlig verfehlt, indem er einerseits vom Mangel (z. B. Sterilität) auf das Wesen schließt, anderseits Zweck (Hinordnung auf Prokreation) und Erfolg verwechselt und drittens auch noch Antrieb (Lust) und Zweck verdreht.
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pilgerer hat geschrieben:Das Hauptwesen der Ehe ist, dass zwei Menschen zu einem Leib werden.
Nein. »Ein Fleisch«, heißt es.
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Soulfly hat geschrieben:Chronologisch steht vor der Ehe die Liebe. Und da davor gibt es die Verliebtheit.
Das ist der Grundirrtum heute. So denkt die Welt, seit das Bürgertum der Romantik das erfunden hat und sich’s allmählich in der westlichen Zivilisation ausgebreitet hat.

Kirchliches Denken geht andersherum: Die Ehe bereitet der Gattenliebe den Boden.
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Gamaliel hat geschrieben:@Soulfly

1. Ein Blick in die Geschichte der Ehe oder auch bloß in andere Kulturkreise wird Dir schnell darüber Aufschluß geben, daß eine Heirat "aus Liebe" lediglich ein Motiv von vielen ist. Die "romantischen Liebesheiraten" sind ein ziemlich modernes Phänomen.

2. Der Begriff des Zweckes ist keineswegs "weltlich", sondern für Vernunftwesen und ihre bewußten Handlungen konstitutiv. ("Omne agens agit propter finem".)

3. Die Zeugung von Nachkommenschaft erfolgt(e) nicht selten aus weniger romantischen Gründen. Das Problem der Altersversorgung sei z.B. als ein Stichwort genannt. (Und wieviel weitergetragene Liebe bei den abgetriebenen Kindern im Spiel war, wäre auch zu fragen.)
:ja:
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Gamaliel hat geschrieben:Romano Amerio, der auch Konzilsperitus war, schreibt übrigens zu den Ehezwecken:
Iota unum, Nr. 295 hat geschrieben:In übernatürlicher Hinsicht hat sodann die Ausbreitung des Menschengeschlechts Vorrang gegenüber dem anderen Zweck, weil die Vermehrung der menschlichen Individuen letztlich dazu bestimmt ist, die vorausbestimmte Zahl der Auserwählten zu verwirklichen.
Als Kommentar zu Lk 20,35f:
Iota unum, Nr. 296 hat geschrieben:Ferner scheint, als sei die Absicht zu zeugen (nicht die Tatsache der Zeugung) der Ehe derart verhaftet, daß Jesus laut Lk. 20,35-36 in seiner Antwort auf den verfänglichen Einwand der Sadduzäer bezüglich der Frau mit den sieben Ehemännern deutlich ausgesagt hat, warum Ehe vorhanden ist. Der Grund liegt in der Möglichkeit oder Unmöglichkeit, Kinder zeugen zu wollen, um der Sterblichkeit abzuhelfen. Im Himmel nämlich (hat er gesagt) »werden sie weder verheiratet noch heiraten, denn sie werden nicht mehr sterben können.« Hier wird die Ehe mit dem Werk der Zeugung, Abhilfe gegen die Sterblichkeit, gleichgesetzt, und es findet sich keinerlei Hinweis auf eine Gemeinschaft des Lebens und ein Schenken personaler Liebe, was beides zwangsläufig von der gleichen Dauer wie das Fortleben der Personen wäre. Vielmehr wird im Text des Evangeliums diese Lebensgemeinschaft samt Zeugung ganz in den vergänglichen irdischen Bereich verwiesen.
:daumen-rauf:
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

taddeo hat geschrieben:Das ist in der Tat ein ganz wesentlicher Aspekt des ganzen kirchlichen Eherechts, daß nämlich dort die Frau absolut gleichberechtigt mit dem Mann war und ist.
Der Begriff der „Gleichberechtigung“ ist immer und überall ideologischer Mumpitz und sollte in ernsthaften Gesprächen gemieden werden. Er wäre, wenn schon, auch nur auf den Ehekonsens anwendbar, ansonsten ist die Aussage grob falsch.
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

umusungu hat geschrieben:Hier sind so viele tolle Gedanken zur Ehe geschrieben worden ....
war allerdings meist alles aus der heutigen europäischen Liebes-Ehen-Schließung gedacht,

Was ist mit den meist "arrangierten" Ehen in Indien - selbstverständlich auch bei Katholiken?
Eltern suchen öffentlich in Zeitungsanzeigen Ehepartner für ihre Kinder unter Angabe der Ausbildung, des Berufes und des Gehaltes.....
Solch arrangierte Ehen sind doch weltweit sehr weit verbreitet - und waren es hier bei uns auch bis ins 19. Jahrhundert... von Liebe keine Spur ----- die mußte und sollte wachsen.
:ja:

Ich glaube, ich habe hier auch irgendwo schon mal die diesbezügliche Geschichte meiner Urgroßeltern erzählt.
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Tritonus hat geschrieben:Falls ich das richtig verstanden habe, geht es nach katholischer Lehre bei einer Eheschließung immer um einen freien und bewußten Akt beider Beteiligter. (… War das schon immer so, oder ist das eine modernistische Neuerung?)
Immer schon.
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Re: Sodom & Co. III.

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Gamaliel hat geschrieben:
christian12 hat geschrieben:Genau. Man muß noch irgendwie zeigen, dass das Gut der Arterhaltung wertvoller ist als das des Lusterlebens.
Zunächst müßtest Du einmal zeigen, daß "Lust" überhaupt ein Gut (und damit Ziel) ist.
:D Ist es natürlich nicht, jedenfalls sofern geschlechtliche oder Wollust gemeint ist. Sonst würden wir ja im Himmel weiter „freien“. Hūri, oder so. Heilige Freier auf dem Himmelsstrich. (Das ist aber weder christlich noch auch etwa islamisch, bloß um Mißverständnissen vorzubeugen.)
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

taddeo hat geschrieben:Tja. Pech nur für das Hl. Offizium, daß nicht irgendwelche "neueren Autoren" diese Akzentverschiebung (mehr ist es m. E. nicht, da ja die Nachkommenschaft nach wie vor zumindest gleichrangig ist) vorgenommen haben, sondern ein ökumenisches Konzil.
:freude:
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

ar26 hat geschrieben:@Taddeo
Warum glaubst Du eigentlich, daß alles und jedes, was dem Hauptzweck der Ehe abträglich sein könnte, ein Ehehindernis im Rechtssinn sein müsste. Das erschließt sich mir nicht. Meiner Ansicht nach, regelt das kanonische Recht nur Fälle höchster Evidenz. Hierunter müssen naturwissenschaftlich evidente Fälle gerade nicht fallen. Im übrigen habe ich mehr als einmal von Fällen gehört, in denen die Frau angeblich unfruchtbar sei, wo es dann aber doch zu Schwangerschaften kam. Auf eine derartige Ebene kann sich das kirchliche Recht gar nicht herablassen, ohne die notwendige Trennung wissenschaftlicher Disziplinen zu verletzen.

Daß die Kirche die Fähigkeit zum Beischlaf als notwendig erachtet, widerspricht dem auch nicht. Der Beischlaf ist nicht Zweck der Ehe sondern gehört zu ihrem Wesen. Hieraus leitet sich erst die Zwecke ab, primäre und sekundäre.
:daumen-rauf:
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Re: Sodom & Co. III.

Beitrag von Maurus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
christian12 hat geschrieben:Genau. Man muß noch irgendwie zeigen, dass das Gut der Arterhaltung wertvoller ist als das des Lusterlebens.
Zunächst müßtest Du einmal zeigen, daß "Lust" überhaupt ein Gut (und damit Ziel) ist.
:D Ist es natürlich nicht, jedenfalls sofern geschlechtliche oder Wollust gemeint ist. Sonst würden wir ja im Himmel weiter „freien“. Hūri, oder so. Heilige Freier auf dem Himmelsstrich. (Das ist aber weder christlich noch auch etwa islamisch, bloß um Mißverständnissen vorzubeugen.)
Setzt das nicht voraus, das man im Himmel weiter ein Ziel verfolgt? Kann das wirklich so sein?

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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Nicht verfolgen, erreicht haben und genießen.
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Re: Sodom & Co. III.

Beitrag von Fragesteller »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:anderseits Zweck (Hinordnung auf Prokreation) und Erfolg verwechselt
Alles zweckhafte Handeln ist doch auf den Erfolg und nichts anderes gerichtet, oder?
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Hūri, oder so. [...] (Das ist aber weder christlich noch auch etwa islamisch, bloß um Mißverständnissen vorzubeugen.)
Kannst du das näher ausführen? Ich habe mir gerade auf die Schnelle die Koransuren angesehen, die Wikipedia zu den Huris anführt: Da ist zwar auffällig, wie sehr die Sittsamkeit der Huris betont wird, aber manches scheint doch eindeutig sexuell zu lesen sein.
Zuletzt geändert von Fragesteller am Sonntag 28. Juli 2013, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von taddeo »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Das ist in der Tat ein ganz wesentlicher Aspekt des ganzen kirchlichen Eherechts, daß nämlich dort die Frau absolut gleichberechtigt mit dem Mann war und ist.
Der Begriff der „Gleichberechtigung“ ist immer und überall ideologischer Mumpitz und sollte in ernsthaften Gesprächen gemieden werden. Er wäre, wenn schon, auch nur auf den Ehekonsens anwendbar, ansonsten ist die Aussage grob falsch.
:vogel:

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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Pelikan »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Nach Lüdicke wäre ich wohl ungültig verheiratet, wie jeder, der Paulo folgt. Allerdings scheint die Rota sich in dieselbe Richtung zu bewegen. Ein wenig nur, aber sie ist schon über die Kante. Plumps. – Nein, dieser moderne Gedanke ist genuin kirchlichem Denken völlig fremd und kann nur in toto verworfen werden.
[...]
Der Begriff der „Gleichberechtigung“ ist immer und überall ideologischer Mumpitz und sollte in ernsthaften Gesprächen gemieden werden. Er wäre, wenn schon, auch nur auf den Ehekonsens anwendbar, ansonsten ist die Aussage grob falsch.
Aber bezieht sich nicht auch Lüdicke letztlich nur auf diesen Grundkonsens, wenn er sagt:
Lüdicke hat geschrieben:Mit dem Begriff „Rechtsgleichheit der Gatten“ ist eine Grundstruktur der ehelichen Schicksalsgemeinschaft bezeichnet, nicht die Rollenverteilung in der Ehe, die auf herrschenden kulturellen und sozialen Mustern oder auf der Verabredung der Partner beruhen kann. Gattengleichheit ist nicht zu verwechseln mit gleicher Funktion beider Partner in der Gemeinschaft, sondern besteht – auf der Basis gleicher Würde und gleichen Ranges – in der prinzipiellen Berechtigung beider Partner, an Entscheidungen über das Eheleben mitzuwirken, und der Verpflichtung beider Partner, solche Entscheidungen mitzuverantworten.
Das schließt doch keineswegs die traditionell verstandene Herrschaft des Ehemannes aus, solange sie mit der grundlegenden Einwilligung der Ehefrau in diese Rollenverteilung ausgeübt wird. Die Meinungsverschiedenheit dreht sich eher darum, ob eine bestimmte Rollenverteilung metaphysisch vorgegeben und dem juristisch faßbaren Willen der Beteiligten entzogen ist.

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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von taddeo »

Der Herr Rotschreiber kapiert anscheinend genauso wenig wie etliche andere Herrschaften, daß das Kirchenrecht ausschließlich die juristische Seite der Ehe regelt. Und was die betrifft, sind Männlein und Weiblein spätestens seit Trient tatsächlich gleichberechtigt. Was die Einwilligung in den Ehekonsens angeht, die Ehehindernisse, und das Eheprozeßrecht. Die Einführung der Pflicht, mindestens zwei Trauzeugen beizuziehen, hatte zB auch den Grund, daß die - im früheren Zivilrecht oft nicht selbständig geschäftsfähige - Frau im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen um die Ehe gültige, von Zeugen beglaubigte Aussagen machen konnte, ohne daß ihr Ehemann dies hätte verhindern können. Zeugen wurden sogar im Regelfall von beiden Parteien separat benannt, also einer oder zwei von Seiten des Bräutigams und einer oder zwei von Seiten der Braut, was dieser eine erhebliche Eigenständigkeit einbrachte.

Die theologisch begründete und von der Kirchenzucht umschriebene praktische Ausgestaltung des Ehelebens hat damit zunächst nichts zu tun. Aber beim Eingehen einer Ehe soll nach dem Willen des Kirchenrechts KEIN Unterschied zwischen den Geschlechtern herrschen.

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Re: Sodom & Co. III.

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Fragesteller hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:anderseits Zweck (Hinordnung auf Prokreation) und Erfolg verwechselt
Alles zweckhafte Handeln ist doch auf den Erfolg und nichts anderes gerichtet, oder?
Das zweckhafte Handeln ist ja nicht aufgehoben, wenn der Erfolg aus vom Handelnden nicht zu vertretenden Gründen ausbleibt. Nach der überlieferten Lehre der Kirche ist die Zweckverfolgung wesentlich. Taddeo hatte dagegen behauptet, wenn der Zweck wesentlich sei, müsse auch der Erfolgseintritt zur Wesensbestimmung gehören. Non sequitur.
Fragesteller hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Hūri, oder so. [...] (Das ist aber weder christlich noch auch etwa islamisch, bloß um Mißverständnissen vorzubeugen.)
Kannst du das näher ausführen? Ich habe mir gerade auf die Schnelle die Koransuren angesehen, die Wikipedia zu den Huris anführt: Da ist zwar auffällig, wie sehr die Sittsamkeit der Huris betont wird, aber manches scheint doch eindeutig sexuell zu lesen sein.
Die traditionellen Islamschulen lesen das i. d. R. allegorisch. Vulgärsexuelle Deutungen, die es natürlich (vor allem zu gewissen Zwecken) auch gibt, kann man schwerlich als islamische Lehre ansehen. (Gewisse Parallelen kann man vielleicht zur christlichen Deutung des Hohenliedes sehen.)
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pelikan hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nach Lüdicke wäre ich wohl ungültig verheiratet, wie jeder, der Paulo folgt. Allerdings scheint die Rota sich in dieselbe Richtung zu bewegen. Ein wenig nur, aber sie ist schon über die Kante. Plumps. – Nein, dieser moderne Gedanke ist genuin kirchlichem Denken völlig fremd und kann nur in toto verworfen werden. [...]
Der Begriff der „Gleichberechtigung“ ist immer und überall ideologischer Mumpitz und sollte in ernsthaften Gesprächen gemieden werden. Er wäre, wenn schon, auch nur auf den Ehekonsens anwendbar, ansonsten ist die Aussage grob falsch.
Aber bezieht sich nicht auch Lüdicke letztlich nur auf diesen Grundkonsens, wenn er sagt:
Lüdicke hat geschrieben:Mit dem Begriff „Rechtsgleichheit der Gatten“ ist eine Grundstruktur der ehelichen Schicksalsgemeinschaft bezeichnet, nicht die Rollenverteilung in der Ehe, die auf herrschenden kulturellen und sozialen Mustern oder auf der Verabredung der Partner beruhen kann. Gattengleichheit ist nicht zu verwechseln mit gleicher Funktion beider Partner in der Gemeinschaft, sondern besteht – auf der Basis gleicher Würde und gleichen Ranges – in der prinzipiellen Berechtigung beider Partner, an Entscheidungen über das Eheleben mitzuwirken, und der Verpflichtung beider Partner, solche Entscheidungen mitzuverantworten.
Das schließt doch keineswegs die traditionell verstandene Herrschaft des Ehemannes aus, solange sie mit der grundlegenden Einwilligung der Ehefrau in diese Rollenverteilung ausgeübt wird. Die Meinungsverschiedenheit dreht sich eher darum, ob eine bestimmte Rollenverteilung metaphysisch vorgegeben und dem juristisch faßbaren Willen der Beteiligten entzogen ist.
Rolle oder Funktion ist etwas grundlegend anderes als Recht.
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

taddeo hat geschrieben:Der Herr Rotschreiber kapiert anscheinend genauso wenig wie etliche andere Herrschaften, daß das Kirchenrecht ausschließlich die juristische Seite der Ehe regelt. Und was die betrifft, sind Männlein und Weiblein spätestens seit Trient tatsächlich gleichberechtigt. Was die Einwilligung in den Ehekonsens angeht, die Ehehindernisse, und das Eheprozeßrecht. Die Einführung der Pflicht, mindestens zwei Trauzeugen beizuziehen, hatte zB auch den Grund, daß die - im früheren Zivilrecht oft nicht selbständig geschäftsfähige - Frau im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen um die Ehe gültige, von Zeugen beglaubigte Aussagen machen konnte, ohne daß ihr Ehemann dies hätte verhindern können. Zeugen wurden sogar im Regelfall von beiden Parteien separat benannt, also einer oder zwei von Seiten des Bräutigams und einer oder zwei von Seiten der Braut, was dieser eine erhebliche Eigenständigkeit einbrachte.

Die theologisch begründete und von der Kirchenzucht umschriebene praktische Ausgestaltung des Ehelebens hat damit zunächst nichts zu tun. Aber beim Eingehen einer Ehe soll nach dem Willen des Kirchenrechts KEIN Unterschied zwischen den Geschlechtern herrschen.
Du hast oben nicht recht gelesen, was ich geschrieben habe. Du verwechselst Eheschließung und Ehe.
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von taddeo »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Du hast oben nicht recht gelesen, was ich geschrieben habe. Du verwechselst Eheschließung und Ehe.
Mitnichten. Ich habe mich stets auf das Kirchenrecht bezogen, das eben (fast) nur die Regelungen zur Eheschließung umfaßt und die Fälle, in denen diese zweifelhaft erscheint. Und da herrscht tatsächlich seit Jahrhunderten Waffengleichheit, auch schon zu Zeiten, als das in der Eheführung keineswegs so war.

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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von overkott »

Der eigentliche Ehezweck besteht in einem sittlich geordneten Vollzug des Glaubens.

Raphael

Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Raphael »

overkott hat geschrieben:Der eigentliche Ehezweck besteht in einem sittlich geordneten Vollzug des Glaubens.
Na dann wissen wir ja endlich Bescheid! :pfeif:

Raphael

Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Raphael »

taddeo hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Du hast oben nicht recht gelesen, was ich geschrieben habe. Du verwechselst Eheschließung und Ehe.
Mitnichten. Ich habe mich stets auf das Kirchenrecht bezogen, das eben (fast) nur die Regelungen zur Eheschließung umfaßt und die Fälle, in denen diese zweifelhaft erscheint. Und da herrscht tatsächlich seit Jahrhunderten Waffengleichheit, auch schon zu Zeiten, als das in der Eheführung keineswegs so war.
Wenn Ihr nicht endlich beginnt, zwischen der normativen und der faktischen Ebene zu unterscheiden, dann werden Ihr nie zu einem Konsens kommen ........

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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von taddeo »

Raphael hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Du hast oben nicht recht gelesen, was ich geschrieben habe. Du verwechselst Eheschließung und Ehe.
Mitnichten. Ich habe mich stets auf das Kirchenrecht bezogen, das eben (fast) nur die Regelungen zur Eheschließung umfaßt und die Fälle, in denen diese zweifelhaft erscheint. Und da herrscht tatsächlich seit Jahrhunderten Waffengleichheit, auch schon zu Zeiten, als das in der Eheführung keineswegs so war.
Wenn Ihr nicht endlich beginnt, zwischen der normativen und der faktischen Ebene zu unterscheiden, dann werden Ihr nie zu einem Konsens kommen ........
Der Konsens ist normativ für die Ehe, wenn er auch faktisch nicht immer vorhanden ist. :doktor:

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Re: Sodom & Co. III.

Beitrag von christian12 »

Gamaliel hat geschrieben:
christian12 hat geschrieben:Genau. Man muss noch irgendwie zeigen, dass das Gut der Arterhaltung wertvoller ist, als das des Lusterlebens.
Zunnächst müßtest Du einmal zeigen, daß "Lust" überhaupt ein Gut (und damit Ziel) ist. Davon aber abgesehen, findest Du zum Thema der Vorrangigkeit der Arterhaltung, etwas hier (1. Zitat).
Was ist denn in diesem Zitat
Gamaliel hat geschrieben:Romano Amerio, der auch Konzilsperitus war, schreibt übrigens zu den Ehezwecken:
Iota unum, Nr. 295 hat geschrieben:In übernatürlicher Hinsicht hat sodann die Ausbreitung des Menschengeschlechts Vorrang gegenüber dem anderen Zweck, weil die Vermehrung der menschlichen Individuen letztlich dazu bestimmt ist, die vorausbestimmte Zahl der Auserwählten zu verwirklichen.
mit "dem anderen Zweck" gemeint?

Ist das nicht selbstverständlich, dass Lust ein Gut ist? Warum sollte sie das nicht sein?

Gamaliel hat geschrieben:
christian12 hat geschrieben:Einfach auf göttliches Gebot zu verweisen ist doch (in diesem Fall) etwas billig, oder?
Nein, ein besseres Argument gibt es in der Theologie gar nicht. :neinfreu:
Ja, aber es überzeugt nur Gläubige.

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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

overkott hat geschrieben:Der eigentliche Ehezweck besteht in einem sittlich geordneten Vollzug des Glaubens.
Bild
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Raphael hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Du hast oben nicht recht gelesen, was ich geschrieben habe. Du verwechselst Eheschließung und Ehe.
Mitnichten. Ich habe mich stets auf das Kirchenrecht bezogen, das eben (fast) nur die Regelungen zur Eheschließung umfaßt und die Fälle, in denen diese zweifelhaft erscheint. Und da herrscht tatsächlich seit Jahrhunderten Waffengleichheit, auch schon zu Zeiten, als das in der Eheführung keineswegs so war.
Wenn Ihr nicht endlich beginnt, zwischen der normativen und der faktischen Ebene zu unterscheiden, dann werden Ihr nie zu einem Konsens kommen ........
Du kannst auch nicht lesen. Ich unterscheide das von Anfang an.
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Re: Der wahre Ehezweck

Beitrag von Robert Ketelhohn »

taddeo hat geschrieben:Der Konsens ist normativ für die Ehe, wenn er auch faktisch nicht immer vorhanden ist. :doktor:
Du wolltest sagen: „konstitutiv“.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Robert Ketelhohn
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Re: Sodom & Co. III.

Beitrag von Robert Ketelhohn »

christian12 hat geschrieben:Ist das nicht selbstverständlich, daß Lust ein Gut ist? Warum sollte sie das nicht sein?
:hae?: :hae?: :hae?: Definiere erst mal „Lust“.
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