ad-fontes hat geschrieben:Ein Bischof und ein Diakon vs. Presbyterialverfassung, so eine Theorie.
Ich verstehe nicht ganz, worauf Du hinaus willst, um ehrlich zu sein: Was heißt hier "versus"? Ein Bischof an der Spitze und ein (oder mehrere) Diakon(e) "darunter" gegenüber den Presbytern, oder wie?
ad-fontes hat geschrieben:Andererseits hören wir schon in der Apg vom Diakonat als Kollegium (so auch in Rom), später dann mit einem Archidiakon an der Spitze.
Dazu noch einmal Berger:
[quote="K. Berger, "
Die Urchristen", S. 233"]
Wir stellen als besonderes Merkmal frühchristlicher Verfassungen fest: Einem Gremium (dem Presbyterium) ist jeweils eine Einzelfigur höheren Ranges vorangestellt. Oder umgekehrt: Diese ranghöhere Figur ist jeweils durch ein Gremium vertreten, entfaltet, dargestellt. Die Repräsentation ist gegenseitig. Das beginnt bereits bei Moses (gegenüber 70 Ältesten), Jesus (gegenüber den zwölf Aposteln), den Aposteln (Älteste in Gemeinden), Jakobus dem Herrenbruder (Älteste in Jerusalem), dem Bischof (Presbyterium). Im Unterschied zum Presbyterium sind die Diakone nie ein solches Gremium.
[/quote]
Die Diakone unterscheiden sich in der Hinsicht, auch, wenn sie sich natürlich als eigene Gruppe begreifen und formell zusammenschließen, schon sehr, von den Presbytern. Traditionell waren die Diakone in Rom allerdings limitiert, auf sieben (wie auch in allen größeren Städten).
Pilgerer hat geschrieben: Wurden die Presbyter und Bischöfe immer von den Aposteln (oder Vorgängern) eingesetzt oder gab es gelegentlich auch so etwas wie Wahlen durch das Kirchenvolk?
Eine Einsetzung durch "Wahlen", so wie wir das heute verstehen, oder wie das gewisse "Reformer" in der Röm.-kath. Kirche für die Kirche möchten, gab es eindeutig nicht. Dort, wo ein Apostel war, setzte er die Presbyter bzw. auch seinen Nachfolger als Aufseher (Bischof) ein, aber auch das (von einem Apostel eingesetzte) Gremium der Presbyter besetzte u. U. aus den eigenen Reihen dieses Amt neu (speziell, wenn ein wandernder Apostel diversen Gemeinden vorstand und dieser dann verschied). So oder so werden aber Personen von bereits bestehenden Autoritäten zu ihren Aufgaben bestellt, in einer durchaus liturgischen Handlung, d. h. die Handauflegung ist bereits in der Frühzeit konstitutiv, samt noch einigen formalisierten "Verhaltensweisen".
[quote="K. Berger, "
Die Urchristen", S. 250"]
Wir halten fest: Es wird grundsätzlich eine liturgische und vom Heiligen Geist inspirierte »Installatio« geleistet – dieses im Unterschied zu reformatorischen und anderen Gruppen, die von einer völligen Gleichheit aller Christen in jeder Hinsicht ausgehen. Und der »Himmel« schickt auch nicht einfach, wen er will, sondern die Bestallung geschieht durch Menschen. Sie wird hierarchisch vollzogen und nur von Menschen, die diese »Amtsgnade« schon besitzen, also nicht von allen. Die Handauflegung ist unersetzbares äußeres Zeichen.
[/quote]
D. h. allerdings nicht, dass die Gemeinde nicht gefragt wurde, was sie davon hält oder dass sie irgendwie vollständig übergangen worden wäre, wie man an Apg VI und bei der orth. Weihezeremonie mit ihren "Άξιος"-Rufen (die noch so ein Überbleibsel sind) sehen kann, nur lag auch, da hat Berger schon recht, die "Initiative" bei den Autoritäten, die auch dann die Handauflegung vollziehen, die Ordination also formell vollzogen, und die "Auswahl" durch Gebete, Fasten etc. begleiten.