Kirche und Recht
Kirche und Recht
Gehört das Recht zum Wesen der Kirche? Oder ist die Frage falsch gestellt?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ubi societas ibi ius.ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche?
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civilisation
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
-> Apostolische Konstitution zur Promulgation des neuen kirchlichen Gesetzbuches (25. Januar 1983)ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche? Oder ist die Frage falsch gestellt?
daraus:
Das Instrument, das der Kodex ist, entspricht voll dem Wesen der Kirche, wie es vom Lehramt des Zweiten Vatikanischen Konzils ganz allgemein und besonders in seiner Ekklesiologie dargestellt wird. Ja, dieser neue Kodex kann gewissermaßen als ein großes Bemühen aufgefaßt werden, die Ekklesiologie des Konzils in die Sprache des Kirchenrechts zu übersetzen. Wenn es auch unmöglich ist, das von der Lehre des Konzils gezeichnete Bild der Kirche vollkommen in die kanonistische Sprache zu übertragen, so muß der Kodex doch immer in diesem Bild, soweit das möglich ist, seinen festen Bezugspunkt haben.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Geht das Recht der Rechtswirklichkeit, ja der Rechtssetzung, voraus? Existiert es auch außerhalb und unabhängig von der societas, so wie die Kirche ist, auch bevor sie an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit da ist, manifest wird (d.h. als Ortskirche die Kirche ansich repräsentiert)? Ist das Recht mehr als die Summe der Gesetze und Vorschriften? Ist das Recht auch unabhängig von diesen - als abstrakte Größe - zu denken?Gamaliel hat geschrieben:Ubi societas ibi ius.ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Vielen Dank für den Link.civilisation hat geschrieben:-> Apostolische Konstitution zur Promulgation des neuen kirchlichen Gesetzbuches (25. Januar 1983)ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche? Oder ist die Frage falsch gestellt?
daraus:Das Instrument, das der Kodex ist, entspricht voll dem Wesen der Kirche, wie es vom Lehramt des Zweiten Vatikanischen Konzils ganz allgemein und besonders in seiner Ekklesiologie dargestellt wird. Ja, dieser neue Kodex kann gewissermaßen als ein großes Bemühen aufgefaßt werden, die Ekklesiologie des Konzils in die Sprache des Kirchenrechts zu übersetzen. Wenn es auch unmöglich ist, das von der Lehre des Konzils gezeichnete Bild der Kirche vollkommen in die kanonistische Sprache zu übertragen, so muß der Kodex doch immer in diesem Bild, soweit das möglich ist, seinen festen Bezugspunkt haben.
"Entsprechen" ist nicht "gehören". meine Frage zielt ja in zwei Richtungen: einerseits: Inwiefern inhäriert das Recht der Kirche so sehr, daß man sagen kann: Wo kein Recht, da ist auch keine Kirche?; und andererseits: Hat das Recht ein Sein außerhalb seiner Konkretion?
Einigkeit dürfte hier im katholischen Teil des Forums zumindest darüber bestehen, daß die Kirche ohne Recht nicht denkbar ist (siehe Gamaliels Beitrag). Wie erklärt ihr euch die Vehemenz, mit der von orthodoxer Seite die rechtliche Verfaßtheit der Kirche zurückgewiesen wird als auch die Unterscheidung in göttliches und menschliches Recht?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Das sind mir auf Anhieb nicht nur zuviele Fragen, sondern sie lassen sich meinerseits auch nicht kurz beantworten.ad-fontes hat geschrieben:Geht das Recht der Rechtswirklichkeit, ja der Rechtssetzung, voraus? Existiert es auch außerhalb und unabhängig von der societas, so wie die Kirche ist, auch bevor sie an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit da ist, manifest wird (d.h. als Ortskirche die Kirche ansich repräsentiert)? Ist das Recht mehr als die Summe der Gesetze und Vorschriften? Ist das Recht auch unabhängig von diesen - als abstrakte Größe - zu denken?Gamaliel hat geschrieben:Ubi societas ibi ius.ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche?
Es wäre gegebenenfalls besser das Thema in einem (bestehenden?) Thread zu besprechen, wobei es mir hilfreich erschiene, wenn Du ein paar eigene Anmerkungen zu jeder Frage machen bzw. Deine Sichtweise darlegen könntest.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ich habe hier und im folgenden schon einige Beiträge zum Thema verfaßt.
Müßte ich einen Zwischenstand zu der verlinkten Diskussion formulieren, würde ich sagen: Wer die rechtliche Dimension der Kirche in Abrede stellt, verkennt das Wesen der Kirche als Rechtsverband (wie dies analog für die Ehe gelten würde).
Müßte ich einen Zwischenstand zu der verlinkten Diskussion formulieren, würde ich sagen: Wer die rechtliche Dimension der Kirche in Abrede stellt, verkennt das Wesen der Kirche als Rechtsverband (wie dies analog für die Ehe gelten würde).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Sollten wir da nicht besser einen eigen Strang draus machen, AF?
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ja, Lawinengefahr!Niels hat geschrieben:Sollten wir da nicht besser einen eigen Strang draus machen, AF?
Vorschlag: "Kirche und Recht".
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kirche und Recht
Ist das Kirchenrecht ein Naturrecht oder ein positives Recht? Mit anderen Worten: Gibt es ein ewiges, unveränderliches Recht oder kann es sich durch kirchliche Gesetzgebung wandeln?
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)
Re: Kirche und Recht
Dem Kirchenrecht liegen sowohl naturrechtliche Normen als auch positiv-kirchliche zugrunde.Pilgerer hat geschrieben:Ist das Kirchenrecht ein Naturrecht oder ein positives Recht? Mit anderen Worten: Gibt es ein ewiges, unveränderliches Recht oder kann es sich durch kirchliche Gesetzgebung wandeln?
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)