Kirche und Recht
Verfasst: Freitag 14. Oktober 2011, 17:48
Gehört das Recht zum Wesen der Kirche? Oder ist die Frage falsch gestellt?
Ubi societas ibi ius.ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche?
-> Apostolische Konstitution zur Promulgation des neuen kirchlichen Gesetzbuches (25. Januar 1983)ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche? Oder ist die Frage falsch gestellt?
Das Instrument, das der Kodex ist, entspricht voll dem Wesen der Kirche, wie es vom Lehramt des Zweiten Vatikanischen Konzils ganz allgemein und besonders in seiner Ekklesiologie dargestellt wird. Ja, dieser neue Kodex kann gewissermaßen als ein großes Bemühen aufgefaßt werden, die Ekklesiologie des Konzils in die Sprache des Kirchenrechts zu übersetzen. Wenn es auch unmöglich ist, das von der Lehre des Konzils gezeichnete Bild der Kirche vollkommen in die kanonistische Sprache zu übertragen, so muß der Kodex doch immer in diesem Bild, soweit das möglich ist, seinen festen Bezugspunkt haben.
Geht das Recht der Rechtswirklichkeit, ja der Rechtssetzung, voraus? Existiert es auch außerhalb und unabhängig von der societas, so wie die Kirche ist, auch bevor sie an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit da ist, manifest wird (d.h. als Ortskirche die Kirche ansich repräsentiert)? Ist das Recht mehr als die Summe der Gesetze und Vorschriften? Ist das Recht auch unabhängig von diesen - als abstrakte Größe - zu denken?Gamaliel hat geschrieben:Ubi societas ibi ius.ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche?
Vielen Dank für den Link.civilisation hat geschrieben:-> Apostolische Konstitution zur Promulgation des neuen kirchlichen Gesetzbuches (25. Januar 1983)ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche? Oder ist die Frage falsch gestellt?
daraus:Das Instrument, das der Kodex ist, entspricht voll dem Wesen der Kirche, wie es vom Lehramt des Zweiten Vatikanischen Konzils ganz allgemein und besonders in seiner Ekklesiologie dargestellt wird. Ja, dieser neue Kodex kann gewissermaßen als ein großes Bemühen aufgefaßt werden, die Ekklesiologie des Konzils in die Sprache des Kirchenrechts zu übersetzen. Wenn es auch unmöglich ist, das von der Lehre des Konzils gezeichnete Bild der Kirche vollkommen in die kanonistische Sprache zu übertragen, so muß der Kodex doch immer in diesem Bild, soweit das möglich ist, seinen festen Bezugspunkt haben.
Das sind mir auf Anhieb nicht nur zuviele Fragen, sondern sie lassen sich meinerseits auch nicht kurz beantworten.ad-fontes hat geschrieben:Geht das Recht der Rechtswirklichkeit, ja der Rechtssetzung, voraus? Existiert es auch außerhalb und unabhängig von der societas, so wie die Kirche ist, auch bevor sie an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit da ist, manifest wird (d.h. als Ortskirche die Kirche ansich repräsentiert)? Ist das Recht mehr als die Summe der Gesetze und Vorschriften? Ist das Recht auch unabhängig von diesen - als abstrakte Größe - zu denken?Gamaliel hat geschrieben:Ubi societas ibi ius.ad-fontes hat geschrieben:Gehört das Recht zum Wesen der Kirche?
Ja, Lawinengefahr!Niels hat geschrieben:Sollten wir da nicht besser einen eigen Strang draus machen, AF?
Dem Kirchenrecht liegen sowohl naturrechtliche Normen als auch positiv-kirchliche zugrunde.Pilgerer hat geschrieben:Ist das Kirchenrecht ein Naturrecht oder ein positives Recht? Mit anderen Worten: Gibt es ein ewiges, unveränderliches Recht oder kann es sich durch kirchliche Gesetzgebung wandeln?