Um mich einmal wieder kurz einzuschalten (
):
Sempre hat geschrieben:Spaemann nennt seinen Gottesbeweis einen nietzschefesten Gottesbeweis. Voraussetzung dabei ist die verwirrte Idee Kants, dass der Mensch die objektive Wirklichkeit nicht erkennen könne. Es gibt dann nur subjektiv bzw. intersubjektiv konstruierte, erdachte, erlebte "Wirklichkeit". Nichts ist wirklich, außer jemand hält es subjektiv für wirklich oder ein paar Leute halten es intersubjektiv für wirklich. In diesem Szenario garantiert der alles sehende und erinnernde ewige Gott die Dauerhaftigkeit erinnerbarer Wirklichkeit.
Der Hinweis auf die Voraussetzung, die Spaemann für diesen Gottesbeweis macht, dürfte treffend sein. Generell liegt, wie allgemein bekannt, spätestens seit dem sog. „Deutschen Idealismus“ mehr als bloß eine Konzeption von Wahrheit vor (also mit der Zeit kam zur Korrespondenz die Kohärenz, der Konsens, die Performanz, die Pragamtik, dann diverse Spielarten des Deflationismus im Gefolge von Tarski, Heideggers „Unverborgenheit“ etc. hinzu). Als Beispiel für eine der gängigsten und m. E. sogar noch eine der sinnvolleren, da sie sich immerhin noch um irgendeine Form von Wahrheit bemüht, Theorien (samt Konsequenzen) aus der Analytischen Philosophie (semantische Wahrheitstheorie(n)) sei Peter Janich, der selbst zum Erlanger Konstruktivismus zählt, zitiert:
P. Janich, [i]Was ist Wahrheit? Eine philosophische Einführung[/i], C. H. Beck, S. 29 hat geschrieben:Es liegt auf der Hand, daß Wahrheit im Gefolge der linguistischen Wende nur noch als Satzwahrheit, nicht mehr als Seinswahrheit begriffen wurde. Tatsächlich spricht ja auch alles dafür, daß sich seinswahrheitliche Rede immer inhaltsgleich übersetzen läßt in die Wahrheit von Aussagen […].
Eine weitreichende (und beklagenswerte) Folge der linguistischen Wende ist, daß nicht nur traditionelle Metaphysik, sondern auch die Ethik, also die Moralphilosophie oder Philosophie des sittlichen Handelns, dem Verdikt des sprachanalytischen enttarnten Scheinproblems verfiel. Heute ist es – nicht zuletzt unter dem Einfluß des linguistic turn – zur Mehrheitsüberzeugung geworden, daß verläßliches, objektives Wissen nur in den empirischen Wissenschaften und in der Mathematik möglich sei, in Moral und Politik dagegen das Chaos herrsche, vom geschmäcklerischen Individualismus bis zum Faustrecht des Stärkeren. Die damit favorisierte Trennung von wahr und gut, von sein und sollen, von beschreiben und vorschreiben, von begründen und rechtfertigen, wirkt bis heute in Bereich der Philosophie, der Wissenschaften und des täglichen Lebens nach.
Eine der früheren Formulierungen dessen stammt eben von Ludwig Wittgenstein:
L. Wittgenstein, [i]Tractatus[/i], 4.021 hat geschrieben:Der Satz ist ein Bild der Wirklichkeit: Denn ich kenne die von ihm dargestellte Sachlage, wenn ich den Satz verstehe.
Die bekannte sog. „Abbildtheorie“. Man muss nicht extra hinzufügen, dass sie so ihre ganz eigenen Schwierigkeiten hat, abgesehen liegt hier auch ein gewisser Subjektivismus vor, nur eben über die Sprache. Wenn Wahrheit nur eine Art Funktion von Sätzen ist, dann setzt Wahrheit letztlich eine Klasse von Sätzen voraus, die man als „wahr oder „falsch bewerten kann voraus, nämlich Aussagesätze. Es gibt hier also keine Wahrheit, wenn es nicht zumindest ein Wesen gibt, das dazu in der Lage ist, solche zu generieren.
Bei Kant eben:
Enders, M., J. Szaif (Hrsg.), [i]Die Geschichte des philosophischen Begriffs der Wahrheit[/i], de Gruyter, S. 248 hat geschrieben:Es besteht [lt. Kant] also eine zwischen den Kategorien gestiftete Korrespondenz zwischen ihnen und den Daten der Anschauung. Die Korrespondenz wird also durch Kants transzendentalphilosophische Wende in das erkennende Subjekt verlagert, dessen kategoriale Formung des Anschauungsmaterials den Grund der Wahrheit darstellt.
L. B. Puntel, [i]Struktur und Sein[/i], Mohr Siebeck, S. 146 & 148 hat geschrieben:»Erkenntnis« bei Kant ist, servitas servandis, mit [Timothy] Williamsons Konzeption vergleichbar […], vor allem in der Hinsicht, dass Kants »Erkenntnis« mit so etwas wie »Glauben« und »Rechtfertigung« im Gettierschen Sinne nichts zu tun hat (bzw. haben kann). Kants Erkenntnis hat vielmehr einen Bezug zum Kantischen Begriff der Wahrheit; mann [im Original] muss sogar sagen, dass Kants »Erkenntnis« sich fast vollständig mit diesem letzten Begriff deckt. Darin unterscheidet sich Kant ganz deutlich von Williamson, der seinen Wahrheitsbegriff zwar nicht im einzelnen expliziert, ihn aber eindeutig nicht im transzendentalen Sinne Kants versteht. […] »Erkenntnis« bei Kant (in der Kritik der reinen Vernunft) und die von ihm transzendental (um)gedeutete »Nominaldefinition« von Wahrheit stellen sich als äquivalent heraus. Wenn oben Erkenntnis bei Kant mit der Formulierung »die voll-endete theoretische Strukturiertheit der Subjektivität« umschrieben wurde, so wäre diese Formulierung auch eine Umschreibung des transzendental (um)gedeuteten Wahrheitsbegriffs.
Also kurz gesagt das, was Sempre oben schrieb.
Zur Kontrastierung hier einmal zwei Kirchenlehrer:
St. Augustinus von Hippo, [i]Soliloquia[/i] II, 8,5 hat geschrieben:nam verum mihi videtur esse id quod est.
(Allerdings finden sich, wie bei allen noch Genannten, natürlich noch wesentlich weitreichendere und komplexere Überlegungen zur Sache, aber darum geht es momentan nicht.)
St. Thomas von Aquin, [i]Quaestiones disputatae de veritate[/i], q. 1, a. 1 hat geschrieben: Convenientiam vero entis ad intellectum exprimit hoc nomen verum.
Man erkennt hier schon den Unterschied: Wahrheit als Korrespondenz bzw. Seinswahrheit, die Wahrheit als Sein hinsichtlich der Erkennbarkeit. Interessant in diesem Zusammenhang hier, finde ich allerdings St. Anselm von Canterbury, die "Seinswahrheit" von Gott her begründet (nur ein Auszug, damit man sich was vorstellen kann:
St. Anselm von Canterbury, [i]De Veritate[/i] Cap. VII hat geschrieben:M. Iam considera an praeter summam veritatem in aliquid re veritas sit intelligenda, exceptis iis quae supra conspecta sunt.
D. Quid illud esse potest?
M. An putas aliquid esse aliquando aut alicubi quod non sit in summa veritate, et quod inde non acceperit quod est inquantum est, aut quod possit aliud esse quam quod ibi est?
D. Non est putandum.
M. Quidquid igitur est, vere est, inquantum est hoc quod ibi est.
D. Absolute concludere potes quia omne quod est vere est, quoniam non est aliud quam quod ibi est.
M. Est igitur veritas in omnium quae sunt essentia, quia hoc sunt quod in summa veritate sunt.
D. Video ita ibi esse veritatem, ut nulla ibi possit esse falsitas; quoniam quod falso est, non est.
[…]
M. Si ergo et veritas et rectitudo [zentraler Begriff in St. Anselms Wahrheitstheorie] idcirco sunt in rerum essentia, quia hoc sunt in summa veritate […].
Die Darstellung Robert Spaemanns Beweis selbst (nach Guido Kreis, cf.
Gottesbeweise von Anselm bis Gödel, IV:
Alternativen zu den klassischen Gottesbeweisen):
Grundbedingung ist eben, dass es einen wahren Satz p gibt, also gilt:
Es gibt wenigstens einen wahren Satz
p, sodass gilt:
p ist wahr.
Das wird für gewöhnlich nicht bestritten. Man hat also irgendeinen wahren Satz p, von dem sich das Futur II bilden lässt, also ein neuer Satz in dieser Form p’, also:
(1)
p ist wahr.
(2) Wenn
p wahr ist, dann ist auch
p’ wahr.
(3) Wenn
p wahr ist, dann besteht der Sachverhalt, der durch
p ausgedrückt wird, ewig.
(4) Das Fortbestehen eines Sachverhaltes ist sein Erinnert-werden.
(5) Wenn
p ewig wahr ist, dann wird
p zu jedem Zeitpunkt erinnert.
(6) c. Wenn
p wahr ist, dann gibt es zu jedem Zeitpunkt ein Bewusstsein, das
p erinnert.
(7) Es wird einmal kein endliches Bewusstsein mehr geben.
(8) Es gibt kein unendliches Bewusstsein.
(9) Es wird einmal kein Bewusstsein mehr geben, das
p erinnert.
(10) Es ist nicht der Fall, dass es zu jedem Zeitpunkt ein Bewusstsein gibt, das
p erinnert.
(11)
p ist nicht wahr.
(12) Es ist nicht der Fall, dass es kein unendliches Bewusstsein gibt.
(13) c. Es gibt ein unendliches Bewusstsein.
(14) c. Es existiert ein göttliches Wesen.
Das Argument ist zwar gültig, aber die Prämissen sind klarerweise unter gewöhnlichen, realistischen Bedingungen sehr problematisch, vor allem dass das Fortbestehen des Sachverhalts sein Erinnert-werden sein soll, also praktisch die ontische Abhängigkeit von Sachverhalten von einem Subjekt, ja sogar von einer speziellen kognitiven Leistung eines Subjekts. Wenn man allerdings berücksichtigt, dass das Argument ja laut Spaemann quasi an eine "bestimmte Adresse" gerichtet ist, also ein, wie hier schon erwähnt wurde, absichtlich„argumentum ad hominem“ darstellt, und man sieht, was das genau für eine Adresse ist, dann versteht man eigentlich schon sehr gut, was das alles soll …
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