ar26 hat geschrieben:Ehehindernisse bestehen ja nur dann, wenn die Ehe grundsätzlich den primären Ehezweck nicht zu verwirklichen geeignet ist oder andere Gründe bestehen, daß dieser nicht verwirklicht werden sollte. Fragen der konkreten Fruchtbarkeit sind aber keine Fragen der grundsätzlichen Geeignetheit.
Wenn der
primäre Ehezweck tatsächlich nur die Zeugung von Nachkommenschaft wäre, müßte es ein Ehehindernis für alle geben, die nachweislich
unfruchtbar sind (also zB für Frauen nach den Wechseljahren). Tatsächlich aber gibt es nur eines für solche Menschen, die nicht in der Lage sind, den
Geschlechtsverkehr zu vollziehen. DER ist konstitutiv für die Ehe, nicht die tatsächliche Fruchtbarkeit.
Und ich möchte nochmal darauf hinweisen, daß die kanonistische Rede von "Ehezwecken" nur die juristische Seite der Ehe berücksichtigt. Von Liebe ist da grundsätzlich nicht die Rede, obwohl diese zB in der Trauungsliturgie bzw. im Eheversprechen durchaus den höheren Stellenwert hat und dort auch darauf hingewiesen wird, daß
Gott es ist, der dem Paar eventuell Kinder schenken wird (oder auch nicht). Ich darf dieses Geschenk nicht mutwillig ausschließen, aber meine Ehe ist keineswegs ohne Wert, wenn mir dieses Geschenk versagt bleibt.