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Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 16:30
von Raphael
Eine kurze Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 17:20
von San Marco
Laut c. 861 §2 CIC darf jeder, der die richtige Intention hat, im Notfall taufen.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 18:11
von Thomas_de_Austria
http://www.newadvent.org/cathen/02258b.htm#xiii hat geschrieben:In case of necessity, baptism can be administered lawfully and validly by any person whatsoever who observes the essential conditions, whether this person be a Catholic layman or any other man or woman, heretic or schismatic, infidel or Jew.
The essential conditions are that the person pour water upon the one to be baptized, at the same time pronouncing the words: "I baptize thee in the name of the Father and of the Son and of the Holy Ghost." Moreover, he must thereby intend really to baptize the person, or technically, he must intend to perform what the Church performs when administering this sacrament.
The Roman Ritual adds that, even in conferring baptism in cases of necessity, there is an order of preference to be followed as to the minister. This order is: if a priest be present, he is to be preferred to a deacon, a deacon to a subdeacon, a cleric to a layman, and a man to a woman, unless modesty should require (as in cases of childbirth) that no other than the female be the minister, or again, unless the female should understand better the method of baptizing. The Ritual also says that the father or mother should not baptize their own child, except in danger of death when no one else is at hand who could administer the sacrament. Pastors are also directed by the Ritual to teach the faithful, and especially midwives, the proper method of baptizing. When such private baptism is administered, the other ceremonies of the rite are supplied later by a priest, if the recipient of the sacrament survives.
This right of any person whatsoever to baptize in case of necessity is in accord with the constant tradition and practice of the Church.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 18:19
von San Marco
Was soll dieser englische Artikel hier bitte ???
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 19:12
von Robert Weemeyer
Zumal die Catholic Encyclopedia, die da zitiert wird, schon hundert Jahre alt ist und nicht in jedem Punkt aktuell richtig sein muss. (Hier fällt zum Beispiel der Subdiakon auf, den es bekanntlich in der ordentlichen Form des römischen Ritus seit 40 Jahren nicht mehr gibt.)
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 19:19
von Hubertus
San Marco hat geschrieben:Laut c. 861 §2 CIC darf jeder, der die richtige Intention hat, im Notfall taufen.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
Das dürfte hier der entscheidende Punkt sein:
Kann ein Atheisten überhaupt eine entsprechende Intention haben?
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 19:23
von taddeo
Raphael hat geschrieben:Eine kurze Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Ein katholisch getaufter Atheist ist kirchenrechtlich ein abgefallener Katholik, aber das spielt für die Taufe keine Rolle.
Wichtig ist: Es muß eine Notlage vorliegen, d. h. es darf keine Möglichkeit bestehen, einen regulären Taufspender zu bitten. Unter "Notfall" ist normalerweise nur Todesgefahr für den Taufbewerber zu verstehen.
Außerdem muß der Taufbewerber gewisse Voraussetzungen hinsichtlich seines Glaubenswissens und künftigen Glaubenslebens erfüllen, also wenigstens rudimentär wissen, worum es bei der Taufe geht, und wenigstens den Vorsatz haben, künftig nach dem Glauben zu leben (falls er noch die Gelegenheit dazu hat).
In diesem Fall, grob gesagt, darf jeder Mensch, auch ein Nichtchrist, jemanden taufen, sofern er die Absicht hat, damit das zu tun, was die Kirche mit der Taufe tut, und mit natürlichem Wasser auf den Namen des Dreifaltigen Gottes tauft.
@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 19:28
von Thomas_de_Austria
Robert Weemeyer hat geschrieben:Zumal die Catholic Encyclopedia, die da zitiert wird, schon hundert Jahre alt ist und nicht in jedem Punkt aktuell richtig sein muss.
Auch was nach 1965 so alles verfasst wurde, "muss" nicht richtig sein und ist auch immer wieder einmal nicht richtig,
und? Hat mit der Sache da ja nichts zu schaffen. Ein wenig genauer und ein wenig mehr an Informationen findet sich
dort immerhin noch als nur einfach
Intention –
Notfall – Punkt. Letztere beiden Begriffe sind ebenso erklärungs-
bedürftig (inzwischen von taddeo vorgenommen).
Robert Weemeyer hat geschrieben:(Hier fällt zum Beispiel der Subdiakon auf, den es bekanntlich in der [>]ordentlichen Form[<] des römischen Ritus seit 40 Jahren nicht mehr gibt.)
Na fein, und weiter?
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 19:42
von Hubertus
taddeo hat geschrieben:@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
Ist schon klar. Und natürlich auch nicht ausgeschlossen. Im
vorliegenden Fall wird ein überzeugter Atheist aber wahrscheinlich folgende Intention haben (ich stell's mir mal so vor):
"Ok, der arme Teufel will unbedingt getauft werden. Na gut, wenn er dann beruhigter sterben kann, mach ich's halt mit. Ich tu einfach das, was die Kirche auch macht: Wasser drüberschütten und Spendeformel aufsagen. Mehr ist es ja nicht und schon glauben alle, daß der Mensch in den "Himmel" kommt. Echt genial ausgedacht. - Aber bitte, wenn's ihn glücklich macht ..."
Nach meinem Beispiel will der Atheist das tun, was er subjektiv auch der Kirche als Handlungsabsicht unterstellt. Er will also "das tun, was die Kirche tut".
Das ist aber wohl nicht das, was normalerweise mit dieser Wendung gemeint ist.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 22:53
von Pit
San Marco hat geschrieben:Laut c. 861 §2 CIC darf jeder, der die richtige Intention hat, im Notfall taufen.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
Wobei die Betonung auf "im Notfall" liegt.
Also das beschriebene Beispiel,dass ein Atheist einen anderen Atheisten tauft,dürfte kaum solch einen Notfall darstellen,davon abgesehen,dass der taufende Atheist wohl kaum die Intention der Kirche teilen wird.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 22:55
von San Marco
Pit hat geschrieben:San Marco hat geschrieben:Laut c. 861 §2 CIC darf jeder, der die richtige Intention hat, im Notfall taufen.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
Wobei die Betonung auf "im Notfall" liegt.
Also das beschriebene Beispiel,dass ein Atheist einen anderen Atheisten tauft,dürfte kaum solch einen Notfall darstellen,davon abgesehen,dass der taufende Atheist wohl kaum die Intention der Kirche teilen wird.
Stimmt. Und deshalb ist das unrealistisch.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 23:21
von Pelikan
Hubertus hat geschrieben:taddeo hat geschrieben:@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
Ist schon klar. Und natürlich auch nicht ausgeschlossen. Im
vorliegenden Fall wird ein überzeugter Atheist aber wahrscheinlich folgende Intention haben (ich stell's mir mal so vor):
"Ok, der arme Teufel will unbedingt getauft werden. Na gut, wenn er dann beruhigter sterben kann, mach ich's halt mit. Ich tu einfach das, was die Kirche auch macht: Wasser drüberschütten und Spendeformel aufsagen. Mehr ist es ja nicht und schon glauben alle, daß der Mensch in den "Himmel" kommt. Echt genial ausgedacht. - Aber bitte, wenn's ihn glücklich macht ..."
Nach meinem Beispiel will der Atheist das tun, was er subjektiv auch der Kirche als Handlungsabsicht unterstellt. Er will also "das tun, was die Kirche tut".
Das ist aber wohl nicht das, was normalerweise mit dieser Wendung gemeint ist.
Vielleicht ist es dir nicht aufgefallen, aber deine hypothetische Intention formuliert die übernatürliche Bestimmung des Aktes zutreffend ("in den Himmel kommen"), und mehr ist nicht erforderlich. Faktisch ist das einzige, was eine hinreichende Intention eines Spenders hindern kann, eine bewußte Täuschungsabsicht.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 23:40
von Hubertus
Pelikan hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:taddeo hat geschrieben:@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
Ist schon klar. Und natürlich auch nicht ausgeschlossen. Im
vorliegenden Fall wird ein überzeugter Atheist aber wahrscheinlich folgende Intention haben (ich stell's mir mal so vor):
"Ok, der arme Teufel will unbedingt getauft werden. Na gut, wenn er dann beruhigter sterben kann, mach ich's halt mit. Ich tu einfach das, was die Kirche auch macht: Wasser drüberschütten und Spendeformel aufsagen. Mehr ist es ja nicht und schon glauben alle, daß der Mensch in den "Himmel" kommt. Echt genial ausgedacht. - Aber bitte, wenn's ihn glücklich macht ..."
Nach meinem Beispiel will der Atheist das tun, was er subjektiv auch der Kirche als Handlungsabsicht unterstellt. Er will also "das tun, was die Kirche tut".
Das ist aber wohl nicht das, was normalerweise mit dieser Wendung gemeint ist.
Vielleicht ist es dir nicht aufgefallen, aber deine hypothetische Intention formuliert die übernatürliche Bestimmung des Aktes zutreffend ("in den Himmel kommen"), und mehr ist nicht erforderlich. Faktisch ist das einzige, was eine hinreichende Intention eines Spenders hindern kann, eine bewußte Täuschungsabsicht.
Doch, das war schon bewußt so formuliert. Danke für die Erklärung.

Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Mittwoch 18. Juni 2014, 02:52
von Raphael
taddeo hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Eine kurze Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Ein katholisch getaufter Atheist ist kirchenrechtlich ein abgefallener Katholik, aber das spielt für die Taufe keine Rolle.
Wichtig ist: Es muß eine Notlage vorliegen, d. h. es darf keine Möglichkeit bestehen, einen regulären Taufspender zu bitten. Unter "Notfall" ist normalerweise nur Todesgefahr für den Taufbewerber zu verstehen.
Außerdem muß der Taufbewerber gewisse Voraussetzungen hinsichtlich seines Glaubenswissens und künftigen Glaubenslebens erfüllen, also wenigstens rudimentär wissen, worum es bei der Taufe geht, und wenigstens den Vorsatz haben, künftig nach dem Glauben zu leben (falls er noch die Gelegenheit dazu hat).
In diesem Fall, grob gesagt, darf jeder Mensch, auch ein Nichtchrist, jemanden taufen, sofern er die Absicht hat, damit das zu tun, was die Kirche mit der Taufe tut, und mit natürlichem Wasser auf den Namen des Dreifaltigen Gottes tauft.
@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
O.K., soweit soklar!
Der Taufspender spendet die Taufe im Auftrag eines Katholiken, der sich mit Lehre und Praxis der Kirche vollständig identifiziert.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Mittwoch 18. Juni 2014, 09:05
von Lacrimosa
Raphael hat geschrieben:taddeo hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Eine kurze Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Ein katholisch getaufter Atheist ist kirchenrechtlich ein abgefallener Katholik, aber das spielt für die Taufe keine Rolle.
Wichtig ist: Es muß eine Notlage vorliegen, d. h. es darf keine Möglichkeit bestehen, einen regulären Taufspender zu bitten. Unter "Notfall" ist normalerweise nur Todesgefahr für den Taufbewerber zu verstehen.
Außerdem muß der Taufbewerber gewisse Voraussetzungen hinsichtlich seines Glaubenswissens und künftigen Glaubenslebens erfüllen, also wenigstens rudimentär wissen, worum es bei der Taufe geht, und wenigstens den Vorsatz haben, künftig nach dem Glauben zu leben (falls er noch die Gelegenheit dazu hat).
In diesem Fall, grob gesagt, darf jeder Mensch, auch ein Nichtchrist, jemanden taufen, sofern er die Absicht hat, damit das zu tun, was die Kirche mit der Taufe tut, und mit natürlichem Wasser auf den Namen des Dreifaltigen Gottes tauft.
@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
O.K., soweit soklar!
Der Taufspender spendet die Taufe im Auftrag eines Katholiken, der sich mit Lehre und Praxis der Kirche vollständig identifiziert.
Steht das so da? Taddeo schreibt, dass der Taufbewerber „wenigstens rudimentär wissen (muss), worum es bei der Taufe geht, und wenigstens den Vorsatz haben, künftig nach dem Glauben zu leben (falls er noch die Gelegenheit dazu hat).“ Was verstehst du unter „völlig identifiziert?“
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Mittwoch 18. Juni 2014, 09:55
von Ralf
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Mittwoch 18. Juni 2014, 12:24
von taddeo
Raphael hat geschrieben:O.K., soweit soklar!
Der Taufspender spendet die Taufe im Auftrag eines Katholiken, der sich mit Lehre und Praxis der Kirche vollständig identifiziert.
Nur vorsichtshalber folgende Anmerkung:
Ordentlicher Taufspender ist normalerweise der (Ortsbischof oder) Pfarrer (oder Diakon), oder ein rechtmäßig von diesen delegierter Kleriker oder Laie. In Mitteleuropa ist die Spendung einer Nottaufe durch einen nichtgläubigen Laien, also außerhalb der amtlichen Seelsorgsstrukturen, wirklich nur im Falle unvorhersehbarer und unmittelbar drohender Lebensgefahr für den Täufling vorstellbar.
Daß ein Katholik bewußt schon im Voraus einen Atheisten mit der Spendung seiner eigenen Taufe beauftragt, ist m. E. ein eklatanter Rechtsverstoß. Wenn der Katholik Priester wäre, sollte er mal dringendst seine Berufskenntnisse auffrischen, wenn er Laie wäre, hätte er überhaupt kein Recht zu so einer Beauftragung.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Mittwoch 18. Juni 2014, 12:35
von Hubertus
Mal angenommen, es fehlen weitere Zeugen:
Wie sieht es eigentlich mit der anschließenden Eintragung in die Pfarrmatrikel aus?
Verläßt sich die Kirche ggf. auf das Zeugnis von Täufling und Taufspender? Bzw.,
wenn der Täufling verstirbt, auf das des Spenders alleine? Oder wird in einem solchen
Fall (vorausgesetzt, der Täufling überlebt) sub conditione getauft?
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Mittwoch 18. Juni 2014, 16:39
von taddeo
Hubertus hat geschrieben:Mal angenommen, es fehlen weitere Zeugen:
Wie sieht es eigentlich mit der anschließenden Eintragung in die Pfarrmatrikel aus?
Verläßt sich die Kirche ggf. auf das Zeugnis von Täufling und Taufspender? Bzw.,
wenn der Täufling verstirbt, auf das des Spenders alleine? Oder wird in einem solchen
Fall (vorausgesetzt, der Täufling überlebt) sub conditione getauft?
Man muß sich notgedrungen auf das verlassen, was vorhanden ist.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Verfasst: Donnerstag 19. Juni 2014, 11:24
von Raphael
taddeo hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:O.K., soweit soklar!
Der Taufspender spendet die Taufe im Auftrag eines Katholiken, der sich mit Lehre und Praxis der Kirche vollständig identifiziert.
Nur vorsichtshalber folgende Anmerkung:
Ordentlicher Taufspender ist normalerweise der (Ortsbischof oder) Pfarrer (oder Diakon), oder ein rechtmäßig von diesen delegierter Kleriker oder Laie. In Mitteleuropa ist die Spendung einer Nottaufe durch einen nichtgläubigen Laien, also außerhalb der amtlichen Seelsorgsstrukturen, wirklich nur im Falle unvorhersehbarer und unmittelbar drohender Lebensgefahr für den Täufling vorstellbar.
Daß ein Katholik bewußt schon im Voraus einen Atheisten mit der Spendung seiner eigenen Taufe beauftragt, ist m. E. ein eklatanter Rechtsverstoß. Wenn der Katholik Priester wäre, sollte er mal dringendst seine Berufskenntnisse auffrischen, wenn er Laie wäre, hätte er überhaupt kein Recht zu so einer Beauftragung.
Vielen Dank.
Das klärt meine "kleine Anfrage" zur vollsten Zufriedenheit!