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Kirchliche Eheschließung möglich?

Verfasst: Dienstag 3. April 2007, 11:54
von Wise Guy
Kirchenrechtsexperten einmal hergehört:
Ich begleite eine junge Frau auf dem Weg zur Taufe.
Sie hat vor ein paar Jahren einen muslimischen Mann geheiratet und sich dann von ihm scheiden lassen.
Kann die Frau nun nach der Taufe kirchlich heiraten?
Ist eine Auflösung der vorherigen Ehe möglich? Wenn ja: Jetzt schon oder später?

Wer kennt sich aus?

Wise Guy

PS: Lieber Moderator, ich bin nicht sicher ob die Frage hier richtig ist und wäre mit einem Verschieben an einen besseren Ort wohl einverstanden.

Verfasst: Dienstag 3. April 2007, 12:12
von FioreGraz
Ja ist möglich aufgrund des previlegium paulinum. Jedoch erst nach der Taufe.

Vorausetzung

- vorher beide ungetauft
- der ungetaufte hat den getauften verlassen

Siehe can 1143 - 1147 und can 1150

LG
Fiore

Verfasst: Samstag 21. April 2007, 21:02
von berku
Liebe Freunde,

seid doch barmherzig!

Verfasst: Sonntag 22. April 2007, 04:03
von Linus
berku hat geschrieben:Liebe Freunde,

seid doch barmherzig!
:hmm:
Erläuter er mir das bitte!

Verfasst: Sonntag 22. April 2007, 07:37
von Ecce Homo
berku hat geschrieben:Liebe Freunde,

seid doch barmherzig!
Wer ist nicht barmherzig??????
:shock:

Verfasst: Samstag 28. April 2007, 16:14
von Amideus
Vor einiger Zeit habe ich mich diesbezüglich bei einem Kirchenrechtler aus Bamberg kundig gemacht: Einer meiner Freunde hatte standesamtlich eine Prostestantin geheiratet. Diese Ehe ging dann den Bach hinunter und wurde geschieden. Nun wollte er seine Lebensgefährtin heiraten - auch kirchlich. Der Kirchenrechtler gab folgende Info: Als Katholik sei man dazu verpflichtet, eine kirchliche Ehe einzugehen. Da diese nicht bestand, stünde eine kirchl. Trauung nichts im Wege. Inzwischen ist mein Freund verheiratet - standesamtlich und auch kirchlich. Vielleicht hat das jetzt ein wenig weiter geholfen. :)

Verfasst: Samstag 28. April 2007, 16:24
von Walter
Amideus hat geschrieben:Der Kirchenrechtler gab folgende Info: Als Katholik sei man dazu verpflichtet, eine kirchliche Ehe einzugehen. Da diese nicht bestand, stünde eine kirchl. Trauung nichts im Wege.
Das ging so einfach und ganz ohne Annullierung der ersten Ehe durch ein Ehegericht?

Verfasst: Samstag 28. April 2007, 16:32
von Amideus
Soweit mir bekannt ist, ja. Denn wenn die alleinige standesamtliche Trauung nicht anerkannt ist, ist er somit gar nicht verheiratet gewesen. Jedenfalls wurde es mir so mitgeteilt.
Ich denke mal nicht, dass die Handhabung solcher "Fälle" auf diözesaner Ebene unterschiedlich ist.
Vielleicht ist da jemand genauer informiert?
Jedenfalls werde ich mal schauen, ob ich die Mail von dem Kirchenrechtler noch habe. Meinen Freund werde ich auch noch mal fragen. Immerhin möchte ich hier nichts unkorrektes von mir geben.

Verfasst: Samstag 28. April 2007, 20:45
von Pelikan
Der Fall, den Amideus schildert, ist nicht mit dem von Wise Guy vergleichbar. Ein Katholik unterliegt der kanonischen Formpflicht; ist diese verletzt, ist die Feststellung der Nichtigkeit reine Routinesache.

Die Ehe zweier Ungetaufter untersteht dagegen allein dem weltlichen Recht.
FioreGraz hat geschrieben:Ja ist möglich aufgrund des previlegium paulinum. Jedoch erst nach der Taufe.
Nicht ganz -- man kann die Bescheinung auch vor der Taufe beantragen. Die eigentliche Auflösung der Ehe erfolgt ohnehin erst durch die Schließung einer neuen.

Verfasst: Samstag 28. April 2007, 21:59
von incarnata
Ich glaube ,es ist nicht immer so einfach.Es gibt da auch noch den
Terminus der "natürlichen Ehe",die obwohl nicht als christliches
Sakrament geschlossen einer katholischen Zweitehe im Wege
stehen kann.Fürchte,daß es bei der Ex-Muslima solche Probleme geben
könnte.Genaue Quellen weiß ich nicht; habe nur einmal so einen
Vortrag von einem Kirchenrechtsexperten gehört.

Verfasst: Samstag 28. April 2007, 23:19
von Amideus
Der Fall, den Amideus schildert, ist nicht mit dem von Wise Guy vergleichbar. Ein Katholik unterliegt der kanonischen Formpflicht; ist diese verletzt, ist die Feststellung der Nichtigkeit reine Routinesache.

Die Ehe zweier Ungetaufter untersteht dagegen allein dem weltlichen Recht.
Ups, da ist mir wohl ein Schnitzer unterlaufen. Vielleicht sollte ich doch meine Brille aufsetzen. Mir ist entgangen, dass die betreffende Person "erst" auf dem Weg zur Taufe ist. Ein ganz großes "sorry" von mir! :ikb_shy: