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Reformvorschläge für den CIC

Verfasst: Freitag 13. Februar 2004, 22:42
von Ralf
Hallo.

Ich habe mir gedacht, mit einem gesunden "sentire cum ecclesia" kann man sich ja mal des CIC annehmen (auch wenn ich von dessen theologischer Notwendigkeit noch nicht überzeugt bin) und überlegen, was da vielleicht, aus subjektiver Sicht heraus und ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit, eine Änderung "gebrauchen" könnte.

Eur Gedanken dazu lassen hieraus evtl. etwas durchaus Wertvolles werden. Besonders interessant fände ich Themen, die noch nicht durch alle Foren und Debatten genudelt wurden. Also nicht unbedingt Frauenpriestertum, Zölibat etc. Aber Maulkörbe werden nicht verpasst.

Meine zwei Vorschläge:

1. Der Ortsbischof sollte zukünftig einen Priester "laiisieren" können und diese Aufgabe nicht mehr an Rom weiterdelegieren müssen. Ich sehe keine theologische Notwendigkeit für die derzeitige Praxis und es vergehen nicht nur viele Jahre, sondern ich kenne selbst (ehemals aktive) Priester, die trotz starken Drängens des Ortsbischofs jahrelang nicht beachtet wurden und dadurch verständlichweise verbitterten. Der Priester hat dem Ortsbischof Gehorsam versprochen, deswegen sollte dieser auch die Laiisierung durchführen. Für Ordensleute würde dann selbiges für den Ordensoberen gelten.

2. Angesichts des in der Praxis seltsam anmutenden Sakramentalitäts- und Naturrechtsverständnisses der Ehe (meine Meinung!), Stichwort Formpflicht, wird die Unauflöslichkeit der Ehe nur bei krichlich geschlossenen Ehen postuliert. Dies ist bei Uminterpretation leicht zu erreichen, indem man bei Katholiken das Verständnis der Unauflöslichkeit einfach niemals voraussetzt.

Verfasst: Sonntag 15. Februar 2004, 16:11
von cathol01
Der neue CIC muss zunächst positiv bewertet werden. Er hat die Impulse des II. Vat. aufgegriffen und rechtlich umgesetzt. Es bestehen aber auch etliche Defizite. Die Impulse vom II. Vat. sind nicht hinreichend weitergeführt. Oft sind auch nur die Formulierungen des II. Vat. übernommen worden. Eine lebendige Rechtstradition muss erhalten bleiben.

Unmittelbar nach dem II. Vat. wurden Leitsätze ausgebildet, die das Gesetzwerk insgesamt prägen sollten. Einer davon war der einer stärkeren Dezentralisierung. Im Mittelalter wurde der universalkirchliche Aspekt immer deutlicher herausgestellt, während der partikularkirchliche Gesichtspunkt ausgehöhlt wurde. Auch heute ist die Entwicklung in diesem Zusammenhang noch nicht abgeschlossen. Es sind sogar retardierende Momente zu beobachten zur Zeit. Ein Ausgleich zwischen Universalkirche und Partikularkirche, eine Anhebung des Subsidiaritätsprinzips, das es ermöglicht, zu unterschieden zwischen dem, was die Teilkirche allein entscheiden kann und dem, wo die Gesamtkirche unmittelbar mitbetroffen ist, das ist meiner Ansicht nach das, was in einer neuen Version des CIC zu berücksichtigen wäre.

Verfasst: Sonntag 15. Februar 2004, 16:15
von Robert Ketelhohn
cathol01 hat geschrieben:»Im Mittelalter wurde der universalkirchliche Aspekt immer deutlicher herausgestellt, während der partikularkirchliche Gesichtspunkt ausgehöhlt wurde«
Das kann ich eigentlich erst im Misisonszeitalter erkennen, seit dem sechzehnten Jahrhundert.

Verfasst: Sonntag 15. Februar 2004, 17:15
von cathol01
Das ist für mich noch Mittelalter...