"Gottesurteil" in Colorado

Aktuelle Themen aus Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen.
Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:
Auch den Gedanken, dass Gerchtigkeit auf Erden zwischen den Menschen, dem Himmelreich widerspricht und gar das Himmelreich wiederlegt, kann ich nicht nachvollziehen.
Deine Auffassung von Gerechtigkeit würde dem widersprechen du würdest alles gleichsetzen nur aufgrund der Tat. Ein Die ist ein Dieb auch wenn er einen Laib Brot gestohlen hat um sein Kind zu ernähren. JEde Sünde wäre für dich dann eine Todsünde, somit wäre eine Erlösung unmöglich.

LG
Fiore
Das sehe ich ganz anders. Jetzt kann ich sogar auf einer der wenigen Predigten verwiesen, die ich im paderborner Dom gehört habe. Ob sie von einem Priester oder gar von dem Erzbischof selbst war, kann ich nicht sagen, jedenfalls berichtete der Geistliche von einer Beichte, in der die Beichtende oder der Beichtende völlig eschoffiert war, weil Hitler im Himmelreich genauso Gnade erfahren würde wie jeder andere auch und in ein solches Himmelreiche wollte er oder sie auf keinen Fall.

Damit habe ich überhaupt kein Problem. Wer seine gerechte Strafe hinnimmt, der hat das selbe Recht auf Vergebung wie jeder andere auch. Nur darf die Gnade im Himmelreich nicht dafür herhalten, die Gerechtigkeit auf Erden abzuschaffen.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Beitrag von Juergen »

@Knecht
@Fiore

Mord, Totschlag, Todesstrafe haben nur wenig miteinander zu tun, und es erscheint m.E. nicht hilfreich hier die Begriffe durcheinanderzuwerfen. Das Thema ist hier die Todesstrafe und nicht Mord oder Totschalg etc.

Aber mal systematisch zur Unterscheidung der Begriffe.

Man kann einen Menschen töten
1) beabsichtigt oder unbeabsichtigt
2) verdient oder unverdient.

Damit ergeben sich vier Konstellationen, die unterschiedlich bewertet werden können und im Strafrecht auch unterschiedlich bewertet werden.

Tötung eines Menschen....
1) unverdient und unbeabsichtigt --> ein Fall von Totschlag
2) unverdient und beabsichtigt --> ein Fall von Mord
3) verdient und unbeabsichtigt --> ein Fall von Notwehr
4) verdient und beabsichtigt --> ein Fall von Todesstrafe


Worüber man nun diskutieren kann ist das Wort "verdient".
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Beitrag von HeGe »

Zu dem Thema muss ich mal wieder was sagen, nachdem mir bei Jürgens Liste doch etwas der Atem wegblieb (insbes. bei dem "verdient" und "unverdient").

Zunächst scheint ihr ja über das deutsche Recht zu diskutieren, oder nicht? Im US-amerikanischen Strafrecht ist die Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord tatsächlich im Großen und Ganzen zwischen einer spontanen Handlung einerseits und einer geplanten Handlung andererseits.

Dem deutschen Strafrecht ist das jedenfalls auf Tatbestandsseite völlig egal. Ob ich jemanden spontan töte oder es lange plane, selbst ob es im Affekt geschieht, lässt einen zunächst überhaupt nicht darauf schließen, ob es sich um einen Totschlag oder Mord handelt. Nach der herrschenden Lehre in der Literatur (der BGH sieht das systematisch etwas anders, macht im Ergebnis aber kaum einen Unterschied) ist der Mord eine sog. Qualifikation zum Totschlag, d.h. es ist ein Totschlag mit etwas mehr Unrecht dabei. Das sind beim Mord in Deutschland die Heimtücke, die Habgier, andere niedrige Beweggründe, die Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln, zur Verdeckung einer Straftat oder zur Befriedigung des Geschlechtsstriebs. Solange die Tötung vorsätzlich ist, kann sowohl Totschlag als auch Mord vorliegen.

Auch eine Affekthandlung ändert daran zunächst nichts. Dies kann höchstens dazu führen, dass eine verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit vorliegt. Im ersteren Fall wird die Strafe etwas gemildert. Im letzteren Fall ist eine Bestrafung dann ausgeschlossen, im Einzelfall können aber sog. Maßregeln der Besserung und Sicherung angewandt werdem, was z.B. eine Einweisung in die forensische Psychiatrie bedeuten kann.

Die Strafe beim Mord ist immer lebenslang, beim Totschlag ist sie nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe. Eine zweijährige Bewährungsstrafe beim Totschlag kann es also grundsätzlich nicht geben. In diesem Fall müsste es sich schon um einen minder schweren Fall des Totschlags handeln oder um einen Gehilfen, jedenfalls nicht um den voll schuldfähigen Haupttäter.
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

Benutzeravatar
Robert Ketelhohn
Beiträge: 26021
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
Wohnort: Velten in der Mark
Kontaktdaten:

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Jürgen hat geschrieben:Tötung eines Menschen....
1) unverdient und unbeabsichtigt --> ein Fall von Totschlag
2) unverdient und beabsichtigt --> ein Fall von Mord
3) verdient und unbeabsichtigt --> ein Fall von Notwehr
4) verdient und beabsichtigt --> ein Fall von Todesstrafe
Nee, Jürgen. Erstens solltest du „verdient“ durch gerecht „ersetzen“.

Zweitens ist zu unterscheiden, wer tötet: ob bevollmäch-
tigt oder befugt (die rechtmäßige Obrigkeit) oder nicht (ich, du
oder ein Usurpator). Beides hat miteinander überhaupt nichts zu
tun.

Drittens ist der Vorsatz (Absicht) überhaupt nur im Fall der un-
gerechten Tötung durch den nicht Bevollmächtigten relevant.

Dann erhältst du folgende Möglichkeiten

I. Tötung durch die rechtmäßige Obrigkeit:
1. bevollmächtigt, vorsätzlich, gerecht;
2. bevollmächtigt, vorsätzlich, ungerecht.

II. Tötung durch jeden andern als die rechtmäßige Obrigkeit:
1. nicht bevollmächtigt, gerecht, vorsätzlich;
2. nicht bevollmächtigt, ungerecht, vorsätzlich;
3. nicht bevollmächtigt, ungerecht, bedingt vorsätzlich;
4. nicht bevollmächtigt, ungerecht, fahrlässig;
5. nicht bevollmächtigt, ungerecht, zufällig;

I.1.: gerechte Todesstrafe,
I.2.: ungerechte Todesstrafe,
II.1.: Notwehr oder Norhilfe,
II.2.: Mord oder Totschlag,
II.3.: [das soll ein Jurist auseinanderklamüsern],
II.4.: fahrlässige Tötung,
II.5.: Unfall.

(Ferner wäre – abgesehen von allerhand Feinheiten wie Schuld-
minderungsgründen – noch die Tötung im Kriege zu erörtern,
aber das habe ich mir der Einfachheit halber mal geklemmt.)
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Benutzeravatar
Robert Ketelhohn
Beiträge: 26021
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
Wohnort: Velten in der Mark
Kontaktdaten:

Beitrag von Robert Ketelhohn »

HeGe hat geschrieben:Dem deutschen Strafrecht ist das jedenfalls auf Tatbestandsseite völlig egal. Ob ich jemanden spontan töte oder es lange plane, selbst ob es im Affekt geschieht, lässt einen zunächst überhaupt nicht darauf schließen, ob es sich um einen Totschlag oder Mord handelt. Nach der herrschenden Lehre in der Literatur (der BGH sieht das systematisch etwas anders, macht im Ergebnis aber kaum einen Unterschied) ist der Mord eine sog. Qualifikation zum Totschlag, d.h. es ist ein Totschlag mit etwas mehr Unrecht dabei. Das sind beim Mord in Deutschland die Heimtücke, die Habgier, andere niedrige Beweggründe, die Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln, zur Verdeckung einer Straftat oder zur Befriedigung des Geschlechtsstriebs. Solange die Tötung vorsätzlich ist, kann sowohl Totschlag als auch Mord vorliegen.
Genau. Jürgen hat da was durcheinandergebracht. Was er Totschlag nannte, ist ein Unfall oder allenfalls fahrlässige Tötung.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Beitrag von HeGe »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Erstens solltest du „verdient“ durch gerecht „ersetzen“.
Der terminus technicus wäre wohl eher "gerechtfertigt" oder "nicht rechtswidrig".
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Drittens ist der Vorsatz (Absicht) überhaupt nur im Fall der un-
gerechten Tötung durch den nicht Bevollmächtigten relevant.
Ich würde Vorsatz nicht mit Absicht gleichsetzen, dass ist im deutschen Strafrecht nur in den seltensten Fällen erforderlich (z.B. braucht man beim Diebstahl eine Zueignungsabsicht). Vorsatz schließt den bedingten Vorsatz, den sog. dolus eventualis, grundsätzlich mit ein. In diesem Fall erkennt man die Möglichkeit der Tatbestanderfüllung und muss diese nach wohl herrschender Meinung dann billigend in Kauf nehmen. Das ist aber alles heillos umstritten.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dann erhältst du folgende Möglichkeiten

I. Tötung durch die rechtmäßige Obrigkeit:
1. bevollmächtigt, vorsätzlich, gerecht;
2. bevollmächtigt, vorsätzlich, ungerecht.

II. Tötung durch jeden andern als die rechtmäßige Obrigkeit:
1. nicht bevollmächtigt, gerecht, vorsätzlich;
2. nicht bevollmächtigt, ungerecht, vorsätzlich;
3. nicht bevollmächtigt, ungerecht, bedingt vorsätzlich;
4. nicht bevollmächtigt, ungerecht, fahrlässig;
5. nicht bevollmächtigt, ungerecht, zufällig;

I.1.: gerechte Todesstrafe,
I.2.: ungerechte Todesstrafe,
II.1.: Notwehr oder Norhilfe,
II.2.: Mord oder Totschlag,
II.3.: [das soll ein Jurist auseinanderklamüsern],
II.4.: fahrlässige Tötung,
II.5.: Unfall.[/color]
Ob es eine gerechte Todesstrafe geben kann, ist aus ethischer Sicht jedenfalls mehr als fraglich. Auch weiß ich nicht, ob man die Unterscheidung zwischen "bevollmächtigt" und "gerecht" so treffen würde, wenn es in Deutschland noch die Todesstrafe geben würde. Tatbestandlich wäre auch da rein nach dem Wortlaut ein Totschlag gegeben, dieser wäre dann wegen der gesetzlichen Ermächtigung aber wohl zumindest nicht rechtswidrig.

Zum Fall II.3. hatte ich ja oben schon angedeutet, dass das zum Fall II.2. keinen Unterschied macht.
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

Benutzeravatar
Robert Ketelhohn
Beiträge: 26021
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
Wohnort: Velten in der Mark
Kontaktdaten:

Beitrag von Robert Ketelhohn »

HeGe hat geschrieben:Der terminus technicus wäre wohl eher "gerechtfertigt" oder "nicht rechtswidrig".
Ich wollte mich deutlich als Nicht-Jurist zu erkennen geben. ;D

HeGe hat geschrieben:Ich würde Vorsatz nicht mit Absicht gleichsetzen.
Na ja, synonym sind die Begrife sicher nicht, wenn sie sich auch weitgehend überlappen. Aber gerade deswegen statt Jürgens „Absicht“ mein „Vorsatz“, weil er das eigentlich gemeint hatte (nach meiner Exegese).

HeGe hat geschrieben:Zum Fall II.3. hatte ich ja oben schon angedeutet, dass das zum Fall II.2. keinen Unterschied macht.
Denn konstruier doch bitte ma ’nen bedingt vorsätzlichen Mord! ;)
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Benutzeravatar
FioreGraz
Beiträge: 3890
Registriert: Freitag 25. Juni 2004, 19:18
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Beitrag von FioreGraz »

@Jürgen

Mein erstes Posting dazu
Ganz einfach Totschlag ist kein Mord, das sind 2 verschiedene paar Schuhe. Totschlag ist meist ne spontane Emotionale Handlung. Mord ist vorsätzlich, von langer Hand geplant und dient einem niederen Motiv.
ICh unterscheide hier sehr wohl, was ich kritisierte war Knechts "Nicht-Unterscheidung", sprich Totschlag = Mord und muß auch gleich bestraft werden. Daraufhin brachte ich aufs Tablet das dann auch jede Sünde mit einer Todsünde gleichzusetzen ist und es somit keine Gnade gebe, im wieteren Sinne würde das den Tod Christi ad absurdum führen. Und wir müssen nun mal so wie uns Gott behandelt auch den anderen behandeln (Nachfolge Christi) und sehr wohl unterscheiden und vergeben. (Beispiel Vater unser, Gelichnis vom Schuldner mit den 10.000 Talenten)

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Beitrag von HeGe »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Zum Fall II.3. hatte ich ja oben schon angedeutet, dass das zum Fall II.2. keinen Unterschied macht.
Denn konstruier doch bitte ma ’nen bedingt vorsätzlichen Mord! ;)
Wie gesagt, die Voraussetzung für bedingten Vorsatz ist erstens ein kognitives Element. Dass ist allgemein anerkannt. Manche verlangen insoweit dass man die Verwirklichung des Tatbestands für wahrscheinlich hält, es gibt noch ein paar Sondertheorien, die meisten lassen aber die Kenntnis von der reinen Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung ausreichen.
Daneben verlangt die herrschende Meinung noch ein voluntatitves Element, dass heißt der Täter muss irgendeine besondere subjektive Einstellung dazu haben. Die niedrigste Schwelle dürfte wohl so eine Art Gleichgültigkeitstheorie sein, am gebräuchlichsten ist aber mittlerweile wohl die Theorie des BGH, wonach ein billigendes In-Kauf-nehmen verlangt wird.

Ein Beispiel, womit ich mir die drei Vorsatzarten immer ganz gut merken konnte, auch wenn es zum Schluss etwas konstruiert ist:
Jemand plaziert eine Bombe an Bord eines Flugzeuges. Er tut dies, um den an Bord befindlichen X zu töten. Insoweit besteht Finalität, also Absicht im Sinne des dolus directus 1. Grades. Der X hat Leibwächter dabei, von denen der Täter weiß, dass sie mit sterben werden. Insofern besteht dolus directus 2. Grades, das sichere Wissen. Er hat nun erfahren, dass das Flugzeug ausschließlich über bewohnten Gebiet fliegen wird, hat sich aber zur Erreichung seines Ziels mit dem möglichen Tod von Personen auf dem Boden beim Absturz zur Erreichung seines Ziels abgefunden. Insoweit besteht dolus eventualis, d.h. bedingter Vorsatz.

Handelt der Täter jetzt mit Habgier oder aus Mordlust oder aus Rache oder zur Verdeckung einer Straftat, besteht unabhängig von der Vorsatzart eine Strafbarkeit wegen Mordes.

Oder anderes Beispiel: Ich möchte einen Geldtransporter ausrauben. Um dies zu tun, will ich ihn bei voller Fahrt durch ein Hindernis auf der Fahrbahn stoppen. Ich weiß, dass vorne zwei Sicherheitsleute sitzen, die bei dieser Aktion durchaus sterben können. Zur Erreichung meines Ziels nehme ich das aber in Kauf, auch wenn es mir nicht darauf ankommt.
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

Benutzeravatar
Robert Ketelhohn
Beiträge: 26021
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
Wohnort: Velten in der Mark
Kontaktdaten:

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Also, über dein erstes Beispiel könnte man streiten. Vielleicht könnten da mehrere Tatbestände in Tateinheit vorliegen? – Aber das zweite überzeugt mich. Mir fallen sogar selber weitere ein … Hast gewonnen. :ja:
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Beitrag von HeGe »

Vielleicht noch als kleiner Nachtrag:

Die deutsche Bezeichnung "bedingter Vorsatz" ist zwar sehr verbreitet, eigentlich aber keine sehr gute und auch eher unbeliebte Bezeichnung. Denn natürlich ist der Vorsatz als solcher unbedingt vorhanden. Aber mir fällt auch keine bessere Bezeichnung ein.
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Können Mörder Gnade erwarten?
http://www.welt.de/data/2005/12/10/815490.html?s=2
Zentrale Ausasge:
Wie kann es moralisch überlegen sein, um das Überleben von Mördern zu barmen, während man die Opfer vergißt, die um ihr Leben gebracht wurden? Wie können Menschen, die gnadenlos töteten, Gnade erwarten?
http://www.welt.de/data/2005/12/10/815490.html?s=2
Gegner der Todesstafe:
Es ist auch unbestritten, daß nicht nur die liberale Elite des Landes, mit lauten Wortführern in Hollywood, sondern auch die Amerikanische Anwaltsvereinigung, der Verband der Kriminologen, die katholische Bischofskonferenz die Todesstrafe ablehnen.
http://www.welt.de/data/2005/12/10/815490.html?s=2
Befürworter der Todesstrafe:
Unter den Verteidigern und Propagandisten der Todesstrafe sind Pastoren, Priester und Rabbiner, Staatsanwälte, Anwälte und Richter, religiöse Eiferer, Demokraten und Republikaner und normale, ziemlich unpolitische Leute
http://www.welt.de/data/2005/12/10/815490.html?s=2
Was ich besonders gut finde ist:
Wenn sich in Alabama ein Demokrat um einen Sitz im Obersten Gericht des Staates bewirbt, kann das so klingen: "Ich bin Christ und stolz darauf; ich habe ein Gewehr und jage damit; ich bin gegen Abtreibung, für die Todesstrafe, gegen Schwulen-Ehe und, ja, ich bin Parteimitglied der Demokraten." So sprach vor einigen Tagen Al Johnson, und er hat gute Aussichten, die Wahl zu gewinnen.
http://www.welt.de/data/2005/12/10/815490.html?s=2
So einer sollte für die Demokraten für das Präsidentenamt kandidieren und ich würde ihn wählen.


Zweite zentrale Aussage
Credo des Politikprofessors John McAdams an der Marquette University in Wisconsin: "Wenn wir Mörder hinrichten und es hat keinen abschreckenden Effekt, haben wir einen Haufen Mörder getötet. Wenn wir Mörder nicht hinrichten, obwohl es potentielle Mörder abschrecken würde, haben wir den Tod einer Menge unschuldiger Opfer zugelassen."
http://www.welt.de/data/2005/12/10/815490.html?s=2

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

"Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht." So steht es in der Bibel (Gen 9, Vers 6) und rechtfertigt für die Verfechter der Todesstrafe das menschliche Bedürfnis nach Recht und Rache, Opfer und Sühne.
http://www.welt.de/data/2006/01/11/829604.html

Benutzeravatar
Elisabethgzb
Beiträge: 359
Registriert: Montag 9. Januar 2006, 21:53
Wohnort: Fichtelgebirge / Bistum Regensburg / AUSLANDS-NRW-KATHOLIK
Kontaktdaten:

Beitrag von Elisabethgzb »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
"Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht." So steht es in der Bibel (Gen 9, Vers 6) und rechtfertigt für die Verfechter der Todesstrafe das menschliche Bedürfnis nach Recht und Rache, Opfer und Sühne.
http://www.welt.de/data/2006/01/11/829604.html
Sehr schön dein Zitat, nur wie waren denn seinerzeit die Zeitläufe und die Lebensbedingungen.
Das Auge um Auge, Zahn um Zahn, Leben und Leben war doch seinerseits aus Überlebenstechnischen Gründen so nötig, notwendig und nicht anders. Die Lebenswelt war doch viel rauher, gewalttätiger, die Menschen wurden doch vielfach gar net so alt.Von daher war der Verlust eines Familienmitgliedes oder Familienvorstandes doch wesentlich existenzbedrohender, als vielleicht heutzutage. Und vermutlich aus dem Grunde wurde die bibl. Todesstrafe erfunden, so ne Art bibl. Blutrache. Denn der Täter stand nach einer gewissen Zeit wieder seiner Familie zur Verfügung um das Überleben der Familie zu sichern. das Gleiche gilt natürlich auch für die USA. Und die Zeiten der Gründung der USA und auch der vorhergehenden Kolonialzeiten bei den Engländern, der sog. Wilde Westen haben solch herbe Strafen erfordert.
Nun leben wir in anderen wesentlichen Zeiten, die auch noch um einiges Friedlicher sein könnten, doch einer Todesstrafe bedarf es doch die USA eigentlich nimmer mehr.
Jedenfalls meine Meinung, von daher sehe ich solche Beispiele aus der Bibel eher als Negativ-Beispiele, wie mans heutzutage nimmer tuen sollte.

Gruß,
Elisabeth

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

will deshalb in der EU 500 000 Unterschriften für die Wiedereinführung der Todesstrafe sammeln. Vollzogen werden soll diese, laut Aussagen des Vizechefs der LPR, vorerst nur bei pädophil veranlagten Mördern, die Kinder unter dem 15. Lebensjahr auf ihrem Gewissen haben.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... 25/492531/

Benutzeravatar
Ewald Mrnka
Beiträge: 7001
Registriert: Dienstag 30. November 2004, 11:06

Beitrag von Ewald Mrnka »

Ich bin auch für die Wiedereinführung der Todesstrafe; schon aus sozialhygienischen Gründen.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Und für militante Raucher. Hat gestern jemand Christiansen gesehen? Ist ja verwunderlich, welche Interessensvertreter sich alles auf Toleranz berufen.

Benutzeravatar
Tobias
Beiträge: 161
Registriert: Mittwoch 21. Juni 2006, 19:39
Wohnort: Hannover; Bistum Hildesheim

Beitrag von Tobias »

Wie kann man als Christ sich für die Todesstrafe aussprechen und im selben Atemzug von der Bibel reden,ganz zu schweigen vom Gebot der Nächstenliebe!
Amor dei usque ad contemptum sui!

Dies irae, dies illa solvet saeclum in favilla: teste David cum Sybilla.
Quantus tremor es futurus, quando Judex est venturus, cuncta stricte discussurus!

Benutzeravatar
Pit
Beiträge: 8120
Registriert: Freitag 23. April 2004, 17:57

Beitrag von Pit »

Hallo Tobias,

wie (!) man das kann, siehst Du ja hier im Forum. Ob es sinnvoll ist, als Christ (wenn man seinen Glauben ernst nimmt) für (!) die Todesstrafe zu sein, ist eine andere Frage.
Darüberhinaus kenne ich auch kein ernst zu nehmendes Argument für (!) die Todesstrafe.

Gruß, Pit
Tobias hat geschrieben:Wie kann man als Christ sich für die Todesstrafe aussprechen und im selben Atemzug von der Bibel reden,ganz zu schweigen vom Gebot der Nächstenliebe!
carpe diem - Nutze den Tag !

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Pit hat geschrieben: Darüberhinaus kenne ich auch kein ernst zu nehmendes Argument für (!) die Todesstrafe.
Das ist aber bitter wenn du keine Gerechtigkeit kennst.

Ich bin für die Todesstrafe. Wer schreckliche Dinge getan hat, muss eine angemessene Strafe bekommen. So lernt er seine Lektion für das nächste Mal."

Sagt das Pop-Sternchen Britney Spears.
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/ ... en/520288/
:ikb_thumbsup:

Benutzeravatar
Tobias
Beiträge: 161
Registriert: Mittwoch 21. Juni 2006, 19:39
Wohnort: Hannover; Bistum Hildesheim

Beitrag von Tobias »

JPII hat geschrieben:Nicht die Gewalt erlöst sondern die Liebe


Vergebt einander das hat Jesus gesagt!

Jesus hat geschrieben:Wer ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein


Gott wird ihn schon richten!


:sauer: :sauer: :sauer: :sauer: :sauer: :sauer: :sauer: :sauer:

Außerdem ist Britney unschlau, weil es nach der Todesstrafe kein nächstes Mal geben wird!
Zuletzt geändert von Tobias am Montag 7. August 2006, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
Amor dei usque ad contemptum sui!

Dies irae, dies illa solvet saeclum in favilla: teste David cum Sybilla.
Quantus tremor es futurus, quando Judex est venturus, cuncta stricte discussurus!

Benutzeravatar
Pit
Beiträge: 8120
Registriert: Freitag 23. April 2004, 17:57

Beitrag von Pit »

Was ist an der Todesstrafe gerecht ?

Was ist daran gerecht, wenn ein Schwarzer in den USA zum Tod verurteilt wird, weil er zu arm ist, sich einen guten Anwalt leisten zu können, während der "weisse" Amerikaner mit entsprechendem Anwalt um die Todestrafe herumkommt, weil die Jury meistens aus "Weissen" besteht?

Überhaupt:
Welche ernsthaften Argumente ausser evtl. den Rachegefühlen der Angehörigen eines Mordopfers sprechen denn für (!) die Todesstrafe ?

Gruß, Pit
Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Das ist aber bitter wenn du keine Gerechtigkeit kennst.
carpe diem - Nutze den Tag !

Benutzeravatar
prim_ass
Beiträge: 670
Registriert: Montag 8. November 2004, 20:42
Wohnort: Mahlow
Kontaktdaten:

Beitrag von prim_ass »

Ich persönlich bin gegen die Todesstrafe, weil ich nicht dafür verantwortlich sein will, wenn ein Unschuldiger getötet wird.

Nicht, weil man dem zu Unrecht hingerichteten sein Leben nicht zurückgeben kann, das regelt schon Gott, sondern weil ich mich nicht dafür auch noch vor Gott dereinst verantworten möchte, den Tod von unschuldigem Leben leichtfertig in Kauf genommen zu haben oder gar direkt dafür Verantwortung zu tragen.

Wäre ich zum Beispiel an Arni's Stelle, um mal einen berühmten Staatschef in den USA zu nehmen, würde ich in der Tat alle Todesurteile in lebenslänglichen Gefängnisstrafen umwandeln. Und die Strafgesetze dahingehend ändern, dass "nur" lebenslange Freiheitsstrafen als Höchststrafen möglich sind.

Zugegeben: Meine Motive in dieser Sache sind sehr egoistisch...
Falls ich aber länger ausbleibe, sollst du wissen, wie man sich im Hauswesen Gottes verhalten muss, das heißt in der Kirche des lebendigen Gottes, die die Säule und das Fundament der Wahrheit ist.

1.Tim 3:15

sofaklecks
Beiträge: 2776
Registriert: Sonntag 28. Mai 2006, 16:29

Argumente

Beitrag von sofaklecks »

Zum einen:

Immer wieder stelle ich fest, dass ihr zu einer Entscheidung über gesellschaftsrechtliche Fragen Euch die jeweils genehmen Bibelstellen um die Ohren schlagt. Bitte, die jeweiligen Texte sind in der Mehrzahl vor mehr als zweitausend Jahren in einer ganz anderen Kultur entstanden. Da kann man doch nicht einfach eine Bibelstelle nehmen und daraus direkt Handlungsanweisungen an die Gesellschaft von heute ableiten, ohne sie mit Rücksicht auf die Lehre Christi hin, also auf ihr Ziel hin auszulegen.

Zum anderen:

Es gibt Ausnahmesituationen, in denen die Tötung eines Menschen geboten ist. Nothilfe ist ein solcher Fall. Diese Fälle sind aber kein Argument für die Verhängung der Todesstrafe durch ein Gericht.

Mit dem Argument der menschlichen Gerechtigkeit, gestützt auf Gottes Gebot haben damals die Pharisäer die Ehebrecherin Jesus präsentiert. Er hat sie nicht nach Recht und Gesetz zum Tode verurteilt. Das soll beileibe nicht heissen, dass ich die Tat in Colorado verharmlosen will.

Nur: Die Verhängung der Todesstrafe ist eine Art Rache der Gesellschaft stellvertretend für die Angehörigen, deren Vergeltungsverlangen zufriedengestellt werden muss. Dass die Todesstrafe nicht abschreckt, ist erwiesen. Das also ist kein Argument.

sofaklecks

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Pit hat geschrieben:Was ist an der Todesstrafe gerecht ?

Was ist daran gerecht, wenn ein Schwarzer in den USA zum Tod verurteilt wird, weil er zu arm ist, sich einen guten Anwalt leisten zu können, während der "weisse" Amerikaner mit entsprechendem Anwalt um die Todestrafe herumkommt, weil die Jury meistens aus "Weissen" besteht?

Überhaupt:
Welche ernsthaften Argumente ausser evtl. den Rachegefühlen der Angehörigen eines Mordopfers sprechen denn für (!) die Todesstrafe ?

Gruß, Pit
Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Das ist aber bitter wenn du keine Gerechtigkeit kennst.
Es ist ein kleines Stück Gerechtigkeit, wenn der Täter genauso wenig weiterleben darf wie sein Opfer. Natürlich bleibt das Opfer weiterhin ungerecht behandelt, weil es nichts dazu beigetragen hat, um ermordet zu werden. Der Täter dagegen, hat gemordet, um umgebracht zu werden.

Deinen obigen Text kann ich gar nicht nachvollziehen. Wenn die Möglichkeit der Todesstrafe besteht, sehe ich keinen Grund einen Mörder am Leben zu lassen. Ich denke Anwälte bringen etwas wenn es um Schmerzensgeld oder irgendwelche wirtschaftlichen Vergehen geht.

Benutzeravatar
Ewald Mrnka
Beiträge: 7001
Registriert: Dienstag 30. November 2004, 11:06

Beitrag von Ewald Mrnka »

Tobias hat geschrieben:Wie kann man als Christ sich für die Todesstrafe aussprechen und im selben Atemzug von der Bibel reden,ganz zu schweigen vom Gebot der Nächstenliebe!
Auch wenn Du es nicht kannst, andere können es durchaus - selbst wenn es Dir noch so gegen den Strich geht; Du setzt nämlich Deine Sentimentalität und Deine Nervenschwäche mit dem Christentum gleich.

Ich war mir nie so sicher, flott definieren zu können, wofür man sich als als "Christ" aussprechen kann oder nicht; Du gehörst offenbar zu den BrüderInnen, die sich aus der Bibel immer dasjenige herauslesen, was in ihr linksliberales Weltbild paßt; damit befindest Du Dich voll im Trend. Dafür bist Du eigentlich schon wieder zu beneiden.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

Benutzeravatar
Pit
Beiträge: 8120
Registriert: Freitag 23. April 2004, 17:57

Beitrag von Pit »

Hallo "Knecht",

also ist es in Ordnung, wenn ein Mörder hingerichtet wird, weil so Gerechtigkeit wieder hergestellt wird?

Wenn dem so wäre, verstehe ich nicht, warum
- u.a. in Texas und einigen anderen US-Bundesstaaten Menschen seit über 20 Jahren im Todestrakt sind?
- oftmals Farbige in Mordprozessen in den USA zum Tod verurteilt werden, meistens von einer ausschliesslich (!) weissen Jury?
- nicht selten in den USA Menschen zum Tod verurteilt worden sind, deren Verurteilung ausschliesslich auf - teils sehr (!!) zweifelhaften - Indizien beruhen?
- warum es keinen US-Bundesstaat gibt, in dem so viele Menschen unschuldig (!) zum Tod verurteilt worden sind (und hingerichtet wurden!) wie in Texas unter Gouverneur Georg W. Bush?

Wenn - auch nach US-Strafrecht - jeder Angeklagte ein Recht auf Verteidigung hat, dann weiss ich nicht, warum das bei einem des Mordes angeklagten Straftäters nicht gelten soll ?

Ist es für Dich gleichgültig, ob ein Mensch ein Tötungsdelikt aus Habgier begangen hat oder ob es sich um eine Tötung im Affekt oder vieleicht um einen Unfall mit Todesfolge handelt ?
In den USA - und nicht nur dort - gab es "Mord"-Prozesse, in denen dieser Sachverhalt erst garnicht überprüft und berücksichtigt wurde.

Gruß, Pit

Linktip:
www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de
Zuletzt geändert von Pit am Montag 7. August 2006, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
carpe diem - Nutze den Tag !

Christian
Beiträge: 1803
Registriert: Donnerstag 23. Oktober 2003, 13:27
Wohnort: duisburg

Beitrag von Christian »

Hallo ,

für mich ist eines der wichtigsten Glaubensgrundsätzen die Läuterung des Sünders und das vergeben dem Sünder gegenüber.

Als Christen ( so denke ich jedenfalls) sollten wir jedem eine zweite Chance geben (auch wenn es uns verdammt schwer fällt).

Es gibt zum Teil andere , vielleicht härtere Strafen , als die Todesstrafe und diese wären unter Umständen eine bessere Option als diese.

Die evangelische Kirche hat meiner Meinung ein gutes Beispiel gezeigt , wie es gehen kann ein verurteilter Mörder ist als Seelsorger beschäftigt und ih bin der Überzeugung das nach Verbüßung einer Strafe und nach der Läuterung des Sünders , dieses in Ordnung geht.

http://service.spiegel.de/digas/servlet ... D=47822170

Christian
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Christian hat geschrieben:Hallo ,

für mich ist eines der wichtigsten Glaubensgrundsätzen die Läuterung des Sünders und das vergeben dem Sünder gegenüber.

Als Christen ( so denke ich jedenfalls) sollten wir jedem eine zweite Chance geben (auch wenn es uns verdammt schwer fällt).

Es gibt zum Teil andere , vielleicht härtere Strafen , als die Todesstrafe und diese wären unter Umständen eine bessere Option als diese.

Die evangelische Kirche hat meiner Meinung ein gutes Beispiel gezeigt , wie es gehen kann ein verurteilter Mörder ist als Seelsorger beschäftigt und ih bin der Überzeugung das nach Verbüßung einer Strafe und nach der Läuterung des Sünders , dieses in Ordnung geht.

http://service.spiegel.de/digas/servlet ... D=47822170

Christian
Ein Bankräuber, der Geld stielt, ohne jemanden dabei zu töten, verdient eine Strafe und ein Leben danach. Ein Mörder nicht.

Christian
Beiträge: 1803
Registriert: Donnerstag 23. Oktober 2003, 13:27
Wohnort: duisburg

Beitrag von Christian »

Knecht Ruprecht hat geschrieben: Ein Bankräuber, der Geld stielt, ohne jemanden dabei zu töten, verdient eine Strafe und ein Leben danach. Ein Mörder nicht.
Hallo ,

gibt es eine Gewichtung von Sünde ?

Darf ich zehnmal Lügen und Ehebruch begehen , damit ich einen Dieb oder Totschläger gleichgestellt bin?

Ich denke nicht.

Die Todesstrafe ist eine endgültige strafe wir nehmen den Sünder die Chance zur Reue .

Eine lebenslange Strafe wäre meiner Meinung nach angemessener , aus folgenden Gründen :

1. Der Sünder kann sich bekehren
2. Sollte der "Täter" doch unschuldig sein kann er auf freien Fuß kommen und der wahre Täter kann bestraft werden.
3. Wird der Henker vom Staat zur Sünde gezwungen , weil er gegen das 5. Gebot verstößt
4. Ist eine Gefängnisstrafe härter als die Todesstrafe als Lektüre empfehle ich Pappilon

Christian
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Beitrag von Linus »

Tobias hat geschrieben:Außerdem ist Britney unschlau, weil es nach der Todesstrafe kein nächstes Mal geben wird!
Wenn sie an Reinkarnation glaubt vielleicht doch :kiss:

Linus, wissend dass Reinkarnation quatsch ist.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Beitrag von Linus »

prim_ass hat geschrieben: Zugegeben: Meine Motive in dieser Sache sind sehr egoistisch...
Weshalb? hast du vor drüben ein Verbrechen zu begehen, dass mit dem Tod bestraft wird? :shock:
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema