Diebstahl ist, wenn ich jemandem etwas wegnehme und er es dann nicht mehr hat. Das ist hier aber nicht der Fall.Bernardo hat geschrieben:Natürlich ist es Diebstahl. Und das weißt du auch.
EOD
Diebstahl ist, wenn ich jemandem etwas wegnehme und er es dann nicht mehr hat. Das ist hier aber nicht der Fall.Bernardo hat geschrieben:Natürlich ist es Diebstahl. Und das weißt du auch.
Diebstahl geistigen Eigentums ist genauso verwerflicher Diebstahl wie der materieller Dinge.lifestylekatholik hat geschrieben:Diebstahl ist, wenn ich jemandem etwas wegnehme und er es dann nicht mehr hat. Das ist hier aber nicht der Fall.Bernardo hat geschrieben:Natürlich ist es Diebstahl. Und das weißt du auch.
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Das ist das eine. Aber Geistiger Diebstahl ist es ja heutzutage schon, wenn ich lese, was du geschrieben hast und es nicht sofort wieder vergesse. Zumindest wenn es nach den großen Musikfirmen gänge.taddeo hat geschrieben:Diebstahl geistigen Eigentums ist genauso verwerflicher Diebstahl wie der materieller Dinge.
Wenn ich nen Text für die Zeitung schreib, und der Redakteur veröffentlicht ihn dann unter seinem Namen, dann ist das auch Diebstahl - selbst wenn ich den Text nach wie vor in meinem PC habe.
Ich glaube, ihr redet hier aneinander vorbei.taddeo hat geschrieben:Diebstahl geistigen Eigentums ist genauso verwerflicher Diebstahl wie der materieller Dinge.lifestylekatholik hat geschrieben:Diebstahl ist, wenn ich jemandem etwas wegnehme und er es dann nicht mehr hat. Das ist hier aber nicht der Fall.Bernardo hat geschrieben:Natürlich ist es Diebstahl. Und das weißt du auch.
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Wenn ich nen Text für die Zeitung schreib, und der Redakteur veröffentlicht ihn dann unter seinem Namen, dann ist das auch Diebstahl - selbst wenn ich den Text nach wie vor in meinem PC habe.
Nein, da ist ein entscheidender Aspekt dazwischen:holzi hat geschrieben:Das ist das eine. Aber Geistiger Diebstahl ist es ja heutzutage schon, wenn ich lese, was du geschrieben hast und es nicht sofort wieder vergesse. Zumindest wenn es nach den großen Musikfirmen gänge.taddeo hat geschrieben:Diebstahl geistigen Eigentums ist genauso verwerflicher Diebstahl wie der materieller Dinge.
Wenn ich nen Text für die Zeitung schreib, und der Redakteur veröffentlicht ihn dann unter seinem Namen, dann ist das auch Diebstahl - selbst wenn ich den Text nach wie vor in meinem PC habe.
Ich verstehe die Verbindung dieser Argumentation zu den ungekennzeichneten Übernahmen und Paraphrasen in Doktorarbeiten nicht, um die es hier geht. Willst du sagen, dadurch, dass z. B. Guttenberg seine Zitate nicht ordentlich gekennzeichnet hat, entgehe den »Eigentümern« (also den Urhebern) der Texte die Möglichkeit, »den materiellen Wert« ihres »geistigen Eigentums selbst voll zu nutzen«?taddeo hat geschrieben:Diebstahl geistigen Eigentums liegt dann vor, wenn ich dieses fremde immaterielle Eigentum dazu verwende(n will), materiellen Nutzen daraus zu ziehen. Dadurch gewinnt der Diebstahl eben genau denselben Charakter, als wenn ich gleich materielles Gut stehle. Ich entziehe dadurch dem Eigentümer die Möglichkeit, den materiellen Wert seines geistigen Eigentums selbst voll zu nutzen. Das könnte auch dadurch geschehen, daß ich das gestohlene Eigentum verschenke, so daß der Eigentümer es nicht mehr verkaufen kann, weil keiner dafür zahlt, solang es auch umsonst zu haben ist. Das ist u. a. das Problem mit den Youtube-Musikvideos.
Sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Welchen materiellen Gewinn hätte denn z. B. der wissenschaftliche Dienst des Bundestages oder Dr. Xy daraus gezogen, wenn Guttenberg ein paar Gänsefüßchen anders gesetzt hätte? Wie ist es ihnen jetzt verwehrt, »den materiellen Wert [ihres] geistigen Eigentums selbst voll zu nutzen«?taddeo hat geschrieben:Im Prinzip ja.
Das Beispiel der Youtube-Videos (und des viralen Marketings generell) belegt aber eher das Gegenteil: je mehr Leute gratis das Video schauen, desto mehr kaufen auch den Song in allen möglichen Formaten. Denk z.B. an "Satellite": von Anfang an frei verfügbar, gewaltiger Verkaufserfolg.taddeo hat geschrieben:Nein, da ist ein entscheidender Aspekt dazwischen:holzi hat geschrieben:Das ist das eine. Aber Geistiger Diebstahl ist es ja heutzutage schon, wenn ich lese, was du geschrieben hast und es nicht sofort wieder vergesse. Zumindest wenn es nach den großen Musikfirmen gänge.taddeo hat geschrieben:Diebstahl geistigen Eigentums ist genauso verwerflicher Diebstahl wie der materieller Dinge.
Wenn ich nen Text für die Zeitung schreib, und der Redakteur veröffentlicht ihn dann unter seinem Namen, dann ist das auch Diebstahl - selbst wenn ich den Text nach wie vor in meinem PC habe.
Diebstahl geistigen Eigentums liegt dann vor, wenn ich dieses fremde immaterielle Eigentum dazu verwende(n will), materiellen Nutzen daraus zu ziehen. Dadurch gewinnt der Diebstahl eben genau denselben Charakter, als wenn ich gleich materielles Gut stehle. Ich entziehe dadurch dem Eigentümer die Möglichkeit, den materiellen Wert seines geistigen Eigentums selbst voll zu nutzen. Das könnte auch dadurch geschehen, daß ich das gestohlene Eigentum verschenke, so daß der Eigentümer es nicht mehr verkaufen kann, weil keiner dafür zahlt, solang es auch umsonst zu haben ist. Das ist u. a. das Problem mit den Youtube-Musikvideos.
Ich glaube kaum, daß es für eine Urheberrechtsverletzung darauf ankommt, ob der Urheber aus seinem Werk einen materiellen Gewinn gezogen hat oder hätte ziehen können.lifestylekatholik hat geschrieben:Sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Welchen materiellen Gewinn hätte denn z. B. der wissenschaftliche Dienst des Bundestages oder Dr. Xy daraus gezogen, wenn Guttenberg ein paar Gänsefüßchen anders gesetzt hätte? Wie ist es ihnen jetzt verwehrt, »den materiellen Wert [ihres] geistigen Eigentums selbst voll zu nutzen«?taddeo hat geschrieben:Im Prinzip ja.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.htmlZulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Aber darum geht es doch gar nicht, sondern explizit um den Vorwurf des Diebstahls. Taddeo hat das dann ein bisschen aufgeweicht und gesagt:Caviteño hat geschrieben:Ich glaube kaum, daß es für eine Urheberrechtsverletzung darauf ankommt, ob der Urheber aus seinem Werk einen materiellen Gewinn gezogen hat oder hätte ziehen können.lifestylekatholik hat geschrieben:Sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Welchen materiellen Gewinn hätte denn z. B. der wissenschaftliche Dienst des Bundestages oder Dr. Xy daraus gezogen, wenn Guttenberg ein paar Gänsefüßchen anders gesetzt hätte? Wie ist es ihnen jetzt verwehrt, »den materiellen Wert [ihres] geistigen Eigentums selbst voll zu nutzen«?taddeo hat geschrieben:Im Prinzip ja.
Und das ist in den Fällen der unzureichend gekennzeichneten Zitate in Doktorarbeiten schlicht an den Haaren herbeigezogen.taddeo hat geschrieben:Ich entziehe dadurch dem Eigentümer die Möglichkeit, den materiellen Wert seines geistigen Eigentums selbst voll zu nutzen.
anneke6 hat geschrieben:Erstens halte ich es für auf beschönigend, im Fall Guttenbergs von fehlenden Gänsefüßchen zu sprechen. So etwas kann theoretisch passieren, passiert aber einem ausgebildeten Wissenschafter, vor allem einem, der in Lage ist, ein summa cum laude hinzulegen, nicht. Ich bin diesen Weg an der Uni ja auch gegangen; und so etwas "passiert" höchstens zu Beginn des Studiums.
Die Verletzung des Urheberrechts wird im Volksmund als "Diebstahl geistigen Eigentums" bezeichnet. Insofern ist natürlich der Ausdruck "Diebstahl" juristisch nicht korrekt, genauso wie umgangssprachlich (z.B. bei der Beschaffung der Steuersünder-CD's) von "Datendiebstahl" gesprochen wird. Die korrekte strafrechtliche Bezeichnung lautet "Ausspähen" bzw. "Abfangen" von Daten (§ 202a f StGB). Nur, wer drückt sich so korrekt aus?lifestylekatholik hat geschrieben:Aber darum geht es doch gar nicht, sondern explizit um den Vorwurf des Diebstahls. Taddeo hat das dann ein bisschen aufgeweicht und gesagt:
Und das ist in den Fällen der unzureichend gekennzeichneten Zitate in Doktorarbeiten schlicht an den Haaren herbeigezogen.taddeo hat geschrieben:Ich entziehe dadurch dem Eigentümer die Möglichkeit, den materiellen Wert seines geistigen Eigentums selbst voll zu nutzen.
Da liegt kein Diebstahl vor, beim besten Willen nicht.
1. Gänsefüßchen (oder andere Kennzeichnung im Text, z.B. kursive Schrift) sind mW keineswegs gefordert.Bernardo hat geschrieben:Ein Zitat wird ja dreifach gesichert: Gänsefüßchen, hochgestellte Ziffer, Fußnote mit Quellen-Angabe.
Wovon redet ihr eigentlich? Wird zu Guttenberg & al. denn Urheberrechtsverletzung vorgeworfen? -- Nein! Wenn das wirklich der Knackpunkt wäre, dann hätte zu Guttenberg sich vorher ganz einfach mit den jeweiligen Urhebern einigen und ihnen eventuell etwas zahlen müssen, und die Sache wäre in Ordnung gewesen; denn dann hätte er ja deren Sachen nutzen dürfen.Caviteño hat geschrieben:Bedenklich finde ich es allerdings, daß man den Eindruck haben kann, daß der - gemeine - Diebstahl (einer Sache) als kriminelles Vergehen allgemein angesehen wird, bei der Urheberrechtsverletzung (= Diebstahl geistigen Eigentums) aber eine größere Toleranz bestehen könnte.
Sorry, aber das ist nicht der neueste Stand. Seit März 211 werden ihm Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen und die Ermittlungen laufen:lifestylekatholik hat geschrieben:Wovon redet ihr eigentlich? Wird zu Guttenberg & al. denn Urheberrechtsverletzung vorgeworfen? -- Nein! Wenn das wirklich der Knackpunkt wäre, dann hätte zu Guttenberg sich vorher ganz einfach mit den jeweiligen Urhebern einigen und ihnen eventuell etwas zahlen müssen, und die Sache wäre in Ordnung gewesen; denn dann hätte er ja deren Sachen nutzen dürfen.Caviteño hat geschrieben:Bedenklich finde ich es allerdings, daß man den Eindruck haben kann, daß der - gemeine - Diebstahl (einer Sache) als kriminelles Vergehen allgemein angesehen wird, bei der Urheberrechtsverletzung (= Diebstahl geistigen Eigentums) aber eine größere Toleranz bestehen könnte.
Es geht bei der ganzen Sache doch wesentlich weder um Diebstahl noch um Urheberrechtsverletzung.
http://www.faz.net/artikel/S32372/debat ... 2835.htmlGegen Guttenberg sind wegen der Affäre mittlerweile zwei Strafanzeigen gestellt worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Freitag. Bei der ersten Anzeige gehe es um mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Janovsky. Sie sei an die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Staatsanwaltschaft in Hof weitergeleitet worden.
http://www.faz.net/artikel/C32372/plagi ... 28763.htmlGeprüft werden solle auch, ob Guttenberg dabei gegen das Urheberrecht des Bundestages verstoßen und die Werke unerlaubt verwendet habe. Bundestagspräsident Lammert (CDU) teilte im Ältestenrat dem Vernehmen nach mit, bei keinem der sechs Gutachten, von deren Verwendung man bislang wisse, habe die erforderliche Genehmigung zur Publikation vorgelegen.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studiu ... 15,.htmlRund 1 Strafanzeigen liegen der Staatsanwaltschaft in Hof bereits vor, trotzdem war bisher offen, ob gegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ein Strafverfahren eröffnet wird. Der Grund: Keine Anzeige stammte von einem Autoren, von dem Guttenberg abgeschrieben hatte. Für eine Strafverfolgung wäre deshalb ein öffentliches Interesse nötig gewesen - und diese Frage war bisher umstritten.
Doch das könnte sich alles ändern: Denn ein Plagiatsopfer des Ex-Ministers will nun einen Strafantrag wegen Urheberrechtsverletzung bei der Staatsanwaltschaft Hof stellen. Das bestätigte der Autor, der anonym bleiben möchte, SPIEGEL ONLINE. Dabei handelt es sich um einen der Betroffenen, von denen Guttenberg in seiner Doktorarbeit abgeschrieben hatte, ohne die Stellen als Zitat zu kennzeichnen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Theod ... .BCcktrittAuf den Plagiatsvorwürfen basierende Strafanzeigen führten auch zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Hof. Gegenstand sind vor allem mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht.
Dann sage ich es nochmal deutlicher: Es geht bei der Affäre nicht um Diebstahl, schon gar nicht um »Diebstahl geistigen Eigentums«.Caviteño hat geschrieben:Wenn es nach Deiner Meinung nicht um Diebstahl geht, verstehe ich Deine obigen Ausführungen nicht, in denen Du doch gerade auf diesem Begriff besonders "rumgeritten" bist.
Die Affäre hat doch nicht deshalb so große Empörung hervorgerufen, weil zu Guttenberg nicht vorher mit den Urheberrechtsinhabern Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen hat. Es geht eben wesentlich nicht um Urheberrechtsverletzungen, sondern der Kern dessen, was zu Guttenberg sich hat zuschulden kommen lassen, ist ein ganz anderer.Cavitño hat geschrieben:Im übrigen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß meine Ausführungen nicht gelesen wurden. Guttenberg hätte dem jeweiligen Urheber nichts zahlen müssen, er hätte nur richtig zitieren müssen - das ist erlaubt, wie ich oben ausgeführt habe.
iustus hat geschrieben:Entscheidend ist im vorliegenden Fall aber doch, dass einE PlagiatorIn für eine Leistung mit dem Doktortitel belohnt wird, die er/sie gar nicht erbracht hat.
Wären die fremden Ausführungen ordnungsgemäß als solche gekennzeichnet gewesen, wäre der Doktortitel nicht verliehen worden, weil das Zu-Papier-bringen fremder Gedanken nicht ebenso honorabel ist wie das eigener Gedanken (was voraussetzt, dass man sich diese auch gemacht hat).
Na ja. Das ist die Erwartungshaltung der modernen Universität, an der sich die (natur-)wissenschaftliche Methode verselbständigt hat. Ursprünglich war es honorabler, die alten Autoritäten des Fachgebietes zu beherrschen. Der Drang, Innovation auch auf Gebieten zu simulieren, wo sie weder wünschenswert noch möglich ist, ist einer der vielen Fallstricke der Moderne.... weil das Zu-Papier-bringen fremder Gedanken nicht ebenso honorabel ist wie das eigener Gedanken
Dazu passt, was Broder damals Guttenberg geraten hatte (http://www.welt.de/debatte/henryk-m-bro ... choen.html):Pelikan hat geschrieben:Na ja. Das ist die Erwartungshaltung der modernen Universität, an der sich die (natur-)wissenschaftliche Methode verselbständigt hat. Ursprünglich war es honorabler, die alten Autoritäten des Fachgebietes zu beherrschen. Der Drang, Innovation auch auf Gebieten zu simulieren, wo sie weder wünschenswert noch möglich ist, ist einer der vielen Fallstricke der Moderne.... weil das Zu-Papier-bringen fremder Gedanken nicht ebenso honorabel ist wie das eigener Gedanken
Jetzt freilich haben Sie noch die Chance, mit einem blauen Auge davonzukommen. Sagen Sie einfach: “Ja, ich habe abgeschrieben!”
Und sobald das Geheul der Hyänen, die Sie umkreisen, nachgelassen hat, setzen Sie hinzu: “Der Sinn einer Doktorarbeit ist es nicht, das Rad oder die Nachtstromspeicherheizung neu zu erfinden. Die meisten Doktorarbeiten bestehen zu 9 Prozent aus Abgeschriebenem und Wiedergekäutem, es kommt nur darauf an, die Stellen korrekt zu markieren und in den Fußnoten anzugeben. Ich weiß nicht mehr, warum ich das nicht durchgehend gemacht habe. Ich nehme an, ich wollte die Sache nur schnell hinter mich bringen. Mir war es wichtiger, im Wald spazieren zu gehen, als im Hörsaal oder in der Bibliothek zu sitzen. Und ich wollte raus ins richtige Leben, denn das Leben ist keine Fußnote…”
Ich kann nicht garantieren, dass Sie damit durchkommen würden, aber Sie hätten wenigstens eine Chance, die Meute abzuschütteln.
Je länger Sie warten, umso wahrscheinlicher wird es, dass Sie am Ende durch den Wolf gedreht werden. Die Selbstgerechten und die unheilbar Gesunden reiben sich schon die Händchen.
So langsam entwickelt sich eine neue Sportart ...Niels hat geschrieben:"Die Uni Potsdam wird die Doktorarbeit von Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann wegen der Plagiatsvorwürfe noch einmal genau prüfen": http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/in ... tehen.html
Eine Nachfolgerin wird bereits gehandelt:Niels hat geschrieben:"Die Uni Potsdam wird die Doktorarbeit von Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann wegen der Plagiatsvorwürfe noch einmal genau prüfen": http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/in ... tehen.html
http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 4136.htmlDie Bundes-CDU rechnet nach Informationen der Zeitung schon seit längerem mit einem Rücktritt. Der Minister könne sein Amt nicht mehr mit der nötigen Autorität ausüben, heißt es im Konrad-Adenauer-Haus. Als Nachfolgerin Althusmanns ist nach Angaben aus Parteikreisen in Hannover die Leiterin der Staatskanzlei, Christine Hawighorst (CDU), im Gespräch. Sie war im Kultusministerium schon einmal Staatssekretärin.
Auch Frau Hawinghorst hat promoviert.Caviteño hat geschrieben:Eine Nachfolgerin wird bereits gehandelt:Niels hat geschrieben:"Die Uni Potsdam wird die Doktorarbeit von Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann wegen der Plagiatsvorwürfe noch einmal genau prüfen": http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/in ... tehen.html
http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 4136.htmlDie Bundes-CDU rechnet nach Informationen der Zeitung schon seit längerem mit einem Rücktritt. Der Minister könne sein Amt nicht mehr mit der nötigen Autorität ausüben, heißt es im Konrad-Adenauer-Haus. Als Nachfolgerin Althusmanns ist nach Angaben aus Parteikreisen in Hannover die Leiterin der Staatskanzlei, Christine Hawighorst (CDU), im Gespräch. Sie war im Kultusministerium schon einmal Staatssekretärin.
Wahrscheinlich noch das August-Gehalt mitnehmen, sind ja nur noch ein paar Tage.....