Volker Beck

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Juergen
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Volker Beck

Beitrag von Juergen »

Ich mache für den Politiker mal einen eigenen Strang auf.
Volker Beck via Facebook hat geschrieben:Der Papst sät wieder mal Unfrieden. Mit seiner Aussage, die Gleichberechtigung homosexuelle Paare stelle eine "Beleidigung der Wahrheit des Menschen" dar, verläßt er die Grundlage der Menschenrechte und des demokratischen Diskurses. Mit dem Anspruch nicht nur religiöse Wahrheiten zu verkünden, beansprucht er seine Sicht auf das Sein und die menschliche Gesellschaft auch allen, auch Anders- und Nichtgläubigen aufzunötigen, und zur Grundlage der allgemeinen Gesetzgebung zu machen. Dies ist eine ungeheuerlich Anmaßung und er verläßt damit die Grundlage der Menschenrechte und stellt sich damit auch gegen die grundgesetzliche Ordnung unseres Staates.

http://www.vatican.va/holy_father/bened ... ce_ge.html
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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San Marco
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Re: Volker Beck

Beitrag von San Marco »

Der Papst liegt doch völlig richtig. Wenn das Grundgesetz Ehe und Familie besonders schützen/fördern soll, ist es eine pervertierte Einstellung, eine homosexuelle Beziehung analog der Ehe z.B. steuerrechtlich fördern zu wollen.

Das Ehegattensplitting sollte/wird abgeschafft werden müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht pro homosexuelle "Ehe" entscheiden sollte. Das eingesparte Geld müsste dann für eine Erhöhung des Kindergeldes verwendet werden.

Samson83
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Re: Volker Beck

Beitrag von Samson83 »

San Marco hat geschrieben:Der Papst liegt doch völlig richtig. Wenn das Grundgesetz Ehe und Familie besonders schützen/fördern soll, ist es eine pervertierte Einstellung, eine homosexuelle Beziehung analog der Ehe z.B. steuerrechtlich fördern zu wollen.

Das Ehegattensplitting sollte/wird abgeschafft werden müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht pro homosexuelle "Ehe" entscheiden sollte. Das eingesparte Geld müsste dann für eine Erhöhung des Kindergeldes verwendet werden.
Ich bin unabhängig von der rechtlichen Anerkennung von homosexuellen Beziehungen der Ansicht, dass das Ehegattensplitting seinen Sinn verfehlt hat.

Wenn man die Förderungsbedürftigkeit primär darin sieht, dass die Ehe eine zwangsläufige Vorstufe zur Familie darstellt, aus der Mehrheit der Ehen aber keine Familie mehr erwächst, ist es sachgerecht, sich auf die unmittelbare Familienförderung zu konzentrieren.

Bezüglich der sozialrechtlichen Auswirkungen einer Ehe, die mit steuervorteilen subventioniert werden, ist die Ausweitung auf homosexuelle Beziehungen übrigens meiner Ansicht nach durchaus diskutabel; es wäre ein bloßes Rechenexempel, inwieweit dies zur Entlastung des Staates beiträgt, also eher ein volkswirtschaftliches als ein moralisches Problem. Aber das kann man, insbesondere als Anhänger katholischer Morallehre, mit Recht auch anders sehen.
"Und der Vorhang im Tempel zerriß nicht in zwei Stücke von obenan bis untenaus, und die Erde erbebete nicht, und die Felsen zerrissen nicht, und die Gräber taten sich nicht auf, und dies ist die traurigste Geschichte der Welt." Michael Klonovsky

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ar26
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Re: Volker Beck

Beitrag von ar26 »

samson83 hat geschrieben:Wenn man die Förderungsbedürftigkeit primär darin sieht, dass die Ehe eine zwangsläufige Vorstufe zur Familie darstellt, aus der Mehrheit der Ehen aber keine Familie mehr erwächst, ist es sachgerecht, sich auf die unmittelbare Familienförderung zu konzentrieren.
Daß dem so ist, wäre erst mal zu belegen. Ich schätze mal, daß aus 70 bis 80 v.H. der heute bestehenden Ehen Kinder hervorgegangen sind. Berücksichtigt man, daß sich dies bei etwa 5 bis 10 v.H. noch ändern wird (man bekommt ja Kinder nicht zwingend gleich nach der Hochzeit) und das von den übrigen auch viele ungewollt kinderlos sind, so scheint das Ehegattensplitting ein vergleichsweise präzises Instrument zur Familienförderung.

Gegen das Ehegattensplitting spricht nach meiner Ansicht der fehlende Anreiz zur Mehrkinderehe bzw. deren Förderung/Honorierung. Hier könnte ein Kindersplitting gerade auch kinderreichen Familien noch mehr helfen. Allerdings setzt das Ehegattensplitting eben schon an, wenn noch keine Kinder geboren wurden.
samson83 hat geschrieben: Bezüglich der sozialrechtlichen Auswirkungen einer Ehe, die mit steuervorteilen subventioniert werden, ist die Ausweitung auf homosexuelle Beziehungen übrigens meiner Ansicht nach durchaus diskutabel; es wäre ein bloßes Rechenexempel, inwieweit dies zur Entlastung des Staates beiträgt, also eher ein volkswirtschaftliches als ein moralisches Problem. Aber das kann man, insbesondere als Anhänger katholischer Morallehre, mit Recht auch anders sehen.
Was aus fiskalischen oder sozialrechtlichen Gründen für eine Förderung homosexueller Partnerschaften spricht, solltest Du einmal genauer ausführen. Aus meiner Sicht genügen sich diese Partnerschaften stets nur selbst und haben keinerlei positiven Effekt auf die Gesellschaft, weder finanziell noch im Hinblick auf "soziale Stabilität", geschweige denn auf die demographische Entwicklung.
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Peregrin
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Re: Volker Beck

Beitrag von Peregrin »

Derlei Denglisch hat in der Verwaltung nichts verloren.
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Samson83
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Re: Volker Beck

Beitrag von Samson83 »

ar26 hat geschrieben: Was aus fiskalischen oder sozialrechtlichen Gründen für eine Förderung homosexueller Partnerschaften spricht, solltest Du einmal genauer ausführen. Aus meiner Sicht genügen sich diese Partnerschaften stets nur selbst und haben keinerlei positiven Effekt auf die Gesellschaft, weder finanziell noch im Hinblick auf "soziale Stabilität", geschweige denn auf die demographische Entwicklung.
Beispielsweise die gegenseitige Unterhaltspflicht, die bei einer rechtlich manifestierten Lebenspartnerschaft nicht zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt. Ob dies sinnvoll ist, darüber kann man auch verschiedener Ansicht sein.

Es wirkt wie eine Art spezielle Arbeitslosenversicherung: Bei bestehender Partnerschaft steuerliche Vorteile; bei Erwerbslosigkeit einer Person die aufgrund der Erwerbstätigkeit des anderen Partners entlasteten Sozialkassen, ein Aspekt, der bei fehlender verrechtlichung der Beziehung nicht einträte.
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Juergen
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Re: Volker Beck

Beitrag von Juergen »

Nachtrag: der Link zu Becks Posting
https://www.facebook.com/permalink.php? ... 6819172697

man beachte auch die Lesermeinungen.
Gruß Jürgen

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Peregrin
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Re: Volker Beck

Beitrag von Peregrin »

Juergen hat geschrieben:Nachtrag: der Link zu Becks Posting
https://www.facebook.com/permalink.php? ... 6819172697

man beachte auch die Lesermeinungen.
Lauter Depperte, wie in den meisten Kommentarspalten. Was ist da speziell beachtenswert?
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ar26
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Re: Volker Beck

Beitrag von ar26 »

@ samson83
Die gegenseitige Unterhaltspflicht bei bestehender Partnerschaft mag ein Vorteil im Hinblick auf die Ersparnis von Sozialleistungen sein; sie dürfte dann aber erst eingreifen, wenn einer der Partner ansonsten bedürftig wäre, also kein Einkommen hätte. Überdies erfordert diese Art von Ersparnis keine eingetragenen Lebenspartnerschaften oder sonstige verfestigte Rechtsinstitute. Hier reicht nämlich schon das Vorhandensein des Rechtskonstruktes der Bedarfsgemeinschaft aus. Konsequent gedacht, müsste die öffentliche Hand dann jede Bedarfsgemeinschaft fördern und nicht nur homosexuelle, was der Intention dieses Rechtskonstruktes entgegen läuft.

Mit einem weitergehenden Nutzen hat dies also nichts zu tun; jede Bedarfsgemeinschaft der Ehe anzugleichen, müsste daher auch einem vernunftbegabten Menschen mit säkularem Hintergrund aufstoßen.
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Samson83
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Re: Volker Beck

Beitrag von Samson83 »

ar26 hat geschrieben:@ samson83
Die gegenseitige Unterhaltspflicht bei bestehender Partnerschaft mag ein Vorteil im Hinblick auf die Ersparnis von Sozialleistungen sein; sie dürfte dann aber erst eingreifen, wenn einer der Partner ansonsten bedürftig wäre, also kein Einkommen hätte. Überdies erfordert diese Art von Ersparnis keine eingetragenen Lebenspartnerschaften oder sonstige verfestigte Rechtsinstitute. Hier reicht nämlich schon das Vorhandensein des Rechtskonstruktes der Bedarfsgemeinschaft aus. Konsequent gedacht, müsste die öffentliche Hand dann jede Bedarfsgemeinschaft fördern und nicht nur homosexuelle, was der Intention dieses Rechtskonstruktes entgegen läuft.

Mit einem weitergehenden Nutzen hat dies also nichts zu tun; jede Bedarfsgemeinschaft der Ehe anzugleichen, müsste daher auch einem vernunftbegabten Menschen mit säkularem Hintergrund aufstoßen.
Ok, das war mir jetzt nicht präsent, auch wenn ich davon mal gelesen habe (Sozialrecht ist nicht so mein Fall..). Dann ist das Argument hinfällig.
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Pilgerer
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Re: Volker Beck

Beitrag von Pilgerer »

Zur Entschuldigung Becks sei angemerkt, dass er nicht weiß, was gut und böse ist und deshalb die genannte Sünde propagiert. Wer weiß, was falsch ist und trotzdem sündigt, ist schlimmer als einer, der nicht weiß was falsch ist und deshalb in seinem Verhalten verharrt.

Nötig wäre daher, den Unwissenden zu erklären, warum die harmlos aussehende homosexuelle Handlung unter die Kategorie "böse" fällt.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

iustus
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Re: Volker Beck

Beitrag von iustus »

Samson83 hat geschrieben: Ich bin unabhängig von der rechtlichen Anerkennung von homosexuellen Beziehungen der Ansicht, dass das Ehegattensplitting seinen Sinn verfehlt hat.

Wenn man die Förderungsbedürftigkeit primär darin sieht, dass die Ehe eine zwangsläufige Vorstufe zur Familie darstellt, aus der Mehrheit der Ehen aber keine Familie mehr erwächst, ist es sachgerecht, sich auf die unmittelbare Familienförderung zu konzentrieren.
Sinn des Ehegattensplittings ist nicht die Förderung der Familie, sondern die Gleichbehandlung:

Wenn beide Ehepartner jeweils 2.000 € verdienen, würden sie - ohne Ehegattensplitting - wegen der Progression im Steuerrecht weniger Steuern zahlen als wenn einer der beiden 3.000 € und der andere 1.000 € verdient. Letztere zahlen beim Ehegattensplitting genausoviel Steuern, als wenn jeder 2.000 € verdienen würde.

Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Juergen
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Re: Volker Beck

Beitrag von Juergen »

http://lsvd.de/611+M587c57ba815.0.html
Volker Beck MdB
15. Dezember 2012

Vatikan- Seite von kreuz.net-Aktivisten gehackt?

"Friedensbotschaft" des Papstes stiftet Unfrieden und richtet sich gegen die Menschenrechte!

Zu der "BOTSCHAFT SEINER HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI. ZUR FEIER DES WELTFRIEDENSTAGES 1. JANUAR 2013" erklärt Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer: …

…Mit dem Anspruch nicht nur religiöse Wahrheiten zu verkünden, beansprucht er seine Sicht auf das Sein und die menschliche Gesellschaft auch allen, auch Anders- und Nichtgläubigen aufzunötigen, und zur Grundlage der allgemeinen Gesetzgebung zu machen. Er will die katholische Sexuallehre und Vorstellung von Ehe und Familie allen Andersdenkenden überstülpen.
Dies ist eine ungeheuerlich Anmaßung und der Papst verläßt damit die Grundlage der Menschenrechte und stellt sich damit auch gegen die grundgesetzliche Ordnung unseres Staates…


:pfeif:
Mit dem Anspruch nicht nur grüne Wahrheiten zu verkünden, beansprucht Beck seine Sicht auf das Sein und die menschliche Gesellschaft auch allen, auch Anders- und Nichtgrünen aufzunötigen, und zur Grundlage der allgemeinen Gesetzgebung zu machen. Er will die grüne Sexuallehre und Vorstellung von Ehe und Familie allen Andersdenkenden überstülpen.
Dies ist eine ungeheuerlich Anmaßung und der Beck verläßt damit die Grundlage der Menschenrechte und stellt sich damit auch gegen die grundgesetzliche Ordnung unseres Staates.
:pfeif:
Gruß Jürgen

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Samson83
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Re: Volker Beck

Beitrag von Samson83 »

iustus hat geschrieben:
Samson83 hat geschrieben: Ich bin unabhängig von der rechtlichen Anerkennung von homosexuellen Beziehungen der Ansicht, dass das Ehegattensplitting seinen Sinn verfehlt hat.

Wenn man die Förderungsbedürftigkeit primär darin sieht, dass die Ehe eine zwangsläufige Vorstufe zur Familie darstellt, aus der Mehrheit der Ehen aber keine Familie mehr erwächst, ist es sachgerecht, sich auf die unmittelbare Familienförderung zu konzentrieren.
Sinn des Ehegattensplittings ist nicht die Förderung der Familie, sondern die Gleichbehandlung:

Wenn beide Ehepartner jeweils 2.000 € verdienen, würden sie - ohne Ehegattensplitting - wegen der Progression im Steuerrecht weniger Steuern zahlen als wenn einer der beiden 3.000 € und der andere 1.000 € verdient. Letztere zahlen beim Ehegattensplitting genausoviel Steuern, als wenn jeder 2.000 € verdienen würde.

Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
Auch das klingt plausibel. Ich will gar nicht den Anschein erwecken, von der Materie viel zu verstehen.
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iustus
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Re: Volker Beck

Beitrag von iustus »

Samson83 hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
Samson83 hat geschrieben: Ich bin unabhängig von der rechtlichen Anerkennung von homosexuellen Beziehungen der Ansicht, dass das Ehegattensplitting seinen Sinn verfehlt hat.

Wenn man die Förderungsbedürftigkeit primär darin sieht, dass die Ehe eine zwangsläufige Vorstufe zur Familie darstellt, aus der Mehrheit der Ehen aber keine Familie mehr erwächst, ist es sachgerecht, sich auf die unmittelbare Familienförderung zu konzentrieren.
Sinn des Ehegattensplittings ist nicht die Förderung der Familie, sondern die Gleichbehandlung:

Wenn beide Ehepartner jeweils 2. € verdienen, würden sie - ohne Ehegattensplitting - wegen der Progression im Steuerrecht weniger Steuern zahlen als wenn einer der beiden 3. € und der andere 1. € verdient. Letztere zahlen beim Ehegattensplitting genausoviel Steuern, als wenn jeder 2. € verdienen würde.

Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
Auch das klingt plausibel.
Ja. Hier kurz und knapp: http://www.faz.net/aktuell/politik/eheg ... 23982.html
Das Ehegatten-Splitting wurde 1958 eingeführt und 1982 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Nach Einschätzung des Gerichts stellt es keine Steuervergünstigung dar. Und so funktioniert das Ehegatten-Splitting:

Ehepaare können bei der Einkommensteuer die gemeinsame Veranlagung wählen. Dann wird zur Berechnung der Steuerschuld das Splittingverfahren angewendet. Dabei werden die Einkommen der Eheleute zusammengeszählt und durch zwei geteilt. Die darauf errechnete Steuer wird verdoppelt. Dadurch soll erreicht werden, dass die Steuerbelastung trotz Steuerprogression immer gleich hoch ist, egal wie sich das Einkommen auf die Eheleute verteilt. Ehepartner, die beide annähernd gleich viel verdienen, profitieren nicht vom Splitting, vorteilhaft ist es indes für Paare mit großem Gehaltsgefälle.
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Peregrin
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Re: Volker Beck

Beitrag von Peregrin »

iustus hat geschrieben: Sinn des Ehegattensplittings ist nicht die Förderung der Familie, sondern die Gleichbehandlung:

Wenn beide Ehepartner jeweils 2.000 € verdienen, würden sie - ohne Ehegattensplitting - wegen der Progression im Steuerrecht weniger Steuern zahlen als wenn einer der beiden 3.000 € und der andere 1.000 € verdient. Letztere zahlen beim Ehegattensplitting genausoviel Steuern, als wenn jeder 2.000 € verdienen würde.

Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
Die Verfassung gebietet, daß Menschen, die unterschiedlich viel verdienen, gleich viel Steuern zahlen müssen? :hmm:
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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Protasius
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Re: Volker Beck

Beitrag von Protasius »

Peregrin hat geschrieben:
iustus hat geschrieben: Sinn des Ehegattensplittings ist nicht die Förderung der Familie, sondern die Gleichbehandlung:

Wenn beide Ehepartner jeweils 2.000 € verdienen, würden sie - ohne Ehegattensplitting - wegen der Progression im Steuerrecht weniger Steuern zahlen als wenn einer der beiden 3.000 € und der andere 1.000 € verdient. Letztere zahlen beim Ehegattensplitting genausoviel Steuern, als wenn jeder 2.000 € verdienen würde.

Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
Die Verfassung gebietet, daß Menschen, die unterschiedlich viel verdienen, gleich viel Steuern zahlen müssen? :hmm:
Ich vermute, daß es darum geht, daß Familien mit gleichem Einkommen gleich behandelt werden (fließt ja in den selben Haushalt), unabhängig von der Verteilung des Einkommens auf die beiden Ehepartner.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Juergen
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Re: Volker Beck

Beitrag von Juergen »

Protasius hat geschrieben:
Peregrin hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Sinn des Ehegattensplittings ist nicht die Förderung der Familie, sondern die Gleichbehandlung:

Wenn beide Ehepartner jeweils 2.000 € verdienen, würden sie - ohne Ehegattensplitting - wegen der Progression im Steuerrecht weniger Steuern zahlen als wenn einer der beiden 3.000 € und der andere 1.000 € verdient. Letztere zahlen beim Ehegattensplitting genausoviel Steuern, als wenn jeder 2.000 € verdienen würde.

Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
Die Verfassung gebietet, daß Menschen, die unterschiedlich viel verdienen, gleich viel Steuern zahlen müssen? :hmm:
Ich vermute, daß es darum geht, daß Familien mit gleichem Einkommen gleich behandelt werden (fließt ja in den selben Haushalt), unabhängig von der Verteilung des Einkommens auf die beiden Ehepartner.
Genau,
beim Ehegattensplitting werden nicht Einzeleinkommen besteuert, sondern das Gesamteinkommen der Gütergemeinschaft unabhängig davon, wie es sich auf die Einzeleinkommen verteilt.
Gruß Jürgen

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Peregrin
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Re: Volker Beck

Beitrag von Peregrin »

Juergen hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:
Peregrin hat geschrieben:
iustus hat geschrieben: Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
Die Verfassung gebietet, daß Menschen, die unterschiedlich viel verdienen, gleich viel Steuern zahlen müssen? :hmm:
Ich vermute, daß es darum geht, daß Familien mit gleichem Einkommen gleich behandelt werden (fließt ja in den selben Haushalt), unabhängig von der Verteilung des Einkommens auf die beiden Ehepartner.
Genau,
beim Ehegattensplitting werden nicht Einzeleinkommen besteuert, sondern das Gesamteinkommen der Gütergemeinschaft unabhängig davon, wie es sich auf die Einzeleinkommen verteilt.
Was aber wiederum den besonderen Status der Familie zum Kernargument macht und nicht, wie von Iustus ins Treffen geführt, die Gleichbehandlung verschiedener Steuerzahler.
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iustus
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Re: Volker Beck

Beitrag von iustus »

Es geht darum, dass es den Ehepartnern überlassen wird, wie sie sich organisieren. D.h. ein Ehepaar, bei dem ein Teil sich mehr um den Haushalt (und ggf. die Kinder) kümmert (und dadurch weniger verdient als der andere Teil), darf steuerlich nicht schlechter behandelt werden als das Ehepaar, bei dem dieses Kümmern gleich verteilt ist.
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Juergen
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Re: Volker Beck

Beitrag von Juergen »

Peregrin hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:
Peregrin hat geschrieben:
iustus hat geschrieben: Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
Die Verfassung gebietet, daß Menschen, die unterschiedlich viel verdienen, gleich viel Steuern zahlen müssen? :hmm:
Ich vermute, daß es darum geht, daß Familien mit gleichem Einkommen gleich behandelt werden (fließt ja in den selben Haushalt), unabhängig von der Verteilung des Einkommens auf die beiden Ehepartner.
Genau,
beim Ehegattensplitting werden nicht Einzeleinkommen besteuert, sondern das Gesamteinkommen der Gütergemeinschaft unabhängig davon, wie es sich auf die Einzeleinkommen verteilt.
Was aber wiederum den besonderen Status der Familie zum Kernargument macht und nicht, wie von Iustus ins Treffen geführt, die Gleichbehandlung verschiedener Steuerzahler.
Nein, es macht Gütergemeinschaften zum Kernargument und zwar nur solche Gütergemeinschaften, die vor einer staatlichen Gewalt ihr Zusammenlebenwollen bekundet haben. Derzeit ist das eingeschränkt auf die Ehe, nicht aber auf eingetragene Lebenspartnerschaften.

Wenn man unter Familie mindestens 3 Personen (Eltern und Kind(er)) versteht, hat es mit Familie nichts zu tun.
Gruß Jürgen

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christian12
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Re: Volker Beck

Beitrag von christian12 »

Juergen hat geschrieben:
http://lsvd.de/611+M587c57ba815.0.html
Volker Beck MdB
15. Dezember 2012

Vatikan- Seite von kreuz.net-Aktivisten gehackt?

"Friedensbotschaft" des Papstes stiftet Unfrieden und richtet sich gegen die Menschenrechte!

Zu der "BOTSCHAFT SEINER HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI. ZUR FEIER DES WELTFRIEDENSTAGES 1. JANUAR 2013" erklärt Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer: …

…Mit dem Anspruch nicht nur religiöse Wahrheiten zu verkünden, beansprucht er seine Sicht auf das Sein und die menschliche Gesellschaft auch allen, auch Anders- und Nichtgläubigen aufzunötigen, und zur Grundlage der allgemeinen Gesetzgebung zu machen. Er will die katholische Sexuallehre und Vorstellung von Ehe und Familie allen Andersdenkenden überstülpen.
Dies ist eine ungeheuerlich Anmaßung und der Papst verläßt damit die Grundlage der Menschenrechte und stellt sich damit auch gegen die grundgesetzliche Ordnung unseres Staates…
Na ja, ob das "kreuz.net-Aktivisten" waren, die die Weltfriedenstag-2013-Vatikan-HP gehackt haben?? Glaub ich irgendwie nicht. Wohl eher "kreuts.net-Aktivisten". Sie ist übrigens immer noch offline. Aber bei der DBK kann man sie noch downloaden. Frag sich, wie lange noch...

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Reinhard
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Re: Volker Beck

Beitrag von Reinhard »

Was hast Du da für eine eigenartige Netzadresse ? - Den Server "mastersite.vatican.va" gibt es doch gar nicht !?

Auf der richtigen Vatikan-Site ist sie ganz normal zu erreichen: http://www.vatican.va/holy_father/bened ... ce_ge.html

Edit: ja, die Links auf http://www.vatican.va/holy_father/bened ... dex_ge.htm sind defekt.
Ich habe das gerade mal dem Webmaster dort gemeldet.

Edit 2: Inzwischen sind die fehlerhaften Links repariert. (14:4 Uhr)
Zuletzt geändert von Reinhard am Montag 17. Dezember 2012, 14:45, insgesamt 2-mal geändert.

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christian12
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Re: Volker Beck

Beitrag von christian12 »

Hmmm....seltsam...woher hast Du den Link? Der funktioniert.

Wenn ich über vatican.va gehe und mich dann zu der Weltfriedentagsbotschaft 2013 durchklicke, dann werde ich auf den von mir geposteten Link verwiesen. Habs grad nochmal versucht und es geht immer noch nicht. Die Weltfriedentagsbotschaft von z.B. 2012 kann ich mir aber ansehen.

Raphaela
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Re: Volker Beck

Beitrag von Raphaela »

Man könnte neben Volker Beck noch andere Politiker nennen, die etwas Probleme haben, auch mit Gott
(Kann der Thread umgeändert werden in Volker Beck und seinesgleichen?)
Hier mal eine Politikerin der CDU:
http://www.kath.net/detail.php?id=39355
Daraus ein Zitat:
Schröder möchte außerdem den bestimmten Artikel in "der liebe Gott" ersetzen. Dieser habe aus ihrer Sicht nichts zu bedeuten. "Man könnte auch sagen: Das liebe Gott."
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

iustus
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Re: Volker Beck

Beitrag von iustus »

iustus hat geschrieben: Sinn des Ehegattensplittings ist nicht die Förderung der Familie, sondern die Gleichbehandlung:

Wenn beide Ehepartner jeweils 2. € verdienen, würden sie - ohne Ehegattensplitting - wegen der Progression im Steuerrecht weniger Steuern zahlen als wenn einer der beiden 3. € und der andere 1. € verdient. Letztere zahlen beim Ehegattensplitting genausoviel Steuern, als wenn jeder 2. € verdienen würde.

Das ist keine Förderung, sondern eine - wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... eilig.html
Das Ehegattensplitting ist den Eltern heilig

Eltern denken anders als Politiker: Selbst Anhänger von SPD und Grünen sind mit Mehrheit gegen eine Abschaffung des Splittings. (...)

Eine überwältigende Mehrheit der Eltern hat andere Vorstellungen von der Politik als die Parteien. So lehnen 81 Prozent der Väter und Mütter die rot-grünen Pläne zur Abschaffung des Ehegattensplittings ab. Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Zeitschrift "Eltern".

Auch ein rascher Wiedereinstieg in den Beruf entspricht nicht den Wünschen der meisten Familien: Nur knapp jeder Vierte plädiert für eine Babypause von nur einem Jahr, 4 Prozent halten drei Jahre oder mehr für ideal. (...)

Die SPD stellt Eltern mit niedrigen Einkommen ein höheres Kindergeld in Aussicht. Im Gegenzug soll der steuerliche Vorteil für Ehepaare weitgehend entfallen. Doch die Abschaffung der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung stößt nicht bei Anhängern des bürgerlichen Lagers auf Widerstand. Auch 83 Prozent der SPD-Wähler und 76 Prozent der Grünen-Anhänger halten nichts von einer Streichung.
:daumen-rauf:
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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