Tipheret hat geschrieben:Pilgerer hat geschrieben:...................Gut ist, wenn Christen sich bemühen, die Annäherung der gesellschaftlichen Moralvorstellungen und staatlichen Gesetze an christliche Werte zu erreichen. Dazu gehört zum Beispiel die Achtung des Lebens vom Anfang bis zum Ende: keine Todesstrafe, keine Abtreibung, keine Embryonen-Auslese, keine Sterbehilfe etc. Im Bereich des Familienwesens sind die christlichen Werte die Achtung der normalen Familie mit Vater, Mutter und Kindern. Eine homosexuelle Partnerschaft ist ein Greuel, die aus Respekt vor der Eigenverantwortung erwachsener Menschen geduldet werden kann, aber nicht gesetzlich anerkannt werden darf.
Die Homosexuellen und ihre Sympathisanten werden an der Durchsetzug ihrer normativen Vorstellungen arbeiten, die aus christlicher Sicht verderblich sind, aber die (leider) recht starken Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung haben. Die großen deutschen Kirchen müssen darauf achten, immun gegenüber unchristlichen Moden zu bleiben.
Deine Analyse trifft in weiten Bereichen tatsächlich zu Pilgerer, aber etwas anders, als Du es vielleicht wahrnimmst.
Die katholische Kirche nimmt heute Dinge für sich als Urheberschaft in Anspruch, die sie in der Vergangenheit nicht nur abgelehnt, sondern bekämpft und zu verhindern versucht hat.
So hat 1885 Papst Leo XIII. mit seiner Lehre vom „Wahren Staat“ die Meinungs- und Pressefreiheit als Quelle des Bösen bezeichnet.
Das ist alles etwas arg simplifiziert. Richtig ist sicherlich, dass die Kirche mit dem Begriff "Menschenrecht" nicht soviel anfangen konnte. Nur eben aus theologischen und nicht aus ethischen oder juristischen Gründen. "Recht auf Leben" beispielsweise gibt es theologisch nicht. Gott gibt es, Gott nimmt es wieder. Er fragt nicht nach dem Recht des Menschen. Juristisch und ethisch aber ist das Recht auf Leben selbstverständlich in der Lehre der Kirche fest verankert, in den Zehn Geboten.
Gleiches lässt sich in der Regel auch für die anderen Menschenrechte sagen. Wenn beide Parteien auf unterschiedlichen Ebenen (hier Theologie, dort Recht) diskutieren, dann ist es kein Wunder, dass man aneinander vorbeiredet.
Dass unsere Wertvorstellungen aus unserer christlichen Prägung erwachsen sind, kann als gesichtert angesehen werden. Man betrachte nur die Schwierigkeiten, die es bereitet, diese Rechtsvorstellungen in anderen Kulturräumen zu verankern. Die Aufklärer und Wegbereiter der modernen Menschenrechtsidee haben nicht im freien Raum geschwebt, sondern konnten auf das kulturelle Erbe Europas zurückgreifen, das sie unweigerlich geprägt hat. Eine Idee wie die Menschenrechte entsteht nicht ohne Vorgeschichte, die Geistesgeschichte ist eine Geschichte der Entwicklung. Lies doch z.B. mal was über den Frühaufklärer Thomas Hobbes, der war noch ein Befürworter der Hexenverbrennung. Und mit der Todesstrafe hatten auch die wenigsten ein Problem, die kommt erst seit 70 Jahren mehr und mehr aus der Mode.
Die Menschenrechte sind, auch wenn sie in ihrer juristischen Konstruktion zunächst nicht die Zustimmung der Kirche erfahren haben, doch ohne die Kirche, ihre Theologie und ihre Anthropologie ([Punkt]) schlicht nicht denkbar. Sobald einer kommt und die a-christliche These "du bist nichts, dein/e (Volk/Stamm/Nation/Familie/Partei) ist alles" sind die Menschenrechte ruck zuck wieder am Boden. Das Christentum dagegen betont den Wert des einzelnen Menschen als Geschöpf Gottes. Nur so kann es überhaupt zu Menschenrechten kommen.
Entfernt sich der Menschenrechtsgedanke von der christlichen Anthropologie und Theologie, dann wird das, was "Menschenrecht" heißt, letztlich wieder schwammig. Statt Gott bestimmt dann der "herrschaftsfreie Diskurs", irgendwelche Philosophenschulen oder sonst wer, was die Werte sind. Dass man ein behindertes Kleinkind nicht aus Nützlichkeitserwägungen tötet, ist dann nur noch Konvention (also jederzeit änderbar), nicht mehr unabänderliche Norm. Das sollte sich die Gesellschaft gut überlegen.
Zu Leo XIII. ist auch noch zu sagen, dass der Satz, wie du ihn hier bringst auch juristischen nicht zu beanstanden ist. Denn wenn Leo XIII. nicht davon ausgehen konnte, dass diesem "Recht" auch eine Schranke gesetzt ist, dann hatte er durchaus Recht. Unsere Verfassung setzt allen Grundrechten wenigstens verfassungsimmanente Schranken, oft auch einfachgesetzliche, gerade der Redefreiheit. Sie berücksichtigt also, wenn man so will, die Einwände Leos.
Tipheret hat geschrieben:Die Behauptung der Kirche,dass die Idee der Menschenrechte und die Idee der Gleichstellung aller Menschen von der Überzeugung eines Schöpfergottes her entwickelt worden sei , ist die heutige Aussage der Kirche.
So? Dann zitiere bitte mal eine kirchliche Lehraussage, in der Unterschiede in der Wertigkeit von Menschen gemacht werden.
Tipheret hat geschrieben:Dies ist eine Tatsache wie der scharfe Protest der katholischen Kirche gegen die Gleichstellung von Mann und Frau im deutschen Grundgesetz.
Auch dazu hätte ich gerne mal eine Belegstelle.