Das soll jetzt ein Gutachter klären. Sie war wohl nicht auf der Fahrt zur Arbeit, sondern auf der Flucht, denn sie glaubt, daß Frau Merkel sie nach Polen abschieben wolle:Paulus Minor hat geschrieben:Leidet die alte Dame schon an Demenz, dass sie sich 22 Mal beim Schwarzfahren erwischen lässt?
http://www.sueddeutsche.de/panorama/pro ... -1.1847957Frau F. ist schwarzgefahren, wohl jeden Tag, wahrscheinlich aber nicht aus bösem Willen, sondern weil sie einfach keine Wohnung mehr hat, aber nicht auf der Straße leben will - sondern auf der Schiene. Weil sie sich in ganz Nordrhein-Westfalen in den warmen Zug gesetzt hat, der halt gerade kam. Und irgendeiner kam immer.
Die Angeklagte würde das alles so wohl nie zugeben. Sie sagt: "Ich habe Freunde und Bekannte. Ich bin überall willkommen." Im Gerichtssaal sieht man keinen der Freunde und Bekannten. Man sieht eine alte Frau mit einem Haufen Notizen, auf denen sie herumkritzelt. Um die es mal heller wird und mal dunkler. "Selber dement", sagt sie zum psychologischen Gutachter. "Ich höre Stimmen", sagt sie zu sich selbst. Sie hat Theorien darüber entwickelt, dass Kanzlerin Angela Merkel sie abschieben wolle, nach Polen. Sie redet und gestikuliert und findet keine Ruhe. Der Staat will sie aber natürlich auch nicht in Ruhe lassen. Könnte ja jeder kommen.
Die Kontrolleure haben Gertrud F. erwischt und sie gemeldet, auch wenn man Mitleid hatte. Weil man ja selbst wieder von anderen Kontrolleuren kontrolliert wird. Es gab ein Aktenzeichen, es kam zu Prozessen, aber Frau F. kam nicht. Sie war an ihrer Meldeadresse nicht anzutreffen, saß irgendwo im Zug. Weil das so nicht geht, Fluchtgefahr auch im hohen Alter bestehen kann, wurde sie verhaftet und kam mit 87 Jahren in die Justizvollzugsanstalt in Gelsenkirchen. Bis ihr nun an diesem Donnerstag der Prozess gemacht wird.
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Wenn man die recht länglichen Ausführungen zusammenfast, kommt ungefähr folgendes heraus: Schwall an ungeordnetem Reden, wild gestikulierende alte Dame, körperlich fit, pfiffig, skurrile Ideen, Verhalten weit außerhalb der Norm.
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Der Gutachter, sagt, er sehe einen Grenzfall: "Das Gesetzeswerk und der Fall von F. bilden sich wohl nicht aufeinander ab."
Die alte Frau ist womöglich nicht gefährlich genug, um entmündigt und in eine geschlossene Einrichtung geschickt zu werden. Aber womöglich auch nicht verrückt genug, um straffrei zu bleiben. Der Gutachter ist sich nicht sicher, der Weihnachtsgeschichte droht eine ungute Wendung.
Dann kriegt der Rechtsstaat allerdings doch noch einmal recht elegant die Kurve. Ein neuer Gutachter soll ein für allemal klären, ob Gertrud F. verhandlungs- und schuldfähig sei.
Bericht in der Lokalzeitung
BILD