Die FAZ berichtet:
(Hervorhebung von mir)Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu „HartzIV“ für Ausländer betrifft lediglich einen Sonderfall. Das sagte der Konstanzer Europarechtler Daniel Thym der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
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„Es ist relativ eindeutig, dass das aktuelle Urteil solche Fälle nicht umfasst“, erläutert Thym. Das Europarecht bezeichne nämlich – im Gegensatz zum deutschen Sozialrecht – als „nicht Erwerbstätige“ lediglich Menschen, die nicht einmal Arbeit suchen. Für diese habe der EuGH nun tatsächlich klargestellt, dass Deutschland sie vom Bezug der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) ausschließen dürfe. Denn diese hätten nicht einmal ein Aufenthaltsrecht, wenn sie nicht selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten.
All das hat nach Auskunft des Hochschullehrers aber nichts mit all jenen Einwanderern zu tun, die sich beim Jobcenter melden und nach eigenen Angaben eine Arbeit suchen – auch wenn sie mangels Sprachkenntnissen und Berufsausbildung oft ohnehin nicht zu vermitteln sind. Was dann gelte, hätten die Europarichter in einem Fall aus Nürnberg („Vatsouras“) vor fünf Jahren noch offengelassen, statt eine entsprechende EU-Richtlinie auf ihre Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten zu prüfen.
Demnächst kämen sie jedoch um eine Antwort nicht mehr herum, so Thym, weil ihnen das Bundessozialgericht im vergangenen Dezember einen solchen Rechtsstreit vorgelegt habe. Dort ging es um eine aus Bosnien stammende Familie mit schwedischer Staatsbürgerschaft, die in Berlin „HartzIV“ beantragt hat.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 62766.html
Wenn Schweden nach D. kommen, um Hartz-IV zu beantragen, kann man sich schon fragen, ob D. nicht das Sozialamt der EU ist.....