EuGH fördert Fettleibigkeit

Aktuelle Themen aus Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen.
Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

EuGH fördert Fettleibigkeit

Beitrag von overkott »

Nachricht: Der EuGH in Luxemburg stellt Fettleibige unter Kündigungsschutz. Begründung: Fettleibigkeit kann eine Behinderung sein. Ein dänisches Gericht müsse nun entscheiden, ob ein 160-Kilo-Mann behindert ist, heißt es. Der Tagesvater ist nach 15 Arbeitsjahren gekündigt worden. Die Kommune verwies auf einen rückläufige Betreuungsbedarf. Der Mann hält die Fettleibigkeit für den wahren Grund.

Kommentar: Das dänische Gericht muss feststellen, ob der Betreuungsbedarf tatsächlich rückläufig ist. Der Tagesvater war wie jeder andere Beschäftigte wegen seiner Qualifikation beschäftigt und nicht als Schwerbehinderter eingestellt worden. Der Tagesvater hat daher auch nie einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Der Arbeitgeber hat ihm auch keine Therapieversuche auferlegt. Die Entscheidung des EuGH könnte sich auch auf das deutsche Arbeitsrecht auswirken und chronische Kettenraucher, Alkoholiker, Drogenabhängige und Psychopathen vor Kündigung schützen, wenn nicht der Behindertenschutz vor der Kündigung ausgesprochen werden muss.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von overkott »

Welche weiteren Konsequenzen ergeben sich aus dem EuGH-Behindertenurteil?

Der Unterschied zwischen krank und unheilbar wird durch das Urteil offenbar dramatisch verwischt. Denn eigentlich gilt: Behindert ist, wer unheilbar erkrankt ist.

Beispiel: Ein Kranker mit gebrochenem Bein ist nicht behindert, weil seine Krankheit geheilt werden kann.

Folgen durch das Behindertenurteil:

1. Therapierbare Kranke könnten sich mit Berufung auf das Behindertenurteil einen Schwerbehindertenausweis erstreiten.

2. Therapierbare Kranke könnten sich auf Arbeitsplätze für Schwerbehinderte bewerben und damit den Arbeitsmarkt für die ursprünglich geschützte Gruppe belasten.

3. Therapierbare Kranke könnten in einer wirtschaftlichen Schieflage eines Unternehmens durch Kündigungsschutz das Unternehmen zusätzlich belasten, weil gesunde Mitarbeiter zuerst gekündigt werden müssten.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von overkott »

Natürlich kann man einwenden: Aber einer, der die dritte Therapie abgebrochen hat, ist doch auch unheilbar.

Das mag stimmen. Hier kommt jedoch subsidiar auch die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers mit ins Spiel.

Der Behinderte ist also therapiewillig, austherapiert und eingeschränkt arbeitsfähig.

Tritonus
Beiträge: 1451
Registriert: Samstag 25. Juni 2011, 03:03

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von Tritonus »

overkott hat geschrieben:... Denn eigentlich gilt: Behindert ist, wer unheilbar erkrankt ist.

Nein. Von "unheilbar" kann überhaupt keine Rede sein.

Menschen sind (nach SGB IX, §2 Abs. 1) behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

(Wer z.B. einen Behindertenausweis beantragt und nach ärztlicher Untersuchung und Entscheidung des Versorgungsamts einen Behindertenausweis mit einem bestimmten Grad der Behinderung zugesprochen kommt, muss sich normalerweise einige Jahre später erneut einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, damit sein Behindertenausweis verlängert wird.)

Damit wird der Rest Deiner Postings zum Thema hinfällig (weil sinnlos).
overkott hat geschrieben:Schließlich braucht die Insel Waren und die USA neue Kunden. ... Gemeinsamer Aufschwung durch politische Annäherung könnte allen Global Playern gut tun. ...
Nein. Die USA hatten es einfach satt, seit Jahren bei UN-Abstimmungen zur Embargo-Frage ständig wieder aufs Neue vor aller Welt als eine Art Schurkenstaat dazustehen, und das auch noch für eine weitgehend sinnlose Aktion, die ihnen seit Jahrzehnten nix mehr gebracht hat.
28. Oktober 214 | 21.44 Uhr
UN-Vollversammlung
188 Staaten verurteilen US-Embargo gegen Kuba

New York. 188 Staaten haben die jährlich wiederkehrende Verurteilung des US-Wirtschaftsembargos gegen Kuba unterstützt - genau so viele wie 213.

Nur die USA und Israel stimmten am Dienstag in der UN-Vollversammlung wieder gegen die nicht bindende Resolution, die eine Aufhebung der 196 verhängten Handelsblockade fordert. [...]

( http://www.rp-online.de/politik/ausland ... -1.4628992 )
Also: Insgesamt 188 Staaten dafür, 3 Enthaltungen (durch einige Sanddünen und Atolle im Pazifik), 2 Staaten dagegen. Auch Deutschland hat für eine Verurteilung gestimmt.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von overkott »

Tritonus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:... Denn eigentlich gilt: Behindert ist, wer unheilbar erkrankt ist.

Nein. Von "unheilbar" kann überhaupt keine Rede sein.

Menschen sind (nach SGB IX, §2 Abs. 1) behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

(Wer z.B. einen Behindertenausweis beantragt und nach ärztlicher Untersuchung und Entscheidung des Versorgungsamts einen Behindertenausweis mit einem bestimmten Grad der Behinderung zugesprochen kommt, muss sich normalerweise einige Jahre später erneut einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, damit sein Behindertenausweis verlängert wird.)

Damit wird der Rest Deiner Postings zum Thema hinfällig (weil sinnlos).
Das ist aber eine sehr arrogante Anwendung des Qal-Wachomer-Schlusses: Weil ich ein Pünktchen gemacht habe, bin ich der Weltmeister.

Die Postings gehen auf den Unterschied zwischen krank und behindert ein, der durch das EuGH-Behindertenurteil alarmierend verwischt wird. Die Problematik für Fettleibige liegt darin, dass sie einen Behindertenausweis beantragen und mit staatlicher Förderung weiterfressen können. Würden sie abnehmen, verlören sie auch die Fettleibigkeitsprämie.
overkott hat geschrieben:Schließlich braucht die Insel Waren und die USA neue Kunden. ... Gemeinsamer Aufschwung durch politische Annäherung könnte allen Global Playern gut tun. ...
Nein. Die USA hatten es einfach satt, seit Jahren bei UN-Abstimmungen zur Embargo-Frage ständig wieder aufs Neue vor aller Welt als eine Art Schurkenstaat dazustehen, und das auch noch für eine weitgehend sinnlose Aktion, die ihnen seit Jahrzehnten nix mehr gebracht hat.
Du denkst leider monokausal.

Es gab einen ARD-Filmbericht, der über die wirtschaftliche Seite sehr gut informiert hat.

Tritonus
Beiträge: 1451
Registriert: Samstag 25. Juni 2011, 03:03

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von Tritonus »

overkott hat geschrieben:... Das ist aber eine sehr arrogante Anwendung ... Du denkst leider monokausal. ...
:roll: Hoppla, habe ich Deine Selbstgespräche gestört? :nuckel:

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von overkott »

Tritonus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:... Das ist aber eine sehr arrogante Anwendung ... Du denkst leider monokausal. ...
:roll: Hoppla, habe ich Deine Selbstgespräche gestört? :nuckel:
Du bist dein einziges Argument losgeworden, also musst du mit Einzeilern, dummer Anmache und Smilies wieder in die blanke Niveaulosigkeit zurückfallen.

Das ist schade.

Dabei solltest du viel eher fordern, dass das EuGH den Kündigungsschutz an die Gesundheitsvorsorge knüpfen sollte. Kommt ein Arbeitnehmer seiner Verantwortung zur Aufrechterhaltung seiner Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nicht nach, kann er leichter gekündigt werden als ein gesunder Mitarbeiter. Dies gilt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit durch eine ungesunde Lebensführung ( inklusive Risikosportarten ) sowie durch Versäumen von Therapieangeboten. Fehler des EuGH müssen korrigiert werden.

Lilaimmerdieselbe
Beiträge: 2466
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2012, 11:16

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Sie wollen durch die Unterscheidung von mehr oder minder selbst herbeigeführten körperlichen Schäden gegenüber schicksalhaften Belastungen quasi eine Moral in das Schwerbeschädigtenrecht einführen. Krankenkassen hatten mal eine ähnliche Idee in Zusammenhang mit höheren Zuzahlungen. Sie wurden von ihren eigenen Statistikern davon abgebracht, als diese vorrechneten, dass fußballspielende Väter und skifahrende Flachländer für Krankenkassen weit teurer sind als Risikosportler. Von den krankhaft Übergewichtigen sind die wenigsten Lustesser im Sinne von Völlerei, bei den meisten steckt da eine sehr vielschichtige und unterschiedliche Problemlage dahinter.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von overkott »

Man muss unterscheiden zwischen Unternehmen und dem Sozialamt. Eine soziale Marktwirtschaft funktioniert nur dann, wenn die Unternehmen die gesunden Mitarbeiter behalten und das Sozialamt sich um kranke Menschen kümmert, nicht umgekehrt. Von Luxemburg geht eine ungesunde Europapolitik aus.

Lilaimmerdieselbe
Beiträge: 2466
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2012, 11:16

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Was ist dann an der Markwirtschaft sozial?

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von overkott »

Der nach Angebot und Nachfrage austarierte Arbeitsmarkt würde effizient bleiben, was ein Maximum an Arbeitsplätzen zum günstigsten Preis ( Lohngleichgewichtsfunktion ) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Folge hätte. Das Sozialamt würde Markt begleitend Härten durch subsidiare Maßnahmen ausgleichen, weil das Amt Menschen helfen würde, die sich selbst nicht helfen können. Der Eingriff in den Arbeitsmarkt durch den EuGH in Luxemburg zwingt jedoch Unternehmen zu ineffizienten Entscheidungen und bremst damit Wachstum.

Lilaimmerdieselbe
Beiträge: 2466
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2012, 11:16

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Dann sind Sie also für den Abbau alle Kündigungsschutzregeln, seien es nun Alter, Betriebszugehörigkeit, Behindertenstatus, Familienstatus?
Da bin ich aber froh, dass es dafür keine Mehrheiten gibt. Noch nicht mal Arbeitgeberverbände haben so was je gefordert.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von overkott »

Eine subsidiare Marktwirtschaft bedeutet: So wenig Staat wie möglich, so viel Staat wie nötig. Nötig ist, dass der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, damit sich die Marktparteien nach bürgerlichem Recht vertraglich vereinbaren. Zu den Marktparteien gehören auch die Tarifparteien, die in erster Linie für die Vereinbarung von Löhnen und Kündigungsbedingungen zuständig sind. Ferner gehören dazu die Einrichtungen der subsidiaren Finanzwirtschaft wie die Versicherungen, in denen sich die Versicherungsnehmer gegenseitig selbst helfen. Der Staat ergänzt an Hilfe, was der Markt nicht leisten kann. Er ist zuständig für den Schutz von Menschen, die sich nicht selbst helfen können: Jugendliche, Mütter, Behinderte, Senioren. Menschen, die sich nicht mehr selbst helfen ( etwa durch eine Therapie gegen Fettleibigkeit ) wollen, gewährt er das Existenzminimum entsprechend seiner Verantwortung vor Gott für die unantastbare Menschenwürde. Bei sozialschädlichem Verhalten ist damit auch das Existenzminimum in einer staatlichen Betreuungsanstalt gemeint ( Landeskrankenhaus, Gefängnis ).

Lilaimmerdieselbe
Beiträge: 2466
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2012, 11:16

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Da bin ich aber froh, dass unser Staat für die meisten Menschen Rahmenbedingungen auch in den Unternehmen gesetzt hat, die über das Existenzminimum hinausgehen. Da denke ich außer an die Mütter auch an die chronisch Kranken, die Arbeitnehmer über 50, die Behinderten..

Wie wollen Sie überhaupt sozial schädlich definieren? Wer soll da außer Kriminellen und Dicken noch drunter fallen, Raucher, Alkoholiker nehme ich mal an, wer noch?

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: EuGH fördert Fettleibigkeit

Beitrag von overkott »

Natürlich kann das Fehlurteil des EuGH Anlass sein, Standards auf den Prüfstand zu stellen, um Missbrauch zu verhindern und wirtschaftliches Wachstum zu fördern.

Konkret am Beispiel des Fettleibigen in Dänemark könnte das bedeuten: Bis zu seiner Kündigung wurde der Fettleibige wie ein Gesunder behandelt und auch der Fettleibige hat sich selbst als Gesunder verstanden. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung kündigt der Arbeitgeber dem Fettleibigen als dem am wenigsten effizienten Mitarbeiter. Der Fettleibige entdeckt plötzlich, dass er 160 Kilo wiegt, und hält sich plötzlich für behindert. Daraufhin will er den Arbeitgeber zwingen, ihn als Behinderten vor Kündigung zu schützen. Das EuGH erklärt Fettleibige zu Behinderten. Das Gericht in Dänemark entscheidet, dass im konkreten Fall der Fettleibige als Behinderter seinen Status zu spät angemeldet hat und wegen mangelnder Gesundheitsvorsorge grob fahrlässig gegen Arbeitnehmerpflichten verstoßen hat. Der Fettleibige wird arbeitslos. Seine Chancen, einen gleichen Job zu finden, sind gering. Nach einer Zeit der Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung fällt er dem Sozialamt anheim. Dieses sichert ihm das Existenzminimum und fördert seine Reintegration in den Arbeitsmarkt durch eine Therapie. Der Therapierte wiegt 80 Kilo und findet erneut einen Arbeitsplatz.

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8551
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: EuGH fördert Fettleibigkeit

Beitrag von Siard »

:kotz:

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: EuGH fördert Fettleibigkeit

Beitrag von overkott »

Das ist katholische Soziallehre:

Eigenverantwortung stärken und dem helfen, der sich bei bestem Willen nicht selbst helfen kann.

Für das EuGH sollte das selbstverständlich sein.

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema