Die ARD AG

Aktuelle Themen aus Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen.
Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Die ARD rüttelt mit Internetseiten wie tagesschau.de am eigenen Qualitätsanspruch: über das Wesentliche schnell und wertneutral zu informieren. Heraus kommt derzeit ein langweiliger Brei aus Ifotainment, bei dem Meinung mit Unterhaltung vermischt wird.

Die Privatisierungsfrage stellt sich. Wie kann man die öffentlich-rechtlichen Medien vergleichbar der Telekom privatisieren?

Wie kann man durch Vorkaufsrecht und Aktienmehrheit den öffentlich-rechtlichen Einfluss sichern, wie kann man journalistische Qualität ausbauen und durch Rationalisierung die Öffentlich-Rechtlichen in die Gewinnzone bringen? Wie ließe sich durch ein Zwei-Säulen-Modell neben einer ARD AG eine Regulierungsbehörde vergleichbar einer Landesmedienanstalt installieren?

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Über das Rundfunkmonopol wird sicher in Karlsruhe verhandelt. Nicht zuletzt ist damit die Kulturhoheit und Finanzverantwortung der Länder verbunden. Warum sollte Bayern beispielsweise über den Länderfinanzausgleich, wenn auch nur indirekt, außer den BR noch RB finanzieren oder den SR? Mit welchem Recht?

Natürlich hat ein Bundesland wie Bremen das Recht zu sagen: Wir leisten uns weiter einen Intendanten. Aber dann sollte Bremen nicht mehr mit dem Klingelbeutel durch die Republik ziehen, sondern etwa die Stadtmusikanten auffordern: Unterhaltet den mal.

Verfassungsrechtlich wird Karlsruhe öffentlich-rechtlichen Rundfunk weder verbieten, noch vorschreiben, sondern vielmehr den Gesetzgeber auffordern, den Wettbewerb im Rundfunkmarkt sicher zu stellen.

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8551
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Die ARD AG

Beitrag von Siard »

overkott hat geschrieben:Die Privatisierungsfrage stellt sich. Wie kann man die öffentlich-rechtlichen Medien vergleichbar der Telekom privatisieren?
Diese Art der Privatisierung hat noch nie etwas Gutes gebracht.

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Die ARD AG

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben:Über das Rundfunkmonopol wird sicher in Karlsruhe verhandelt.
Kaum, da in Karlsruhe selten über Sachen verhandelt wird, die es gar nicht gibt.
overkott hat geschrieben:Nicht zuletzt ist damit die Kulturhoheit und Finanzverantwortung der Länder verbunden. Warum sollte Bayern beispielsweise über den Länderfinanzausgleich, wenn auch nur indirekt, außer den BR noch RB finanzieren oder den SR? Mit welchem Recht?
Die Öffentlich-Rechtlichen werden bekanntlich nicht aus den Länderhaushalten, sondern durch die Rundfunkabgabe finanziert.
overkott hat geschrieben:Natürlich hat ein Bundesland wie Bremen das Recht zu sagen: Wir leisten uns weiter einen Intendanten. Aber dann sollte Bremen nicht mehr mit dem Klingelbeutel durch die Republik ziehen, sondern etwa die Stadtmusikanten auffordern: Unterhaltet den mal.
Richtig. Tun sie halt auch nicht.
overkott hat geschrieben:Verfassungsrechtlich wird Karlsruhe öffentlich-rechtlichen Rundfunk weder verbieten, noch vorschreiben, sondern vielmehr den Gesetzgeber auffordern, den Wettbewerb im Rundfunkmarkt sicher zu stellen.
Die Rundfunkabgabe bedingt zwar eine Wettbewerbsverzerrung, allerdings sind sämtliche Klagen gegen diese Abgabe bislang gescheitert.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Über das Rundfunkmonopol wird sicher in Karlsruhe verhandelt.
Kaum, da in Karlsruhe selten über Sachen verhandelt wird, die es gar nicht gibt.
Gerade deshalb, um festzustellen, dass man die ARD auch als AG im Markt positionieren kann.
overkott hat geschrieben:Nicht zuletzt ist damit die Kulturhoheit und Finanzverantwortung der Länder verbunden. Warum sollte Bayern beispielsweise über den Länderfinanzausgleich, wenn auch nur indirekt, außer den BR noch RB finanzieren oder den SR? Mit welchem Recht?
Die Öffentlich-Rechtlichen werden bekanntlich nicht aus den Länderhaushalten, sondern durch die Rundfunkabgabe finanziert.
Warum also indirekt?
overkott hat geschrieben:Natürlich hat ein Bundesland wie Bremen das Recht zu sagen: Wir leisten uns weiter einen Intendanten. Aber dann sollte Bremen nicht mehr mit dem Klingelbeutel durch die Republik ziehen, sondern etwa die Stadtmusikanten auffordern: Unterhaltet den mal.
Richtig. Tun sie halt auch nicht.
Wenn die ARD AG wird und Bremen aussteigt, um öffentlich-rechtlich weiterhin eine Landesrundfunkanstalt zu betreiben, dann muss Bremen das auch aus dem Stadtsäckel finanzieren.
overkott hat geschrieben:Verfassungsrechtlich wird Karlsruhe öffentlich-rechtlichen Rundfunk weder verbieten, noch vorschreiben, sondern vielmehr den Gesetzgeber auffordern, den Wettbewerb im Rundfunkmarkt sicher zu stellen.
Die Rundfunkabgabe bedingt zwar eine Wettbewerbsverzerrung, allerdings sind sämtliche Klagen gegen diese Abgabe bislang gescheitert.
An diesem Punkt geht es natürlich nicht darum, per Gericht den status quo zu kippen, sondern umgekehrt zu evaluieren, wie Karlsruhe eine Gesetzgebung zur Privatisierung der ARD als AG begleiten würde.

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Die ARD AG

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Über das Rundfunkmonopol wird sicher in Karlsruhe verhandelt.
Kaum, da in Karlsruhe selten über Sachen verhandelt wird, die es gar nicht gibt.
Gerade deshalb, um festzustellen, dass man die ARD auch als AG im Markt positionieren kann.
In Karlsruhe wird man auch nicht ohne Anlass hypothetische Rechtsformen für Rundfunkanstalten disktutieren. Nach der bisherigen Rechtslage kann man die ARD nicht als AG am Markt positionieren. An diese Rechtslage sind die Richter gebunden.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Nicht zuletzt ist damit die Kulturhoheit und Finanzverantwortung der Länder verbunden. Warum sollte Bayern beispielsweise über den Länderfinanzausgleich, wenn auch nur indirekt, außer den BR noch RB finanzieren oder den SR? Mit welchem Recht?
Die Öffentlich-Rechtlichen werden bekanntlich nicht aus den Länderhaushalten, sondern durch die Rundfunkabgabe finanziert.
Warum also indirekt?
Das ist eine Finanzierung, wie sie direkter nicht sein könnte.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Natürlich hat ein Bundesland wie Bremen das Recht zu sagen: Wir leisten uns weiter einen Intendanten. Aber dann sollte Bremen nicht mehr mit dem Klingelbeutel durch die Republik ziehen, sondern etwa die Stadtmusikanten auffordern: Unterhaltet den mal.
Richtig. Tun sie halt auch nicht.
Wenn die ARD AG wird und Bremen aussteigt, um öffentlich-rechtlich weiterhin eine Landesrundfunkanstalt zu betreiben, dann muss Bremen das auch aus dem Stadtsäckel finanzieren.
Ja, und? Da das niemand plant, ist es wenig sinnvoll, so etwas zu diskutieren.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Verfassungsrechtlich wird Karlsruhe öffentlich-rechtlichen Rundfunk weder verbieten, noch vorschreiben, sondern vielmehr den Gesetzgeber auffordern, den Wettbewerb im Rundfunkmarkt sicher zu stellen.
Die Rundfunkabgabe bedingt zwar eine Wettbewerbsverzerrung, allerdings sind sämtliche Klagen gegen diese Abgabe bislang gescheitert.
An diesem Punkt geht es natürlich nicht darum, per Gericht den status quo zu kippen, sondern umgekehrt zu evaluieren, wie Karlsruhe eine Gesetzgebung zur Privatisierung der ARD als AG begleiten würde.
Keine Ahnung, wer dir diesen Floh ins Ohr gesetzt hat, aber: Niemand plant, die Ö-R Rundfunkanstalten in eine privatrechtliche Organisationsform zu überführen. Und selbst wenn jemand auf diese Idee käme, wäre das Sache der Politik und nicht der Gerichte. Gerichte sind keine Exekutiv-, Verwaltungs- oder Legislativorgane.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Über das Rundfunkmonopol wird sicher in Karlsruhe verhandelt.
Kaum, da in Karlsruhe selten über Sachen verhandelt wird, die es gar nicht gibt.
Gerade deshalb, um festzustellen, dass man die ARD auch als AG im Markt positionieren kann.
In Karlsruhe wird man auch nicht ohne Anlass hypothetische Rechtsformen für Rundfunkanstalten disktutieren. Nach der bisherigen Rechtslage kann man die ARD nicht als AG am Markt positionieren. An diese Rechtslage sind die Richter gebunden.
Bei einer Normenkontrollklage sind die Karlsruher Richter nicht an die Rechtslage gebunden, die sie überprüfen sollen.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Nicht zuletzt ist damit die Kulturhoheit und Finanzverantwortung der Länder verbunden. Warum sollte Bayern beispielsweise über den Länderfinanzausgleich, wenn auch nur indirekt, außer den BR noch RB finanzieren oder den SR? Mit welchem Recht?
Die Öffentlich-Rechtlichen werden bekanntlich nicht aus den Länderhaushalten, sondern durch die Rundfunkabgabe finanziert.
Warum also indirekt?
Das ist eine Finanzierung, wie sie direkter nicht sein könnte.
Du erinnerst dich an das Ausgangsstatement?
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Natürlich hat ein Bundesland wie Bremen das Recht zu sagen: Wir leisten uns weiter einen Intendanten. Aber dann sollte Bremen nicht mehr mit dem Klingelbeutel durch die Republik ziehen, sondern etwa die Stadtmusikanten auffordern: Unterhaltet den mal.
Richtig. Tun sie halt auch nicht.
Wenn die ARD AG wird und Bremen aussteigt, um öffentlich-rechtlich weiterhin eine Landesrundfunkanstalt zu betreiben, dann muss Bremen das auch aus dem Stadtsäckel finanzieren.
Ja, und? Da das niemand plant, ist es wenig sinnvoll, so etwas zu diskutieren.
Wir fahren nicht auf Sichtweite. Selbst die Intendanten planen über den Tag hinaus. Wer den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach Auflösung des Monopols sichern will, wird um Überlegungen einer Weiterführung als AG nicht drumherumkommen. Die Marktposition ist durch ein prall gefülltes Archiv und Erfahrung mit Eigenproduktionen prinzipiell gut. Allerdings müsste der Apparat entschlackt werden. Zum Beispiel braucht ein Funkhaus kein Rundfunkorchester. Das Kulturprogramm könnte durch Abos und Gemeinschaftsproduktionen mit den örtlichen Kulturbereichen Oper, Theater, Museen wirtschaftlich sinnvoll fortgeführt werden. Auch teure Eigenproduktionen in der Unterhaltung sind weiterhin sinnvoll, um den Gesamtbetrieb gewinnorientiert weiterzuführen. Das Netz der Auslandskorrespondenten kann durch Outsourcing in Kooperation mit freien Journalisten ökonomisch umgebaut werden.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Verfassungsrechtlich wird Karlsruhe öffentlich-rechtlichen Rundfunk weder verbieten, noch vorschreiben, sondern vielmehr den Gesetzgeber auffordern, den Wettbewerb im Rundfunkmarkt sicher zu stellen.
Die Rundfunkabgabe bedingt zwar eine Wettbewerbsverzerrung, allerdings sind sämtliche Klagen gegen diese Abgabe bislang gescheitert.
An diesem Punkt geht es natürlich nicht darum, per Gericht den status quo zu kippen, sondern umgekehrt zu evaluieren, wie Karlsruhe eine Gesetzgebung zur Privatisierung der ARD als AG begleiten würde.
Keine Ahnung, wer dir diesen Floh ins Ohr gesetzt hat, aber: Niemand plant, die Ö-R Rundfunkanstalten in eine privatrechtliche Organisationsform zu überführen. Und selbst wenn jemand auf diese Idee käme, wäre das Sache der Politik und nicht der Gerichte. Gerichte sind keine Exekutiv-, Verwaltungs- oder Legislativorgane.
Das ist meine Rede: Erst kommt der Gesetzgeber, dann vermutlich die Normenkontrolle. Zu erwarten ist, dass Karlsruhe den Gesetzgeber auf den Rahmen verweist, ohne ihn auf den ÖR zu verpflichten. Entscheidend ist die journalistische Qualität, die Verleger seit Jahrzehnten erfolgreich auch privatwirtschaftlich gewährleisten.

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Die ARD AG

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Über das Rundfunkmonopol wird sicher in Karlsruhe verhandelt.
Kaum, da in Karlsruhe selten über Sachen verhandelt wird, die es gar nicht gibt.
Gerade deshalb, um festzustellen, dass man die ARD auch als AG im Markt positionieren kann.
In Karlsruhe wird man auch nicht ohne Anlass hypothetische Rechtsformen für Rundfunkanstalten disktutieren. Nach der bisherigen Rechtslage kann man die ARD nicht als AG am Markt positionieren. An diese Rechtslage sind die Richter gebunden.
Bei einer Normenkontrollklage sind die Karlsruher Richter nicht an die Rechtslage gebunden, die sie überprüfen sollen.
Das stimmt, nur reicht dafür nicht der Wille, die ARD in eine AG zu überführen. Dazu müsste
a) die gegenwärtige Rechtsform der ARD verfassungswidrig und
b) die Rechtsform der Aktiongesellschaft die einzig denkbare Alternative sein.

Davon ist nicht auszugehen.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Die Öffentlich-Rechtlichen werden bekanntlich nicht aus den Länderhaushalten, sondern durch die Rundfunkabgabe finanziert.
Warum also indirekt?
Das ist eine Finanzierung, wie sie direkter nicht sein könnte.
Du erinnerst dich an das Ausgangsstatement?
Ja. Was steht da zur gegenwärtigen Finanzierungsform?

overkott hat geschrieben:Wir fahren nicht auf Sichtweite. Selbst die Intendanten planen über den Tag hinaus. Wer den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach Auflösung des Monopols sichern will, wird um Überlegungen einer Weiterführung als AG nicht drumherumkommen.
Ein solches Monopol gibt es seit Anfang der 80er nicht mehr. Seit 30 Jahren kommt die ARD also über die Runden, obwohl sie weiterhin keine AG ist. Damit dürfte deine Aussage widerlegt sein. Unklar ist auch, wieso der Bestand der ARD in Gefahr sein sollte, wenn
a) am politischen Willen zur Fortführung des Modells von verantwortlicher Seite nicht gezweifelt wird (wie immer man das als Beitragszahler auch findet)
b) das Finanzierungsmodell Erträge von 7 Mrd € vorsieht (zusammen mit ZDF und Deutschlandfunk)
c) bei etwaigen Finanzierungslücken nach höchstrichterlicher Feststellung der Rundfunkbeitrag erhöht werden muss

Bessere Bedingungen kann man in einer AG niemals vorfinden.
overkott hat geschrieben:Die Marktposition ist durch ein prall gefülltes Archiv und Erfahrung mit Eigenproduktionen prinzipiell gut. Allerdings müsste der Apparat entschlackt werden. Zum Beispiel braucht ein Funkhaus kein Rundfunkorchester. Das Kulturprogramm könnte durch Abos und Gemeinschaftsproduktionen mit den örtlichen Kulturbereichen Oper, Theater, Museen wirtschaftlich sinnvoll fortgeführt werden. Auch teure Eigenproduktionen in der Unterhaltung sind weiterhin sinnvoll, um den Gesamtbetrieb gewinnorientiert weiterzuführen. Das Netz der Auslandskorrespondenten kann durch Outsourcing in Kooperation mit freien Journalisten ökonomisch umgebaut werden.
Ja, alles tolle Vorschläge, die aber niemand umsetzen muss, weil es dafür an den entsprechenden Zwängen fehlt.
overkott hat geschrieben: Das ist meine Rede: Erst kommt der Gesetzgeber, dann vermutlich die Normenkontrolle. Zu erwarten ist, dass Karlsruhe den Gesetzgeber auf den Rahmen verweist, ohne ihn auf den ÖR zu verpflichten.
Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.
overkott hat geschrieben:Entscheidend ist die journalistische Qualität, die Verleger seit Jahrzehnten erfolgreich auch privatwirtschaftlich gewährleisten.
Kein privatrechtlicher Sender in Deutschland schafft eine vergleichbare Qualität. Das ist mit deren Finanzierungsmöglichkeiten auch schlicht nicht möglich.

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8551
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Die ARD AG

Beitrag von Siard »

Maurus hat geschrieben:Kein privatrechtlicher Sender in Deutschland schafft eine vergleichbare Qualität.
Servus TV – wenn auch nur regional im süddeutschen Sprachraum. In mancher Hinsicht ist die Qualität sogar besser, denn die Öffentlich-rechtlichen haben qualitativ schwer nachgelassen.

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Die ARD AG

Beitrag von Maurus »

Siard hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Kein privatrechtlicher Sender in Deutschland schafft eine vergleichbare Qualität.
Servus TV – wenn auch nur regional im süddeutschen Sprachraum. In mancher Hinsicht ist die Qualität sogar besser, denn die Öffentlich-rechtlichen haben qualitativ schwer nachgelassen.
Sicher haben sie nachgelassen. Meine Aussage war auch relativ gemeint. Ich wollte die Tagesschau trotz aller Kritik aber nicht mit RTL aktuell tauschen.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Bei einer Normenkontrollklage sind die Karlsruher Richter nicht an die Rechtslage gebunden, die sie überprüfen sollen.
Das stimmt, nur reicht dafür nicht der Wille, die ARD in eine AG zu überführen. Dazu müsste
a) die gegenwärtige Rechtsform der ARD verfassungswidrig und
b) die Rechtsform der Aktiongesellschaft die einzig denkbare Alternative sein.

Davon ist nicht auszugehen.http://kreuzgang.org/ucp.php?mode=login
Die ARD ist im formalen Sinn bereits eine AG, wofür das A in der Abkürzung steht. Im wirtschaftlichen Sinn ist die ARD keine AG. Als Konzernmutter wäre sie als AG denkbar.

Über das Rundfunkrecht kannst du dir hier einen ersten Überblick verschaffen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkre ... ranstalter

Bayern und Hessen könnten durch eine Privatisierung des BR und HR den Vorreiter machen und die bisherigen Gebührenzahler als Abonennten weiterführen, soweit sie nicht ihrerseits das Abo kündigen. Gleichzeitig werden die Nachfolger in ihren Rechten zur Gewinnerzielung auch mit Blick auf Werbeeinnahmen den bisherigen Privatsendern gleichgestellt.

Im Hinblick auf die Rundfunkdefinition sind Entwicklungsoffenheit und Dynamik relevant. Der Rundfunkbegriff wird nicht länger an eine Funktechnik gebunden, sondern analog zum angelsächsischen Verständnis von der Breitenwirkung her gedacht. Demnach sind etwa auch Internetprovider wie Youtube Rundfunkbetreiber, nicht jedoch die einzelnen aktiven User.

Deine Bedingungen a) und b) sind nicht obsolet, weil der politische Wille reicht und die AG der Telekom entsprechend eine denkbare Alternative ist.
overkott hat geschrieben:Du erinnerst dich an das Ausgangsstatement?
Ja. Was steht da zur gegenwärtigen Finanzierungsform?
Dass der Länderfinanzausgleich defizitären Rundfunk in kleinen Bundesländern indirekt abdeckt.

overkott hat geschrieben:Wir fahren nicht auf Sichtweite. Selbst die Intendanten planen über den Tag hinaus. Wer den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach Auflösung des Monopols sichern will, wird um Überlegungen einer Weiterführung als AG nicht drumherumkommen.
Ein solches Monopol gibt es seit Anfang der 8er nicht mehr. Seit 3 Jahren kommt die ARD also über die Runden, obwohl sie weiterhin keine AG ist. Damit dürfte deine Aussage widerlegt sein. Unklar ist auch, wieso der Bestand der ARD in Gefahr sein sollte, wenn
a) am politischen Willen zur Fortführung des Modells von verantwortlicher Seite nicht gezweifelt wird (wie immer man das als Beitragszahler auch findet)
b) das Finanzierungsmodell Erträge von 7 Mrd € vorsieht (zusammen mit ZDF und Deutschlandfunk)
c) bei etwaigen Finanzierungslücken nach höchstrichterlicher Feststellung der Rundfunkbeitrag erhöht werden muss

Bessere Bedingungen kann man in einer AG niemals vorfinden.
Das Duale Modell basierte bisher auf der Funktechnik ( Antenne und Satellit ). Diese wird jetzt durch das Internet erweitert. Das Internet macht inzwischen auch Fernsehen möglich. Dadurch gibt es neue Rundfunk fähige Anbieter wie Youtube, Amazon, Netflix und Co. Das Argument der Wettbewerbsverzerrung durch Zwangsgebühren bekommt eine neue Dimension. Die öffentlichen Finanzspielräume sind durch eine hohe Verschuldung insbesondere kleiner Bundesländer wie Bremen und das Saarland überstrapaziert. Eine steuerliche Entlastung der Bürger ist nur durch Markt gerechte Politik denkbar. Das betrifft auch Zwangsgebühren. Keiner hat etwas gegen ein Finanzierungsmodell über den Markt einzuwenden, dass 9 Mrd € zusammen mit ZDF und Deutschlandfunk abwirft. Auch die höchrichterlichen Feststellungen unterliegen der Dynamik der technischen Rahmenbedingungen. Kein Richter kann Bayern dazu zwingen, RB und den SR durch höhere Rundfunkgebühren mitzufinanzieren. Das widerspricht nämlich der Kultur- und Finanzhoheit der Länder.
overkott hat geschrieben:Die Marktposition ist durch ein prall gefülltes Archiv und Erfahrung mit Eigenproduktionen prinzipiell gut. Allerdings müsste der Apparat entschlackt werden. Zum Beispiel braucht ein Funkhaus kein Rundfunkorchester. Das Kulturprogramm könnte durch Abos und Gemeinschaftsproduktionen mit den örtlichen Kulturbereichen Oper, Theater, Museen wirtschaftlich sinnvoll fortgeführt werden. Auch teure Eigenproduktionen in der Unterhaltung sind weiterhin sinnvoll, um den Gesamtbetrieb gewinnorientiert weiterzuführen. Das Netz der Auslandskorrespondenten kann durch Outsourcing in Kooperation mit freien Journalisten ökonomisch umgebaut werden.
Ja, alles tolle Vorschläge, die aber niemand umsetzen muss, weil es dafür an den entsprechenden Zwängen fehlt.
Der Gesetzgeber kann sich den berechtigten Interessen der Verleger an einem fairen Wettbewerb auch in einem erweiterten Rundfunkmarkt nicht länger widersetzen. Auch gewerkschaftlich dürfen Journalisten in privaten Unternehmen nicht gegenüber den Journalisten in öffentlich-rechtlichen Betrieben durch Wettbewerbsverzerrung benachteiligt werden.
overkott hat geschrieben: Das ist meine Rede: Erst kommt der Gesetzgeber, dann vermutlich die Normenkontrolle. Zu erwarten ist, dass Karlsruhe den Gesetzgeber auf den Rahmen verweist, ohne ihn auf den ÖR zu verpflichten.
Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.
overkott hat geschrieben:Entscheidend ist die journalistische Qualität, die Verleger seit Jahrzehnten erfolgreich auch privatwirtschaftlich gewährleisten.
Kein privatrechtlicher Sender in Deutschland schafft eine vergleichbare Qualität. Das ist mit deren Finanzierungsmöglichkeiten auch schlicht nicht möglich.
Darüber sollen die Abonennten entscheiden.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Stichwort: Zwangsgebühren. Warum sollten die Kirchen und Universitäten gegenüber Rundfunkanstalten als Körperschaften des Öffentlichen Rechts benachteiligt werden? Im Hinblick auf die Mitgliedschaft kann in Kirchen und Universitäten kann jeder selbst über seine Zugehörigkeit entscheiden. Niemand ist gezwungen, in die evangelische Kirche einzutreten oder in die Universität Marburg. Zwangscharakter haben eigentlich nur Steuern und Abgaben für den Staat. Ein Staatsfunk widerspricht allerdings der Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst.

Stichwort: Wettbewerb. Nicht nur durch die technische Erweiterung stellt sich die Wettbewerbsfrage erneut, sondern auch durch den Gemeinsamen Markt. Die EU könnte beispielsweise eine Überprüfung der Rahmenbedingungen für den Rundfunk anmahnen.

Deshalb ist es sinnvoll, schon heute über die Bestandssicherung der ARD durch Privatisierung nachzudenken.
Zuletzt geändert von overkott am Dienstag 21. April 2015, 23:33, insgesamt 3-mal geändert.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Ernstzunehmen ist das Problem der Schwarzseher, also der Fernsehzuschauer, die ihren Fernsehapparat nicht angemeldet hatten. Das ist ein Problem aus der Zeit des Rundfunkmonopols. Denn mit dem Fernsehapparat konnte man damals kaum mehr als das Erste und das Zweite empfangen. Wer also einen Fernsehapparat kaufte, hatte quasi das öffentlich-rechtliche Fernsehen abonniert.

Das traf auf einen Briefkasten nicht in gleicher Weise zu. Wer einen Briefkasten besaß, konnte den Rheinischen Merkur oder aber die Zeit beziehen oder beide oder keines der beiden Blätter. Niemand wurde beim Betrieb eines Briefkastens dazu verpflichtet, eines der beiden Blätter zu abonnieren. Nicht einmal Journalisten wurden dazu verpflichtet, obwohl die Wahrscheinlichkeit höher war, dass sie beide Blätter lasen.

Das Problem der Zwangsgebühren deutet also auf den Anachronismus des öffentlich-rechtlichen Fernsehens hin, weil man heute mit einem Fernsehapparat oder Computer eben nicht mehr nur öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm empfangen kann und damit aber auch die technischen Bedingungen für öffentlich-rechtliches Fernsehen entfielen. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen daraufhin gebührenmäßig zu verstaatlichen ( wie es sonst übrigens für keinen Kulturbetrieb zutrifft ), ist geradezu grotesk.

Warum sollten Mitarbeiter von SAT1, Pro7, der taz, der FAZ, der Süddeutschen, der Kölner Kirchenzeitung oder anderen privaten Blättern die Konkurrenz abonnieren MÜSSEN?

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Die ARD AG

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Bei einer Normenkontrollklage sind die Karlsruher Richter nicht an die Rechtslage gebunden, die sie überprüfen sollen.
Das stimmt, nur reicht dafür nicht der Wille, die ARD in eine AG zu überführen. Dazu müsste
a) die gegenwärtige Rechtsform der ARD verfassungswidrig und
b) die Rechtsform der Aktiongesellschaft die einzig denkbare Alternative sein.

Davon ist nicht auszugehen.http://kreuzgang.org/ucp.php?mode=login
Die ARD ist im formalen Sinn bereits eine AG, wofür das A in der Abkürzung steht. Im wirtschaftlichen Sinn ist die ARD keine AG. Als Konzernmutter wäre sie als AG denkbar.
:roll:
overkott hat geschrieben:Über das Rundfunkrecht kannst du dir hier einen ersten Überblick verschaffen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkre ... ranstalter
Danke, aber ich kenne mich einigermaßen aus.
overkott hat geschrieben:Bayern und Hessen könnten durch eine Privatisierung des BR und HR den Vorreiter machen und die bisherigen Gebührenzahler als Abonennten weiterführen, soweit sie nicht ihrerseits das Abo kündigen. Gleichzeitig werden die Nachfolger in ihren Rechten zur Gewinnerzielung auch mit Blick auf Werbeeinnahmen den bisherigen Privatsendern gleichgestellt.
Ja, sie könnten alles mögliche, zum Beispiel auch noch drei neue Sender gründen oder eine chinesische Eisenbahngesellschaft kaufen. Die Frage ist halt: Warum sollten sie?
overkott hat geschrieben:Im Hinblick auf die Rundfunkdefinition sind Entwicklungsoffenheit und Dynamik relevant. Der Rundfunkbegriff wird nicht länger an eine Funktechnik gebunden, sondern analog zum angelsächsischen Verständnis von der Breitenwirkung her gedacht. Demnach sind etwa auch Internetprovider wie Youtube Rundfunkbetreiber, nicht jedoch die einzelnen aktiven User.
Nein, das ist falsch. Youtube ist ein Video-on-demand-Dienst und kein Rundfunk. Andernfalls bräuchte er in Deutschland eine Sendelizenz (§ 2 RStV).

Was Rundfunk ist, bestimmt § 2 des RStV: "Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen."

An diesem zeitgleichen Empfang fehlt es bei allen Videostreamingdiensten (ausgenommen Livestreaming).
overkott hat geschrieben:Deine Bedingungen a) und b) sind nicht obsolet, weil der politische Wille reicht und die AG der Telekom entsprechend eine denkbare Alternative ist.
Es ist in dem Sinne denkbar, dass derartiges logisch möglich ist. Aber es will halt niemand, also kommt es auch nicht.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Du erinnerst dich an das Ausgangsstatement?
Ja. Was steht da zur gegenwärtigen Finanzierungsform?
Dass der Länderfinanzausgleich defizitären Rundfunk in kleinen Bundesländern indirekt abdeckt.
Das ist Quatsch. Der Ö-R Rundfunk wird von den Gebührengeldern finanziert und ist gegenwärtig sogar so überfinanziert, dass der Beitrag unlängst gesenkt wurde.

overkott hat geschrieben: Das Duale Modell basierte bisher auf der Funktechnik ( Antenne und Satellit ). Diese wird jetzt durch das Internet erweitert. Das Internet macht inzwischen auch Fernsehen möglich. Dadurch gibt es neue Rundfunk fähige Anbieter wie Youtube, Amazon, Netflix und Co. Das Argument der Wettbewerbsverzerrung durch Zwangsgebühren bekommt eine neue Dimension.
Ja. Aber das scheint keinen Entscheidungsträger zu interessieren.
overkott hat geschrieben:Die öffentlichen Finanzspielräume sind durch eine hohe Verschuldung insbesondere kleiner Bundesländer wie Bremen und das Saarland überstrapaziert.
Das ist für diese Frage irrelevant.
overkott hat geschrieben:Eine steuerliche Entlastung der Bürger ist nur durch Markt gerechte Politik denkbar. Das betrifft auch Zwangsgebühren. Keiner hat etwas gegen ein Finanzierungsmodell über den Markt einzuwenden, dass 9 Mrd € zusammen mit ZDF und Deutschlandfunk abwirft. Auch die höchrichterlichen Feststellungen unterliegen der Dynamik der technischen Rahmenbedingungen. Kein Richter kann Bayern dazu zwingen, RB und den SR durch höhere Rundfunkgebühren mitzufinanzieren. Das widerspricht nämlich der Kultur- und Finanzhoheit der Länder.
Quatsch. Die Finanz- und Kulturpolitik der Länder ist genauso gerichtlich überprüfbar, wie jeder andere hoheitliche Akt. Die Länder haben schon Prozesse gegen die Ö-R verloren, in denen es um die Finanzierung ging.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Bayern und Hessen könnten durch eine Privatisierung des BR und HR den Vorreiter machen und die bisherigen Gebührenzahler als Abonennten weiterführen, soweit sie nicht ihrerseits das Abo kündigen. Gleichzeitig werden die Nachfolger in ihren Rechten zur Gewinnerzielung auch mit Blick auf Werbeeinnahmen den bisherigen Privatsendern gleichgestellt.
Ja, sie könnten alles mögliche, zum Beispiel auch noch drei neue Sender gründen oder eine chinesische Eisenbahngesellschaft kaufen. Die Frage ist halt: Warum sollten sie?
Das Kartellamt könnte aber auch einschreiten wegen Wettbewerbsverzerrung.
overkott hat geschrieben:Im Hinblick auf die Rundfunkdefinition sind Entwicklungsoffenheit und Dynamik relevant. Der Rundfunkbegriff wird nicht länger an eine Funktechnik gebunden, sondern analog zum angelsächsischen Verständnis von der Breitenwirkung her gedacht. Demnach sind etwa auch Internetprovider wie Youtube Rundfunkbetreiber, nicht jedoch die einzelnen aktiven User.
Nein, das ist falsch. Youtube ist ein Video-on-demand-Dienst und kein Rundfunk. Andernfalls bräuchte er in Deutschland eine Sendelizenz (§ 20 RStV).

Was Rundfunk ist, bestimmt § 2 des RStV: "Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen."

An diesem zeitgleichen Empfang fehlt es bei allen Videostreamingdiensten (ausgenommen Livestreaming).
Hier geht es um die Erweiterung des Rundfunkbegriffs, der ja schon durch das Kabel überholt war. Dem Potential nach ist Youtube Rundfunk.
Dass der Länderfinanzausgleich defizitären Rundfunk in kleinen Bundesländern indirekt abdeckt.
Das ist Quatsch. Der Ö-R Rundfunk wird von den Gebührengeldern finanziert und ist gegenwärtig sogar so überfinanziert, dass der Beitrag unlängst gesenkt wurde.
Der Länderfinanzausgleich schließt Finanzlücken der Länder, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage oder auch durch unseriöse Finanzpolitik entstehen. Zur unseriösen Finanzpolitik gehören auch überdimensionierte Rundfunkanstalten, deren Finanzierung in der Verantwortung der Länder liegt, durch welche Steuern oder Gebühren auch immer.
overkott hat geschrieben: Das Duale Modell basierte bisher auf der Funktechnik ( Antenne und Satellit ). Diese wird jetzt durch das Internet erweitert. Das Internet macht inzwischen auch Fernsehen möglich. Dadurch gibt es neue Rundfunk fähige Anbieter wie Youtube, Amazon, Netflix und Co. Das Argument der Wettbewerbsverzerrung durch Zwangsgebühren bekommt eine neue Dimension.
Ja. Aber das scheint keinen Entscheidungsträger zu interessieren.
Das interessiert die Entscheidungsträger sehr wohl, zumal die Wähler wählen wollen, neben einem Abonnement der Tageszeitung für die ARD oder für Netflix zu bezahlen. Da das Budget der Wähler begrenzt ist, möchten sie nicht, dass ihnen das Staatsfernsehen in die Tasche greift, während sie selbst um die Existenz des Rheinischen Merkurs oder der Kölner Kirchenzeitung zittern müssen.
overkott hat geschrieben:Die öffentlichen Finanzspielräume sind durch eine hohe Verschuldung insbesondere kleiner Bundesländer wie Bremen und das Saarland überstrapaziert.
Das ist für diese Frage irrelevant.
Die Relevanz werden auch Mitarbeiter der ARD spüren, wenn eine geschickte Übergangspolitik in die Privatisierung versäumt wurde. Warum sollte der Staat mit einer Milliardenbürgschaft die ARD retten, wenn er das nicht für Opel tut?
overkott hat geschrieben:Eine steuerliche Entlastung der Bürger ist nur durch Markt gerechte Politik denkbar. Das betrifft auch Zwangsgebühren. Keiner hat etwas gegen ein Finanzierungsmodell über den Markt einzuwenden, dass 9 Mrd € zusammen mit ZDF und Deutschlandfunk abwirft. Auch die höchrichterlichen Feststellungen unterliegen der Dynamik der technischen Rahmenbedingungen. Kein Richter kann Bayern dazu zwingen, RB und den SR durch höhere Rundfunkgebühren mitzufinanzieren. Das widerspricht nämlich der Kultur- und Finanzhoheit der Länder.
Quatsch. Die Finanz- und Kulturpolitik der Länder ist genauso gerichtlich überprüfbar, wie jeder andere hoheitliche Akt. Die Länder haben schon Prozesse gegen die Ö-R verloren, in denen es um die Finanzierung ging.
Die Verstaatlichung der ÖR durch Zwangsgebühren ist ein Novum, dass sich auf Dauer nicht halten lässt, weil Radio und Fernsehen eben nicht mehr nur regional begrenzt durch terrestrischen Funk übertragen werden und im Wettbewerb auch preiswerter produziert werden können.

Die Zukunft der ARD liegt vergleichbar der Telekom in einer AG. Die AG kommt dem Charakter einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung am nächsten. Es gibt nicht nur einen Besitzer und die Mehrheitsverhältnisse der Aktionäre können politisch gestaltet werden. Der Übergang in die Privatisierung erfolgt durch Umstellung der Zwangsgebühren auf ein Abo. Für den Übergang sichern die Länder durch zinsvergünstigte Kredite vorübergehend zu erwartende Ausfälle.

Die Parteien sollten umgehend zu Kongressen einladen zum Thema: Modernisierung der Medienpolitik. Rundfunk im Wettbewerb des digitalen Zeitalters

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Die ARD AG

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Bayern und Hessen könnten durch eine Privatisierung des BR und HR den Vorreiter machen und die bisherigen Gebührenzahler als Abonennten weiterführen, soweit sie nicht ihrerseits das Abo kündigen. Gleichzeitig werden die Nachfolger in ihren Rechten zur Gewinnerzielung auch mit Blick auf Werbeeinnahmen den bisherigen Privatsendern gleichgestellt.
Ja, sie könnten alles mögliche, zum Beispiel auch noch drei neue Sender gründen oder eine chinesische Eisenbahngesellschaft kaufen. Die Frage ist halt: Warum sollten sie?
Das Kartellamt könnte aber auch einschreiten wegen Wettbewerbsverzerrung.
Weiß ich nicht. Ich bin mir aber sicher, dass RTL seinen Hausjuristen schonmal darauf angesprochen hat.
overkott hat geschrieben: Hier geht es um die Erweiterung des Rundfunkbegriffs, der ja schon durch das Kabel überholt war. Dem Potential nach ist Youtube Rundfunk.
Warum der Rundfunkbegriff ausgeweitet werden sollte, um danach wieder durch Unterteilungen (weil Senden per Mast oder Verbreitung durch Internetportale eben ein Unterschied sind) unterschieden zu werden, erklärst du allerdings nicht. Desgleichen ist unklar, was die Portale davon haben sollten. Schließlich wäre das ein wesentlich höherer bürokratischer Aufwand.
overkott hat geschrieben:Der Länderfinanzausgleich schließt Finanzlücken der Länder, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage oder auch durch unseriöse Finanzpolitik entstehen. Zur unseriösen Finanzpolitik gehören auch überdimensionierte Rundfunkanstalten, deren Finanzierung in der Verantwortung der Länder liegt, durch welche Steuern oder Gebühren auch immer.
Offenbar ist das schwer zu verstehen, daher nochmal:

1. Der Rundfunk wird NICHT über die Haushalte der Länder finanziert.
2. Die Verantwortung der Länder zur Finanzierung besteht nur insoweit, über die KEF einen Finanzbedarf zu ermitteln und dann den Rundfunkbeitrag entsprechend anzusetzen. Steuermittel werden dabei nicht aufgewendet.
3. An KEINER Stelle hat die Rundfunkfinanzierung irgendetwas mit dem Länderfinanzausgleich zu tun. Denn die Mittel des Länderfinanzausgleichs fließen in die ordentlichen Haushalte der Nehmerländer.
4. Die Länder könnten etwaige Kürzungen oder Überfinanzierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk NICHT für die Sanierung ihrer Haushalte verwenden, weil die Haushalte der Anstalten und der Länder völlig getrennt sind. Vielmehr ist in solchen Fällen, wie unlängst geschehen, die Rundfunkgebühr zu senken.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben: Das Duale Modell basierte bisher auf der Funktechnik ( Antenne und Satellit ). Diese wird jetzt durch das Internet erweitert. Das Internet macht inzwischen auch Fernsehen möglich. Dadurch gibt es neue Rundfunk fähige Anbieter wie Youtube, Amazon, Netflix und Co. Das Argument der Wettbewerbsverzerrung durch Zwangsgebühren bekommt eine neue Dimension.
Ja. Aber das scheint keinen Entscheidungsträger zu interessieren.
Das interessiert die Entscheidungsträger sehr wohl, zumal die Wähler wählen wollen, neben einem Abonnement der Tageszeitung für die ARD oder für Netflix zu bezahlen.
Bedauerlicherweise ist der Wählerwille nicht in allen Einzelheiten für die Politik interessant. Für deine Behauptung, dass dies in diesem Fall aber doch so sei, kannst du sicher Quellen beibringen.
overkott hat geschrieben:Da das Budget der Wähler begrenzt ist, möchten sie nicht, dass ihnen das Staatsfernsehen in die Tasche greift, während sie selbst um die Existenz des Rheinischen Merkurs oder der Kölner Kirchenzeitung zittern müssen.
Hä? Den Rheinischen Merkur gibt es in dieser Form schon seit 2010 nicht mehr. Offenbar hast du den nicht vermisst...

overkott hat geschrieben:Warum sollte der Staat mit einer Milliardenbürgschaft die ARD retten, wenn er das nicht für Opel tut?
Soll er nicht. Es gibt eine solche Milliardenbürgschaft auch gar nicht. Gut, dass wir darüber gesprochen haben.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Eine steuerliche Entlastung der Bürger ist nur durch Markt gerechte Politik denkbar. Das betrifft auch Zwangsgebühren. Keiner hat etwas gegen ein Finanzierungsmodell über den Markt einzuwenden, dass 9 Mrd € zusammen mit ZDF und Deutschlandfunk abwirft. Auch die höchrichterlichen Feststellungen unterliegen der Dynamik der technischen Rahmenbedingungen. Kein Richter kann Bayern dazu zwingen, RB und den SR durch höhere Rundfunkgebühren mitzufinanzieren. Das widerspricht nämlich der Kultur- und Finanzhoheit der Länder.
Quatsch. Die Finanz- und Kulturpolitik der Länder ist genauso gerichtlich überprüfbar, wie jeder andere hoheitliche Akt. Die Länder haben schon Prozesse gegen die Ö-R verloren, in denen es um die Finanzierung ging.
Die Verstaatlichung der ÖR durch Zwangsgebühren ist ein Novum, dass sich auf Dauer nicht halten lässt, weil Radio und Fernsehen eben nicht mehr nur regional begrenzt durch terrestrischen Funk übertragen werden und im Wettbewerb auch preiswerter produziert werden können.
Der Rundfunk ist nicht "verstaatlicht" und schon gar nicht durch Zwangsgebühren. Die allerdings sind tatsächlich neu. Man könnte viel darüber nachdenken, warum diese Gebühren ein Unding sind, aber deine Überlegungen haben damit leider(!) gar nichts zu tun.
overkott hat geschrieben:Die Zukunft der ARD liegt vergleichbar der Telekom in einer AG. Die AG kommt dem Charakter einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung am nächsten. Es gibt nicht nur einen Besitzer und die Mehrheitsverhältnisse der Aktionäre können politisch gestaltet werden. Der Übergang in die Privatisierung erfolgt durch Umstellung der Zwangsgebühren auf ein Abo. Für den Übergang sichern die Länder durch zinsvergünstigte Kredite vorübergehend zu erwartende Ausfälle.
[/quote]

Ja schön. Ein nettes Utopia.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Bayern und Hessen könnten durch eine Privatisierung des BR und HR den Vorreiter machen und die bisherigen Gebührenzahler als Abonennten weiterführen, soweit sie nicht ihrerseits das Abo kündigen. Gleichzeitig werden die Nachfolger in ihren Rechten zur Gewinnerzielung auch mit Blick auf Werbeeinnahmen den bisherigen Privatsendern gleichgestellt.
Ja, sie könnten alles mögliche, zum Beispiel auch noch drei neue Sender gründen oder eine chinesische Eisenbahngesellschaft kaufen. Die Frage ist halt: Warum sollten sie?
Das Kartellamt könnte aber auch einschreiten wegen Wettbewerbsverzerrung.
Weiß ich nicht. Ich bin mir aber sicher, dass RTL seinen Hausjuristen schonmal darauf angesprochen hat.
overkott hat geschrieben: Hier geht es um die Erweiterung des Rundfunkbegriffs, der ja schon durch das Kabel überholt war. Dem Potential nach ist Youtube Rundfunk.
Warum der Rundfunkbegriff ausgeweitet werden sollte, um danach wieder durch Unterteilungen (weil Senden per Mast oder Verbreitung durch Internetportale eben ein Unterschied sind) unterschieden zu werden, erklärst du allerdings nicht. Desgleichen ist unklar, was die Portale davon haben sollten. Schließlich wäre das ein wesentlich höherer bürokratischer Aufwand.
Es geht um die Debatte darüber, dass die technischen Grundlagen ( Monopol ) für öffentlich-rechtlichen Rundfunk überholt sind.
overkott hat geschrieben:Der Länderfinanzausgleich schließt Finanzlücken der Länder, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage oder auch durch unseriöse Finanzpolitik entstehen. Zur unseriösen Finanzpolitik gehören auch überdimensionierte Rundfunkanstalten, deren Finanzierung in der Verantwortung der Länder liegt, durch welche Steuern oder Gebühren auch immer.
Offenbar ist das schwer zu verstehen, daher nochmal:

1. Der Rundfunk wird NICHT über die Haushalte der Länder finanziert.
2. Die Verantwortung der Länder zur Finanzierung besteht nur insoweit, über die KEF einen Finanzbedarf zu ermitteln und dann den Rundfunkbeitrag entsprechend anzusetzen. Steuermittel werden dabei nicht aufgewendet.
3. An KEINER Stelle hat die Rundfunkfinanzierung irgendetwas mit dem Länderfinanzausgleich zu tun. Denn die Mittel des Länderfinanzausgleichs fließen in die ordentlichen Haushalte der Nehmerländer.
4. Die Länder könnten etwaige Kürzungen oder Überfinanzierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk NICHT für die Sanierung ihrer Haushalte verwenden, weil die Haushalte der Anstalten und der Länder völlig getrennt sind. Vielmehr ist in solchen Fällen, wie unlängst geschehen, die Rundfunkgebühr zu senken.
Die Wähler lassen sich nicht veräppeln. Hier geht es um das Verständnis der Finanzverantwortung der Länder und die formale Gestaltung durch Einteilung in Budgets des Landes und vom Land eingerichteter Einrichtungen. Ob eine Einnahme Rundfunk-Beitrag, -Steuer, -Geld oder -Gebühr genannt wird, spielt für die politische Verantwortung der Länder keine Rolle.

Darüber täuscht auch das Verstecken der politischen Verantwortung in Haushalten nicht hinweg.

Du solltest also inhaltlich argumentieren, nicht formal.

Die Umwandlung der Zwangsgebühr in ein freiwilliges Abonnement ist zunächst einmal unabhängig von einer Anhebung des Preises oder einer Absenkung. Auch bei einer Umwandlung kann der Preis gleich bleiben, wenn die Zahl der Abonnenten steigt, die Werbeeinnahmen steigen, die Kosten sinken und vorübergehend aufgenommene Kredite zurückgezahlt werden können.
Bedauerlicherweise ist der Wählerwille nicht in allen Einzelheiten für die Politik interessant. Für deine Behauptung, dass dies in diesem Fall aber doch so sei, kannst du sicher Quellen beibringen.
Die nächste Umfrage:

Möchten sie selber wählen, ob sie einen Rundfunkbeitrag oder für Pay-TV zahlen?

Würden sie die ARD auch freiwillig abonnieren?
overkott hat geschrieben:Da das Budget der Wähler begrenzt ist, möchten sie nicht, dass ihnen das Staatsfernsehen in die Tasche greift, während sie selbst um die Existenz des Rheinischen Merkurs oder der Kölner Kirchenzeitung zittern müssen.
Hä? Den Rheinischen Merkur gibt es in dieser Form schon seit 2010 nicht mehr. Offenbar hast du den nicht vermisst...
Das ist der Punkt: Der Rheinische Merkur wurde dem Markt überlassen.
overkott hat geschrieben:Warum sollte der Staat mit einer Milliardenbürgschaft die ARD retten, wenn er das nicht für Opel tut?
Soll er nicht. Es gibt eine solche Milliardenbürgschaft auch gar nicht. Gut, dass wir darüber gesprochen haben.
Die ARD sollte als AG den Konzern aufteilen in rentable und nicht rentable Geschäftsfelder.

Eine Herausforderung besteht vor allem für einen wirtschaftlichen Kultursender. Hier stellt sich die Herausforderung für den privatisierten Rundfunkbetreiber vom Kulturveranstalter zum Kulturverbreiter zu werden durch Kooperation mit den regionalen und lokalen öffentlichen und privaten Kulturveranstaltern. Das betrifft die Übertragung von Messen, Konzerten, Theateraufführungen und Vernissagen etc. Solche Veranstaltungen werden nicht länger per Satellit übertragen, weil dies der Kulturhoheit der Länder widerspricht. Vermarktungsmöglichkeiten gibt es durch eine Koppelung eines Theaterabonnements mit einem Abonnement des Kulturkanals zum Beispiel durch Rabatte.
Die Verstaatlichung der ÖR durch Zwangsgebühren ist ein Novum, dass sich auf Dauer nicht halten lässt, weil Radio und Fernsehen eben nicht mehr nur regional begrenzt durch terrestrischen Funk übertragen werden und im Wettbewerb auch preiswerter produziert werden können.
Der Rundfunk ist nicht "verstaatlicht" und schon gar nicht durch Zwangsgebühren. Die allerdings sind tatsächlich neu. Man könnte viel darüber nachdenken, warum diese Gebühren ein Unding sind, aber deine Überlegungen haben damit leider(!) gar nichts zu tun.
Eine Denkblockade kenne ich bisher nur von Atheisten.
overkott hat geschrieben:Die Zukunft der ARD liegt vergleichbar der Telekom in einer AG. Die AG kommt dem Charakter einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung am nächsten. Es gibt nicht nur einen Besitzer und die Mehrheitsverhältnisse der Aktionäre können politisch gestaltet werden. Der Übergang in die Privatisierung erfolgt durch Umstellung der Zwangsgebühren auf ein Abo. Für den Übergang sichern die Länder durch zinsvergünstigte Kredite vorübergehend zu erwartende Ausfälle.
Ja schön. Ein nettes Utopia.
Aus Erfahrung mit der Markteinführung der Telekom weiß man: Der Wandel ist gestaltbar. Die Privatisierung der ARD muss politisch gestaltet werden, um unbestreitbare Vorteile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer Markt konformen Zukunft zu bewahren.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Die Kirchen sind von der Privatisierung der ARD nur indirekt betroffen. Zum einen betreiben sie selbst private Medien, auch privaten Rundfunk. Das hängt mit einer kirchlichen Unzufriedenheit mit den öffentlich-rechtlichen Medien zusammen. Aber wie so häufig finden sich die Kirchen auf beiden Seiten. Wer kirchlicherseits unmittelbar in irgendwelche Gremien eingebunden ist, betreibt nicht selten Kirchturmspolitik. Dabei bringt die Kirche auch Erfahrungen als Verleger mit ein. Zum Beispiel als Eigentümer des Weltbildverlages. Als Aktionäre der ARD AG kämen neben den öffentlich-rechtlichen Gruppierungen zum Beispiel die Droege International Group oder auch Bertelsmann in Frage. Die ARD AG könnte im Rundfunkbereich auch nach einer geschickten Privatisierung Marktführer in Deutschland werden.

Caviteño
Beiträge: 12727
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: Die ARD AG

Beitrag von Caviteño »

Zunächst einmal sollte man darauf drängen, daß die Rundfunkgebühren gesenkt werden. Das wäre ohne weiteres und ohne Qualitätsverlust möglich. In Europa leisten sich nur die deutschen Fernsehsender den Luxus, Sportereignisse, Spielfilme und sonstige Programme unverschlüsselt über Satellit auszustrahlen. Dafür muß man dann sog. "Europalizenzen" erwerben, die natürlich teurer sind als nationale Lizenzen. Dementsprechend werden die Fernsehprogramme in vielen Nachbarländern über Satellit nur verschlüsselt ausgestrahlt.
Im letzten Jahr etwa musste sich der FC Schalke 4 durch die europäische Fußballprovinz quälen. Es stand auch eine Partie gegen den FC Superfund aus dem österreichischen Pasching auf dem Spielplan. Das Spiel wurde im deutschen Fernsehen nicht übertragen und nur der ORF war live dabei.
Zwar strahlt der ORF seine beiden Kanäle und die Regionalprogramme digital über den Satelliten ASTRA aus. Allerdings werden sie in BetaCrypt verschlüsselt, zum Empfang ist eine entsprechende Smartcard notwendig. Für die Fans der "Knappen" keine einfache Aufgabe, denn eine Smartcard kann nur derjenige Mitbürger erhalten, der über einen Wohnsitz in Österreich verfügt. Das ärgert nicht nur Fußballfans, sondern auch Zuschauer, die beim ORF zwar Nachrichten sehen dürfen, nicht jedoch das abendliche Spielfilmprogramm. Ob man etwas zu sehen bekommt oder nicht entscheidet sich dann an Lizenzen und Marketinginteressen
Ähnliche Verfahren gibt es auch für Sender aus Spanien, England, Frankreich und den Niederlanden. Der Versuch, an Schlüsselkarten zum Fernsehempfang zu kommen, ist mit einem zumindest schwierigen, wenn nicht vergeblichen Hindernislauf verbunden. Das Schweizer Fernsehen DRS sendet digital über Eutelsat und die Kanäle SF1, SF2, SFinfo (deutsch), TSR1, TSR2 (französisch), TSI1, TSI2 (italienisch) sind in Viacess verschlüsselt. Die niederländischen TV-Sender Nederland 1, 2 und 3 senden auf ASTRA und werden mit Irdeto verschlüsselt.
Der europäische Satellitenhimmel ist also nur auf dem Papier wirklich frei, denn die Rechteinhaber verkaufen die Lizenzen an jedes europäische Land einzeln. Vor allem die Studios in Hollywood kassieren für ihre Shows, Serien und Spielfilme gleich mehrfach. Die nationalen Sendeanstalten sparen dabei auch eine Kleinigkeit, da die Lizenz für ein Land günstiger ist, als die Berechtigung europaweit auszustrahlen. Bisher leisten sich einzig die deutschen Fernsehanstalten den Luxus der deutschsprachigen Rechte für das gesamte Ausstrahlungsgebiet der ASTRA- und Eutelsat-Satelliten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/dig ... 8886.html

Z. B. kann die Karte für die Entschlüssung des über Satelliten ausgestrahlten Schweizer Fernsehprogramm nur von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder von "Auslandsschweizern" gekauft werden.

https://www.broadcast.ch/xportal/tools/ ... ?docID=643

Ob man bei einer nationalen Lizenz wirklich nur eine "Kleinigkeit" spart, kann wohl bezweifelt werden. Mir leuchtet es jedenfalls nicht ein, daß die Lizenzgebühren für ein interessantes Fußballspiel fast identisch sein sollen, wenn man nur den deutschen Markt mit 8 Mio oder den gesamten Astrabereich mit vielleicht 5 - 6 Mio möglichen Zuschauern bedient.
Warum die öffentl-rechtl. Sendeanstalten diese Lösung scheuen ist klar: Müßte man eine Karte kaufen, würde sich die Frage deutlicher stellen, warum man überhaupt die Zwangsabgaben zahlen muß - wenn technisch auch andere Lösungen (Abo, pay-per-view) möglich sind.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:Zunächst einmal sollte man darauf drängen, daß die Rundfunkgebühren gesenkt werden. Das wäre ohne weiteres und ohne Qualitätsverlust möglich. In Europa leisten sich nur die deutschen Fernsehsender den Luxus, Sportereignisse, Spielfilme und sonstige Programme unverschlüsselt über Satellit auszustrahlen. Dafür muß man dann sog. "Europalizenzen" erwerben, die natürlich teurer sind als nationale Lizenzen. Dementsprechend werden die Fernsehprogramme in vielen Nachbarländern über Satellit nur verschlüsselt ausgestrahlt.
Im letzten Jahr etwa musste sich der FC Schalke 4 durch die europäische Fußballprovinz quälen. Es stand auch eine Partie gegen den FC Superfund aus dem österreichischen Pasching auf dem Spielplan. Das Spiel wurde im deutschen Fernsehen nicht übertragen und nur der ORF war live dabei.
Zwar strahlt der ORF seine beiden Kanäle und die Regionalprogramme digital über den Satelliten ASTRA aus. Allerdings werden sie in BetaCrypt verschlüsselt, zum Empfang ist eine entsprechende Smartcard notwendig. Für die Fans der "Knappen" keine einfache Aufgabe, denn eine Smartcard kann nur derjenige Mitbürger erhalten, der über einen Wohnsitz in Österreich verfügt. Das ärgert nicht nur Fußballfans, sondern auch Zuschauer, die beim ORF zwar Nachrichten sehen dürfen, nicht jedoch das abendliche Spielfilmprogramm. Ob man etwas zu sehen bekommt oder nicht entscheidet sich dann an Lizenzen und Marketinginteressen
Ähnliche Verfahren gibt es auch für Sender aus Spanien, England, Frankreich und den Niederlanden. Der Versuch, an Schlüsselkarten zum Fernsehempfang zu kommen, ist mit einem zumindest schwierigen, wenn nicht vergeblichen Hindernislauf verbunden. Das Schweizer Fernsehen DRS sendet digital über Eutelsat und die Kanäle SF1, SF2, SFinfo (deutsch), TSR1, TSR2 (französisch), TSI1, TSI2 (italienisch) sind in Viacess verschlüsselt. Die niederländischen TV-Sender Nederland 1, 2 und 3 senden auf ASTRA und werden mit Irdeto verschlüsselt.
Der europäische Satellitenhimmel ist also nur auf dem Papier wirklich frei, denn die Rechteinhaber verkaufen die Lizenzen an jedes europäische Land einzeln. Vor allem die Studios in Hollywood kassieren für ihre Shows, Serien und Spielfilme gleich mehrfach. Die nationalen Sendeanstalten sparen dabei auch eine Kleinigkeit, da die Lizenz für ein Land günstiger ist, als die Berechtigung europaweit auszustrahlen. Bisher leisten sich einzig die deutschen Fernsehanstalten den Luxus der deutschsprachigen Rechte für das gesamte Ausstrahlungsgebiet der ASTRA- und Eutelsat-Satelliten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/dig ... 8886.html

Z. B. kann die Karte für die Entschlüssung des über Satelliten ausgestrahlten Schweizer Fernsehprogramm nur von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder von "Auslandsschweizern" gekauft werden.

https://www.broadcast.ch/xportal/tools/ ... ?docID=643

Ob man bei einer nationalen Lizenz wirklich nur eine "Kleinigkeit" spart, kann wohl bezweifelt werden. Mir leuchtet es jedenfalls nicht ein, daß die Lizenzgebühren für ein interessantes Fußballspiel fast identisch sein sollen, wenn man nur den deutschen Markt mit 8 Mio oder den gesamten Astrabereich mit vielleicht 5 - 6 Mio möglichen Zuschauern bedient.
Warum die öffentl-rechtl. Sendeanstalten diese Lösung scheuen ist klar: Müßte man eine Karte kaufen, würde sich die Frage deutlicher stellen, warum man überhaupt die Zwangsabgaben zahlen muß - wenn technisch auch andere Lösungen (Abo, pay-per-view) möglich sind.
Die Deutsche Welle per Satellit ist ok, die Landesrundfunkanstalten bis zur Privatisierung nur per digitalterretrischer Ausstrahlung.

Mit der Privatisierung kann die ARD AG natürlich im Hinblick auf die Verbreitungsmöglichkeiten volle unternehmerische Freiheit haben, ohne an die Landeskulturhoheit im engeren Sinn gebunden zu sein.

Isidor_von_Sevilla
Beiträge: 937
Registriert: Sonntag 19. April 2015, 18:15

Re: Die ARD AG

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

overkott hat geschrieben:Die Privatisierungsfrage stellt sich. Wie kann man die öffentlich-rechtlichen Medien vergleichbar der Telekom privatisieren?
Gute Idee!

Welche Maßnahmen ergreifst Du, um diese Privatisierung in die Wege zu leiten?
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8551
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Die ARD AG

Beitrag von Siard »

Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Die Privatisierungsfrage stellt sich. Wie kann man die öffentlich-rechtlichen Medien vergleichbar der Telekom privatisieren?
Gute Idee!
Welche Maßnahmen ergreifst Du, um diese Privatisierung in die Wege zu leiten?
Nennt mir bitte nur eine Privatisierung, die die versprochenen Verbesserungen für die Bürger gebracht hat.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Siard hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Die Privatisierungsfrage stellt sich. Wie kann man die öffentlich-rechtlichen Medien vergleichbar der Telekom privatisieren?
Gute Idee!
Welche Maßnahmen ergreifst Du, um diese Privatisierung in die Wege zu leiten?
Nennt mir bitte nur eine Privatisierung, die die versprochenen Verbesserungen für die Bürger gebracht hat.
Das Duale System im Rundfunk war ein erster Schritt zur Privatisierung und zu einer größeren Programmvielfalt.

Der nächste Schritt der Privatisierung der ARD zur AG ist konsequent. Aktien könnten neben den öffentlich-rechtlichen Gruppierungen die Arbeitnehmer der ARD erwerben sowie Verlage, Investoren und die Bürger. Der Börsengang mit einer ARD-Volksaktie muss allerdings sorgfältig vorbereitet werden.

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8551
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Die ARD AG

Beitrag von Siard »

Nennt mir bitte nur eine Privatisierung, die die versprochenen Verbesserungen für die Bürger gebracht hat.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Auch die Privatisierung der Telekom hat sich für die Bürger ausgezahlt durch niedrigere Telefongebühren.

Die Umwandlung der Zwangsgebühr in ein Pay-TV-Abo zum Beispiel wäre schon eine Kostensenkung für die Bürger.

Die ARD AG aber soll das journalistische Qualitätsniveau etwa der FAZ oder taz oder der Süddeutschen gewinnbringend liefern. Für die Aktien in Bürgerhand ebenfalls.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Die Privatisierungsfrage stellt sich. Wie kann man die öffentlich-rechtlichen Medien vergleichbar der Telekom privatisieren?
Gute Idee!

Welche Maßnahmen ergreifst Du, um diese Privatisierung in die Wege zu leiten?
Um fünf Maßnahmen werden wir wohl nicht herum kommen:

1) Öffentliche Debatte in relevanten Foren
2) Debatte mit Journalisten über den "ARD-Soli" und Alternativmodelle
3) Ansprache von Politikern auf die Rahmenbedingungen für eine Privatisierung der ARD
4) Debatte mit CSA-Politikern und Ministerpräsidenten über Produktivvermögen in Arbeitnehmerhand am Beispiel einer ARD AG
5) Debatte über Wege zur Privatisierung des BR und HR als Vorreiter

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Natürlich muss man vor allem mit den Volksparteien über die Privatisierung der Öffentlich-Rechtlichen reden, wenn auch die Meinung kleinerer und noch kleinerer Parteien nicht völlig irrelevant ist. Es geht hier schon um den Fortbestand der ARD in zeitgerechter Form, nicht um Sandkastenspiele.

Caviteño
Beiträge: 12727
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: Die ARD AG

Beitrag von Caviteño »

Siard hat geschrieben:Nennt mir bitte nur eine Privatisierung, die die versprochenen Verbesserungen für die Bürger gebracht hat.
Die Privatisierungen waren notwendig, um die Monopolmärkte der staatlichen Unternehmen aufzubrechen. Welcher Unternehmer investiert in einen Markt, dessen beherrschendes Unternehmen in Staatseigentum ist?

Ein absoluter Erfolg war die Privatisierung der Telekom für den Bürger. Wahrscheinlich haben die meisten die Höhe und das Chaos der Fernsprechgebühren vergessen, obwohl es noch keine 2 Jahre her ist.
1996 gab es für die Deutsche Telekom noch keine Konkurrenz auf dem Telefonmarkt. Erst mit der Liberalisierung des Marktes 1998 brachten die ersten Konkurrenten den Markt in Bewegung. Die Deutsche Telekom rechnete 1996 ihre Telefongespräche werktags nach bis zu sechs verschiedenen Zeitzonen ab. Ortsgespräche kosteten damals 8 Pf./Min. (4,1 Ct./Min.). Ferngespräche waren trotz einer Preissenkung immer noch sehr teuer: Bis zu 62,6 Pf./Min. (32 Ct./Min.) kostete ein Anruf ins deutsche Festnetz. Unvorstellbar sind die damaligen Preise für Gespräche ins Mobilfunknetz. Über 1,3 DM (66 Cent) kostete ein Gespräch zu einem Handy. Mit einem solchen Preis wäre die heutige Verbreitung von Handys undenkbar.
http://www.tariftip.de/rubrik2/1745/3/ ... ehren.html

Bei intern. Gesprächen war der Unterschied noch viel größer. Ich kann mich noch an Werbung erinnern wie "Telefonieren Sie mit Ihrem Onkel in New York. Nur 5 DM+ für drei Minuten".
Natürlich hat dabei auch die technische Entwicklung (Internettelefonie) geholfen.

Bei der Bahn sieht man die Unterschiede zwischen der noch in 1% Bundeseigentum stehenden Deutschen Bahn AG und den Privatbahnen gerade heute. Die Bundesbahn streikt, die Privatbahnen fahren - jedenfalls hier im Ruhrgebiet. Letztere bieten die Leistungen billiger an und gewinnen immer mehr Vergabeverfahren - sehr zum Leidwesen der Deutschen Bahn AG. Billige Leistungserbringung bedeutet auch nicht zwangsweise einen schlechteren Leistungsstandard, die Züge der Privatbahnen sind sauber und pünktlich.

Die frühere Bundespost, heute Deutsche Post DHL Group, hat durch die Privatisierung die Möglichkeit zu intern. Expansion erhalten und auch genutzt. Heute sieht man die DHL-Fahrzeuge in vielen Ländern der Welt. Natürlich wurden im Bundesgebiet viele Postfilialen geschlossen, gleichzeitig werden aber - da es sich nicht mehr um eine Hoheitsaufgabe handelt - viele Postleistungen in "shops" in der Nachbarschaft verkauft. Einen Nachteil vermag ich hier ebenfalls nicht zu sehen.
Die Bedeutung des Briefversands für den Privatbereich ist rückläufig, insofern sind Portoeinsparungen für Familien von untergeordneter Bedeutung. Anders sieht es jedoch bei Großversendern aus. Verwaltungen weichen hier bereits auf private Zusteller aus, wenn die Post kein attraktives Angebot macht und die großen Versandhäuser haben glücklicherweise die Auswahl zwischen verschiedenen Logistikunternehmen. Man wagt sich die Preisentwicklung überhaupt nicht vorzustellen, wenn es auf diesem Markt keine Konkurrenz gäbe.

Ein anderer Vorteil der Aufspaltung und Privatisierung staatlicher Monopolunternehmen ist die fehlende Quersubventionierung. Die frühere Deutsche Bundespost subventionierte mit ihren Überschüssen aus dem Telekombereich den Brief- und vor allem den Paketverkehr und bei der Bahn wurde/wird richtig gemauschelt: Der Bund finanziert Infrastrukturunternehmen, die zum Konzern der Bahn AG gehören und ihre Gewinne an die Mutter abführen müssen. Dadurch kann das Geld in Bereiche wandern, in denen die Bahn im Wettbewerb mit anderen Anbietern steht. Aus diesem Grunde hat die EU mit einer Klage vor dem EuGH gedroht.

Die Nachteile einer ausgebliebenen Privatisierung und die damit möglichen Quersubventionierungen sind insbesondere im kommunalen Bereich zu beobachten. Hier werden gern Gesellschaften mit hohen Gewinnen (Stadtwerke) und Verlustbringer (Tierpark, Schwimmbäder) in einer Gesellschaft zusammengefaßt, um - außerhalb des kommunalen Haushalts - eine Finanzierung zu ermöglichen.
Der Nachteil für den Bürger besteht darin, daß er die echten Kosten seines Theaters, Schwimmbades oder Zoos nicht kennt, sondern sie mit überhöhten Strompreisen bezahlt.

Wem das immer noch nicht reicht, sollte nach Griechenland blicken. Dort bestehen noch viele staatliche Monopole - die Rechnung wird jetzt präsentiert.

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8551
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Die ARD AG

Beitrag von Siard »

Merkwürdig, daß es auch ohne eine Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Konkurrenz entstanden ist.
Die Privatisierung der Staatsbetriebe hat prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen lassen, die Telekom-Aktien haben vielen Kleinaktionären die Ersparnisse vernichtet, die der Bahn ging auf Kosten des ländlichen Raumes, die Kosten wurden ausgelagert und werden noch immer vom Steuerzahler getragen. Die Privatisierung von Wasserversorgung und Infrastrukturerhaltung führen zu ganz neuen Abhängigkeiten und zum Zerfall der flächendeckenden Versorgung.
Schöne neue private Welt – für Konzerne.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: Die ARD AG

Beitrag von overkott »

Der subsidiare Staat als öffentlicher Dienstleister der bürgerlichen Gesellschaft übernimmt nur dort Aufgaben, wo die Gesellschaft sie nicht durch Selbstverwaltung in den Kommunen oder Körperschaften öffentlichen Rechts erbringen kann. Die subsidiare Selbstverwaltung erfolgt auch nur dort, wo der Markt Aufgaben nicht effizienter im Wettbewerb erbringen kann. Das ist die freiheitliche Staatsidee des Grundgesetzes. Damit hat sich der Staat selbst verpflichtet, dort zu privatisieren, wo der Markt die Voraussetzungen mitbringt.

Aufgrund begrenzter Sendekapazitäten sah sich der Staat in den ersten Jahrzehnten zur Einrichtung von Rundfunk in Selbstverwaltung genötigt. Mit der Erweiterung der Sendekapazitäten durch Satellit, Kabel und Internet entfallen die Voraussetzungen für die Selbstverwaltung. Bis zur flächendeckenden Versorgung des Bundesgebietes mit Internet muss die Privatisierung des öffentlichen Rundfunks abgeschlossen sein.

Zwar verfügen im föderalen Staat die Länder über eine Kulturhoheit. Doch findet die Kulturhoheit im Gebot einheitlicher Lebensverhältnisse als Grundsatz des Länderfinanzausgleichs ihre Grenze. Der Spielraum für die Kulturhoheit ist damit relativ klein. Vor allem ersteckt sich diese nicht per Satellit auf das Sendegebiet der Nachbarländer.

Die Einstellung der Satellitenprogramme können zur Satelliten gestützten Erweiterung der Breitbandverbindungen genutzt werden.

Die Kultusministerkonferenz ist aufgefordert, einen Zeitplan für die Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzulegen.

Caviteño
Beiträge: 12727
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: Die ARD AG

Beitrag von Caviteño »

Siard hat geschrieben:Merkwürdig, daß es auch ohne eine Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Konkurrenz entstanden ist.
Wieso?
Die Konkurrenz der privaten Sender bietet seine Leistungen für die Zuschauer kostenlos an.
Sofern es sich wie bei sky um pay-tv handelt, werden offensichtlich Sendungen angeboten, für die die Zuschauer bereit sind, zu zahlen, z.B. Sportereignisse. Im Unterschied zu den Zwangsgebühren der öffentl.-rechtl. Sender zahlen aber nur diejenigen, die auch zuschauen wollen und nicht jeder.

Damit unterscheiden sich diese Modelle (free-tv bzw. pay-tv) grundlegend von den Möglichkeiten, die - vor der Privatisierung - der Telekom- bzw. der Post- oder Bahnmarkt bot.

Das jetzige Geschäftsmodell der öffentl.-rechtl. Sender ist doch nur überlebensfähig, weil aufgrund staatlicher Bestimmungen jeder zur Zahlung von Zwangsgebühren verpflichtet wurde - unabhängig davon, ob und in welchem Umfang er die entsprechenden Leistungen in Anspruch nimmt. Ob sich dieses Modell am Markt behaupten könnte, kann man sehr bezweifeln.
Insoweit ist die von overkott angestoßene Diskussion wichtig. Vermutlich würde aber eine Änderung des Gebührenmodells auf ein pay-per-view System (ggfs. mit flatrate) ausreichen. Für eine Privatisierung sehe ich keine Chancen. Wer soll denn die Aktien kaufen, wenn die Einnahmen der Sender wegbrechen? :)
Siard hat geschrieben: Die Privatisierung der Staatsbetriebe hat prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen lassen,


Prekäre Arbeitsverhältnisse sind kein Alleinstellungsmerkmal der privatisierten Staatsbetriebe.
Siard hat geschrieben: die Telekom-Aktien haben vielen Kleinaktionären die Ersparnisse vernichtet,
Niemand wurde gezwungen, Telekomaktien zu zeichnen. Beim Börsengang wurden die Aktien zu 14,57 € abgegeben, inzwischen stehen sie bei knapp 17 €. Von einer Vernichtung der Ersparnisse kann also wirklich keine Rede sein, zumal relativ hohe Dividenden (tlw. aus der Substanz) gezahlt wurden.
Wer in der Erwartung weiterer hoher Kursgewinne auch noch die 2. und 3. Tranche der Telekomaktie zu 39,50 € bzw. 66,50 € kaufte, hat bisher seinen Einstandskurs noch nicht wieder erreicht. Die Börse garantiert keine Gewinne, die Verluste der früher als "Witwen- und Waisenpapiere" bezeichneten Aktien der Versorgungsunternehmen sind durch die politisch veranlaßte Energiewende noch höher.
Siard hat geschrieben: die der Bahn ging auf Kosten des ländlichen Raumes, die Kosten wurden ausgelagert und werden noch immer vom Steuerzahler getragen.
Ich weiß nicht wie es in anderen Teilen der Republik ist, aber hier wird der ländliche Raum von der Bahn besser bedient als vor der Privatisierung und der Gründung von Verkehrsverbünden. Diese kaufen die Verkehrsleistungen bei der Bahn bzw. deren Konkurrenten ein. Dabei fällt auf, daß insbesondere die Nebenstrecken häufig von Privatunternehmen bedient werden. Dort gibt es an Werktagen einen Stundentakt, die Fahrzeuge sind sauber und pünktlich.
Als die Bahn noch ein Monopol hatte, sah es auf gerade diesen Strecken anders aus; häufig war der Fahrplan ausgedünnt, das Wagenmaterial veraltet und man spekulierte immer wieder über eine Einstellung der Strecken. Die Schaffung von Verkehrsverbünden und der Umstand, das diese für das Zugangebot verantwortlich sind, hat zu einer Verbesserung geführt. Dazu hat, neben der politischen Entscheidung zur Subventionierung dieser Strecken, sicherlich auch beigetragen, daß die Bahn kein Monopol mehr hat.
Siard hat geschrieben: Die Privatisierung von Wasserversorgung und Infrastrukturerhaltung führen zu ganz neuen Abhängigkeiten und zum Zerfall der flächendeckenden Versorgung.
Warum die Wasserversorgung in kommunaler bzw. staatlicher Hand sein soll/muß, habe ich noch nie verstanden. Insbesondere will mir nicht einleuchten, warum dann eine Privatisierung zu einem "Zerfall der flächendeckenden Versorgung" führen soll. Die Versorgung mit Trinkwasser wird weder sicherer noch besser, wenn sie in staatlicher bzw. kommunaler Hand ist. Das man am Beispiel der Ruhrgebiets sehen:
Seit über 100 Jahren erfolgt die Wasserversorgung im mittleren und nördlichen Ruhrgebiet durch Gelsenwasser (früher: Wasserwerk für das nördliche westfälische Kohlenrevier). Die Gesellschaft wurde 1887 gegründet und ist seit 1895 börsennotiert. Die Mehrheitsbeteiligung an diesem privaten Wasserversorger wurde 2003 von Eon an die Stadtwerke Dortmund und Bochum für 835 Mil. € verkauft. Wir hatten vor 2003 eine flächendeckende Versorgung, keine Wasserausfälle und keine Beschwerden. Geändert hat sich für den Bürger nichts - nur gibt es jetzt einige Posten, die von den politischen Parteien mit "verdienten" Mitgliedern besetzt werden können. Im Aufsichtsrat ist ganze politische Prominenz aus dem Ruhrgebiet vertreten; Vorsitzende ist die Oberbürgermeisterin von Bochum.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum die Wasserversorgung unbedingt als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge angesehen werden soll. Die häufig viel wichtigere Elektrizitätsversorgung kann hingegen Privatunternehmen überlassen werden. Ohne Strom laufen die Pumpen nicht und damit fällt auch die Wasserversorgung aus.

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8551
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Die ARD AG

Beitrag von Siard »

Caviteño hat geschrieben:Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum die Wasserversorgung unbedingt als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge angesehen werden soll.
Dann brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Die Privatisierung des Stromnetzes sehe ich ebenfalls kritisch, allerdings hat der Staat diverse gesetzliche Sicherungsmechanismen eingebaut.
In England hat die Privatisierung der Bahn zu Unfällen mit nicht wenigen Toten geführt, da die Instandhaltung des Schienennetzes ja Geld gekostet hätte.
Kaufen, Geld verdienen und runterwirtschaften, an den Staat zurück verkaufen. Hat super funktioniert! Bei der Wasserversorgung übrigens ähnlich.
Ende.

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema