Alles zum Thema "Maut"

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Niels
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Niels »

overkott hat geschrieben:Das elektronische Nummernschild kann auch das steuerrechtliche Pendlerproblem von Metropolen wie Bremen lösen durch eine pauschale Maut auf Zufahrtsstraßen ( wie in Boston ).

Durch die automatisierte Erfassung und Abrechnung wird der Verkehrsfluss nicht gestoppt. Es gibt also keine Mautschranken.

Einwohner von Bremen könnten entsprechend der kostenneutralen Regelung auf Bundesautobahnen eine Entlastung bei kommunalen Gebühren und Abgaben bekommen.
Was ist mit so einem pfiffigen Bremer Trupp wie diesem hier?



Müssen die trotzdem für vier bezahlen? :detektiv:

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Niels hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Das elektronische Nummernschild kann auch das steuerrechtliche Pendlerproblem von Metropolen wie Bremen lösen durch eine pauschale Maut auf Zufahrtsstraßen ( wie in Boston ).

Durch die automatisierte Erfassung und Abrechnung wird der Verkehrsfluss nicht gestoppt. Es gibt also keine Mautschranken.

Einwohner von Bremen könnten entsprechend der kostenneutralen Regelung auf Bundesautobahnen eine Entlastung bei kommunalen Gebühren und Abgaben bekommen.
Was ist mit so einem pfiffigen Bremer Trupp wie diesem hier?



Müssen die trotzdem für vier bezahlen? :detektiv:
Der Esel ist offensichtlich der Pendler unter den Beschäftigten in Bremen. Er kostet die Bremer ( Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet ) 16,50 Euro pro Arbeitstag. Soweit er nur Parkgebühren zahlt, kommt an Gewerbesteuer nur ein Minimum davon wieder ins Stadtsäckel. Eine Steuer auf Pendlerarbeitsplätze würde das Abwälzen privater Lasten ( also die Fehlallokation durch Subventionierung von Pendlerarbeitsplätzen ) auf die Stadt mildern. Den Rest könnte die Maut einbringen. Eine Maut auf Zufahrtswege dürfte das Einkaufen in Bremen nicht übermäßig verteuern.

Durch eine Maut von 3 Euro am Tag würde Bremen im Jahr bis zu 63 Mio. Euro an Einnahmen durch Einpendler generieren.

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Niels
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Niels »

Ovi hat geschrieben:Einpendler
Gibt's auch Auspendler?

Kenne das nur von der Uhr...
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Niels
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Niels »

Vir Probatus hat geschrieben:
Siard hat geschrieben:Ich will auch was von dem Zeug, das Du nimmst!
Ich auch.
Dito.

Her damit! :ikb_smoke:

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Natürlich wirkt sich die Entlastung bei den Gebühren und Abgaben auch auf den in Bremen bisher überhöhten Mietpreis aus.

Durch die Maut einerseits und attraktive Mieten wird also einerseits das steuerrechtliche Pendlerproblem gelindert, andererseits der Zuzug nach Bremen gestärkt.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Hier folgt jetzt der stark deregulierte Gesetzentwurf:

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe ( Maut ) für die Benutzung von Bundesautobahnen
Vom

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über die Erhebung einer nutzungsbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen ( Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG )

§ 1
Infrastrukturabgabe

Für die Benutzung der Bundesautobahnen ist eine Abgabe zu entrichten (
Infrastrukturabgabe ).

§ 2
Ausnahmen

Den Erlass oder die Rückerstattung der Infrastrukturabgabe bei Benutzung im öffentlichen Interesse regelt der Mautbetreiber.

§ 3
Schuldner der Infrastrukturabgabe

Schuldner der Infrastrukturabgabe ist der Halter des Kraftfahrzeugs.

§ 4
Gläubiger der Infrastrukturabgabe

1) Gläubiger der Infrastrukturabgabe ist der Mautbetreiber.
2) Der Mautbetreiber handelt im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes.
3) Der Mautbetreiber ist in Form einer Aktiengesellschaft zu organisieren.
4) Der Bund hält an den Aktien eine Sperrminorität.

§ 5
Entrichtung der Infrastrukturabgabe

1) Die Infrastrukturabgabe ist an den Mautbetreiber zu entrichten. Die Höhe der jeweilig zu entrichtenden Infrastrukturabgabe setzt der Mautbetreiber fest. Zur Abrechnung automatisiert er die Abrechnung gemäß Verkehrlage und Verkehrsverhalten.
2) Zur Teilnahme am Abrechnungssystem ist das elektronische Nummernschild erforderlich. Das elektronische Nummernschild entspricht dem zugeteilten Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und muss erworben werden. Erwerber erteilen mit Erwerb des elektronischen Nummernschildes dem Mautbetreiber schriftlich oder elektronisch ein SEPA-Lastschrift-Mandat zum Einzug der Infrastrukturabgabe vom Konto des Fahrzeughalters bei einem Geldinstitut. Kraftfahrzeughalter in der Bundesrepublik Deutschland erwerben das elektronische Nummernschild mit erteilter Zulassung ihres Kraftfahrzeugs.
3) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe entsteht erstmals für Kraftfahrzeuge mit Beginn des automatisierten Abrechnungssystems nach Benutzung einer Bundesautobahn.

§ 6
Infrastrukturabgaberegister

1) Zum Zweck der Erhebung der Infrastrukturabgabe führt der Mautbetreiber ein Infrastrukturabgaberegister.
2) Der Mautbetreiber erhebt darin folgende Daten
1. Name und Wohnort des Halters,
2. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs inklusive Nationalitätenkennzeichen,
3. Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
4. Kontonummer des Halters.

2) Der Mautbetreiber darf zum Zweck der Erhebung der Infrastrukturabgabe nachfolgende Daten erheben, verarbeiten und nutzen:
1. Höhe der festgesetzten Infrastrukturabgabe,
2. Auffahrten und Abfahrten auf die Bundesautobahnen mit Zeitangaben,
3. Ort und Zeit der Entrichtung der Infrastrukturabgabe,
4. Belegnummer/Kassenzeichen zum Zahlungsvorgang,
5. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs inklusive Nationalitätenkennzeichen,
6. Zahlungsstatus.
3) Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt den zuständigen Bundesfinanzbehörden den Namen und Wohnort des Halters des Kraftfahrzeuges.
4) Die Daten nach den Absätzen 1 bis 3 dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten für die Verkehrsplanung, öffentliche Sicherheit und wissenschaftliche Zwecke ist zulässig. Eine gewerbliche Nutzung ist unzulässig.

§ 7
Entrichtungszeitraum und Gültigkeit

Die Infrastrukturabgabe für die Benutzung der Bundesautobahnen ist nach Abfahrt zu entrichten.

§ 8
Abgabensätze

1) Die Höhe der Infrastrukturabgabe bestimmt der Mautbetreiber.
2) Die Umstellung von der Steuerfinanzierung des Straßenbaus auf die Maut erfolgt für den durchschnittlichen Nutzer der Bundesautobahnen kostenneutral.
3) Die Infrastrukturabgabe beträgt anfänglich durchschnittlich 8 Cent.
4) Die Mineralölsteuer wird zeitgleich mit Inbetriebnahme des Abrechnungssystems um 3 Cent gesenkt.
5) Die Kraftfahrzeugsteuer wird um 142 Euro gesenkt. Nicht nutzbare Anteile der Steuersenkung werden als Steuergutschrift gewährt.

§ 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

Der Mautbetreiber muss sich im Umgang mit den Daten an die allgemeinen Gesetze zum Datenschutz in Unternehmen halten.

§ 10
Bußgeldvorschriften

Bei ordungswidrigem Verhalten werden Bußgelder direkt bei der Abfahrt von der Bundesautobahn eingezogen.

§ 11
Abgabenaufkommen

1) Das Aufkommen aus der Erhebung der Infrastrukturabgabe steht nach Abzug der Betriebskosten und der Gewinnentnahme durch den Mautbetreiber dem Bund zu.
2) Der Bund begleicht aus seinen Einnahmen seinen Verwaltungsaufwand.
3) Das verbleibende Aufkommen wird dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet.

§ 12
Beginn der Abgabenerhebung

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den Zeitpunkt des Beginns der Erhebung der Infrastrukturabgabe festzulegen.

Artikel 2
§ 1
Verkündung von Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Natürlich ist in §8 Satz 3 noch pro Kilometer und in Satz 4 pro Liter zu ergänzen, aber das ergäbe sich auch aus dem Gesamtkontext.

§9 hätte man auch streichen können. Denn was bereits geregelt ist, muss im Gesetz nicht redundant erwähnt werden.

§11 geht davon aus, dass bei der Feststellung der Kosten und der Gewinnentnahme des Mautbetreibers der Bund per Sperrminorität seinen Einfluss geltend macht.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie der Mautbetreiber Unfälle und Baustellen per Maut regeln sollte.

Bei einer Vollsperrung sollte die Ampel zur Auffahrt auf rot stehen und auf der Autobahn eventuell auch per Ampel die Umleitung angewiesen werden.

Ansonsten gilt:

Die Maut wird bei Unfällen oder Baustellen im Allgemeinen nach europäischem Usus für Mautstrecken abgerechnet. Im Besonderen ändert sich durch Unfälle oder Baustellen die Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Strecke. Wer Durchschnittsgeschwindigkeit fährt, muss nicht extra zahlen. Ansonsten wird jeder abgerechnet zu der Maut, zu der er aufgefahren ist.

Eine kostenlose Maut ( 0 Cent ) in den frühen Morgenstunden fördert die Auslastung der Bundesautobahnen und die Entlastung der Ortschaften zu nachtschlafender Zeit. In dieser Zeit gilt als Durchschnittsgeschwindigkeit die Richtgeschwindigkeit.

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Maurus
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Maurus »

Sehr liederliche Vorstellung davon, wie so ein Gesetz auszusehen hätte... :D

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Ja, das geschwätzige, komplizierte und bürokratische Gesetz der Bundesregierung ist schon mal ein Anfang. :D Denn die E-Vignette als elektronisches Nummernschild ist richtig. Auch die Umstellung auf die Maut ist sinnvoll.

Sollte das Gesetz beim Vertragsverletzungsverfahren durchgehen, stellt sich die Frage, wann die Novelle der Maut auf den Weg gebracht werden kann.

Dann steht die Gründung des Mautbetreibers an. Aufgabe der Deutschen Maut AG ( DEMAAG ) ist die Planung, Beschaffung, Installation und Wartung des Abrechnungs- und Informationssystems sowie der Handel mit gefahrenen Autobahnkilometern. Da die Bundesregierung bereits erfahren ist, wird der Börsengang in sechs bis zwölf Monaten erfolgen können.

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Protasius
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Protasius »

Das mit den Durchschnittsgeschwindigkeiten ist großer Unfug. Wenn man sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halte, ist man nicht selten locker 10% langsamer als der durchschnittlich an einem vorbeifließende Verkehr.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Maurus
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben:Ja, das geschwätzige, komplizierte und bürokratische Gesetz der Bundesregierung ist schon mal ein Anfang. :D Denn die E-Vignette als elektronisches Nummernschild ist richtig. Auch die Umstellung auf die Maut ist sinnvoll.

Sollte das Gesetz beim Vertragsverletzungsverfahren durchgehen, stellt sich die Frage, wann die Novelle der Maut auf den Weg gebracht werden kann.

Dann steht die Gründung des Mautbetreibers an. Aufgabe der Deutschen Maut AG ( DEMAAG ) ist die Planung, Beschaffung, Installation und Wartung des Abrechnungs- und Informationssystems sowie der Handel mit gefahrenen Autobahnkilometern. Da die Bundesregierung bereits erfahren ist, wird der Börsengang in sechs bis zwölf Monaten erfolgen können.
Dein Gesetz"entwurf" geht nirgendwo durch. Er ist unpräzise und in Teilen zudem verfassungswidrig :doktor:.

Isidor_von_Sevilla
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

Maurus hat geschrieben:Er ist unpräzise und in Teilen zudem verfassungswidrig :doktor:.
Man belästigt den großen Ovi nicht mit solchen Petitessen! :pfeif:
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Ja, das geschwätzige, komplizierte und bürokratische Gesetz der Bundesregierung ist schon mal ein Anfang. :D Denn die E-Vignette als elektronisches Nummernschild ist richtig. Auch die Umstellung auf die Maut ist sinnvoll.

Sollte das Gesetz beim Vertragsverletzungsverfahren durchgehen, stellt sich die Frage, wann die Novelle der Maut auf den Weg gebracht werden kann.

Dann steht die Gründung des Mautbetreibers an. Aufgabe der Deutschen Maut AG ( DEMAAG ) ist die Planung, Beschaffung, Installation und Wartung des Abrechnungs- und Informationssystems sowie der Handel mit gefahrenen Autobahnkilometern. Da die Bundesregierung bereits erfahren ist, wird der Börsengang in sechs bis zwölf Monaten erfolgen können.
Dein Gesetz"entwurf" geht nirgendwo durch. Er ist unpräzise und in Teilen zudem verfassungswidrig :doktor:.
Werden sie konkreter oder hören sie auf zu meckern.

Wer der flexiblen Maut im Kern zustimmt, wird auch dem Gesetzentwurf im Grunde zustimmen.

Der Entwurf ist an manchen Stellen noch zu präzise. Das Beziffern der flexiblen Maut kann aus dem Gesetzestext ausgeklinkt werden. Die steuerrechtliche Umstellung, insbesondere die Senkung der Kraftfahrzeugsteuer sollte im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt werden, die Senkung der Mineralölsteuer im Mineralölsteuergesetz.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Die DEMAAG holt Angebote über ein Gesamtsystem für die Abrechnung und Information ein. Das betrifft insbesondere die 5.000 Scanner für das elektronische Nummernschild, die Kommunikation mit dem Zentralcomputer sowie den Kundenservice. Der Hersteller mit dem Zuschlag verpflichtet sich zur Installation der Geräte und zur Schulung freier Wartungstechniker, die mit der DEMAAG einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben. Die DEMAAG vergibt Wartungsverträge an etwa 250 freie Werkstätten, die im Durchschnitt für 10 Scanner bzw. für die Informationsanlage an 5 Auf- und Abfahrten zuständig sind. Abgerechnet wird pro Wartung. Ziel ist, den Anteil an Nebenkosten für die Wartung zu senken.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Protasius hat geschrieben:Das mit den Durchschnittsgeschwindigkeiten ist großer Unfug. Wenn man sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halte, ist man nicht selten locker 10% langsamer als der durchschnittlich an einem vorbeifließende Verkehr.
Der Schein mag trügen. Denn die LKW sind bei diesem subjektiven Empfinden nicht mitgerechnet. Zwar werden die LKW nicht über die PKW-Maut abgerechnet, aber für die Verkehrsdichte und Durchschnittsgeschwindigkeit erfasst.

Außerdem wird die DEMAAG darauf achten, dass die Höchstgeschwindigkeit die reguläre Höchstgeschwindigkeit ist.

Im Rahmen des Highspeedangebots Maut+ kann das Überschreiten der Durchschnittgeschwindigkeit preisgünstig bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit zusätzlich gebucht werden. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit kostet dann soviel wie ein Bußgeld.

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Niels
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Niels »

Deine ganze Klamotte ist durchaus ausbaufähig, Ovi.
Man könnte z.B. über eine mautbetriebene Strecke Erde-Mond nachdenken.
Und wer da zu schnell fliegt - abgesehen von der Maut, die eh zu entrichten ist (Näheres regelt ein von Dir auszuarbeitendes Bundesgesetz) - , dem wird elektronisch sofort das Bußgeld vom Konto abgebucht. Bild
Eine schönere Welt kann es eigentlich gar nicht geben...
:panisch: :panisch: :panisch:

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Protasius hat geschrieben:Das mit den Durchschnittsgeschwindigkeiten ist großer Unfug. Wenn man sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halte, ist man nicht selten locker 10% langsamer als der durchschnittlich an einem vorbeifließende Verkehr.
Das maßvolle Tarifieren der Durchschnittgeschwindigkeiten dient einer Reduktion von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen. Das fördert den gleichmäßigen Verkehrsfluss und vermeidet selbst bei dichtem Verkehr Stockungen. Deshalb fährt derjenige zum Tarif Maut opti ( durchschnittlich 8 Cent pro Kilometer ohne Aufschläge ) am günstigsten. Wer Maut+ buchen möchte, braucht nur auf Gaspedal treten.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Für einen optimalen Verkehrsfluss sollte der Gesetzgeber bei der Neuzulassung von Kraftfahrzeugen Tempomaten vorschreiben. Dabei kann er zwischen Tempomaten im Allgemeinen und Abstandsregeltempomaten im Besonderen unterscheiden.

Der Bundesverkehrsminister sollte die Automobilindustrie nach dem Stand der Ausstattung befragen und, bis wann alle Neufahrzeuge mit Tempomaten ausgestattet sein können.

Entsprechend sollte er in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einen §57e einfügen.

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Die Flexi-Maut sollte nur die Verkehrsdichte beachten. Ob es sich dabei um Berufsverkehr oder Vergnügungsfahrten handelt, bleibt also zunächst unberücksichtigt.

Aufwendungen durch Berufsverkehr sollten bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Flexi-Maut im Berufsverkehr ist bei Nachweis in voller Höhe von der Einkommensteuer absetzbar.

Der Bundesfinanzminister ist daher aufgefordert, das Einkommensteuergesetz anzupassen. Entsprechend gilt es §4 Satz 5 Punkt 6 sowie §9 Satz 1 Punkt 4 und Punkt 4a zu ändern.

Folge: Wer beruflich im Tarif Maut sero frühmorgens unterwegs ist, zahlt keine Maut, hat aber auch keine Entlastung bei der Einkommensteuer. Wer beruflich im Tarif Maut 16 fährt, bekommt auch die größte Entlastung. Ausflügler, die meinen, die Verkehrsdichte im Berufsverkehr noch erhöhen zu müssen, zahlen auf die Maut 16 noch Einkommensteuer.

Da die Einnahmen der Maut nach Abzug der Kosten und der Gewinnentnahme dem Bund zustehen, ist die Maut von der Mehrwertsteuer befreit. Der Bundesfinanzminister ist daher aufgefordert, im Umsatzsteuergesetz §4 eine entsprechende Regelung für die DEMAAG einzufügen.

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Die DEMAAG und ihre Konzerntochter DEMAAG online haben ihren Sitz beim Bundesverkehrsministerium in Bonn. Damit gelingt es der Bonner Ratsmehrheit zwei Unternehmen mit 61,5 Mio. Kunden in die Bundesstadt zu holen, die Wirtschaftsstruktur aufzufächern und den Standort zu sichern. Als Niederlassung käme das sanierte Haus mit dem Mercedesstern in Frage.

Die DEMAAG online betreibt das Onlineportal der DEMAAG. Das Onlineportal dient der Kundeninformation über den Stand der Abrechnung. Dort wird auch die Bescheinigung zur Vorlage für das Finanzamt hinterlegt über die durchschnittlich gezahlte Maut an Arbeitstagen. Außerdem bietet das Onlineportal einen Onlineshop für 61,5 Mio. Kunden. In diesem Onlineshop sind Navigationsgeräte und anderes Autozubehör zu erwerben. Das Marketing nutzt Mautgutschriften als Rabatt.

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

Ich hoffe, daß demnächst Deine Promotion mit dem Titel "Die europäische Gesetzgebung zu Mautregelungen auf dem Hintergrund der katholischen Soziallehre" in den Universitätsbibliotheken auszuleihen ist! :roll:
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Niels »

overkott hat geschrieben:Die DEMAAG und ihre Konzerntochter DEMAAG online haben ihren Sitz beim Bundesverkehrsministerium in Bonn. Damit gelingt es der Bonner Ratsmehrheit zwei Unternehmen mit 61,5 Mio. Kunden in die Bundesstadt zu holen, die Wirtschaftsstruktur aufzufächern und den Standort zu sichern. Als Niederlassung käme das sanierte Haus mit dem Mercedesstern in Frage.

Die DEMAAG online betreibt das Onlineportal der DEMAAG. Das Onlineportal dient der Kundeninformation über den Stand der Abrechnung. Dort wird auch die Bescheinigung zur Vorlage für das Finanzamt hinterlegt über die durchschnittlich gezahlte Maut an Arbeitstagen. Außerdem bietet das Onlineportal einen Onlineshop für 61,5 Mio. Kunden. In diesem Onlineshop sind Navigationsgeräte und anderes Autozubehör zu erwerben. Das Marketing nutzt Mautgutschriften als Rabatt.
Ovi, bist Du ein Maut-DEMA(A)Goge? :zirkusdirektor: :hmm:

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Ich hoffe, daß demnächst Deine Promotion mit dem Titel "Die europäische Gesetzgebung zu Mautregelungen auf dem Hintergrund der katholischen Soziallehre" in den Universitätsbibliotheken auszuleihen ist! :roll:
:roll:

Ich hoffe, die Flexi-Maut wird ein Exportschlager in Europa.

Hier noch ein Kapitel zum Informationssystem:

Kunden müssen die aktuelle Mauthöhe kennen, bevor sie auf die Autobahn auffahren oder von der Autobahn abfahren.

Dazu gibt es als Informationskanäle
1. Elektronische Hinweisschilder vor den Auf- und Abfahrten
2. Einen Mautrechner bei DEMAAG online
3. Navigationssysteme
4. Anzeigen auf dem Display im Armaturenbrett von Autos

ad 1) Die elektronische Hinweisschilder entsprechen im Prinzip den elektronischen Informationstafeln für Tankstellen oder den elektronischen Informationstafeln beim Parkleitsystem.

Formal sind die elektronischen Hinweisschilder Tabellen mit drei Reihen und zwei Säulen. In der ersten Säule stehen die Nummern der Autobahnauffahrten im weißen Kreis auf blauem Grund, in der zweiten Säule die aktuellen Mauthöhen in Euro im elektronischen Wechseldisplay.

Beispiel:
Morgens um 5:30 Uhr an der Autobahnauffahrt 11

Säule 1: 11; 10; 9
Säule 2: 0,00; 0,00; 0,04

Das Schild besagt, dass die Strecken zwischen den Anschlussstellen 11 und 10 sowie zwischen 10 und 9 kostenlos sind, die Maut für die Strecke zwischen 9 und der folgenden Anschlussstelle 4 Cent pro Kilometer kostet, wegen langsamer Erhöhung der Verkehrsdichte.

Die Fahrt ist äußerst günstig, weil sie unter der Durchschnittsmaut von 8 Cent pro Kilometer liegt.

Der Preis gibt auch Auskunft über die Verkehrslage. Sollte etwa die Säule 2: 0,08; 0,08; 0,16 zeigen, weiß man, ab wann es staut. Vor der nächsten Abfahrt sollte man vorausschauend beobachten, wie sich der Preis verändert, und ggf. abfahren.

ad 2) Mit dem Mautrechner bei DEMAAG online kann man per Routenplaner die voraussichtliche Maut einer Strecke ausrechnen. Sollte sich während der Fahrt die aktuelle Lage deutlich ändern, muss man entsprechend abfahren. Auch kann man die Maut für einen späteren Zeitraum simulieren lassen.

ad 3) Die DEMAAG bietet die Preisinformation als Abonnement auch anderen Onlineanbietern von Routenplanern sowie von Navigationssystemen an.

ad 4) Automobilhersteller können die Preisinformation ins Display auf dem Armaturenbrett integrieren. Der Mehrwert könnte darin liegen, früher über den Preis informiert zu werden und weiter vorauszuschauen. Zur leicherten Übersicht könnten die Preise durch eine farbliche Kennzeichnung ersetzt werden.

Über die elektronischen Hinweisschilder ist auch ersichtlich, welche Autobahnauffahrt gesperrt ist und wann eine Abfahrt geboten ist.

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Maurus
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Ja, das geschwätzige, komplizierte und bürokratische Gesetz der Bundesregierung ist schon mal ein Anfang. :D Denn die E-Vignette als elektronisches Nummernschild ist richtig. Auch die Umstellung auf die Maut ist sinnvoll.

Sollte das Gesetz beim Vertragsverletzungsverfahren durchgehen, stellt sich die Frage, wann die Novelle der Maut auf den Weg gebracht werden kann.

Dann steht die Gründung des Mautbetreibers an. Aufgabe der Deutschen Maut AG ( DEMAAG ) ist die Planung, Beschaffung, Installation und Wartung des Abrechnungs- und Informationssystems sowie der Handel mit gefahrenen Autobahnkilometern. Da die Bundesregierung bereits erfahren ist, wird der Börsengang in sechs bis zwölf Monaten erfolgen können.
Dein Gesetz"entwurf" geht nirgendwo durch. Er ist unpräzise und in Teilen zudem verfassungswidrig :doktor:.
Werden sie konkreter oder hören sie auf zu meckern.
overkott hat geschrieben:§ 10
Bußgeldvorschriften

Bei ordungswidrigem Verhalten werden Bußgelder direkt bei der Abfahrt von der Bundesautobahn eingezogen.
Dieser Paragraf legt überhaupt nicht fest, was das entsprechende ordnungswidrige Verhalten ist und welche Strafe genau darauf steht. Folglich liegt ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (Art 103 II GG) vor.
overkott hat geschrieben: § 8
Abgabensätze

1) Die Höhe der Infrastrukturabgabe bestimmt der Mautbetreiber.
2) Die Umstellung von der Steuerfinanzierung des Straßenbaus auf die Maut erfolgt für den durchschnittlichen Nutzer der Bundesautobahnen kostenneutral.
3) Die Infrastrukturabgabe beträgt anfänglich durchschnittlich 8 Cent.
Nr. 1 und Nr. 3 widersprechen sich inhaltlich. Nr. 3 ist darüberhinaus eine undurchsetzbare rechtliche Regelung, weil es nicht möglich ist, eine durchschnittliche Abgabenhöhe einzuhalten. Nr. 1 ist aus politischen Gründen Blödsinn, weil der Gesetzgeber geradezu bekloppt sein müsste, es irgendeinem Konsortium freizustellen, welche Höhe das Nutzungsentgelt für die Autobahnbenutzung haben kann.
Des Weiteren ist nicht bestimmt, wann die genannten 8 ct überhaupt anfallen. Nach jeder Benutzung? Pro Kilometer? Falls pro Benutzung (was wegen fehlender sonstiger Erklärung in Verbindung mit § 7 die einzige zulässige Interpretation wäre): Es ist einigermaßen possierlich zu glauben, dass man damit den kompletten Straßenbau finanzieren könnte. Die jährlichen Investitionen ins Straßennetz betragen laut VCD-Angabe 17 Mrd €. Die von dir genannte Senkung der Mineralölsteuer ist auf das Benzin gerechnet eine Senkung um 5%, beim Diesel über 6%. Das Mineralölsteueraufkommen beträgt 33 Mrd €, fünf Prozent weniger sind nur noch 31,3 Mrd. € Rechnet man mal einfach ins blaue, dass alle 60 Mio in D zugelassenen Kfz jeden Tag die Autobahn nutzen, so bringt dies 4,8 Mio € pro Tag oder 1,7 Mrd € im Jahr ein. Diese Mehreinnahmen hast du schon durch deine Mineralölsteuersenkung wieder verblasen.

Die Erlaubnistatbestände hinsichtlich der Datenerhebung sind nicht nachvollziehbar. Warum sollte der Mautbetreiber wissen müssen, wann wer auf die Autobahn gefahren ist und wann er abgefahren ist? Es reicht ja, wenn er nach Abfahrt seine 8 ct löhnt. Auch die anderen Tatbestände über Kontonummern, Wohnorte etc sind schlichtweg absurd. Die Tatbestände sind also datenschutzrechtlich bedenklich wenn nicht unzulässig, dazu kommt, dass nirgendwo steht, wann der Betreiber die Daten löschen muss.
overkott hat geschrieben: § 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

Der Mautbetreiber muss sich im Umgang mit den Daten an die allgemeinen Gesetze zum Datenschutz in Unternehmen halten.
Die Bindung an das Gesetz bedarf nicht einer eigenen Erwähnung sondern ergibt sich von selbst.

§ 11 regelt nicht, wie hoch die Gewinnentnahme des Betreiber sein darf.

Naja, das ganze könnte man noch eine Weile fortsetzen, aber jede Narretei wird irgendwann halt auch langweilig... :narr:
Gräm dich nicht, es gibt einen Grund, warum jedes Ministerium eine umfangreiche Bürokratie unterhält, die sich auf das Abfassen von Gesetzentwürfen spezialisiert hat. Die Komplexität ist einer der Gründe, wieso Gesetzentwürfe kaum noch aus der Mitte des Parlaments, sondern fast nur noch von der Regierung kommen. Sehr komplexe Gesetzesvorhaben kann keine Fraktion ohne Weiteres ausarbeiten.

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:§ 10
Bußgeldvorschriften

Bei ordungswidrigem Verhalten werden Bußgelder direkt bei der Abfahrt von der Bundesautobahn eingezogen.
Dieser Paragraf legt überhaupt nicht fest, was das entsprechende ordnungswidrige Verhalten ist und welche Strafe genau darauf steht. Folglich liegt ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (Art 103 II GG) vor.
Das ist doch mal ein konkreter Hinweis.

Dieser Paragraf beauftragt den Mautbetreiber lediglich mit dem Einzug von Bußgeldern. Welche das sind und wie sie geahndet werden, wird in der Bußgeldkatalog-Verordnung ( BKatV ) geregelt. Diese muss anpasst werden. Art. 103 II GG betrifft nur Gerichte und Strafgesetze.
overkott hat geschrieben: § 8
Abgabensätze

1) Die Höhe der Infrastrukturabgabe bestimmt der Mautbetreiber.
2) Die Umstellung von der Steuerfinanzierung des Straßenbaus auf die Maut erfolgt für den durchschnittlichen Nutzer der Bundesautobahnen kostenneutral.
3) Die Infrastrukturabgabe beträgt anfänglich durchschnittlich 8 Cent.
Nr. 1 und Nr. 3 widersprechen sich inhaltlich. Nr. 3 ist darüberhinaus eine undurchsetzbare rechtliche Regelung, weil es nicht möglich ist, eine durchschnittliche Abgabenhöhe einzuhalten.
Das Gesetz ist an dieser Stelle, wie gesagt, zu präzise. Nr. 3 ist ersatzlos zu streichen.
Nr. 1 ist aus politischen Gründen Blödsinn, weil der Gesetzgeber geradezu bekloppt sein müsste, es irgendeinem Konsortium freizustellen, welche Höhe das Nutzungsentgelt für die Autobahnbenutzung haben kann.
Der Gesetzgeber ist vertreten durch den Bund als Miteigentümer des Mautbetreibers. Aufgabe des Mautbetreibers ist, im Auftrag des Kraftfahrtbundesamtes ( kann man durch Bundesverkehrsministerium ersetzen, weil dieses ganze Hubraumgedöhne über die Kfz-Steuer und die pauschalierte Steuersenkung abgerechnet wird ), die Infrastrukturabgabe abzurechnen.
Des Weiteren ist nicht bestimmt, wann die genannten 8 ct überhaupt anfallen. Nach jeder Benutzung? Pro Kilometer? Falls pro Benutzung (was wegen fehlender sonstiger Erklärung in Verbindung mit § 7 die einzige zulässige Interpretation wäre):
Der Hinweis auf §7 ist richtig. Die Maut fällt - wie in Europa vielfach üblich - nach Abfahrt von den Bundesautobahnen an.
Es ist einigermaßen possierlich zu glauben, dass man damit den kompletten Straßenbau finanzieren könnte. Die jährlichen Investitionen ins Straßennetz betragen laut VCD-Angabe 17 Mrd €. Die von dir genannte Senkung der Mineralölsteuer ist auf das Benzin gerechnet eine Senkung um 5%, beim Diesel über 6%. Das Mineralölsteueraufkommen beträgt 33 Mrd €, fünf Prozent weniger sind nur noch 31,3 Mrd. € Rechnet man mal einfach ins blaue, dass alle 60 Mio in D zugelassenen Kfz jeden Tag die Autobahn nutzen, so bringt dies 4,8 Mio € pro Tag oder 1,7 Mrd € im Jahr ein. Diese Mehreinnahmen hast du schon durch deine Mineralölsteuersenkung wieder verblasen.
Die kostenneutrale Umstellung besagt, dass durch die Umstellung von einer Autobahnfinanzierung aus der Kfz- und Mineralösteuer auf die Infrastrukturabgabe ( Maut ) dem durchschnittlichen Steuerzahler zunächst keine Mehrkosten entstehen. Das bedeutet auch zunächst keine Mehreinnahmen für den Staat.
Die Erlaubnistatbestände hinsichtlich der Datenerhebung sind nicht nachvollziehbar. Warum sollte der Mautbetreiber wissen müssen, wann wer auf die Autobahn gefahren ist und wann er abgefahren ist? Es reicht ja, wenn er nach Abfahrt seine 8 ct löhnt. Auch die anderen Tatbestände über Kontonummern, Wohnorte etc sind schlichtweg absurd. Die Tatbestände sind also datenschutzrechtlich bedenklich wenn nicht unzulässig, dazu kommt, dass nirgendwo steht, wann der Betreiber die Daten löschen muss.
Die Erlaubnistatbestände der Datenerhebung sind gegenüber dem Gesetz der Bundesregierung eingeschränkt. Laut meinem Gesetzentwurf darf der Mautbetreiber weniger Daten erheben. Der Mautbetreiber darf für die verbrauchsabhängige Flexi-Maut nur soviel Daten erheben, wie er für die Abrechnung braucht. Auf Kassenzetteln steht üblicherweise Datum und Uhrzeit der Buchung. Der Mautbetreiber muss das Bundesdatenschutzgesetz beachten. Wo Rechtsgleichheit besteht, müssen keine Sonderregeln getroffen werden. Der Mautbetreiber ist vergleichbar etwa mit Mobilfunkbetreibern, Internetprovidern und Banken.
overkott hat geschrieben: § 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

Der Mautbetreiber muss sich im Umgang mit den Daten an die allgemeinen Gesetze zum Datenschutz in Unternehmen halten.
Die Bindung an das Gesetz bedarf nicht einer eigenen Erwähnung sondern ergibt sich von selbst.
Auf die Sinnhaftigkeit, diesen Paragrafen zu löschen, habe ich bereits hingewiesen.
§ 11 regelt nicht, wie hoch die Gewinnentnahme des Betreiber sein darf.
Die Höhe der Gewinnentnahme regelt der Mautbetreiber. Eine überhöhte Entnahme kann der Bund als Miteigentümer über seine Sperrminorität blockieren.
Naja, das ganze könnte man noch eine Weile fortsetzen, aber jede Narretei wird irgendwann halt auch langweilig... :narr:
Gräm dich nicht, es gibt einen Grund, warum jedes Ministerium eine umfangreiche Bürokratie unterhält, die sich auf das Abfassen von Gesetzentwürfen spezialisiert hat. Die Komplexität ist einer der Gründe, wieso Gesetzentwürfe kaum noch aus der Mitte des Parlaments, sondern fast nur noch von der Regierung kommen. Sehr komplexe Gesetzesvorhaben kann keine Fraktion ohne Weiteres ausarbeiten.
Deshalb ist unser Staat immer noch zu teuer.

Dass der Bundesverkehrsminister so wenig auf ein schlankes Gesetz und auf Deregulierung geachtet hat, ist für einen CSU-Politiker erstaunlich.

Aber der Staat ist mit der Privatisierung der Autobahnraststätten schon einen Schritt gegangen, dem mit der DEMAAG ein weiterer folgen sollte.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Nach Anmerkungen durch Maurus folgt jetzt der aktuelle, noch stärker verschlankte Gesetzentwurf:


Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe ( Maut ) für die Benutzung von Bundesautobahnen
Vom

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über die Erhebung einer nutzungsbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen ( Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG )

§ 1
Infrastrukturabgabe

Für die Benutzung der Bundesautobahnen ist eine Abgabe zu entrichten ( Infrastrukturabgabe ).

§ 2
Ausnahmen

Den Erlass oder die Rückerstattung der Infrastrukturabgabe bei Benutzung im öffentlichen Interesse regelt der Mautbetreiber.

§ 3
Schuldner der Infrastrukturabgabe

Schuldner der Infrastrukturabgabe ist der Halter des Kraftfahrzeugs.

§ 4
Gläubiger der Infrastrukturabgabe

1) Gläubiger der Infrastrukturabgabe ist der Mautbetreiber.
2) Der Mautbetreiber handelt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.
3) Der Mautbetreiber ist in Form einer Aktiengesellschaft zu organisieren.
4) Der Bund hält an den Aktien eine Sperrminorität.

§ 5
Entrichtung der Infrastrukturabgabe

1) Die Infrastrukturabgabe ist an den Mautbetreiber zu entrichten. Die Höhe der jeweilig zu entrichtenden Infrastrukturabgabe setzt der Mautbetreiber fest. Er automatisiert die Abrechnung gemäß Verkehrlage und Verkehrsverhalten.
2) Zur Teilnahme am Abrechnungssystem ist das elektronische Nummernschild erforderlich. Das elektronische Nummernschild entspricht dem zugeteilten Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und muss erworben werden. Erwerber erteilen mit Erwerb des elektronischen Nummernschildes dem Mautbetreiber schriftlich oder elektronisch ein SEPA-Lastschrift-Mandat zum Einzug der Infrastrukturabgabe vom Konto des Fahrzeughalters bei einem Geldinstitut. Kraftfahrzeughalter in der Bundesrepublik Deutschland erwerben das elektronische Nummernschild mit erteilter Zulassung ihres Kraftfahrzeugs.
3) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe entsteht erstmals für Kraftfahrzeuge mit Beginn des automatisierten Abrechnungssystems nach Benutzung einer Bundesautobahn.

§ 6
Infrastrukturabgaberegister

1) Zum Zweck der Erhebung der Infrastrukturabgabe führt der Mautbetreiber ein Infrastrukturabgaberegister.
2) Der Mautbetreiber erhebt darin folgende Daten
1. Name und Wohnort des Halters,
2. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs inklusive Nationalitätenkennzeichen,
3. Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
4. Kontonummer des Halters.

2) Der Mautbetreiber darf zum Zweck der Erhebung der Infrastrukturabgabe nachfolgende Daten erheben, verarbeiten und nutzen:
1. Höhe der festgesetzten Infrastrukturabgabe,
2. Auffahrten und Abfahrten auf die Bundesautobahnen mit Zeitangaben,
3. Ort und Zeit der Entrichtung der Infrastrukturabgabe,
4. Belegnummer/Kassenzeichen zum Zahlungsvorgang,
5. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs inklusive Nationalitätenkennzeichen,
6. Zahlungsstatus.
3) Die Daten nach den Absätzen 1 bis 2 dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten für die Verkehrsplanung, öffentliche Sicherheit und wissenschaftliche Zwecke ist zulässig. Eine gewerbliche Nutzung ist unzulässig.

§ 7
Entrichtungszeitraum und Gültigkeit

Die Infrastrukturabgabe für die Benutzung der Bundesautobahnen ist nach Abfahrt zu entrichten.

§ 8
Abgabensätze

1) Die Höhe der Infrastrukturabgabe bestimmt der Mautbetreiber.
2) Die Umstellung von der Steuerfinanzierung der Bundesautobahnen auf die Maut erfolgt für den durchschnittlichen Nutzer der Bundesautobahnen kostenneutral.

§ 9
Bußgeldvorschriften

Bei ordungswidrigem Verhalten werden Bußgelder direkt bei der Abfahrt von der Bundesautobahn eingezogen.

§ 10
Abgabenaufkommen

1) Das Aufkommen aus der Erhebung der Infrastrukturabgabe steht nach Abzug der Betriebskosten und der Gewinnentnahme durch den Mautbetreiber dem Bund zu.
2) Der Bund begleicht aus seinen Einnahmen seinen Verwaltungsaufwand.
3) Das verbleibende Aufkommen wird dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet.

Artikel 2
§ 1
Verkündung von Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Caviteño
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Caviteño »

Wie soll das denn funktionieren? Das sind nur einige Punkte, die mir beim Durchlesen aufgefallen sind:
§ 6
Infrastrukturabgaberegister

1) Zum Zweck der Erhebung der Infrastrukturabgabe führt der Mautbetreiber ein Infrastrukturabgaberegister.
2) Der Mautbetreiber erhebt darin folgende Daten
1. Name und Wohnort des Halters,
2. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs inklusive Nationalitätenkennzeichen,
3. Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
Wo bekommt der - private (der Bund besitzt ja nur eine Sperrminorität) - Betreiber denn die Daten her? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sollen die Zulassungsstellen (in den Kommunen) den Mautbetreiber über die Halter informieren?
Bedürfte das Gesetz - wenn ein solcher Informationsaustausch geplant würde - nicht der Zustimmung des Bundesrates, da die Kommunen involviert sind? Dann müßte der Bundestag das Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen....

Wie soll das bei Fahrzeugen funktionieren, die im Ausland zugelassen sind? Sollen die auch ein elektronisches Nummernschild erhalten oder sollen sie von der Infrastrukturabgabe befreit werden?
§ 8
Abgabensätze

1) Die Höhe der Infrastrukturabgabe bestimmt der Mautbetreiber.
2) Die Umstellung von der Steuerfinanzierung der Bundesautobahnen auf die Maut erfolgt für den durchschnittlichen Nutzer der Bundesautobahnen kostenneutral.
Die Höhe bestimmt der Mautbetreiber - und dabei soll es sich um eine - überwiegend in Privatbesitz befindliche - Gesellschaft handeln. Da dürfte doch wohl aus Gründen der Gewinnmaximierung an einer hohen Maut interessiert sein. Deine Begrenzung auf die Kostenneutralität (welche? nur Kfz-Steuer oder auch Mineralölsteuer?) des "durchschnittlichen" Nutzers (wie wird der definiert?) ist doch bei einer Staffelung der Maut nach dem Verkehrsaufkommen nicht praktikabel - insbesondere, wenn die beiden obigen Punkte nicht definiert sind.
Im übrigen wird doch die Kfz-Steuer nach ganz anderen Kriterien erhoben, als diejenigen, nach denen Du die Maut berechnen willst. Welche Kosten sollen also berücksichtigt werden?

Soll sich die Maut in 20 Jahren noch immer nach der "Kostenneutralität" bei Einführung bemessen, obwohl inzwischen die Aufwendungen und die Inflation gestiegen sind?
Wenn der Mautbetreiber die Höhe bestimmen darf, muß doch ein Kontrollrecht des Verkehrsministers gesetzlich verankert sein - ggfs. mit Weisungsbefugnis.
§ 9
Bußgeldvorschriften

Bei ordungswidrigem Verhalten werden Bußgelder direkt bei der Abfahrt von der Bundesautobahn eingezogen.
Wer stellt denn die Ordnungswidrigkeit fest? Wer legt die Höhe des Bußgeldes im Einzelfall (nicht den Bußgeldkatalog) fest? Ein Privatunternehmen? :nein:
Wer zieht ein? Ein Privatunternehmen - praktisch als outgesourctes Inkassounternehmen des Staates? Dann könnte der Fiskus demnächst auch Moskau-Inkasso mit der Einziehung fälliger Steuern beauftragen.

PS: Wie soll denn der Einzug der Maut vollzogen werden, wenn der Fahrer nicht zahlt? Muß der Mautbetreiber dann vor ordentlichen Gerichten klagen?

Du siehst also, so ganz einfach ist es nicht, ein solches Gesetz zu erstellen - und ich habe mit Sicherheit noch nicht einmal 10% der rechtlichen Komplikationen erkannt.

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Zum Algorithmus der Flexi-Maut

Um im ersten Jahr für den Steuerzahler kostenneutral zu wirtschaften, muss die DEMAAG 14 Mrd. Euro pro Jahr einnehmen. Das sind bei 12.917 Kilometer im Autobahnetz 123,73 Euro pro Stunde. Das bedeutet bei einer Durchschnittsmaut von 0,08 Cent pro Kilometer eine Auslastung von 1548 Kfz pro Stunde. Das sind etwa 1050 Kfz unter der Staugrenze.

Denkbar ist eine Tarifierung von 2 Cent ab 500 Kfz in der Stunde, 4 Cent ab 1000 Kfz in der Stunde, 8 Cent ab 1500 Kfz in der Stunde, 16 Cent ab 2000 Kfz in der Stunde.

Allerdings ist noch die tatsächliche Auslastung der Autobahn zu gewichten, weil sonst der tägliche Stau am Kreuz Leverkusen die freie Fahrt auf der Ostseeautobahn finanzieren würde.

Herausgerechnet werden müssen auch noch die LKW.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:Wie soll das denn funktionieren? Das sind nur einige Punkte, die mir beim Durchlesen aufgefallen sind:
§ 6
Infrastrukturabgaberegister

1) Zum Zweck der Erhebung der Infrastrukturabgabe führt der Mautbetreiber ein Infrastrukturabgaberegister.
2) Der Mautbetreiber erhebt darin folgende Daten
1. Name und Wohnort des Halters,
2. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs inklusive Nationalitätenkennzeichen,
3. Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
Wo bekommt der - private (der Bund besitzt ja nur eine Sperrminorität) - Betreiber denn die Daten her?

Vom Auftraggeber gemäß §4 II InfrAG.
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sollen die Zulassungsstellen (in den Kommunen) den Mautbetreiber über die Halter informieren?
Aufgrund der entsprechenden Ausführungsverordnung.
Bedürfte das Gesetz - wenn ein solcher Informationsaustausch geplant würde - nicht der Zustimmung des Bundesrates, da die Kommunen involviert sind? Dann müßte der Bundestag das Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen....
Die Auskunftspflicht der Zulassungsstellen gegenüber dem Bundesverkehrsministerium wird durch das InfrAG nicht neu geregelt. Eine Zustimmung des Bundesrates entfällt.
Wie soll das bei Fahrzeugen funktionieren, die im Ausland zugelassen sind? Sollen die auch ein elektronisches Nummernschild erhalten oder sollen sie von der Infrastrukturabgabe befreit werden?
Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, gilt das InfrAG wie für alle zugelassenen Fahrzeuge, insbesondere die §§1, 3 und 5 II InfrAG. Näheres regelt die Ausführungsverordnung.
§ 8
Abgabensätze

1) Die Höhe der Infrastrukturabgabe bestimmt der Mautbetreiber.
2) Die Umstellung von der Steuerfinanzierung der Bundesautobahnen auf die Maut erfolgt für den durchschnittlichen Nutzer der Bundesautobahnen kostenneutral.
Die Höhe bestimmt der Mautbetreiber - und dabei soll es sich um eine - überwiegend in Privatbesitz befindliche - Gesellschaft handeln. Da dürfte doch wohl aus Gründen der Gewinnmaximierung an einer hohen Maut interessiert sein.
Die Gewinnmaximierung ist für den Auftragnehmer relativ. Sie entspricht der Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Bei zu geringer Rendite sinkt der Aktienkurs. Bei zu hoher Rendite geht der Bund leer aus.
Deine Begrenzung auf die Kostenneutralität (welche? nur Kfz-Steuer oder auch Mineralölsteuer?) des "durchschnittlichen" Nutzers (wie wird der definiert?) ist doch bei einer Staffelung der Maut nach dem Verkehrsaufkommen nicht praktikabel - insbesondere, wenn die beiden obigen Punkte nicht definiert sind.
Als Miteigentümer achtet der Bund auf die anfängliche Kostenneutralität der Maut. Der Algorithmus wird schließlich soweit angepasst, dass steigende Verkehrslasten auch die Einnahmen steigern. Ziel ist also nicht auf Dauer 14 Mrd. Euro einzunehmen, sondern entsprechend der Erwartung wachsender Verkehrslasten mehr.
Im übrigen wird doch die Kfz-Steuer nach ganz anderen Kriterien erhoben, als diejenigen, nach denen Du die Maut berechnen willst. Welche Kosten sollen also berücksichtigt werden?
Die erstmalige Entlastung für den Steuerzahler passt den Kraftstoffpreis dem französischen Niveau an und erfolgt ansonsten pauschal über die Kraftfahrzeugsteuer. Die umweltrelevanten Staffelungen bei der Kfz-Steuer bleiben erhalten. Ansonsten dient die Flexi-Maut durch Internalisierung externer Kosten der Senkung von Emissionen.
Soll sich die Maut in 20 Jahren noch immer nach der "Kostenneutralität" bei Einführung bemessen, obwohl inzwischen die Aufwendungen und die Inflation gestiegen sind?
Nach §8 II InfrAG gilt das Gebot der Kostenneutralität für die Umstellung. Nach §5 I setzt der Mautbetreiber die Höhe der zu entrichtenden Infrastrukturabgabe fest.
Wenn der Mautbetreiber die Höhe bestimmen darf, muß doch ein Kontrollrecht des Verkehrsministers gesetzlich verankert sein - ggfs. mit Weisungsbefugnis.
Der Bund hat als Auftraggeber und Miteigentümer über seine Sperrminoriät ein Einspruchsrecht.
§ 9
Bußgeldvorschriften

Bei ordungswidrigem Verhalten werden Bußgelder direkt bei der Abfahrt von der Bundesautobahn eingezogen.
Wer stellt denn die Ordnungswidrigkeit fest? Wer legt die Höhe des Bußgeldes im Einzelfall (nicht den Bußgeldkatalog) fest? Ein Privatunternehmen? :nein:
Das ist gemäß BKatV zu regeln.
Wer zieht ein? Ein Privatunternehmen - praktisch als outgesourctes Inkassounternehmen des Staates?
Ja.
Dann könnte der Fiskus demnächst auch Moskau-Inkasso mit der Einziehung fälliger Steuern beauftragen.

PS: Wie soll denn der Einzug der Maut vollzogen werden, wenn der Fahrer nicht zahlt? Muß der Mautbetreiber dann vor ordentlichen Gerichten klagen?
Ja.
Du siehst also, so ganz einfach ist es nicht, ein solches Gesetz zu erstellen - und ich habe mit Sicherheit noch nicht einmal 10% der rechtlichen Komplikationen erkannt.
Die Komplikationen nehmen zu mit der Komplikation des Gesetzes. Die Deregulierung dient übersichtlicher Gesetze, die nicht geschwätzig Verordnungen integrieren. Ansonsten müsste man in jedes Gesetz eine salvatorische Klausel aufnehmen.

Vielen Dank für die kleine Anfrage.
Zuletzt geändert von overkott am Mittwoch 12. August 2015, 15:02, insgesamt 3-mal geändert.

Isidor_von_Sevilla
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

overkott hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Ich hoffe, daß demnächst Deine Promotion mit dem Titel "Die europäische Gesetzgebung zu Mautregelungen auf dem Hintergrund der katholischen Soziallehre" in den Universitätsbibliotheken auszuleihen ist! :roll:
:roll:

Ich hoffe, die Flexi-Maut wird ein Exportschlager in Europa.
............
So wird das nix mit der Promotion! :ikb_bangin:

Falsche Schwerpunktsetzung, Verzettelung in Details, strukturfreies Gelabere etc.

Dies nur um einige - aber bei Weitem nicht alle - der vorzufindenden Kritikpunkte zu nennen. :panisch:
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Ich hoffe, daß demnächst Deine Promotion mit dem Titel "Die europäische Gesetzgebung zu Mautregelungen auf dem Hintergrund der katholischen Soziallehre" in den Universitätsbibliotheken auszuleihen ist! :roll:
:roll:

Ich hoffe, die Flexi-Maut wird ein Exportschlager in Europa.
............
So wird das nix mit der Promotion! :ikb_bangin:

Falsche Schwerpunktsetzung, Verzettelung in Details, strukturfreies Gelabere etc.

Dies nur um einige - aber bei Weitem nicht alle - der vorzufindenden Kritikpunkte zu nennen. :panisch:
Setzen sie sich, Isidor. Sie haben in der Sache nichts beigetragen.

Isidor_von_Sevilla
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

overkott hat geschrieben:Sie haben in der Sache nichts beigetragen.
Es geht hier um keine Sache, sondern lediglich um ein Unding! :pfeif:
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

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