Jo, aber auch Ordnungswidrigkeiten müssen konkret bestimmt sein. Dem Bürger muss schon klar sein, wann er gegen eine Norm verstoßen hat.overkott hat geschrieben: Dieser Paragraf beauftragt den Mautbetreiber lediglich mit dem Einzug von Bußgeldern. Welche das sind und wie sie geahndet werden, wird in der Bußgeldkatalog-Verordnung ( BKatV ) geregelt. Diese muss anpasst werden. Art. 103 II GG betrifft nur Gerichte und Strafgesetze.
overkott hat geschrieben: Das Gesetz ist an dieser Stelle, wie gesagt, zu präzise.
Der Bund hat aber bloß eine Sperrminorität. Damit kann man keinen Vorstand absetzen. Der Vorstand deiner AG kann also eine Abgabenhöhe nach seinem Gusto festsetzen, ohne dass der Bund dagegen etwas unternehmen könnte. Überhaupt wäre es ungeschickt, das beauftragte Unternehmen schon im Gesetz vorzusehen. Sinnvoller wäre eine Regelung, wonach im Gesetz lediglich stünde, dass mit der Erhebungs- und Zahlungsabwicklung ein Unternehmen beauftragt wird (verwaltungsrechtlich gesehen ist das eine Beleihung). Mit diesem wird dann ein Vertrag geschlossen und man müsste sich nicht um dessen Rechtsform kümmern. Und man kann den Vertrag bei Gelegenheit auch wieder kündigen.overkott hat geschrieben:Der Gesetzgeber ist vertreten durch den Bund als Miteigentümer des Mautbetreibers.Nr. 1 ist aus politischen Gründen Blödsinn, weil der Gesetzgeber geradezu bekloppt sein müsste, es irgendeinem Konsortium freizustellen, welche Höhe das Nutzungsentgelt für die Autobahnbenutzung haben kann.
Eher ungünstig ist auch deine Konstruktion, wonach der Gläubiger nicht die Staatskasse, sondern das Maut-Unternehmen ist. Das heißt nämlich im Endeffekt, dass das Nutzungsverhältnis rein privatrechtlicher Natur ist. Eine Abgabe im steuerrechtlichen Sinn wäre die Maut dann auch nicht mehr, sondern lediglich ein Nutzungsentgelt, genau wie bei einer privaten Tiefgarage. Dann wäre es schon interessant zu wissen, wer eigentlich der Schuldner der Abgabe ist. Sollte es der Fahrer sein, ergäben sich nämlich uU rechtliche Schwierigkeiten.
Ja, aber natürlich kilometerabhängig. Was denn nun? 8 ct pro Fahrt oder 8 ct pro Kilometer (oä)?overkott hat geschrieben:Der Hinweis auf §7 ist richtig. Die Maut fällt - wie in Europa vielfach üblich - nach Abfahrt von den Bundesautobahnen an.Des Weiteren ist nicht bestimmt, wann die genannten 8 ct überhaupt anfallen. Nach jeder Benutzung? Pro Kilometer? Falls pro Benutzung (was wegen fehlender sonstiger Erklärung in Verbindung mit § 7 die einzige zulässige Interpretation wäre):
Deine Mautkonzeption bringt aber dafür nicht genügend Geld ein. Es gibt 60 Mio Kfz in Deutschland, auf die Kfz-Steuer abzuführen ist. Sie erbringt etwa 8,5 Mrd. €, was auf 60 Mio Kfz im Schnitt 142 € pro Fahrzeug bedeutet. Bei der von dir vorgeschlagenen Senkung von (vermutlich nicht zufällig gewählten) 142 € wird die Besteuerung für den Bund ein Nullsummenspiel. Bei entsprechend Hubraum fällt zwar weiterhin Steuer an, aber anderswo müssen dafür nach deinem Plan Steuergutschriften(!) gewährt werden. Rechnet man die Kosten für die Erhebung der Steuer mit ein, kostet sie den Bund nun jährlich Geld, anstatt welches einzubringen.overkott hat geschrieben:Die kostenneutrale Umstellung besagt, dass durch die Umstellung von einer Autobahnfinanzierung aus der Kfz- und Mineralösteuer auf die Infrastrukturabgabe ( Maut ) dem durchschnittlichen Steuerzahler zunächst keine Mehrkosten entstehen. Das bedeutet auch zunächst keine Mehreinnahmen für den Staat.Es ist einigermaßen possierlich zu glauben, dass man damit den kompletten Straßenbau finanzieren könnte. Die jährlichen Investitionen ins Straßennetz betragen laut VCD-Angabe 17 Mrd €. Die von dir genannte Senkung der Mineralölsteuer ist auf das Benzin gerechnet eine Senkung um 5%, beim Diesel über 6%. Das Mineralölsteueraufkommen beträgt 33 Mrd €, fünf Prozent weniger sind nur noch 31,3 Mrd. € Rechnet man mal einfach ins blaue, dass alle 60 Mio in D zugelassenen Kfz jeden Tag die Autobahn nutzen, so bringt dies 4,8 Mio € pro Tag oder 1,7 Mrd € im Jahr ein. Diese Mehreinnahmen hast du schon durch deine Mineralölsteuersenkung wieder verblasen.
So. Nun hast du also schonmal 8,5 Mrd Miese. Kommen weitere 1,7 durch die Senkung der Mineralölsteuer dazu, also schon 10,2 Mrd. Nach deinem Gesetzentwurf erwirtschaftet der Bund aber weiterhin bestenfalls 1,7 Mrd € aus der Maut (wenn jeder sein Auto einmal am Tag auf die Autobahn bewegt). Der Bund hat also nicht nur keine Mehreinnahmen, sondern im Gegenteil Mindereinnahmen von 8,5 Mrd €. Von Kostenneutralität kann keine Rede sein, allerdings hat der Bürger natürlich viel mehr Geld im Säckel, vor allem, wenn er ein hubraumschwaches Auto hat. Dann bekommt er ja uU sogar Geld.
Übrigens betragen die Mauteinnahmen aus LKW-Maut pro Jahr nur etwa 4,3 Mrd €. Auch ein höherpreisiges Mautmodell (als 8ct pro Fahrt, was ja wohl nicht ernstzunehmen ist) würde also kaum reichen, um die Lücke von 10,2 Mrd einigermaßen zu stopfen. Herr Dobrindt rechnet für seine PKW-Maut sogar nur mit 700 Mio €, ein großer Teil davon geht für die Verwaltung schon wieder drauf. Deine Steuersenkungspläne sind also ziemlich optimistisch.
Das ginge nur, wenn der Bund den Aufsichtsrat dominiert, denn nur dieser kann durch seinen Einspruch erreichen, dass Maßnahmen des Vorstandes einer Mehrheit von 75% der Aktionäre bedürfen. Da aber der Bund nur Minderheitsaktionär ist, wie soll er das anstellen? Er muss sich jedenfalls für die Bestellung des Aufsichtsrats jeweils der Stimmen anderer Aktionäre sicher sein. Ein solches Risiko könnte er sich einfach sparen, indem der einfach einen Auftrag über die Mauterhebung ausschreibt und mit dem Gewinner einen entsprechenden Vertrag aushandelt.overkott hat geschrieben:Die Höhe der Gewinnentnahme regelt der Mautbetreiber. Eine überhöhte Entnahme kann der Bund als Miteigentümer über seine Sperrminorität blockieren.§ 11 regelt nicht, wie hoch die Gewinnentnahme des Betreiber sein darf.
In dem Fall ist das aber mal ganz gut. Das zumindest beweist dein Entwurf ja vortrefflich.overkott hat geschrieben:Deshalb ist unser Staat immer noch zu teuer.