Alles zum Thema "Maut"

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Maurus
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben: Dieser Paragraf beauftragt den Mautbetreiber lediglich mit dem Einzug von Bußgeldern. Welche das sind und wie sie geahndet werden, wird in der Bußgeldkatalog-Verordnung ( BKatV ) geregelt. Diese muss anpasst werden. Art. 103 II GG betrifft nur Gerichte und Strafgesetze.
Jo, aber auch Ordnungswidrigkeiten müssen konkret bestimmt sein. Dem Bürger muss schon klar sein, wann er gegen eine Norm verstoßen hat.
overkott hat geschrieben: Das Gesetz ist an dieser Stelle, wie gesagt, zu präzise.
:kugel:
overkott hat geschrieben:
Nr. 1 ist aus politischen Gründen Blödsinn, weil der Gesetzgeber geradezu bekloppt sein müsste, es irgendeinem Konsortium freizustellen, welche Höhe das Nutzungsentgelt für die Autobahnbenutzung haben kann.
Der Gesetzgeber ist vertreten durch den Bund als Miteigentümer des Mautbetreibers.
Der Bund hat aber bloß eine Sperrminorität. Damit kann man keinen Vorstand absetzen. Der Vorstand deiner AG kann also eine Abgabenhöhe nach seinem Gusto festsetzen, ohne dass der Bund dagegen etwas unternehmen könnte. Überhaupt wäre es ungeschickt, das beauftragte Unternehmen schon im Gesetz vorzusehen. Sinnvoller wäre eine Regelung, wonach im Gesetz lediglich stünde, dass mit der Erhebungs- und Zahlungsabwicklung ein Unternehmen beauftragt wird (verwaltungsrechtlich gesehen ist das eine Beleihung). Mit diesem wird dann ein Vertrag geschlossen und man müsste sich nicht um dessen Rechtsform kümmern. Und man kann den Vertrag bei Gelegenheit auch wieder kündigen.

Eher ungünstig ist auch deine Konstruktion, wonach der Gläubiger nicht die Staatskasse, sondern das Maut-Unternehmen ist. Das heißt nämlich im Endeffekt, dass das Nutzungsverhältnis rein privatrechtlicher Natur ist. Eine Abgabe im steuerrechtlichen Sinn wäre die Maut dann auch nicht mehr, sondern lediglich ein Nutzungsentgelt, genau wie bei einer privaten Tiefgarage. Dann wäre es schon interessant zu wissen, wer eigentlich der Schuldner der Abgabe ist. Sollte es der Fahrer sein, ergäben sich nämlich uU rechtliche Schwierigkeiten.

overkott hat geschrieben:
Des Weiteren ist nicht bestimmt, wann die genannten 8 ct überhaupt anfallen. Nach jeder Benutzung? Pro Kilometer? Falls pro Benutzung (was wegen fehlender sonstiger Erklärung in Verbindung mit § 7 die einzige zulässige Interpretation wäre):
Der Hinweis auf §7 ist richtig. Die Maut fällt - wie in Europa vielfach üblich - nach Abfahrt von den Bundesautobahnen an.
Ja, aber natürlich kilometerabhängig. Was denn nun? 8 ct pro Fahrt oder 8 ct pro Kilometer (oä)?

overkott hat geschrieben:
Es ist einigermaßen possierlich zu glauben, dass man damit den kompletten Straßenbau finanzieren könnte. Die jährlichen Investitionen ins Straßennetz betragen laut VCD-Angabe 17 Mrd €. Die von dir genannte Senkung der Mineralölsteuer ist auf das Benzin gerechnet eine Senkung um 5%, beim Diesel über 6%. Das Mineralölsteueraufkommen beträgt 33 Mrd €, fünf Prozent weniger sind nur noch 31,3 Mrd. € Rechnet man mal einfach ins blaue, dass alle 60 Mio in D zugelassenen Kfz jeden Tag die Autobahn nutzen, so bringt dies 4,8 Mio € pro Tag oder 1,7 Mrd € im Jahr ein. Diese Mehreinnahmen hast du schon durch deine Mineralölsteuersenkung wieder verblasen.
Die kostenneutrale Umstellung besagt, dass durch die Umstellung von einer Autobahnfinanzierung aus der Kfz- und Mineralösteuer auf die Infrastrukturabgabe ( Maut ) dem durchschnittlichen Steuerzahler zunächst keine Mehrkosten entstehen. Das bedeutet auch zunächst keine Mehreinnahmen für den Staat.
Deine Mautkonzeption bringt aber dafür nicht genügend Geld ein. Es gibt 60 Mio Kfz in Deutschland, auf die Kfz-Steuer abzuführen ist. Sie erbringt etwa 8,5 Mrd. €, was auf 60 Mio Kfz im Schnitt 142 € pro Fahrzeug bedeutet. Bei der von dir vorgeschlagenen Senkung von (vermutlich nicht zufällig gewählten) 142 € wird die Besteuerung für den Bund ein Nullsummenspiel. Bei entsprechend Hubraum fällt zwar weiterhin Steuer an, aber anderswo müssen dafür nach deinem Plan Steuergutschriften(!) gewährt werden. Rechnet man die Kosten für die Erhebung der Steuer mit ein, kostet sie den Bund nun jährlich Geld, anstatt welches einzubringen.

So. Nun hast du also schonmal 8,5 Mrd Miese. Kommen weitere 1,7 durch die Senkung der Mineralölsteuer dazu, also schon 10,2 Mrd. Nach deinem Gesetzentwurf erwirtschaftet der Bund aber weiterhin bestenfalls 1,7 Mrd € aus der Maut (wenn jeder sein Auto einmal am Tag auf die Autobahn bewegt). Der Bund hat also nicht nur keine Mehreinnahmen, sondern im Gegenteil Mindereinnahmen von 8,5 Mrd €. Von Kostenneutralität kann keine Rede sein, allerdings hat der Bürger natürlich viel mehr Geld im Säckel, vor allem, wenn er ein hubraumschwaches Auto hat. Dann bekommt er ja uU sogar Geld.

Übrigens betragen die Mauteinnahmen aus LKW-Maut pro Jahr nur etwa 4,3 Mrd €. Auch ein höherpreisiges Mautmodell (als 8ct pro Fahrt, was ja wohl nicht ernstzunehmen ist) würde also kaum reichen, um die Lücke von 10,2 Mrd einigermaßen zu stopfen. Herr Dobrindt rechnet für seine PKW-Maut sogar nur mit 700 Mio €, ein großer Teil davon geht für die Verwaltung schon wieder drauf. Deine Steuersenkungspläne sind also ziemlich optimistisch.
overkott hat geschrieben:
§ 11 regelt nicht, wie hoch die Gewinnentnahme des Betreiber sein darf.
Die Höhe der Gewinnentnahme regelt der Mautbetreiber. Eine überhöhte Entnahme kann der Bund als Miteigentümer über seine Sperrminorität blockieren.
Das ginge nur, wenn der Bund den Aufsichtsrat dominiert, denn nur dieser kann durch seinen Einspruch erreichen, dass Maßnahmen des Vorstandes einer Mehrheit von 75% der Aktionäre bedürfen. Da aber der Bund nur Minderheitsaktionär ist, wie soll er das anstellen? Er muss sich jedenfalls für die Bestellung des Aufsichtsrats jeweils der Stimmen anderer Aktionäre sicher sein. Ein solches Risiko könnte er sich einfach sparen, indem der einfach einen Auftrag über die Mauterhebung ausschreibt und mit dem Gewinner einen entsprechenden Vertrag aushandelt.
overkott hat geschrieben:Deshalb ist unser Staat immer noch zu teuer.
In dem Fall ist das aber mal ganz gut. Das zumindest beweist dein Entwurf ja vortrefflich.

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Maurus
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben:Zum Algorithmus der Flexi-Maut

Um im ersten Jahr für den Steuerzahler kostenneutral zu wirtschaften, muss die DEMAAG 14 Mrd. Euro pro Jahr einnehmen. Das sind bei 12.917 Kilometer im Autobahnetz 123,73 Euro pro Stunde. Das bedeutet bei einer Durchschnittsmaut von 0,08 Cent pro Kilometer eine Auslastung von 1548 Kfz pro Stunde. Das sind etwa 1050 Kfz unter der Staugrenze.
Aha, also doch 8 ct pro Kilometer. Das steht halt nur nirgendwo in dem Entwurf. Ist ja nur ne Petitesse :D

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben: Dieser Paragraf beauftragt den Mautbetreiber lediglich mit dem Einzug von Bußgeldern. Welche das sind und wie sie geahndet werden, wird in der Bußgeldkatalog-Verordnung ( BKatV ) geregelt. Diese muss anpasst werden. Art. 103 II GG betrifft nur Gerichte und Strafgesetze.
Jo, aber auch Ordnungswidrigkeiten müssen konkret bestimmt sein. Dem Bürger muss schon klar sein, wann er gegen eine Norm verstoßen hat.
Ja, richtig. Daher die BKatV. Wer eine Strecke in zu kurzer Zeit zurücklegt, zahlt bei Ausfahrt. Als Beweismittel gelten die Auffahrt- und Abfahrtszeit.
overkott hat geschrieben: Das Gesetz ist an dieser Stelle, wie gesagt, zu präzise.
:kugel:
overkott hat geschrieben:
Nr. 1 ist aus politischen Gründen Blödsinn, weil der Gesetzgeber geradezu bekloppt sein müsste, es irgendeinem Konsortium freizustellen, welche Höhe das Nutzungsentgelt für die Autobahnbenutzung haben kann.
Der Gesetzgeber ist vertreten durch den Bund als Miteigentümer des Mautbetreibers.
Der Bund hat aber bloß eine Sperrminorität. Damit kann man keinen Vorstand absetzen. Der Vorstand deiner AG kann also eine Abgabenhöhe nach seinem Gusto festsetzen, ohne dass der Bund dagegen etwas unternehmen könnte.
Tatsächlich geht es bei einer Privatisierung um eine Privatisierung. Der Bund gibt also Kompetenzen ab. Um nicht zuviel abzugeben, kann er per Veto eine überhöhte Gewinnausschüttung verhindern. Wenn ihm die Nase eines Vorstandes aus politischen Gründen nicht passt, weil dieser etwa ein Christsozialer oder ein SPD-Mann ist, kann er allerdings nicht dagegen vorgehen.
Überhaupt wäre es ungeschickt, das beauftragte Unternehmen schon im Gesetz vorzusehen. Sinnvoller wäre eine Regelung, wonach im Gesetz lediglich stünde, dass mit der Erhebungs- und Zahlungsabwicklung ein Unternehmen beauftragt wird (verwaltungsrechtlich gesehen ist das eine Beleihung). Mit diesem wird dann ein Vertrag geschlossen und man müsste sich nicht um dessen Rechtsform kümmern. Und man kann den Vertrag bei Gelegenheit auch wieder kündigen.
Die AG hat nicht nur eine breite Streuung des Eigentums, sie auch veröffentlichungspflichtig und von daher die vornehmste Form privater Wirtschaft in der Öffentlichkeit.
Eher ungünstig ist auch deine Konstruktion, wonach der Gläubiger nicht die Staatskasse, sondern das Maut-Unternehmen ist.
Das ist bei der Privatisierung staatlicher Tätigkeit aus Effizienzgründen erwünscht.
Das heißt nämlich im Endeffekt, dass das Nutzungsverhältnis rein privatrechtlicher Natur ist. Eine Abgabe im steuerrechtlichen Sinn wäre die Maut dann auch nicht mehr, sondern lediglich ein Nutzungsentgelt, genau wie bei einer privaten Tiefgarage.
Das ist richtig.
Dann wäre es schon interessant zu wissen, wer eigentlich der Schuldner der Abgabe ist. Sollte es der Fahrer sein, ergäben sich nämlich uU rechtliche Schwierigkeiten.
Lesen sie bitte den Gesetzentwurf.
overkott hat geschrieben:
Des Weiteren ist nicht bestimmt, wann die genannten 8 ct überhaupt anfallen. Nach jeder Benutzung? Pro Kilometer? Falls pro Benutzung (was wegen fehlender sonstiger Erklärung in Verbindung mit § 7 die einzige zulässige Interpretation wäre):
Der Hinweis auf §7 ist richtig. Die Maut fällt - wie in Europa vielfach üblich - nach Abfahrt von den Bundesautobahnen an.
Ja, aber natürlich kilometerabhängig. Was denn nun? 8 ct pro Fahrt oder 8 ct pro Kilometer (oä)?
Lesen sie bitte den Gesetzentwurf.
overkott hat geschrieben:
Es ist einigermaßen possierlich zu glauben, dass man damit den kompletten Straßenbau finanzieren könnte. Die jährlichen Investitionen ins Straßennetz betragen laut VCD-Angabe 17 Mrd €. Die von dir genannte Senkung der Mineralölsteuer ist auf das Benzin gerechnet eine Senkung um 5%, beim Diesel über 6%. Das Mineralölsteueraufkommen beträgt 33 Mrd €, fünf Prozent weniger sind nur noch 31,3 Mrd. € Rechnet man mal einfach ins blaue, dass alle 60 Mio in D zugelassenen Kfz jeden Tag die Autobahn nutzen, so bringt dies 4,8 Mio € pro Tag oder 1,7 Mrd € im Jahr ein. Diese Mehreinnahmen hast du schon durch deine Mineralölsteuersenkung wieder verblasen.
Die kostenneutrale Umstellung besagt, dass durch die Umstellung von einer Autobahnfinanzierung aus der Kfz- und Mineralösteuer auf die Infrastrukturabgabe ( Maut ) dem durchschnittlichen Steuerzahler zunächst keine Mehrkosten entstehen. Das bedeutet auch zunächst keine Mehreinnahmen für den Staat.
Deine Mautkonzeption bringt aber dafür nicht genügend Geld ein. Es gibt 60 Mio Kfz in Deutschland, auf die Kfz-Steuer abzuführen ist. Sie erbringt etwa 8,5 Mrd. €, was auf 60 Mio Kfz im Schnitt 142 € pro Fahrzeug bedeutet. Bei der von dir vorgeschlagenen Senkung von (vermutlich nicht zufällig gewählten) 142 € wird die Besteuerung für den Bund ein Nullsummenspiel.
Das intendiert die Kostenneutralität bei der Umstellung.
Bei entsprechend Hubraum fällt zwar weiterhin Steuer an, aber anderswo müssen dafür nach deinem Plan Steuergutschriften(!) gewährt werden. Rechnet man die Kosten für die Erhebung der Steuer mit ein, kostet sie den Bund nun jährlich Geld, anstatt welches einzubringen.
Die 142 Euro sind eine Durchschnittsentlastung, die jedem Kfz-Steuerzahler gewährt wird als Senkung oder, sofern er sie nicht ausschöpfen kann, als Steuergutschrift. Sie ist gegenfinanziert durch die durchschnittlichen Einnahmen bei der Maut.
So. Nun hast du also schonmal 8,5 Mrd Miese. Kommen weitere 1,7 durch die Senkung der Mineralölsteuer dazu, also schon 10,2 Mrd. Nach deinem Gesetzentwurf erwirtschaftet der Bund aber weiterhin bestenfalls 1,7 Mrd € aus der Maut (wenn jeder sein Auto einmal am Tag auf die Autobahn bewegt). Der Bund hat also nicht nur keine Mehreinnahmen, sondern im Gegenteil Mindereinnahmen von 8,5 Mrd €. Von Kostenneutralität kann keine Rede sein, allerdings hat der Bürger natürlich viel mehr Geld im Säckel, vor allem, wenn er ein hubraumschwaches Auto hat. Dann bekommt er ja uU sogar Geld.
Die genaue Bezifferung der Maut nimmt die DEMAAG ( im Einvernehmen mit dem Bund ) vor. Das gilt auch für die Schwankungen der Maut im Tagesverlauf der Nutzung einer Strecke. Auf unterschiedlichen Strecken kann die Schwankung unterschiedlich hoch ausfallen. Auf der Ostseeautobahn ist sie vielleicht viel geringer als am Kreuz Leverkusen. Ziel bleibt eine Durchschnittsmaut von 8 Cent pro gefahrenen Kilometer.
Übrigens betragen die Mauteinnahmen aus LKW-Maut pro Jahr nur etwa 4,3 Mrd €. Auch ein höherpreisiges Mautmodell (als 8ct pro Fahrt, was ja wohl nicht ernstzunehmen ist) würde also kaum reichen, um die Lücke von 10,2 Mrd einigermaßen zu stopfen. Herr Dobrindt rechnet für seine PKW-Maut sogar nur mit 700 Mio €, ein großer Teil davon geht für die Verwaltung schon wieder drauf.
In der Tat ist das Gesetz des Bundesverkehrsministers aufgrund bürokratischer Ineffizienz zu teuer.
Deine Steuersenkungspläne sind also ziemlich optimistisch.
overkott hat geschrieben:
§ 11 regelt nicht, wie hoch die Gewinnentnahme des Betreiber sein darf.
Die Höhe der Gewinnentnahme regelt der Mautbetreiber. Eine überhöhte Entnahme kann der Bund als Miteigentümer über seine Sperrminorität blockieren.
Das ginge nur, wenn der Bund den Aufsichtsrat dominiert, denn nur dieser kann durch seinen Einspruch erreichen, dass Maßnahmen des Vorstandes einer Mehrheit von 75% der Aktionäre bedürfen. Da aber der Bund nur Minderheitsaktionär ist, wie soll er das anstellen? Er muss sich jedenfalls für die Bestellung des Aufsichtsrats jeweils der Stimmen anderer Aktionäre sicher sein.
Kennen sie schon die Satzung der DEMAAG?
Ein solches Risiko könnte er sich einfach sparen, indem der einfach einen Auftrag über die Mauterhebung ausschreibt und mit dem Gewinner einen entsprechenden Vertrag aushandelt.
overkott hat geschrieben:Deshalb ist unser Staat immer noch zu teuer.
In dem Fall ist das aber mal ganz gut. Das zumindest beweist dein Entwurf ja vortrefflich.
Es geht nicht darum, eine private Parallelbürokratie aufzubauen, sondern durch Unternehmertum der DEMAAG und DEMAAG online, Gewinne zu erwirtschaften, von denen der Staat durch mehr Effizienz ökonomisch und ökologisch mitprofitiert.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Wie steht es um die Priorisierung des Verkehrs durch die Flexi-Maut?

Dass Deutsche die Vorfahrt haben, kann man auf Bundesautobahnen so nicht gelten lassen. Gerade mein Gesetzentwurf für die InfrAG unterscheidet nicht nach Herkunft. Wer das elektronische Nummernschild hat, darf auf die Autobahn. Wo er das herbekommt und ob es vielleicht sogar weniger als 22 Euro kostet, regelt der Bundesverkehrsminister per Verordnung.

Soweit Niederländer durch Deutschland in die Schweiz fahren möchten, müssen sie nicht notwendig den Berufsverkehr belasten. Ausweichen können sie auf die günstigeren Morgenstunden oder bei Stau mal abseits der Autobahn Rast machen in einem gemütlichen Café in NRW, RLP oder BW. Wenn sie wollen, können sie natürlich mittenmang rein ins Gewühl und sich gegen einen erhöhten Mautzins in den Stau stellen. Auch wenn sie auf deutschen Straßen das Gaspedal mal anders als zu Hause so richtig tief durchtreten wollen, dürfen sie das weiterhin - gegen Aufpreis für Luftverpestung.

Selbst wenn sie beruflich in der Schweiz zu tun haben, können sie die Maut nicht in Deutschland bei der Einkommensteuer absetzen. Sie zahlen natürlich hier auch keine. Warum also sollten sie davon noch mehr befreit werden? Reisekosten für Fahrten auf den Straßen der europäischen Nachbarn müssen sie schon zu Hause geltend machen. Aber da geht es ihnen nicht anders als den Deutschen.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:Es gibt 6 Mio Kfz in Deutschland, auf die Kfz-Steuer abzuführen ist. Sie erbringt etwa 8,5 Mrd. €, was auf 6 Mio Kfz im Schnitt 142 € pro Fahrzeug bedeutet. Bei der von dir vorgeschlagenen Senkung von (vermutlich nicht zufällig gewählten) 142 € wird die Besteuerung für den Bund ein Nullsummenspiel. Bei entsprechend Hubraum fällt zwar weiterhin Steuer an, aber anderswo müssen dafür nach deinem Plan Steuergutschriften(!) gewährt werden. Rechnet man die Kosten für die Erhebung der Steuer mit ein, kostet sie den Bund nun jährlich Geld, anstatt welches einzubringen.

So. Nun hast du also schonmal 8,5 Mrd Miese. Kommen weitere 1,7 durch die Senkung der Mineralölsteuer dazu, also schon 1,2 Mrd. Nach deinem Gesetzentwurf erwirtschaftet der Bund aber weiterhin bestenfalls 1,7 Mrd € aus der Maut (wenn jeder sein Auto einmal am Tag auf die Autobahn bewegt). Der Bund hat also nicht nur keine Mehreinnahmen, sondern im Gegenteil Mindereinnahmen von 8,5 Mrd €. Von Kostenneutralität kann keine Rede sein, allerdings hat der Bürger natürlich viel mehr Geld im Säckel, vor allem, wenn er ein hubraumschwaches Auto hat. Dann bekommt er ja uU sogar Geld.
Ich hatte ja schon mal am Sonntag mit 14 Mrd. Euro Einnahmen aus der Maut vorgerechnet. Jetzt noch etwas präziser:

Wenn man sich vorstellt, dass die letzte manuelle Straßenverkehrszählung von 21 stammt, dann kann man ermessen, was allein für die Aktualität der Statistik die Flexi-Maut bedeuten würde. Wer würde sich heute ein fünf Jahre altes Navi kaufen?

http://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehr ... onFile&v=1

In dieser Zeit ist der PKW-Bestand - und dabei handelt es sich tatsächlich um PKW - um 6,47 Prozent gestiegen. Rechnet man diese Steigerung grob, linear auf die gefahrenen Autobahnkilometer um, ist die Zahl schätzungsweise von 175 Mrd. auf 186 Mrd. gestiegen.

Das bedeutet im Jahr schätzungsweise 4.19 gefahrene Autobahnkilometer pro PKW. Das wären bei 8 Cent ( 7 Cent ) pro gefahrenen Autobahnkilometer pro PKW eine jährliche Maut von 335,14 ( 292,3 ) Euro und eine Gesamteinnahme der DEMAAG von 14,88 ( 13,2 ) Mrd. Euro.

Wollte man diese kostenneutral über die Kfz-Steuer entlasten, könnte die Kfz-Steuer gestrichen werden. Weitere 6,38 ( 4,52 ) Mrd. Euro wären zu entlasten. Bei einer Entlastung über die Mineralölsteuer in Höhe von 1,7 Mrd. Euro wären immer noch 4,68 ( 2,82 ) Mrd. Euro zu entlasten. Man könnte den Kfz-Haltern noch 15,4 ( 63,51 ) Euro auf die Steuerschuld erlassen, um die Kostenneutralität zu erreichen.

Der einfachste Weg wäre die bisherige Steuerregelung unangetastet zu lassen und Kfz-Haltern einen Freibetrag von 335,14 ( 292,3 ) Euro zu gewähren.

Man könnte auch 8 Cent pro Kilometer Maut nehmen und einen Freibetrag von 292,3 Euro gewähren und mit 1,9 Mrd. Euro das Flexi-Mautsystem einrichten sowie die Infrastruktur verbessern. Damit hätte sich das System schon im ersten Jahr amortisiert.

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Torsten
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Torsten »

overkott hat geschrieben:Ich hatte ja schon mal am Sonntag mit 14 Mrd. Euro Einnahmen aus der Maut vorgerechnet.
Wie manche eben ihre Sonntage verbringen.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

:daumen-rauf:

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Maurus
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben: Ja, richtig. Daher die BKatV. Wer eine Strecke in zu kurzer Zeit zurücklegt, zahlt bei Ausfahrt. Als Beweismittel gelten die Auffahrt- und Abfahrtszeit.
Das ist viel zu unkonkret. Nur ein Blitzer ist konkret.
overkott hat geschrieben: Tatsächlich geht es bei einer Privatisierung um eine Privatisierung. Der Bund gibt also Kompetenzen ab. Um nicht zuviel abzugeben, kann er per Veto eine überhöhte Gewinnausschüttung verhindern. Wenn ihm die Nase eines Vorstandes aus politischen Gründen nicht passt, weil dieser etwa ein Christsozialer oder ein SPD-Mann ist, kann er allerdings nicht dagegen vorgehen.
Von diesem Veto steht nichts im Gesetz. Und mit einer Sperrminorität muss der Bund nicht bloß unliebsame Vorstände tolerieren, er kann fast nichts gegen den Vorstand und desssen Geschäftspolitik unternehmen. Kein Politiker würde einer AG derart viel Macht übertragen.
overkott hat geschrieben:
Überhaupt wäre es ungeschickt, das beauftragte Unternehmen schon im Gesetz vorzusehen. Sinnvoller wäre eine Regelung, wonach im Gesetz lediglich stünde, dass mit der Erhebungs- und Zahlungsabwicklung ein Unternehmen beauftragt wird (verwaltungsrechtlich gesehen ist das eine Beleihung). Mit diesem wird dann ein Vertrag geschlossen und man müsste sich nicht um dessen Rechtsform kümmern. Und man kann den Vertrag bei Gelegenheit auch wieder kündigen.
Die AG hat nicht nur eine breite Streuung des Eigentums, sie auch veröffentlichungspflichtig und von daher die vornehmste Form privater Wirtschaft in der Öffentlichkeit.
Der Bund könnte die Vorlage aller Zahlen einfach in den Vertrag mit dem Unternehmen schreiben. Und "vornehmste Form"...naja.
overkott hat geschrieben:
Eher ungünstig ist auch deine Konstruktion, wonach der Gläubiger nicht die Staatskasse, sondern das Maut-Unternehmen ist.
Das ist bei der Privatisierung staatlicher Tätigkeit aus Effizienzgründen erwünscht.
Ob das so effizient ist, muss sich zeigen. Immerhin muss das Unternehmen zu diesem Zweck eine Abteilung aufbauen, die sich mit Einzug und Verwaltung des Geldes beschäftigt - während beim Staat solche Einrichtungen ohnehin bestehen. Außerdem verlöre der Staat bei Insolvenz des Unternehmens Geld.

overkott hat geschrieben:
Das heißt nämlich im Endeffekt, dass das Nutzungsverhältnis rein privatrechtlicher Natur ist. Eine Abgabe im steuerrechtlichen Sinn wäre die Maut dann auch nicht mehr, sondern lediglich ein Nutzungsentgelt, genau wie bei einer privaten Tiefgarage.
Das ist richtig.
Damit entfällt die Zuständigkeit irgendwelcher Finanzbehörden, von denen in deinem Entwurf die Rede ist.

overkott hat geschrieben:
Dann wäre es schon interessant zu wissen, wer eigentlich der Schuldner der Abgabe ist. Sollte es der Fahrer sein, ergäben sich nämlich uU rechtliche Schwierigkeiten.
Lesen sie bitte den Gesetzentwurf.
Das hatte ich tatsächlich übersehen. Diese Regelung ist unsinnig, denn der Halter will sicher nicht die Kilometer zahlen, die ein Dieb mit seinem Auto auf der Autobahn zurücklegt.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Des Weiteren ist nicht bestimmt, wann die genannten 8 ct überhaupt anfallen. Nach jeder Benutzung? Pro Kilometer? Falls pro Benutzung (was wegen fehlender sonstiger Erklärung in Verbindung mit § 7 die einzige zulässige Interpretation wäre):
Der Hinweis auf §7 ist richtig. Die Maut fällt - wie in Europa vielfach üblich - nach Abfahrt von den Bundesautobahnen an.
Ja, aber natürlich kilometerabhängig. Was denn nun? 8 ct pro Fahrt oder 8 ct pro Kilometer (oä)?
Lesen sie bitte den Gesetzentwurf.
Das steht da nicht drin.

overkott hat geschrieben:
Deine Mautkonzeption bringt aber dafür nicht genügend Geld ein. Es gibt 60 Mio Kfz in Deutschland, auf die Kfz-Steuer abzuführen ist. Sie erbringt etwa 8,5 Mrd. €, was auf 60 Mio Kfz im Schnitt 142 € pro Fahrzeug bedeutet. Bei der von dir vorgeschlagenen Senkung von (vermutlich nicht zufällig gewählten) 142 € wird die Besteuerung für den Bund ein Nullsummenspiel.
Das intendiert die Kostenneutralität bei der Umstellung.
Unsinn, das hat nichts mit Kostenneutralität zu tun. Es ist blödsinnig, eine Steuer zu erheben, die dem Bund im Ergebnis überhaupt nichts einbringt (sondern sogar Kosten verursacht). Eine solche Steuer wäre abzuschaffen.

overkott hat geschrieben:
Bei entsprechend Hubraum fällt zwar weiterhin Steuer an, aber anderswo müssen dafür nach deinem Plan Steuergutschriften(!) gewährt werden. Rechnet man die Kosten für die Erhebung der Steuer mit ein, kostet sie den Bund nun jährlich Geld, anstatt welches einzubringen.
Die 142 Euro sind eine Durchschnittsentlastung, die jedem Kfz-Steuerzahler gewährt wird als Senkung oder, sofern er sie nicht ausschöpfen kann, als Steuergutschrift. Sie ist gegenfinanziert durch die durchschnittlichen Einnahmen bei der Maut.
Nein, ist sie nicht. Aus der Maut willst du ja schon die Investitionen ins Straßennetz zahlen, darauf beruht auch dein oben zitiertes Berechnungsmodell mit den 8 ct. Die 8,5 Mrd Steuerentlastung sind da nicht mit drin.
overkott hat geschrieben:Die Höhe der Gewinnentnahme regelt der Mautbetreiber. Eine überhöhte Entnahme kann der Bund als Miteigentümer über seine Sperrminorität blockieren.
Nein, kann er nicht.
overkott hat geschrieben:Kennen sie schon die Satzung der DEMAAG?
Satzungen können die Regelungen des AG-Gesetzes uU nicht außer Kraft setzen.

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben: Ja, richtig. Daher die BKatV. Wer eine Strecke in zu kurzer Zeit zurücklegt, zahlt bei Ausfahrt. Als Beweismittel gelten die Auffahrt- und Abfahrtszeit.
Das ist viel zu unkonkret. Nur ein Blitzer ist konkret.
Blitzer stehen auf einem anderen Blatt.
overkott hat geschrieben: Tatsächlich geht es bei einer Privatisierung um eine Privatisierung. Der Bund gibt also Kompetenzen ab. Um nicht zuviel abzugeben, kann er per Veto eine überhöhte Gewinnausschüttung verhindern. Wenn ihm die Nase eines Vorstandes aus politischen Gründen nicht passt, weil dieser etwa ein Christsozialer oder ein SPD-Mann ist, kann er allerdings nicht dagegen vorgehen.
Von diesem Veto steht nichts im Gesetz. Und mit einer Sperrminorität muss der Bund nicht bloß unliebsame Vorstände tolerieren, er kann fast nichts gegen den Vorstand und desssen Geschäftspolitik unternehmen. Kein Politiker würde einer AG derart viel Macht übertragen.
Die Bahn und die Telekom liefern Beispiele für Kompetenzübertragung des Bundes auf private Unternehmen.
overkott hat geschrieben:
Überhaupt wäre es ungeschickt, das beauftragte Unternehmen schon im Gesetz vorzusehen. Sinnvoller wäre eine Regelung, wonach im Gesetz lediglich stünde, dass mit der Erhebungs- und Zahlungsabwicklung ein Unternehmen beauftragt wird (verwaltungsrechtlich gesehen ist das eine Beleihung). Mit diesem wird dann ein Vertrag geschlossen und man müsste sich nicht um dessen Rechtsform kümmern. Und man kann den Vertrag bei Gelegenheit auch wieder kündigen.
Die AG hat nicht nur eine breite Streuung des Eigentums, sie auch veröffentlichungspflichtig und von daher die vornehmste Form privater Wirtschaft in der Öffentlichkeit.
Der Bund könnte die Vorlage aller Zahlen einfach in den Vertrag mit dem Unternehmen schreiben. Und "vornehmste Form"...naja.
Das Problem mit einer GmbH als private Schattenbürokratie liegt in der Gefahr der Mauschelei. Bei einer AG läuft das alles öffentlich.
overkott hat geschrieben:
Eher ungünstig ist auch deine Konstruktion, wonach der Gläubiger nicht die Staatskasse, sondern das Maut-Unternehmen ist.
Das ist bei der Privatisierung staatlicher Tätigkeit aus Effizienzgründen erwünscht.
Ob das so effizient ist, muss sich zeigen. Immerhin muss das Unternehmen zu diesem Zweck eine Abteilung aufbauen, die sich mit Einzug und Verwaltung des Geldes beschäftigt - während beim Staat solche Einrichtungen ohnehin bestehen. Außerdem verlöre der Staat bei Insolvenz des Unternehmens Geld.
Sicher besteht auf bayerischen Autobahnen schon eine automatische Verkehrszählung. Aber es wird noch nicht per elektronischem Nummernschild verbrauchsgenau abgerechnet. Die Einrichtung der 5000 Abrechnungsscanner dürfte preiswert sein. Auch auf Parkplätzen wird bereits per Bankkarte abgerechnet. Das System dürfte nicht so teuer sein.

Eine andere Frage ist das Informationssystem. Das würde bei einer Kilometerpauschale von 8 Cent entfallen. Vermutlich wäre es auch nur an neuralgischen Punkten einzurichten, die den Tagesverlauf der Strecke unterschiedlich tarifieren. In Simulationsrechnungen müsste allerdings die Preiselastizität ausgerechnet werden. Bei geringer Elastizität hätte man keine Lenkungswirkung über den Preis.
overkott hat geschrieben:
Das heißt nämlich im Endeffekt, dass das Nutzungsverhältnis rein privatrechtlicher Natur ist. Eine Abgabe im steuerrechtlichen Sinn wäre die Maut dann auch nicht mehr, sondern lediglich ein Nutzungsentgelt, genau wie bei einer privaten Tiefgarage.
Das ist richtig.
Damit entfällt die Zuständigkeit irgendwelcher Finanzbehörden, von denen in deinem Entwurf die Rede ist.
Ja. Das macht meinen Gesetzentwurf auch so effizient. Das eingesparte Geld stünde in vollem Umfang für die Einrichtung des Abrechnungssystems zur Verfügung.

Das Absetzen von Firmenwagen oder der Pendlerkosten wäre im Rahmen der Einkommensteuer zu regeln. Firmen könnten wie bisher die vollen Kosten geltend machen.
Das Entlastungsvolumen für Pendler läge bei 1,5 Mrd. Euro. Dieses könnte aus den 1,9 Mrd. Überschuss finanziert werden, zumal die Einrichtung des Systems aus der Einsparung des Verwaltungsaufwandes finanziert wird.
overkott hat geschrieben:
Dann wäre es schon interessant zu wissen, wer eigentlich der Schuldner der Abgabe ist. Sollte es der Fahrer sein, ergäben sich nämlich uU rechtliche Schwierigkeiten.
Lesen sie bitte den Gesetzentwurf.
Das hatte ich tatsächlich übersehen. Diese Regelung ist unsinnig, denn der Halter will sicher nicht die Kilometer zahlen, die ein Dieb mit seinem Auto auf der Autobahn zurücklegt.
Schadenabwicklungen werden gesondert behandelt.
overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Des Weiteren ist nicht bestimmt, wann die genannten 8 ct überhaupt anfallen. Nach jeder Benutzung? Pro Kilometer? Falls pro Benutzung (was wegen fehlender sonstiger Erklärung in Verbindung mit § 7 die einzige zulässige Interpretation wäre):
Der Hinweis auf §7 ist richtig. Die Maut fällt - wie in Europa vielfach üblich - nach Abfahrt von den Bundesautobahnen an.
Ja, aber natürlich kilometerabhängig. Was denn nun? 8 ct pro Fahrt oder 8 ct pro Kilometer (oä)?
Lesen sie bitte den Gesetzentwurf.
Das steht da nicht drin.
Wer regelt die Maut laut meinem InfrAG?

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Maurus
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Maurus »

overkott hat geschrieben: Die Bahn und die Telekom liefern Beispiele für Kompetenzübertragung des Bundes auf private Unternehmen.
Nein. Weder die Telekom noch die Bahn werden als Dienstleister für den Bund tätig. Erst recht sind sie nicht Beliehene. Vielmehr handelt es sich um privatisierte ehemalige Staatsfirmen. Die Bahn ist noch dazu zu 100% in der Hand des Bundes.

Dein Vergleichsunternehmen ist Toll Collect. Das ist eine GmbH(!), die für den Bund das LKW-Mautsystem betreibt. Mit diesem Unternehmen hat der Bund einfach einen Vertrag geschlossen. Fertig.
overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das hatte ich tatsächlich übersehen. Diese Regelung ist unsinnig, denn der Halter will sicher nicht die Kilometer zahlen, die ein Dieb mit seinem Auto auf der Autobahn zurücklegt.
Schadenabwicklungen werden gesondert behandelt.
Das erhöht aber den Aufwand.

overkott hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Des Weiteren ist nicht bestimmt, wann die genannten 8 ct überhaupt anfallen. Nach jeder Benutzung? Pro Kilometer? Falls pro Benutzung (was wegen fehlender sonstiger Erklärung in Verbindung mit § 7 die einzige zulässige Interpretation wäre):
Der Hinweis auf §7 ist richtig. Die Maut fällt - wie in Europa vielfach üblich - nach Abfahrt von den Bundesautobahnen an.
Ja, aber natürlich kilometerabhängig. Was denn nun? 8 ct pro Fahrt oder 8 ct pro Kilometer (oä)?
Lesen sie bitte den Gesetzentwurf.
Das steht da nicht drin.
Wer regelt die Maut laut meinem InfrAG?[/quote]

Der Mautbetreiber. Aber was hat das damit zu tun? Im ersten Entwurf war von 8 ct die Rede, aber nicht von der jeweiligen Einheit, für die 8 ct fällig werden. In deinem weiteren Entwurf ist nur noch von Kostenneutralität die Rede. Das kann vielleicht die Absicht sein, die hinter dem Gesetz steht, aber das Gesetz selbst muss schon genau regeln, wie diese Kostenneutralität zustande kommen soll.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Die manuelle Straßenverkehrszählung findet aktuell statt. Sie dauert von April bis Oktober. Darin werden nicht nur die Bundesautobahnen, sondern auch andere Bundesfernstraßen erfasst. Die Zählung wird alle fünf Jahre durchgeführt.

Die Straßenverkehrszählungen kosten den Bund jährlich 220.000 Euro. Mit jährlich 160.000 Euro schlagen vor allem die vorgeschriebenen manuellen Zählungen zu Buche.

Die Flexi-Maut würde hier schätzungsweise 100.000 Euro jährlich einsparen.

Die Ergebnisse von 2010 besagen:

Bei heute 12.917 Autobahnkilometern und 2.570 Streckenabschnitten ist ein Streckenabschnitt durchschnittlich 5 Kilometer lang.

Auf allen Streckenabschnitten war 2010 jeden Tag mit 112,5 Mio. PKW zu rechnen.

Das entsprach 205 Mrd. Autobahnkilometern im Jahr.

Bei einem lineraren Wachstum mit dem PKW-Bestand hat sich diese Zahl auf heute 218,6 Mrd. Autobahnkilometer erhöht.

Auf einen Bestand von 44,4 Mio. PKW umgerechnet bedeutet das eine jährliche Fahrleistung von PKW auf Autobahnen in Höhe von 4.923 Kilometer.

Bei einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 12.000 Kilometern entspricht dies einem Autobahnanteil von 41 Prozent.

218,6 Mrd. Autobahnkilometer erbrächten 17,48 Mrd. Euro Maut bei einem Preis von 8 Cent pro Kilometer.

Davon erbrächten private PKW mit einem Anteil von 89,7 Prozent am Fahrzeugbestand 15,7 Mrd. Euro.

Der Anteil der Firmenwagen liegt bei 7,1 Prozent, der Anteil der sonstigen Wagen, wozu auch Polizeifahrzeuge gerechnet werden bei 2,9 Prozent.

Im Hinblick auf die finanzielle Belastungsverteilung dürften durch die Maut 75 Prozent der PKW-Fahrer durchschnittlich belastet oder sogar entlastet werden.

Von den 25 Prozent der Vielfahrer dürften die meisten mit einem Firmenwagen fahren oder von der Maut etwa als Polizist ausgenommen sein.

Für Firmenwagen könnte die Maut in voller Höhe abgesetzt werden.

Für die Pendlerpauschale standen bisher 7,5 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung. Diesen liegen 50 Mrd. gefahrene Kilometer zugrunde. Das entspräche bei einem Autobahnanteil von 41 Prozent 20,5 Mrd. Autobahnkilometern. Dies wäre ein Anteil von 9,3 Prozent an allen gefahrenen Autobahnkilomtern im Jahr. Dieser Anteil entspräche einem zu entlastenden Betrag von 1,6 Mrd. Euro.

Bei einem Kfz-Steueraufkommen von 8,5 Mrd. stünde einer Gesamteinnahme von 17,48 ( 15,3 ) Mrd. Euro durch 8 ( 7 ) Cent pro gefahrenen Kilometer ein zu entlastendes Volumen von 8,98 ( 6,8 ) Mrd. Euro gegenüber.

Ergebnis:

Nach der Neuberechnung des Mautaufkommens gemäß französischer Durchschnittsmaut und der Datengrundlage der manuellen Straßenverkehrszählung von 2010 ( inklusive Hochrechnung auf den aktuellen PKW-Bestand ) bietet Deutschland den gefahrenen Autobahnkilometer bisher offenbar zu billig an oder Frankreich zu teuer. Wollte man nur die Kfz-Steuer entlasten, könnte Deutschland kostenneutral den gefahrenen Kilometer auch für durchschnittlich 4 Cent anbieten.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Maurus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben: Die Bahn und die Telekom liefern Beispiele für Kompetenzübertragung des Bundes auf private Unternehmen.
Nein. Weder die Telekom noch die Bahn werden als Dienstleister für den Bund tätig. Erst recht sind sie nicht Beliehene. Vielmehr handelt es sich um privatisierte ehemalige Staatsfirmen. Die Bahn ist noch dazu zu 100% in der Hand des Bundes.
Handelt es sich um Aktiengesellschaften?
Dein Vergleichsunternehmen ist Toll Collect. Das ist eine GmbH(!), die für den Bund das LKW-Mautsystem betreibt. Mit diesem Unternehmen hat der Bund einfach einen Vertrag geschlossen. Fertig.
Die Toll Collect sollte insbesondere im Vergleich mit der DEMAAG ihre Bilanzen offenlegen. Dann wird sich zeigen, ob Aufwand und Nutzen für den Steuerzahler in einem angemessenen Verhältnis stehen.
overkott hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das hatte ich tatsächlich übersehen. Diese Regelung ist unsinnig, denn der Halter will sicher nicht die Kilometer zahlen, die ein Dieb mit seinem Auto auf der Autobahn zurücklegt.
Schadenabwicklungen werden gesondert behandelt.
Das erhöht aber den Aufwand.
Schaden erhöht immer den Aufwand.
overkott hat geschrieben:Lesen sie bitte den Gesetzentwurf.
Das steht da nicht drin.
Wer regelt die Maut laut meinem InfrAG?
Der Mautbetreiber. Aber was hat das damit zu tun? Im ersten Entwurf war von 8 ct die Rede, aber nicht von der jeweiligen Einheit, für die 8 ct fällig werden. In deinem weiteren Entwurf ist nur noch von Kostenneutralität die Rede. Das kann vielleicht die Absicht sein, die hinter dem Gesetz steht, aber das Gesetz selbst muss schon genau regeln, wie diese Kostenneutralität zustande kommen soll.
Der Gesetzgeber soll keine Verordnungen mehr erlassen, weil ihnen das Gesetz nicht genau genug ist? Überlegen sie.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Die Flexi-Maut zeichnet sich zunächst einmal dadurch aus, dass das jährliche Umsatzziel festgelegt werden kann. Das ist zunächst die Kostenneutralität. Das wäre etwa bei einer europäischen Harmonisierung eine jährliche Einnahme von 17,48 Mrd. Euro.

Dieser Betrag müsste um 3,3 Mrd. Euro weniger entlastet werden, wenn der Bundesverkehrsminister weiterhin glaubt, dass die europäischen Nachbarn zu 18,9 Prozent die Bundesautobahnen nutzen.

In den Folgejahren könnte das Umsatzziel an die Inflationsrate angepasst werden. Da man aber den Kilometerpreis von durchschnittlich 8 Cent kaum um 2 Prozent erhöhen kann, wird der Kilometer zu unterschiedlichen Tageszeiten zu unterschiedlichen Preisen angeboten.

Ist das Informationssystem erst einmal im gesamten System eingeführt, kann man das Umsatzziel leicht auf den Tag verteilen. Verändert sich also das Umsatzziel im Jahr um 2 Prozent, kann man bei durchschnittlichem Verkehrsaufkommen den Kilometer für drei Stunden am Tag um 1 Cent anpassen. Halbiert sich das Verkehrsaufkommen, kann man den Marktpreis entsprechend strecken.

Das Informationssystem ist in jedem Fall verkehrslenkend, vor allem bei einer Vollsperrung. Ansonsten ist das Informationssystem auch vorausschauend ( man kann schon vorher abschätzen, ob sich der Stau auf dem nächsten Teilstück voraussichtlich aufgelöst haben wird ) und von daher für die individuelle Fahrtenplanung eine Hilfe.

Die Preiselastizität wird für unterschiedliche Strecken unterschiedlich sein. Zum einen hängt dies vom Berufs- und Privatverkehr ab, zum anderen auch von einem Angebot an Nebenstrecken. Wie der Missbrauch einer zu geringen Preiselastizität vom Kunden als negativ empfunden würde, wäre eine zu große Preiselastizität ebenfalls nicht effizient. Schließlich muss es dem Mautbetreiber möglich sein, einen Mindestpreis durchzusetzen.

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Deutschland sollte die hochverschuldeten Niederländer nach ihren Erfahrungen mit der Brücken- und Tunnelmaut befragen sowie als Partner in Fragen der Flexi-Maut zur Verfügung stehen. Dieses sich selbst finanzierende, Markt orientierte, nachhaltige Verkehrsinformations- und Leitsystem könnte als Investitionsprogramm die Niederländer nach vorne bringen und in der Einkaufsgemeinschaft die Einführungskosten senken.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

So wichtig uns natürlich die Niederländer als unmittelbare Nachbarn mit einem jungfräulichen Autobahnnetz sind, so wichtig sind natürlich starke Partner wie Spanien, Frankreich und Italien bei Einführung der Flexi-Maut als Investitionsprogramm.

Die kostenneutrale Umstellung, die hohe Flexibilität im Marktsegment der europäischen Verkehrwirtschaft und die Barrierefreiheit in der Abwicklung könnte natürlich für Partner wie Spanien mit einem Netz, das noch größer ist als in Deutschland, von besonderem Gewicht sein. Auch die gebeutelten Franzosen, als unsere bedeutensten Handelspartner, wollen sicherlich weniger Schranken und Grenzbauten im Land sowie einen innovativen mauttechnischen Regelkreis etwa für die périphérique zur Erwirtschaftung der notwendigen Infrastrukturausgaben. Auch Italien könnte eine Einnahmequelle für verzinkte Leitplanken sicher gut gebrauchen.

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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Und dann stellt sich natürlich die Frage: Auf dem Highway ist die Hölle los? Das muss mit der Flexi-Maut nicht mehr sein. Gerade die Barrierefreiheit könnte für Ballungsräume interessant sein: San Diego, Salt Lake City, Minneapolis/Twin Cities, Houston, Dallas, Atlanta und Washington, D.C. Und natürlich für China. Mit 108.000 Autobahnkilometern ist der Rote Riese der potentielle Großkunde für die Flexi-Maut überhaupt.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Die Flexi-Maut light

Ziel der Flexi-Maut light ist, mit so wenig Scannern wie möglich, soviel Verkehrsunterstützung wie möglich zu leisten.

Das bedeutet zunächst, nur Scanner an Auf- und Abfahrten sowie an Grenzübergängen zu installieren.

Das Abrechnen der Strecke nach gefahrenen Kilometern sowie nach Dauer ermöglicht

a) eine Geschwindigkeitsregelung über den Preis
b) die Lenkzeitregelung über den Preis
c) das Einhalten von Ruhepausen über den Preis
d) eine Verbrauchsabrechnung

Die Abrechnung erfolgt zunächst nach der Durchschnittsmaut von 8 Cent / gAkm. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr erfolgt ein Aufschlag von 3 Cent, in der Zeit von 19 bis 0 Uhr kein Auf- oder Abschlag, in der Zeit von 0 bis 6 Uhr ein Abschlag von 3 Cent, von 9 bis 16 Uhr fällt die Durschnittsmaut an. Bei der Abrechnung werden die Zeiten verrechnet.

Beispiel in Cent / gAkm:
Wer sich morgens um 3:30 Uhr an einer Auffahrt eincheckt ( gescannt wird ) und 4,5 Stunden bis 8 Uhr fährt, fährt 2,5 Stunden für 5 Cent und 2 Stunden für 11 Cent.

Wer von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr fährt, zahlt in der ersten Stunde 8 Cent, in den nächsten drei Stunden 11 Cent und für die restliche halbe Stunde 8 Cent.

Für diese pauschale Abrechnung ist kein zusätzliches Informationssystem erforderlich.

Allerdings ist in dieser Ausbaustufe die optimale Autobahnauslastung über den Preis noch nicht erreicht.

Die Berufsfahrer können bei der Steuer 27 Prozent der Maut an Arbeitstagen zurückerhalten. Damit würden Berufsfahrer im Berufsverkehr für durchschnittliche 8 Cent / gAkm fahren.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Die modulare Erweiterung könnte zunächst bei der A 100 als Pilotprojekt beginnen, weil hier der Problemstau am größten ist. Hier würden neben den üblichen 58 Scannern auch 58 Informationstafeln mit Wechseldisplay installiert - 29 an den Auffahrten und 29 vor den Abfahrten mit der gleichen Information wie die zugehörige Auffahrt.

Der Preis pro Auffahrt steigt für den Streckenabschnitt so lange, bis kein Auto mehr auf den Streckenabschnitt auffährt. Der Höchstpreis ist erreicht bei einer Auslastung von 2600 Kfz pro Fahrspur. Der Preis sinkt mit dem Abfluss des Verkehrs auf Null, wenn die A 100 leer ist.

Der Preis für Berufsfahrer wird maximal in Höhe eines Job-Tickets ausgeglichen.

Die DEMAAG gründet zur Abwicklung als Tochter die DEMAAG Berlin.

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Niels
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Niels »

overkott hat geschrieben:Die modulare Erweiterung könnte zunächst bei der A 1 als Pilotprojekt beginnen
Als Pilot für dieses (Jahrhundert-)Projekt empfehle ich Herrn Pit Cock und seine erfahrene Crew: https://www.youtube.com/watch?v=tk9zfzFZ7Xc (dort: 1:57-4:31 min)

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Wie wäre das eigentlich bei einer Ringautobahn wie der périphérique?

Dort gibt es insbesondere das Problem des Durchgangsverkehrs von anderen Autobahnen. Dabei könnte im Hinblick auf die Barrierefreiheit das Scannen ein Problem sein oder, wenn die Scanner wie Eisenbahnschwellen in der Art der Induktionsschleifen unter der Fahrbahn lägen, eine teure Lösung.

Das Problem ließe sich auch ohne zusätzliche Scanner für die elektronischen Nummernschilder lösen. Da fast alle Autobahnen nach Paris führen, handelt es sich beim Durchgangsverkehr auf der périphérique um die Grundlast, die die durchschnittliche Maut von 8 Cent / gAkm kosten würde.

Da die Ringautobahn eigens für den Durchgangsverkehr zur Entlastung der Seine-Metropole gebaut wurde, kommt die Spitzenlast aus der Stadt und ist im Berufsverkehr auch entsprechend zu tarifieren.

Bei der Zufahrt des Durchgangsverkehrs könnten die Fahrzeuge lediglich gezählt werden, um die Grundlast zu ermitteln. Von dieser Grundlast ausgehend würden die Scanner an den Auffahrten den Preis vom Grundpreis bis zur Spitzenbelastung von 2.600 Kfz pro Fahrspur steigen lassen, um anschließend wieder auf den Grundpreis abzusinken.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Nach dem Pilotprojekt A 100 könnten weitere DEMAAG-Regionalgründungen für Ballungsräume erfolgen: etwa eine DEMAAG Rhein-Ruhr oder eine DEMAAG Rhein-Main.

Kombiniert man die Lösungen für das Pilotprojekt A 100 und die périphérique, ergibt sich für die nächste modulare Erweiterung, dass an Autobahnverzweigungen oder Autobahnkreuzen mit mehreren Fahrspuren und höheren Geschwindigkeiten lediglich die Zahl der Kfz als Kennzahl für den nächsten Auffahrtscanner ermittelt werden müsste.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Natürlich stellt sich die Frage, warum man mautmäßig den Berufsverkehr an der Anschlussstelle Daun mit 12.350 Kfz am Tag genauso bewerten sollte wie den Berufsverkehr an der AS Köln-Lövenich mit 122.972 Kfz am Tag.

Während die pauschale Regelung für die AS Daun billiger ist, käme vermutlich die Flexi-Maut Vollversion für Köln-Lövenich in Frage und sollte daher über die DEMAAG Rhein-Ruhr abgewickelt werden.

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Siard
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Siard »

:heul: :heul: :heul: :heul: :heul: :heul:

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Der eigentliche Knackpunkt der gegenwärtigen Mautpläne der Bundesregierung liegt im Prinzip: Rob your neighbor. Nach dem Willen von Alexander Dobrindt sollen die Nachbarn 18 Prozent zahlen, wo sie die Autobahnen nur zu 6 Prozent nutzen, Das ist keine kostenneutrale Umstellung auf ein Markt gerechtes Mautsystem. Auch die EU-Nachbarn sollten künftig ihre Nutzung von 6 Prozent bezahlen und häufiger wieder kommen, weil sie zufrieden sind. Deshalb sollte Dobrindt umrüsten auf die Flexi-Maut für weniger Bürokratie und mehr Markt. Die CSU sollte aus Ineffizienz von schuldenfinanzierter Mangelverwaltung, ein verbrauchsfinanziertes Leistungssystem machen, bei dem aus abgezockten Bürgern und Ausländern auf deutschen Autobahnen zufriedene Kunden werden.

Die EU-Kommission sollte jedoch keine scheinheilige lex Dobrindt statuieren, sondern auch die anderen Mautsysteme in Europa auf Marktgerechtigkeit überprüfen.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Insbesondere sollte die EU-Kommission Österreich zwei Jahre Zeit geben, um auf ein verbrauchsabhängiges Mautverfahren, bei dem der tatsächlich gefahrene Kilometer abgerechnet wird, umzustellen.

Isidor_von_Sevilla
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

Siard hat geschrieben::heul: :heul: :heul: :heul: :heul: :heul:
Nicht weinen, hier bekommst Du geistige Onanie als Live-Act vorgeführt! :/

Wenn Du bislang nicht wußtest, wie derlei Abnormität inhaltlich zu füllen ist, dann weißt Du es spätestens jetzt ..............................
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Ordnungsruf. Der Vorredner sollte sich zur Sache äußern und nicht seinen Seelenzustand hier ausbreiten.

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Warum der Bundesverkehrsminister ausgerechnet den Österreichern hinterher gelaufen ist, statt sich etwas Besseres auszudenken, ist unerfindlich.

Isidor_von_Sevilla
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

overkott hat geschrieben:Ordnungsruf.
Warum hört denn der User overkott auf keinen solchen? :hmm:
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Bei der geplanten E-Vignette werden nur die Daten elektronisch gespeichert, während die Erkennung optisch über das Nummernschild erfolgt. Das ist erst eine Vorstufe zum elektronischen Nummernschild. Es geht auch nicht um ein digitales Wechseldisplay-Nummernschild wie in South Carolina. Vielmehr geht es um die elektronische Identifikation etwa per Funksignal. Eventuell wäre aber auch die E-Vignette mit 5000 optischen Scannern an den Auf- und Abfahrten schon brauchbar. Die 300 schon bestehenden Kontrollbrücken könnten wie bisher für andere Zwecke weitergenutzt oder abgebaut und verwertet werden. Immerhin sind Scanner schon vorhanden. Die automatische Zählung an Autobahnen gibt es ja auch schon. Jetzt muss man 1 + 1 nur noch zusammenzählen.

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Juergen
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von Juergen »

Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Ordnungsruf.
Warum hört denn der User overkott auf keinen solchen? :hmm:
Würde das was nützen? :hmm:
Gruß Jürgen

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overkott
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Re: Alles zum Thema Straßen- und Schienenverkehr

Beitrag von overkott »

Um eine extreme Volatilität des Preises zu verhindern und dadurch Chaos an der Auffahrt zu vermeiden, muss in die Preisbildung eine gedämpfte Schwingung eingebaut werden, etwa die Preisstabilität für eine Ampelphase. Schaltet die Ampel um und der Preis steigt, löst sich auf der Abbiegerspur zur Ampel der normale Rückstau auf. Nachrückende Fahrzeuge werden sich nicht hinten anstellen, wenn sie mit dem aktuellen Mautpreis nicht einverstanden sind, sondern weiterfahren. Das ist im Prinzip ähnlich wie bei einer Tankstelle, auch wenn die Maut sich im Tagesverlauf entsprechend der Verkehrsdichte häufiger ändert.

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