@offertorium:
Ich stimme Dir zwar in vielem zu, aber was die Gastarbeiter betrifft, ist das so nicht richtig.
Es gab Anwerbeabkommen mit vielen Staaten und merkwürdigerweise sind viele Italiener, Spanier, Portugiesen sowie Griechen und Jugoslawen wieder zurückgekehrt. Entsprechendes gilt auch z.B. für die phil., südkoreanischen, japanischen oder ceylonesischen Arbeitskräfte, die in den Krankenhäusern bzw. im Bergbau (Südkorea, Japan) eingesetzt wurden.
Die einzige Gruppe, die weitgehend in D. geblieben ist und ihre Familien nachholte, waren die Türken. Bemerkenswert dabei ist, daß sowohl der Abschluß des Anwerbeabkommens mit der Türkei politisch umstritten und außerdem in dem Abkommen eine Rotation der Arbeitskräfte und eine Beschränkung auf das europ. Gebiet der Türkei vorgesehen war:
Zunächst reagierte die Bundesregierung jedoch zurückhaltend auf das Angebot. Arbeitsminister Theodor Blank lehnte ein Abkommen ab, da er aufgrund der religiös-kulturellen Distanz zwischen türkischen Gastarbeiten und Einheimischen Konflikte befürchtete. Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, erklärte im September 196 gegenüber dem Arbeitsministerium, arbeitsmarktpolitisch sei momentan keine Vereinbarung mit der Türkei notwendig. Zu diesem Zeitpunkt waren gerade erst die Abkommen mit Spanien und Griechenland abgeschlossen worden (März 196).
(...)
Die Aufenthaltserlaubnis für die türkischen Gastarbeiter war zunächst auf 2 Jahre beschränkt. Danach sollten sie wieder zwingend in die Heimat zurückkehren und durch neue Arbeiter ersetzt werden (Rotationsprinzip). Ein Familiennachzug war, im Gegensatz zu den anderen Anwerbeabkommen, nicht vorgesehen. In der Praxis war das Rotationsprinzip auf Dauer allerdings nicht zu realisieren. Besonders die deutsche Wirtschaft sprach sich dagegen aus, einmal angelernte Arbeitskräfte nach zwei Jahren bereits wieder gehen zu lassen. In einer Neufassung des Abkommens am 19. Mai 1964 wurde das Rotationsprinzip deshalb außer Kraft gesetzt und auch das Verbot des Familiennachzugs aufgehoben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anwerbeab ... %C3%BCrkei
Man sieht also, daß die künftigen Probleme schon damals klar erkannt wurden. Ähnlichkeiten mit der einsamen Entscheidung der Bundeskanzlerin sind dabei nicht zu übersehen - die Fachleute warnen, die Politik entscheidet anders. Entsprechendes werden wir hier in der nahen Zukunft erleben, wenn man die Million Asylverfahren nicht durchführen kann und es deswegen zu einer großzügigen Bleiberechtsregelung kommen wird.
Was Du bzgl. der Einwanderer schreibst, möchte ich noch ergänzen:
Wer heute einen Ehepartner aus einem Drittland (ausgenommen einige westliche Länder sowie Japan und Südkorea) heiraten und in D. leben will, kann das nur realisieren, wenn der Ehepartner im Ausland eine Deutschprüfung der Stufe A1 erfolgreich abgelegt hat. In D. selbst muß er dann noch einen sog. Integrationskurs besuchen, der 66 Stunden dauert und der von ihm bezahlt werden muß.
Die Begründung im Gesetzentwurf entspricht genau Deinen Ausführungen: "Es kann von einer Person, die in ein anderes Land einwandert, erwartet werden, daß sie sich mit diesem Land vorher auseinandersetzt und Grundbegriffe der Sprache lernt."
Was meinst Du wohl, was all die Verlobten denken, deren Partner(in) z.B. in China, Brasilien oder Thailand einen Deutschkurs absolvieren muß, damit das "Familienzusammenführungsvisum" ausgestellt werden kann - von dem notwendigen Papierkram und den Kosten ganz zu schweigen. Goethe-Institute finden sich meist nicht in der Provinz und Deutschunterricht ist auch nicht so weit verbreitet, wie man sich das vorstellt.
Diese Personen sehen die gegenwärtige Politik der Bundesregierung als Schlag in's Gesicht der gesetzestreuen Bürger - und andere, die weder Flüchtling sind noch sonst ein Anrecht haben, dürfen einfach einreisen.