Sorry, aber das sind auch immer diese Schlagworte, mit denen man der Bevölkerung Sand in die Augen streuen will. Nicht der Name ist entscheidend, sondern die gesetzlichen Regelungen.
Deutschland hat ein Einwanderungsgesetz und zwar ein "durchdachtes". Es nennt sich Aufenthaltsgesetz und enthält in seinem Abschnitt 4 §§ 18ff für sog. Drittstaatler viele Möglichkeiten, in D. eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
Dazu gehören die blue-card, die Möglichkeiten für ausl. Studenten, die hier studiert haben, zu bleiben. Qualifizierte Fachkräfte (allerdings gehören dazu wohl nicht diejenigen, die uns von der Presse im Rahmen der Merkelschen Grenzöffnung als solche "verkauft" wurden) und Hochqualifizierte, die für die Zukunftsfähigkeit des Landes wichtig sind, können sowieso problemlos kommen.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erhält denn das aus den PH und China angeworbene Pflegepersonal sein Aufenthaltsrecht? Richtig - nach den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts.
Die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz ist falsch, denn das Problem ist nicht, daß ein "durchdachtes Einwanderungsgesetz" fehlt, sondern daß das Asylrecht als Einwanderungsrecht mißbraucht wird. Man läßt über eine Million überwiegend Unqualifizierter einreisen, wundert sich dann, daß die "nun mal da sind" und trotzdem wenig zur Linderung des Fachkräftemangels, der von der Industrie immer vorgetragen wird, beitragen können. Welche Anstrengungen wurden von der Industrie oder den Arbeitgebern unternommen, die Fachkräfte z.B. innerhalb der EU anzuwerben? Ich kann mich an Berichte erinnern, in denen spanische Pflegekräfte D. nach wenigen Monaten verließen, weil sie mit der Bezahlung nicht einverstanden waren. In anderen Fällen, z.B. bei den Lohnschlächtern, funktionierte der Ersatz deutscher Kopfschlächter durch Ungarn und Rumänen problemlos.
In Südeuropa wächst eine Generation heran, die kaum eine Chance hat, eine Arbeitsstelle zu finden. Welche Anstrengungen werden denn da unternommen, ihnen eine Ausbildung und/oder Arbeitsstelle in D. "schmackhaft" zu machen? Ihre Eltern kamen als "Gastarbeiter", weil es damals vor Ort keine Arbeit gab. Wo ist der Unterschied? Die Sprachbarriere kann es nicht sein, denn egal ob aus Spanien, Syrien oder Panama - Deutsch müssen die allermeisten erst einmal lernen.
Warum brauchen wir ein "Einwanderungsgesetz", wenn die Möglichkeiten des europ. Binnenmarktes und der Arbeitnehmerfreizügigkeit offensichtlich noch nicht einmal voll ausgeschöpft wurden?
Ich halte die Regelung, daß eine Einwanderung nur zulässig ist, wenn die Arbeitsstelle nicht von einem Deutschen oder Unionsbürger besetzt werden kann, für richtig. Alles andere würde nur zu Lohndrückerei führen.
Was soll also ein Einwanderungsgesetz nach Deiner Meinung verbesseren?