Was sagen die Juristen hierzu?
Was sagen die Juristen hierzu?
http://worthaus.org/worthausmedien/gend ... ung-6-6-2/
Ich habe mir diesen Gendervortrag eines Theologen angehört. Das sagt der Mann ab Minute 32 und 56 Sekunden folgendes: Bisher sei es legal gewesen, daß Männer Frauen in den Schritt fassen dürfen und anderes mehr oder auch umgekehrt.
Mal ganz abgesehen von Unständigkeit und sex. Bedrohung usw., kann ich das nicht glauben.
Daher die Frage an die Juristen. Ist das tatsächlich bisher rechtlich gesehen, erlaubt gewesen. Ich kann das nicht glauben.
Ich habe mir diesen Gendervortrag eines Theologen angehört. Das sagt der Mann ab Minute 32 und 56 Sekunden folgendes: Bisher sei es legal gewesen, daß Männer Frauen in den Schritt fassen dürfen und anderes mehr oder auch umgekehrt.
Mal ganz abgesehen von Unständigkeit und sex. Bedrohung usw., kann ich das nicht glauben.
Daher die Frage an die Juristen. Ist das tatsächlich bisher rechtlich gesehen, erlaubt gewesen. Ich kann das nicht glauben.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Das ist im Grundsatz richtig, für die sog. sexuelle Belästigung gab es keinen unmittelbaren Straftatbestand. Das war im Einzelfall allenfalls als Beleidigung strafbar und ist erst nach den Ereignissen in Köln 2015 geändert worden.Edi hat geschrieben: ↑Sonntag 24. Dezember 2017, 14:50http://worthaus.org/worthausmedien/gend ... ung-6-6-2/
Ich habe mir diesen Gendervortrag eines Theologen angehört. Das sagt der Mann ab Minute 32 und 56 Sekunden folgendes: Bisher sei es legal gewesen, daß Männer Frauen in den Schritt fassen dürfen und anderes mehr oder auch umgekehrt.
Mal ganz abgesehen von Unständigkeit und sex. Bedrohung usw., kann ich das nicht glauben.
Daher die Frage an die Juristen. Ist das tatsächlich bisher rechtlich gesehen, erlaubt gewesen. Ich kann das nicht glauben.
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Danke für deine Information. Da hatte der Theologe doch recht.HeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 26. Dezember 2017, 16:43Edi hat geschrieben: ↑Sonntag 24. Dezember 2017, 14:50http://worthaus.org/worthausmedien/gend ... ung-6-6-2/
Ich habe mir diesen Gendervortrag eines Theologen angehört. Das sagt der Mann ab Minute 32 und 56 Sekunden folgendes: Bisher sei es legal gewesen, daß Männer Frauen in den Schritt fassen dürfen und anderes mehr oder auch umgekehrt.
Mal ganz abgesehen von Unständigkeit und sex. Bedrohung usw., kann ich das nicht glauben.
Daher die Frage an die Juristen. Ist das tatsächlich bisher rechtlich gesehen, erlaubt gewesen. Ich kann das nicht glauben.
Das ist im Grundsatz richtig, für die sog. sexuelle Belästigung gab es keinen unmittelbaren Straftatbestand. Das war im Einzelfall allenfalls als Beleidigung strafbar und ist erst nach den Ereignissen in Köln 2015 geändert worden.
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Wäre das Beispiel ein "Griff an den Po" gewesen, würde ich Kollege HeGe ohne Bedenken zustimmen. Mir scheint aber beim genannten Beispiel idR die Grenze zur bereits bislang strafbaren sexuellen Nötigung (§ 177 StGB) überschritten. Bin aber auch kein Strafrechtler.HeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 26. Dezember 2017, 16:43Das ist im Grundsatz richtig, für die sog. sexuelle Belästigung gab es keinen unmittelbaren Straftatbestand. Das war im Einzelfall allenfalls als Beleidigung strafbar und ist erst nach den Ereignissen in Köln 2015 geändert worden.Edi hat geschrieben: ↑Sonntag 24. Dezember 2017, 14:50http://worthaus.org/worthausmedien/gend ... ung-6-6-2/
Ich habe mir diesen Gendervortrag eines Theologen angehört. Das sagt der Mann ab Minute 32 und 56 Sekunden folgendes: Bisher sei es legal gewesen, daß Männer Frauen in den Schritt fassen dürfen und anderes mehr oder auch umgekehrt.
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Daher die Frage an die Juristen. Ist das tatsächlich bisher rechtlich gesehen, erlaubt gewesen. Ich kann das nicht glauben.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
So geht es mir auch,wobei ich kein Strafrechtler oder überhaupt Jurist bin,und mich deswegen bei Debatten zu juristischen Themen zurückhalte.ar26 hat geschrieben: ↑Dienstag 26. Dezember 2017, 23:02Wäre das Beispiel ein "Griff an den Po" gewesen, würde ich Kollege HeGe ohne Bedenken zustimmen. Mir scheint aber beim genannten Beispiel idR die Grenze zur bereits bislang strafbaren sexuellen Nötigung (§ 177 StGB) überschritten. Bin aber auch kein Strafrechtler.
Wenn ich richtig informiert bin war es bisher - und ich schreibe es unter Vorbehalt - so,dass oft die Anklage und Verurteilung schlicht an der Beweisbarkeit der Tat scheiterte.
carpe diem - Nutze den Tag !
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Beim § 177 StGB in der heutigen Fassung würde ich dir zustimmen können, aber die bis 2016 gültige Fassung hatte da doch noch etwas höhere Grenzen, wo ich meine Zweifel hätte, ob man einen einmaligen, kurzen Griff bereits als Nötigung zu einer sexuellen Handlung sehen konnte. Die Grenzziehung war wie üblich umstritten, aber § 184g Nr. 1 StGB (heute § 184h StGB) legte hier schon von Gesetzes wegen eine gewisse Erheblichkeitsschwelle fest. Auch die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe spricht dafür, dass eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten sein musste. Die Grenze ist hier aber fließend, deswegen ja auch meine Einschränkung mit "im Grundsatz", relevant sind hier v.a. Dauer und Intensität.ar26 hat geschrieben: ↑Dienstag 26. Dezember 2017, 23:02Wäre das Beispiel ein "Griff an den Po" gewesen, würde ich Kollege HeGe ohne Bedenken zustimmen. Mir scheint aber beim genannten Beispiel idR die Grenze zur bereits bislang strafbaren sexuellen Nötigung (§ 177 StGB) überschritten. Bin aber auch kein Strafrechtler.
Wer mag, kann sich ja dieses noch relativ aktuelle Urteil des BGH vom 04.05.2017, 3 StR 87/17, mal durchlesen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Das Urteil dürfte wohl noch auf Grundlage der alten Rechtslage gefällt worden sein. Hierin werden einige Beispiele aus der Rechtsprechung genannt, wo je nach Dauer und Intensität die Erheblichkeit bejaht oder verneint wurde. Im Grundsatz sagt der BGH aber in dem oben zitierten Urteil, S. 6:
Das Gericht weist im Übrigen auch darauf hin, dass die Erheblichkeitsschwelle bei Kindern natürlich anders zu beurteilen ist, als bei einem Erwachsenen.[...] Da stets nur erhebliche geschlechtsbezogene Handlungen sexuelle im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB sind, gilt indes auch im Hinblick auf § 176 Abs. 1 StGB, dass nicht alle mit einem Körperkontakt verbundenen sexualbezogenen Handlungen tatbestandsmäßig sind. Kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen, insbesondere des bekleideten Geschlechtsteils, reichen dafür nicht aus. [...]
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Sollte es nun nicht mehr auf die Beweisbarkeit ankommen, wäre das eine weitere Zementierung des Unrechtsstaats.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Wo siehst Du denn einen Unrechtsstaat bei uns heraufziehen?Robert Ketelhohn hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Januar 2018, 19:43Sollte es nun nicht mehr auf die Beweisbarkeit ankommen, wäre das eine weitere Zementierung des Unrechtsstaats.
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Wir haben den doch schon: https://www.youtube.com/watch?v=1xf2AlcSgXYumusungu hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Januar 2018, 20:31Wo siehst Du denn einen Unrechtsstaat bei uns heraufziehen?Robert Ketelhohn hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Januar 2018, 19:43Sollte es nun nicht mehr auf die Beweisbarkeit ankommen, wäre das eine weitere Zementierung des Unrechtsstaats.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
In Antinazistan ist der Unrechtsstaat schon lange Realität. Man will den umusungu ausrotten.
P. S. : Dies ist Satire, die Realität ist schlimmer.
Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus)
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Quomodo facta est meretrix civitas fidelis (Is 1:21)
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Ich verstehe hier die Argumentationsrichtung nicht. Sollte sexuelle Belästigung nicht strafbar sein`? Dass es in vielen Straftatsbeständen im sexuellen Bereich immer große Probleme mit den Beweisen, die für eine Verurteilung nötig sind, gibt, ist unbestritten, gilt für Vergewaltigungen in und außerhalb der Ehe und sonstigen Verpartnerungen aber genauso.
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Seehofer hat letztens geäußert, daß wir bereits in einem solchen leben.umusungu hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Januar 2018, 20:31Wo siehst Du denn einen Unrechtsstaat bei uns heraufziehen?Robert Ketelhohn hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Januar 2018, 19:43Sollte es nun nicht mehr auf die Beweisbarkeit ankommen, wäre das eine weitere Zementierung des Unrechtsstaats.

Er sprach von der Herrschaft des Unrechts ........
Vielleicht können Hochwürden es leichter akzeptieren, wenn es aus solch berufenen Munde stammt!

Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Seehofer ist für mich nicht relevant.
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Sicher das, aber ist Seehofer jemals durch juristische Kenntnisse aufgefallen? Ist der überhaupt zuständig für die Durchsetzung des Rechtes in Deutschland?
- martin v. tours
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Wenn Politiker nur noch über Dinge reden dürften von denen sie "fachliche" Ahnung haben, wäre es wohl ziemlich still im Parlament und in Talkshows.
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila
Nicolás Gómez Dávila
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Ich wills ja micht verbieten, aber für relevant halten muß ich das auch nicht.
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Als Ministerpräsident von Bayern ist er Mitglied der Exekutive und damit wird die Durchsetzung des Rechts exakt seine amtliche (persönliche) Kernaufgabe!Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Freitag 5. Januar 2018, 13:18Sicher das, aber ist Seehofer jemals durch juristische Kenntnisse aufgefallen? Ist der überhaupt zuständig für die Durchsetzung des Rechtes in Deutschland?

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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Dann ist "Unrechtsstaat" in Bayern seine Verantwortung, da wäre ich nun nicht darauf gekommen, dass er das anklagen will.
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Dieses habituelle Unverständnis steht Dir nun überhaupt nicht gut zu Gesicht, weil Eisegese nicht zur Ausbildung einer Theologin gehört!Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Freitag 5. Januar 2018, 13:29Dann ist "Unrechtsstaat" in Bayern seine Verantwortung, da wäre ich nun nicht darauf gekommen, dass er das anklagen will.

Der Kontext der seehofer'schen Aussagen legt nahe, daß er mit Unrechtsstaat die Bundesrepublik meinte, denn diese Anklage - um Deinen Terminus zu benutzen - war in Richtung Berlin gesprochen
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Seehofer kennt doch die verschiedenen Stellungnahmen von Verfassungsrechtlern zum Thema "Flüchtlingsaufnahme" auch. Zudem hat Die bayrische Landesregierung dazu auch ein Gutachten eines solchen machen lassen.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Freitag 5. Januar 2018, 13:18Sicher das, aber ist Seehofer jemals durch juristische Kenntnisse aufgefallen? Ist der überhaupt zuständig für die Durchsetzung des Rechtes in Deutschland?
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Schließlich lautet der Amtseid in Bayern:Raphael hat geschrieben: ↑Freitag 5. Januar 2018, 13:25Als Ministerpräsident von Bayern ist er Mitglied der Exekutive und damit wird die Durchsetzung des Rechts exakt seine amtliche (persönliche) Kernaufgabe!Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Freitag 5. Januar 2018, 13:18Sicher das, aber ist Seehofer jemals durch juristische Kenntnisse aufgefallen? Ist der überhaupt zuständig für die Durchsetzung des Rechtes in Deutschland?![]()
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Da der Vollzug der meisten Gesetze (z.B. Straf- und Steuergesetze) nach unserer Verfassungsordnung den Ländern und nicht dem Bund vorbehalten ist, ist/war Seehofer zuvörderst für deren Durchsetzung verantwortlich. Die gehört(e) schließlich zu seinen Kernaufgaben. Leider ist der frühere Brauch, bei eklatantem Versagen dieser Amtspflichten zurückzutreten inzwischen Geschichte - sonst wäre Berlin wohl regierungslos....

Re: Was sagen die Juristen hierzu?
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
https://www.youtube.com/watch?v=vQm93OJ3XHwHeGe hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. Januar 2018, 13:05Gegenbewegung zu #MeToo: Catherine Deneuve will "Freiheit zu belästigen"

Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
*
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*
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Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Ich hätte eine Frage an die Juristen hier im Forum.
Angenommen, Leute gründeten einen Verein wie diesen hier: https://www.youtube.com/watch?v=QJ4bqY9NAq0
Der Verein wurde ins Vereinsregister eingetragen.
Mitgliedsbeiträge wurden nicht erhoben.
Einnahmen und Ausgaben gab es jahrelang nicht. Also insgesamt keine.
Mit anderen Worten: der Verein war untätig.
Nun wurde der Verein bei der letzten Jahreshauptversammlung einstimmig aufgelöst und dieser Beschluss durch den Vorstand dem zuständigen Amtsgericht mitgeteilt.
Dann kam ein Brief von besagtem Amtsgericht, dass es eine Liquidation geben müsse und der Vorstand dahernwie bei der Gründung zum Notar gehen muss, innerhalb eines Monats.
Nur gibt es da ja nichts zu liquidieren.
Was würde passieren, wenn man da gar nichts macht? Würde der Verein dann irgendwann so oder so aus dem Register gestrichen oder drohen Bußgelder?
Danke für Eure Antworten!
Angenommen, Leute gründeten einen Verein wie diesen hier: https://www.youtube.com/watch?v=QJ4bqY9NAq0
Der Verein wurde ins Vereinsregister eingetragen.
Mitgliedsbeiträge wurden nicht erhoben.
Einnahmen und Ausgaben gab es jahrelang nicht. Also insgesamt keine.
Mit anderen Worten: der Verein war untätig.
Nun wurde der Verein bei der letzten Jahreshauptversammlung einstimmig aufgelöst und dieser Beschluss durch den Vorstand dem zuständigen Amtsgericht mitgeteilt.
Dann kam ein Brief von besagtem Amtsgericht, dass es eine Liquidation geben müsse und der Vorstand dahernwie bei der Gründung zum Notar gehen muss, innerhalb eines Monats.
Nur gibt es da ja nichts zu liquidieren.
Was würde passieren, wenn man da gar nichts macht? Würde der Verein dann irgendwann so oder so aus dem Register gestrichen oder drohen Bußgelder?
Danke für Eure Antworten!

Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Was sagen die Juristen hierzu?
Es könnten Zwangsgelder festgesetzt werden, schau mal hier:
http://www.nbmb-online.de/no_cache/der- ... Buid%5D=95
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google doch einfach unter "Verein Liquidation Bußgeld" - dann wirst Du fündig.§ 78 Festsetzung von Zwangsgeld
(1) Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Befolgung der Vorschriften des § 67 Abs. 1, des § 71 Abs. 1 , des § 72 , des § 74 Abs. 2 und des § 76 durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten.
(2) In gleicher Weise können die Liquidatoren zur Befolgung der Vorschriften des § 76 angehalten werden.