ar26 hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. November 2023, 15:36
1. Der Eilantrag gegen das Heizungsgesetz wurde im Rahmen eines Organstreites gestellt. Hier wäre jeder MdB antragsbefugt gewesen. Nur einer hat's gemacht.
2. Der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle erfordert 1/4 der MdB. Die hat die AfD nicht. Aber, auch hier wäre es denkbar gewesen, über den Organstreit vorzugehen. Die Rz. 171ff. der Entscheidung legen auch eine Verletzung der Abgeordnetenrechte nahe. Zudem hätte sich die AfD mit einem eigenen Antrag der Union anschließen bzw. einen solchen nachschieben können. Das hätte halt auch Arbeit gemacht. Den BT auffordern, einen solchen Antrag zu stellen, ist dagegen Spiegelfechterei.
Es war also nicht die CDU/CSU-Fraktion, die den Eilantrag gegen die Verabschiedung des Heizungsgesetzes gestellt hat, sondern nur EIN Abgeordneter. Der hatte, wenn ich mich richtig erinnere, auch nicht die Rückendeckung oder die Unterstützung seiner Fraktion, sondern handelte "auf eigene Kosten und Gefahr." Daß die Union sich den Erfolg ihres Abgeordneten dann an die eigene Brust heftet, ist zwar verständlich, aber auch anmaßend. Man selbst ist diese Weg aus Angst vor einer Niederlage nicht gegangen.
Ob die AfD sich der Union mit einem eigenen Antrag anschließen kann, wenn sie nicht über die erforderliche Zahl der Abgeorndeten verfügt, weiß ich nicht. Vielleicht wäre dazu auch eine Zustimmung notwendig.
Vielleicht hat man darauf verzichtet, weil man auf Seiten der AfD nicht an eine neutrale Behandlung durch das BVerfG vertraut. Auslöser könnte die causa Merkel gewesen.
Zwar hat das BVerfG der AfD Recht gegeben und bestätigt, daß die Äußerung von Merkel zur Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen die Chancengleichheit der Parteien verletzt. Allerdings erging das Urteil erst, als Merkel bereits im Ruhestand war. Die AfD hatte zwar einen Eilantrag gestellt. Das BVerfG sah allerdings keine Eilbedürftigkeit mehr, nachdem das Bundeskanzleramt die entsprechende Äußerung Merkels auf den Internetseiten entfernt hatte (böse Journalisten fügen ein: "nach Hinweisen des BVerfG").
Die Sätze Merkels aus Pretoria blieben jedoch bis vor Kurzem auf der Internetseite der Kanzlerin und der Bundesregierung in Ausschnitten und in Protokollen enthalten. Einen Vorgang, gegen den die AfD bereits im Juli mit zwei Organklagen, die als Eilanträge versandt wurden, vor das Bundesverfassungsgericht zog. Es gehe darum, "die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen", so der AfD-Bundesvorstand damals.
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 0d9b6bf0a9
Ich würde mir auch wünschen, daß die AfD aktiver im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorgeht. Warum wird z.B. von der AfD in den ostdeutschen Ländern kein Volksbegehren mit dem Ziel, die Rundfunkstaatsverträge durch das jeweiligen Bundesland zu kündigen, eingeleitet? Das kann man auch als Opposition in die Wege leiten und muß nicht warten, bis man selbst die Regierung stellt. Steigt ein Bundesland aus dem ÖRR aus, bricht das System wie ein Kartenhaus zusammen.
Andererseits nutzt man schon die Möglichkeiten. Ich erinnere an die Überprüfung der Beschlußfähigkeit des Bundestages, die dann zu einem Sitzungsabbruch führte oder auch an zahlreiche Kleine Anfragen, über die dann aber nicht berichtet wird.
Glaubst Du, daß der Name "AfD" in der Berichterstattung aufgetaucht wäre, wenn sie sich dem Antrag der Union angeschlossen oder selbst ein Organstreitverfahren betrieben hätte?
