ist nur ein Paragraph von einigencan. 241 §1 Ad seminarium maius ab Episcopo dioecesano admittantur tantummodo ii qui, attentis eorum dotibus humanis et moralibus, spiritualibus et intellectualibus, eorum valetudine physica et psychica necnon recta voluntate, habiles aestimantur qui ministeriis sacris perpetuo sese dedicent.
Noch ’n Strang über Homosexualität
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Guckt ihr hier:
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Kind, muß man Dir denn alles zweimal erklären???Janet1983 hat geschrieben:Aber wie kann es ein, dass ein Mann, der sich zum Priester berufen fühlt, der eigenen Sexualität (wie jeder heterosexuelle Priester) den Rücken kehrt, sich beherrscht und keusch sowie zölibatär lebt, und zudem die homosexuelle Handlung auch für sich verurteilt nicht zum Priester geweiht wird?
Man kann das doch nicht so über einen Kamm scheren.
Es geht nicht nur darum nicht zu ******, sondern darum, daß einer, solange er von dieser Neigung nicht geheilt wurde, auch nicht geweiht werden kann: eben weil er nicht gesund genug ist!Der Unterschied, liebe Janet1983, besteht darin, daß Heterosexualität der gesunden Natur des Menschen entspricht. Eine Neigung ist in jedem Menschen vorhandem, egal ob er verheiratet ist oder nicht.
Homosexualität hingegen zeugt von einer fehlgeleiteten Natur, eine sexuellen Störung im Menschen.
Der tiefere Grund daß man solche Leute nicht weihen soll liegt nicht einfach flach darin, daß jemand sich zu Menschen des selben Geschlechtes hingezogen fühlt, sondern daß diese Neigung eine psychische Störung ist: man wird auch niemanden weihen können der sich zu Rindern oder Schweinen oder Schafen hingezogen fühlt! Also reden wir hier in diesem Zusammenhang immer davon, daß Homosexualität nicht nur um ihrer selbst willen als Weihehindernis gilt, sondern davon, daß die psychische Störung, welche ihr zu Grunde liegt, das eigentliche Weihehindernis darstellt.
Und wie kann das sein, dass auch viele anderen Männer (heterosexuell), die sich zum Priester berufen fühlen, auch im Laufe der Priesterausbildung erfahren, dass sie ihr Studium zwar fortsetzen und abschließen können, aber zum Priester nicht geweiht werden?Janet1983 hat geschrieben:Aber wie kann es ein, dass ein Mann, der sich zum Priester berufen fühlt, der eigenen Sexualität (wie jeder heterosexuelle Priester) den Rücken kehrt, sich beherrscht und keusch sowie zölibatär lebt, und zudem die homosexuelle Handlung auch für sich verurteilt nicht zum Priester geweiht wird?
Man kann das doch nicht so über einen Kamm scheren.
Könntest du mir einen Gefallen tun und das bitte übersetzen? Ich habe mein Latinum vor über 3 Jahren so grade bestanden (Note:4) Daher ist mein Lateinwissen nicht mehr so grandios.Inquisitore hat geschrieben:Guckt ihr hier:
ist nur ein Paragraph von einigencan. 241 §1 Ad seminarium maius ab Episcopo dioecesano admittantur tantummodo ii qui, attentis eorum dotibus humanis et moralibus, spiritualibus et intellectualibus, eorum valetudine physica et psychica necnon recta voluntate, habiles aestimantur qui ministeriis sacris perpetuo sese dedicent.
Ich gehe mal davon aus, dass es hier Differenzen zum offiziellen deutschen Text gibt, sonst hättest du es ja nicht auf Latein zitieren müssen...
Der Codex Iuris Canonici (can. 241 §1) hat geschrieben:In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen.
Gute Frage, warum?spectator hat geschrieben:Und wie kann das sein, dass auch viele anderen Männer (heterosexuell), die sich zum Priester berufen fühlen, auch im Laufe der Priesterausbildung erfahren, dass sie ihr Studium zwar fortsetzen und abschließen können, aber zum Priester nicht geweiht werden?Janet1983 hat geschrieben:Aber wie kann es ein, dass ein Mann, der sich zum Priester berufen fühlt, der eigenen Sexualität (wie jeder heterosexuelle Priester) den Rücken kehrt, sich beherrscht und keusch sowie zölibatär lebt, und zudem die homosexuelle Handlung auch für sich verurteilt nicht zum Priester geweiht wird?
Man kann das doch nicht so über einen Kamm scheren.
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Du kannst auch hier direkt nachschauen: http://www.codex-iuris-canonici.de/Janet1983 hat geschrieben:Könntest du mir einen Gefallen tun und das bitte übersetzen?
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Danke, das habe ich schon getan...spectator hat geschrieben:Du kannst auch hier direkt nachschauen: http://www.codex-iuris-canonici.de/Janet1983 hat geschrieben:Könntest du mir einen Gefallen tun und das bitte übersetzen?
Es gibt ne Reihe von Links, die man in den Favoriten haben sollte, aber trotzdem danke für den Link.
@InquistioreEs geht nicht nur darum nicht zu ******, sondern darum, daß einer, solange er von dieser Neigung nicht geheilt wurde, auch nicht geweiht werden kann: eben weil er nicht gesund genug ist!
Aus dem WKK
Keine Definition von Krankheit im Gegenteil, mag sein das einige abgedrehte Bischöfe es als Krankheit hinstellen, allerdings nicht das Lehramt.Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.
daher kann
kein Ausschlußgrund gem. CIC sein. Das ist damit sozusagen nen neue Regelihrer physischen und psychischen Gesundheit
LG
Fiore
Zuletzt geändert von FioreGraz am Mittwoch 21. September 2005, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
Also auf der Skala schätze ich dich jedenfalls so ein, daß du nach cic. 241 §1 Ad keinesfalls weihefähig wärst.Inquisitore hat geschrieben:Wie alt schätzt Du mich denn?Ragnar hat geschrieben:Lieber Inquisitore
dein Stil lässt dein Alter erahnen,
aber nicht deine Weisheit.
Und auf einer Skala von null bis 10: wie weise?
Werner
Sorry, dass ich dich mal korrigieren muss:FioreGraz hat geschrieben:@InquistioreEs geht nicht nur darum nicht zu ******, sondern darum, daß einer, solange er von dieser Neigung nicht geheilt wurde, auch nicht geweiht werden kann: eben weil er nicht gesund genug ist!
Aus dem WKK
Keine Definition von Krankheit im Gegenteil, mag sein das einige abgedrehte Bischöfe es als Krankheit hinstellen, allerdings nicht das Lehramt.Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.
daher kann
kein Ausschlußgrund gem. CIC sein. Das ist damit sozusagen nen neue Regelihrer physischen und psychischen Gesundheit
LG
Fiore
Die neue Übersetzung spricht von einer "Verfasstheit" und darunter kann man leider viel verstehen...
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es sollte eigentlich 170 stehen beim Alter... aber das hat nciht geklappt (Vgl. die restlichen Daten mit denen Pius' X... )Ragnar hat geschrieben:bei dir steht unter Alter 70...Inquisitore hat geschrieben:Wie alt schätzt Du mich denn?Ragnar hat geschrieben:Lieber Inquisitore
dein Stil lässt dein Alter erahnen,
aber nicht deine Weisheit.
Und auf einer Skala von null bis 10: wie weise?
und ist 10 schlecht und die Scala nach oben offen?
tatsächlich bin ich schon etwas jünger
null ist null, zehn ist sehr weise. ich habe eh geschrieben daß sie nicht offen ist...
hallooooooo! Liest hier denn wirklich keiner????
- Robert Ketelhohn
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Jürgen hat geschrieben:Und dennoch dürfen sie nicht geweiht werden?
Jürgen, jetzt warten wir doch erst mal ab, was in dem Schreiben
tatsächlich drinstehen wird.
Was oben Spectator und Inquisitore sagten, daß psychische Stö-
rungen immer schon ein Weihehindernis gewesen seien und mit
ihnen eben auch die homoerotische Neigung, ist auch problema-
tisch.
Denn was ist eine „psychische Störung“? Haben wir nicht alle ir-
gendwo ’ne Macke? Besonders wir Forenschreiber? – Also Vor-
sicht.
Erstens – um das mal ganz klar zu sagen – geht’s hier nur um diszi-
plinarische Dinge. Eine psychische Störung ist niemals ein Defekt
der Materie, welcher die Weihe ungültig machte.
Zweitens ist die Abgrenzung zwischen normaler Varianz und krank-
hafter Störung letztlich immer eine individuelle Angelegeheit, die
von subjektiven Beurteilungen bestimmt wird und für welche sich
schwer objektive Regeln wenigstens als Richtschnur aufstellen las-
sen.
Wie das angekündigte vatikanische Dokument mit dieser Schwie-
rigkeit umgeht, darauf darf man gespannt sein. Ich persönlich könn-
te mir als Ausschlußkriterien vorstellen:
• freiwillig vollzogene homoerotische Kontakte des Bewerbers,
• stattgehabter homoerotischer Mißbrauch des Bewerbers in der
Kindheit mit der Folge starker homoerotischer Prägung,
• sonstige starke homoerotische Neigung des Bewerbers bei über-
mäßiger Sexualisierung der Gedankenwelt.
Hier ist freilich die absteigende Objektivierbarkeit bei diesen drei
Punkten schon deutlich. Darum wird es, wie immer Rom das formu-
liert, am Ende doch vor allem auf die Umsetzung vor Ort ankom-
men, auf Bischöfe, Regenten und Spirituale. Wahrscheinlich sollte
man erst mal die visitieren, bevor man an die Seminarien geht.
tatsächlich drinstehen wird.
Was oben Spectator und Inquisitore sagten, daß psychische Stö-
rungen immer schon ein Weihehindernis gewesen seien und mit
ihnen eben auch die homoerotische Neigung, ist auch problema-
tisch.
Denn was ist eine „psychische Störung“? Haben wir nicht alle ir-
gendwo ’ne Macke? Besonders wir Forenschreiber? – Also Vor-
sicht.
Erstens – um das mal ganz klar zu sagen – geht’s hier nur um diszi-
plinarische Dinge. Eine psychische Störung ist niemals ein Defekt
der Materie, welcher die Weihe ungültig machte.
Zweitens ist die Abgrenzung zwischen normaler Varianz und krank-
hafter Störung letztlich immer eine individuelle Angelegeheit, die
von subjektiven Beurteilungen bestimmt wird und für welche sich
schwer objektive Regeln wenigstens als Richtschnur aufstellen las-
sen.
Wie das angekündigte vatikanische Dokument mit dieser Schwie-
rigkeit umgeht, darauf darf man gespannt sein. Ich persönlich könn-
te mir als Ausschlußkriterien vorstellen:
• freiwillig vollzogene homoerotische Kontakte des Bewerbers,
• stattgehabter homoerotischer Mißbrauch des Bewerbers in der
Kindheit mit der Folge starker homoerotischer Prägung,
• sonstige starke homoerotische Neigung des Bewerbers bei über-
mäßiger Sexualisierung der Gedankenwelt.
Hier ist freilich die absteigende Objektivierbarkeit bei diesen drei
Punkten schon deutlich. Darum wird es, wie immer Rom das formu-
liert, am Ende doch vor allem auf die Umsetzung vor Ort ankom-
men, auf Bischöfe, Regenten und Spirituale. Wahrscheinlich sollte
man erst mal die visitieren, bevor man an die Seminarien geht.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
- Erstens: das geht dich nichts an. das geht niemanden was an.Janet1983 hat geschrieben:Gute Frage, warum?spectator hat geschrieben:Und wie kann das sein, dass auch viele anderen Männer (heterosexuell), die sich zum Priester berufen fühlen, auch im Laufe der Priesterausbildung erfahren, dass sie ihr Studium zwar fortsetzen und abschließen können, aber zum Priester nicht geweiht werden?Janet1983 hat geschrieben:Aber wie kann es ein, dass ein Mann, der sich zum Priester berufen fühlt, der eigenen Sexualität (wie jeder heterosexuelle Priester) den Rücken kehrt, sich beherrscht und keusch sowie zölibatär lebt, und zudem die homosexuelle Handlung auch für sich verurteilt nicht zum Priester geweiht wird?
Man kann das doch nicht so über einen Kamm scheren.
- Zweitens: Kein Mann hat das Recht das Sakrament der Priesterweihe zu empfangen. Es ist ein Privileg und die Entscheidung über die Eignung für die Aufgaben, die mit dem Empfang dieses Sakramentes verbunden sind, obliegt der Amtskirche allein. Wem das nicht gefällt, der kann im Himmel eine Beschwerde einreichen, oder die Kirche verlassen.
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Robert, unsere Eigenschaften, unser Temperament, unsere Ausdrucksweise ist nicht das Gleiche, wie Homosexualität.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Was oben Spectator und Inquisitore sagten, daß psychische Stö-
rungen immer schon ein Weihehindernis gewesen seien und mit
ihnen eben auch die homoerotische Neigung, ist auch problema-
tisch.
Denn was ist eine „psychische Störung“? Haben wir nicht alle ir-
gendwo ’ne Macke? Besonders wir Forenschreiber? – Also Vor-
sicht.
Letztere können zwar geistlichen Impuls geben und den Leuten ins Gewissen reden, aber mehr auch nicht. Auf keinen Fall dürfen sie für Fragestellungen bezüglich der Geeignetheit der Weihebewerbe befragt werden.Robert Ketelhohn hat geschrieben:..., auf Bischöfe, Regenten und Spirituale...
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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- Robert Ketelhohn
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Janet1983 hat geschrieben:Könntest du mir einen Gefallen tun und das bitte übersetzen? Ich habe mein Latinum vor über 3 Jahren so grade bestanden (Note:4) Daher ist mein Lateinwissen nicht mehr so grandios.Inquisitore hat geschrieben:Guckt ihr hier:
ist nur ein Paragraph von einigencan. 241 §1 Ad seminarium maius ab Episcopo dioecesano admittantur tantummodo ii qui, attentis eorum dotibus humanis et moralibus, spiritualibus et intellectualibus, eorum valetudine physica et psychica necnon recta voluntate, habiles aestimantur qui ministeriis sacris perpetuo sese dedicent.
Ich gehe mal davon aus, dass es hier Differenzen zum offiziellen deutschen Text gibt, sonst hättest du es ja nicht auf Latein zitieren müssen...Der Codex Iuris Canonici (can. 241 §1) hat geschrieben:In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen.
Die Übersetzung ist im wesentlichen richtig. Lediglich am Schluß sind zwei Ungenauigkeiten: Statt "fähig erscheinen" sollte es "für fähig erachtet werden" heißen. Es geht um eine konkrete Beurteilung, nicht um allgemeinen Eindruck. Ferner sind die "geistlichen Ämter" eigentlich "Weiheämter", vielleicht auch "liturgische Ämter". Jedenfalls stellt der lateinische Begriff einen sakramentalen Bezug her und ist mit der Aufgabe verbunden, die Liturgie zu feiern. Die seelsorgliche Aufgabe ist nicht impliziert. Vielleicht wäre die ganz wörtliche Überstezung doch die beste: "heilige Dienste".
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Lieber spectator,spectator hat geschrieben:Robert, unsere Eigenschaften, unser Temperament, unsere Ausdrucksweise ist nicht das Gleiche, wie Homosexualität.Robert Ketelhohn hat geschrieben:...
Denn was ist eine „psychische Störung“? Haben wir nicht alle ir-
gendwo ’ne Macke? Besonders wir Forenschreiber? – Also Vor-
sicht.
nur weil wir nicht homosexuell sind,
ist uns noch lange nicht alles erlaubt...
im Gegenteil,
wir sollten Vorbild sein und bleiben,
denn sonst erzeugen wir den Eindruck Pfarrisäer zu sein
Das eine ist anerzogen und selbstbildung und daher ne frewillige Sünde (sprich Totsünde), das andere ist in jedem Fall a) entweder ne Krankheit (daher keine Sünde) oder b) eine Veranlagung (auch keine Sünde).Robert, unsere Eigenschaften, unser Temperament, unsere Ausdrucksweise ist nicht das Gleiche, wie Homosexualität.
Unser Defekt ist nun mal so deiner ist ein freiwilliges Verharen in Sünde.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
seit wann ist unser Temperament, unsere Eigenschaften, unsere Ausdrucksweise (Grammatik, Satzbildung etc.) eine Todsünde???FioreGraz hat geschrieben:Das eine ist anerzogen und selbstbildung und daher ne frewillige Sünde (sprich Totsünde),Robert, unsere Eigenschaften, unser Temperament, unsere Ausdrucksweise ist nicht das Gleiche, wie Homosexualität.
LG
Fiore
Welch eine verdrehte Sicht Du hier wieder erzeugen willst, wissen wir alle.
Beleidigungen und verbale Entgleisungen sind also ok?seit wann ist unser Temperament, unsere Eigenschaften, unsere Ausdrucksweise (Grammatik, Satzbildung etc.) eine Todsünde???
(Gal 5)Offenkundig sind die Werke des Fleisches: Unzucht, Unreinheit, Ausschweifung, Götzendienst, Zauberei, Feindschaft, Streit, Eifersucht, Zorn, Selbstsucht, Spaltungen, Parteiungen, Neid, Trunksucht, Schwelgerei und dergleichen. Was ich euch vorausgesagt habe, das wiederhole ich: Die solches treiben, werden das Reich Gottes nicht erben!
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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Nein, nur das Ausführen von ebensolchen Handlungen.spectator hat geschrieben:Homosexualität beleidigt Gott, ...
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Ich hoffe Du hast Recht und hoffe, dass das:Juergen hat geschrieben:Nein, nur das Ausführen von ebensolchen Handlungen.spectator hat geschrieben:Homosexualität beleidigt Gott, ...
viewtopic.php?p=53678&sid=2141e0c1193a6 ... 8e68#53678
nur eine platonische Liebesbeziehung ist.
Was kümmert's dich? Falls es Gott wirklich beleidigt, wird der Allmächtige ganz bestimmt nicht darauf angewiesen sein, daß du hier in Seinem Namen herumkeifst.spectator hat geschrieben:Ich hoffe Du hast Recht und hoffe, dass das:Juergen hat geschrieben:Nein, nur das Ausführen von ebensolchen Handlungen.spectator hat geschrieben:Homosexualität beleidigt Gott, ...
viewtopic.php?p=53678&sid=2141e0c1193a6 ... 8e68#53678
nur eine platonische Liebesbeziehung ist.
Werner
Seht euch vor! Wenn dein Bruder sündigt, weise ihn zurecht; und wenn er sich ändert, vergib ihm.Werner001 hat geschrieben:Was kümmert's dich? Falls es Gott wirklich beleidigt, wird der Allmächtige ganz bestimmt nicht darauf angewiesen sein, daß du hier in Seinem Namen herumkeifst.spectator hat geschrieben:Ich hoffe Du hast Recht und hoffe, dass das:Juergen hat geschrieben:Nein, nur das Ausführen von ebensolchen Handlungen.spectator hat geschrieben:Homosexualität beleidigt Gott, ...
viewtopic.php?p=53678&sid=2141e0c1193a6 ... 8e68#53678
nur eine platonische Liebesbeziehung ist.
Werner
(Lukas 17, 3)
Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und weise ihn unter vier Augen zurecht. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen.
Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei Männer mit, denn jede Sache muss durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden.
Hört er auch auf sie nicht, dann sag es der Gemeinde. Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner.
(Matthäus 18, 15 - 17)