Und ohne diese Weisung würde sich ein Beamter, der von der Einreise Kenntnis erlangt und nichts unternimmt, der Strafvereitelung im Amte strafbar machen. Wer würde das auf die eigene Kappe nehmen wollen, falls es später doch irgendwie herauskommt?Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Samstag 7. April 2018, 11:29Ich halte es für politisch sehr riskant, die Weisung zu geben, einen europischen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Mal ganz abgesehen davon, dass man gar nicht sicher sein kann, ob der konkrete Polizist diese Weisung überhaupt kennt, dass bei einer auch nur annähernd wirksamen Weisung sämtliche Beamte, die davon Kenntnis haben, diese Weisung geheim halten, kann man doch nicht im Ernst erhoffen. Damit hätte man dann gerade die politische Stellungnahme, vor der man sich eigentlich lieber drücken will.

Vielmehr erweist sich ein EU-Konstrukt einmal mehr als problembehaftet. Wie hatte es M. Heger ausgedrückt?
Und wenn dann eben doch Zweifel aufkommen, sitzen die Staaten in der Bredouille.Quelle hat geschrieben:Der deutschen Justiz steht keine Prüfung zu, ob das in Spanien vorgesehene Strafverfahren fair ist oder nicht. Das Prinzip hinter dem EU-Haftbefehl ist, dass die Staaten einander vertrauen, dass die Verfahren rechtsstaatlich sind.