Maurus, erst schriebst du:
Maurus hat geschrieben:Es geht hier nicht um mich, sondern um den Staat. Und der will selbstverständlich erziehen, egal wie man das findet.
Dann schriebst du schon vorsichtiger:
Maurus hat geschrieben:Es ist liegt also objektiv Erziehung vor. Dies kann der Staat auch nicht vermeiden
Dass man mit einigen Verrenkungen alles, was einem widerfährt, auch als »Erziehung« bezeichnen kann, dass man also beispielsweise die Erfahrung, dass es unangenehm ist, in einen Topf mit kochendem Wasser zu fassen, als »Erziehung« bezeichnen kann -- meinetwegen. Unsinnig wird es aber spätestens da, wo man sagte, das Wasser wolle erziehen.
Du hattest oben geschrieben, der Staat
wolle erziehen. (Dass die Menschen auf Maßnahmen des Staates reagieren und ihre Steuertricks entsprechend anpassen, ist eh klar.)
Maurus hat geschrieben:Schön, dann behaupte ich: Die Todesstrafe ist kein Teil von Ordnung. Weiters behaupte ich, dass es unbegründete Strafe nicht geben darf.
Ja, eine unbegründete Strafe ist keine Strafe sondern Willkür. Strafe folgt einem Delikt. Wer kein Delikt begangen, kann dafür auch nicht bestraft werden, sonst wäre die Strafe unbegründet.
Die Behauptung, dass Todesstrafe kein Teil von Ordnung sei, ist -- mit diesem Absolutheitsanspruch vorgetragen -- natürlich nicht haltbar, da genügt schon ein kurzer Blick in das bereits angesprochene Buch Exodus.
Kap. 21: (1) Hec sunt judicia, que propones eis: ... (12) Qui percusserit hominem volens occidere, morte moriatur. ... (14) Si quis per industriam occiderit proximum suum, et per insidias, ab altari meo euelles eum, ut moriatur. (15) Qui percusserit patrem suum aut matrem, morte moriatur. (16) Qui furatus fuerit hominem, et vendiderit eum, conuictus noxe morte moriatur. (17) Qui maledixerit patri suo, vel matri, morte moriatur.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«