Re: SARS-CoV2
Verfasst: Samstag 9. Mai 2020, 12:57
Caviteño hat geschrieben: ↑Samstag 9. Mai 2020, 11:23„Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.”
Caviteño hat geschrieben: ↑Samstag 9. Mai 2020, 11:23„Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.”
Ich müsste mir die Begründungen noch einmal im Detail ansehen, aber eine vorrangige Rolle spielt m.E. der Zeitpunkt. Die vorherigen Verfahren wurden zu Zeiten betrieben, als im wesentlichen noch alle Versammlungen verboten waren. Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen, um die es hier ging, sieht aber nun Ausnahmemöglichkeiten bei Erfüllung bestimmter Auflagen vor und da sieht es das BVerfG scheinbar als nicht begründbar an, diese Möglichkeit allen möglichen Geschäfts- und Verkaufsstellen zuzugestehen, nicht aber Religionsgemeinschaften.Stephanie hat geschrieben: ↑Samstag 9. Mai 2020, 09:40Ich habe eine sachliche, rechtliche Frage an alle Rechtsgelehrten hier.
(Daher bitte ich von diversen polemischen Ausführungen und Schlumpfungstheorien und Privatmeinungen abzusehen)
Tatbestand:
Die Aufhebung des Gottesdienstverbotes wurde lt. Tagesschau von einem salafistischen Verein namens "Förderale Islamische Union" vor dem Bundesverfassungsgericht erwirkt.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... n-143.html
Frage:
Es hatte ja bereits vorher Versuche von Einzelpersonen gegeben, beim jeweiligen Verwaltungsgericht gegen ein Gottesdienstverbot anzugehen. Diese Versuche wurden negativ beantwortet.
Woran lag denn nun der Unterschied, dass dieser Verein erfolgreich war?
Am Zeitpunkt der Klage während der "Corona-Maßnahmen"?
Am "juristischen Weg"? Hätten also jene Kläger vor dem Verwaltungsgericht sich stattdessen an das Verfassungsgericht wenden müssen?
Gab es andere juristische Begründungen für die Klage?
Vorab schon einmal ein großes Dankeschön!
Das ist da i.d.R. auch so.
Hat er, in der Entscheidung des BVerfG wird ja mehrfach auf die zuvor ablehnende Entscheidung des OVG Niedersachsen Bezug genommen. Das war bei den vorherigen Eilänträgen aber nicht anders.
Das Verfahren richtete sich von Beginn an gegen die gleiche Verordnung, die ist ja am 17.04. erstmals verkündet worden, anschließend am 24.04. noch einmal geändert worden. Die Entscheidung des OVG (das als Normenkontrollinstanz für untergesetzliche Normen hier im Hauptsacheverfahren erstinstanzlich zuständig gewesen wäre) war zwar am 23.04., also noch vor der Änderung, dass die hier entscheidend war, wird in der Begründung des BVerfG aber nicht erwähnt.Stephanie hat geschrieben: ↑Samstag 9. Mai 2020, 15:07Danke dir!
nun, dann gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten.
a) In dem Ablauf von Instanz zu Instanz kam der günstige Zeitpunkt der Gesetzesänderung zu Hilfe.
b) Der Verein war einfach "zäher", hat sein Ziel mit mehr "Sturheit" verfolgt, während andere vorher aufgaben und nicht alle Mittel ausgeschöpft haben. Anders gesagt, hätten sämtliche kirchliche Gemeinschaften gemeinsam agiert (was ja auch durch unsereins hätte initiiert werden können) und den Weg bis zuletzt bestritten...
Gut, daß es solche Heilpflanzen gibt.focus.de hat geschrieben:Potenzieller Wirkmechanismus
Kanadische Forscher: Cannabis schützt möglicherweise vor dem Coronavirus
Kanadische Forscher vermuten, dass die Heilpflanze möglicherweise vor dem neuen Coronavirus schützt. Ihre Ergebnisse sind Teil der Forschung über die Verwendung von Cannabis zur Behandlung von Krebs und Morbus Crohn.
…
Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 9. Mai 2020, 18:42Demonstration für Grundrechte in Stuttgart:
Tausende strömen zur Demo gegen Corona-Regeln auf den Wasen (mit Bildergalerie)
Besonders nett:
Schätzung der Fallzahlen unter Berücksichtigung des Verzugs (Nowcasting) und der Reproduktionszahl (R)
Die ausgewiesenen Fallzahlen spiegeln den Verlauf der COVID-19-Neuerkrankungen nicht vollständig wider, da es unterschiedlich lange dauert, bis es nach dem Erkrankungsbeginn eines Falles zu einer COVID-19-Diagnose, zur Meldung und zur Übermittlung des Falls an das Robert Koch-Institut kommt. Es wird daher versucht, den tatsächlichen Verlauf der Anzahl von bereits erfolgten COVID-19- Erkrankungen nach ihrem Erkrankungsbeginn durch ein sogenanntes Nowcasting zu modellieren (Abbildung 7).
Die Reproduktionszahl R bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einem Fall angesteckt werden. Diese lässt sich nicht aus den Meldedaten ablesen, sondern nur durch statistische Verfahren, zum Beispiel auf der Basis des Nowcastings, schätzen. Das Nowcasting und die R-Schätzung beziehen alle übermittelten Fälle mit Erkrankungsbeginn bis 3 Tage vor Datenstand ein. Fälle mit neuerem Erkrankungsbeginn werden nicht berücksichtigt, da sie noch nicht in ausreichender Zahl übermittelt wurden und zu instabilen Schätzungen führen würden.
Die im Rahmen des Nowcastings geschätzte Anzahl der COVID-19-Neuerkrankungen wird als gleitendes 4-Tage-Mittel dargestellt, um Zufallseffekte einzelner Tage auszugleichen (Abbildung 7). Damit ergibt sich die Berechnung des Punktschätzers von R für einen bestimmten Tag als einfacher Quotient der Anzahl von Neuerkrankungen für diesen Tag geteilt durch die Anzahl von Neuerkrankungen 4 Tage davor. Mit Datenstand 09.05.2020 0:00 Uhr wird die Reproduktionszahl auf R= 1,10 (95%-Prädiktionsintervall: 0,90-1,34) geschätzt. Die heutige Schätzung der Reproduktionszahl R liegt über 1. Bei der Interpretation muss berücksichtigt werden, dass diese Schätzung mit der Unsicherheit verbunden ist, wie sie das jeden Tag ausgewiesene Prädiktionsintervall ausdrückt. Aufgrund der statistischen Schwankungen, die durch die insgesamt niedrigeren Zahlen verstärkt werden, kann somit noch nicht bewertet werden, ob sich der während der letzten Wochen sinkende Trend der Neuinfektionen weiter fortsetzt oder es zu einem Wiederanstieg der Fallzahlen kommt. Der Anstieg des geschätzten R-Wertes macht es erforderlich, die Entwicklung in den nächsten Tagen sehr aufmerksam zu beobachten.
Die lauten Forderungen insbesondere aus IT bzgl. sog. Corona-Bonds sowie die Unterstützung durch ES und F scheinen diese Möglichkeit zu stützen.Alle Staaten, die die härtesten Beschränkungen verhängt haben, waren vor der Coronakrise relativ überschuldet – zwar nicht insolvent, aber in einer hoffnungslosen Situation. Dies mag eine Scheinkorrelation sein, wobei schlechte Regierungskunst sowohl der Überschuldung als auch den übertriebenen Maßnahmen als gemeinsame Ursache unterliegt. In Betracht kommt auch, dass überschuldete EU-Staaten auf finanzielle Hilfe Dritter hoffen und insofern mit einer Externalisierung der Lockdownkosten rechnen. Um dies zu klären, sind weitere Daten und weitere Forschung erforderlich.
Die Erklärung für die harten Lock-Down-Maßnahmen in den Ländern F, GR, IT und ES liegt meines Wissens in der Überforderung des dortigen Gesundheitssystems. Die waren schlicht und ergreifend auf den Ausbruch des Virus nicht vorbereitet: Es gab keine Reserven um die höheren Beanspruchungen aufzufangen.Caviteño hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Mai 2020, 08:08Lockdowns im internationalen Vergleich
Die Untersuchung zeigt, daß die Länder mit dem härtesten lockdown auch die höchsten Todeszahlen haben. Eine Ausnahme ist Belgien, wobei hier - worauf bereits hingewiesen wurde - die Todeszahlen nicht vergleichbar sind. So wurde in Belgien jeder Tote eines Altersheimes als "Corona-Toter" gezählt, wenn ein Bewohner an Corona erkrankt war.
Die erschreckenden Bilder aus IT, die in den öffentl-rechtl. Sendern immer wieder gezeigt wurden, könnten darauf zurückzuführen sein, daß die Arztpraxen dort geschlossen wurden und somit eine Überlastung der Krankenhäuser eintrat.
Ist es Zufall, daß die EU-Länder mit dem höchsten Schuldenstand auch die härtesten lock-down-Maßnahmen ergriffen haben? F, GR, IT und ES haben einen Schuldenstand von über 90% und zugleich den härtesten lockdown, der natürlich auch zu ganz erheblichen wirtschaftlichen Einbrüchen führt bzw. noch führen wird.
Der Verfasser, Prof. Homburg, stellt da die ketzerische Frage:
Die lauten Forderungen insbesondere aus IT bzgl. sog. Corona-Bonds sowie die Unterstützung durch ES und F scheinen diese Möglichkeit zu stützen.Alle Staaten, die die härtesten Beschränkungen verhängt haben, waren vor der Coronakrise relativ überschuldet – zwar nicht insolvent, aber in einer hoffnungslosen Situation. Dies mag eine Scheinkorrelation sein, wobei schlechte Regierungskunst sowohl der Überschuldung als auch den übertriebenen Maßnahmen als gemeinsame Ursache unterliegt. In Betracht kommt auch, dass überschuldete EU-Staaten auf finanzielle Hilfe Dritter hoffen und insofern mit einer Externalisierung der Lockdownkosten rechnen. Um dies zu klären, sind weitere Daten und weitere Forschung erforderlich.
Spanien schlägt keine Coronabonds mehr vor, sondern die Mittel sollen aus dem EU-Haushalt kommen. Die Finanzierung soll durch die Mitgliedsstaaten und eine eigene Kreditaufnahme der EU erfolgen. Letztere ist jedoch bisher rechtlich noch nicht möglich, würde vermutlich eine Vertragsänderung voraussetzen.Es gibt auch Streit darüber,
Hendrik Streeck hat seine Studie zu Heinsberg bei Stern TV vorgestellt: hierJuergen hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Mai 2020, 11:47In Deutschland haben wir bei 84 Mio Einwohnern lt. RKI-Dashboard:
- 169.218 Infizierte (0,20%)
- 7.395 Tote (0,09%)
- ca. 144.400 Genesene (0,17%)
Die Genesenen waren ja vorher infiziert, sind also in den 169000 enthalten. Damit haben wir doch „nur“
- ca. 17.400 Kranke (0,02%), die in Quarantäne sind
Bleibt die Frage, wie hoch die Dunkelziffer ist. Wie viele Personen infiziert sind, aber nicht von der Statistik erfasst werden und daher in „freier Wildbahn“ anzutreffen sind. Gibt es dazu verläßliche, offizielle Schätzungen oder Berechnungen?
Dank für Deine Ausführungen, HeGe tatsächlich scheint der Zeitpunkt das Kriterium. Inzident scheint hier auch die Beweislast ein Thema gewesen zu sein, obwohl im öffentlichen Recht allgemein der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Die ersten Entscheidungen des BVerfG haben ja mehr oder weniger gesagt, wenn die Regierungsbehörden halt sagen, dass das Virus sauugefährlich ist, dann unterstellen wir das voterst mal so. Die Antragsteller konnten ja kaum das Gegenteil beweisen.HeGe hat geschrieben: ↑Samstag 9. Mai 2020, 15:22Das Verfahren richtete sich von Beginn an gegen die gleiche Verordnung, die ist ja am 17.04. erstmals verkündet worden, anschließend am 24.04. noch einmal geändert worden. Die Entscheidung des OVG (das als Normenkontrollinstanz für untergesetzliche Normen hier im Hauptsacheverfahren erstinstanzlich zuständig gewesen wäre) war zwar am 23.04., also noch vor der Änderung, dass die hier entscheidend war, wird in der Begründung des BVerfG aber nicht erwähnt.Stephanie hat geschrieben: ↑Samstag 9. Mai 2020, 15:07Danke dir!
nun, dann gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten.
a) In dem Ablauf von Instanz zu Instanz kam der günstige Zeitpunkt der Gesetzesänderung zu Hilfe.
b) Der Verein war einfach "zäher", hat sein Ziel mit mehr "Sturheit" verfolgt, während andere vorher aufgaben und nicht alle Mittel ausgeschöpft haben. Anders gesagt, hätten sämtliche kirchliche Gemeinschaften gemeinsam agiert (was ja auch durch unsereins hätte initiiert werden können) und den Weg bis zuletzt bestritten...
Das BVerfG hat im Übrigen auch nicht gesagt, dass mit der Entscheidung pauschal alle Moscheen geöffnet werden dürfen, sondern nur dass es unverhältnismäßig ist, in der Verordnung überhaupt keine Möglichkeit einer Ausnahmeentscheidung im Einzelfall vorzusehen, das sollte man vielleicht auch noch erwähnen.
Sehr richtig. Es fragt sich, warum unser Robert noch ein Windows-Sklave ist.Juergen hat geschrieben: ↑Samstag 9. Mai 2020, 18:51Ich habe schon lange die Freiheit eines Wigwams gewählt: no windows, no gates and an apache inside.
Und nochwas:Gut, daß es solche Heilpflanzen gibt.focus.de hat geschrieben:Potenzieller Wirkmechanismus
Kanadische Forscher: Cannabis schützt möglicherweise vor dem Coronavirus
Kanadische Forscher vermuten, dass die Heilpflanze möglicherweise vor dem neuen Coronavirus schützt. Ihre Ergebnisse sind Teil der Forschung über die Verwendung von Cannabis zur Behandlung von Krebs und Morbus Crohn.
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Offizielle Schätzungen, nicht dass ich wüssste. Allerdings gibt es verschiedene Studienansätze. Ein früher Versuch stammt von der U Göttingen:Juergen hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Mai 2020, 11:47[...] Bleibt die Frage, wie hoch die Dunkelziffer ist. Wie viele Personen infiziert sind, aber nicht von der Statistik erfasst werden und daher in „freier Wildbahn“ anzutreffen sind. Gibt es dazu verläßliche, offizielle Schätzungen oder Berechnungen?
Vermutlich.
Diese Grafik ist kaum aussagekräftig. Daß in den USA mehr Leute erkranken als z.B. in Lichtenstein liegt nicht an den getroffenen Maßnahmen, sondern daran, daß in den USA mehr Menschen leben.Irmgard hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Mai 2020, 15:44Ich glaube, ich hatte das schon mal verlinkt, aber hier:
https://aatishb.com/covidtrends/
ist eine aus meiner Sicht besonders gelungene Aufbereitung der Zahlen der Johns Hopkins Universtität.
Da kann man sich dann mal ein eigenes Bild machen zum Vehältnis von Fällen und Todesfällen. Da das Virus immer (noch weitestgehend) dasselbe ist, muss da eigentlich ein konstantes Verhältnis zwischen Fällen und Todesfällen existieren (bei gleicher Leistungsfähigkeit des medizinischen Sektors).
Aus den Linien kann man sowas nicht ableiten.Irmgard hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Mai 2020, 15:44In den meisten asiatischen Ländern mit konsequenter Maskenpflicht sieht es ganz gut aus. Insofern kann man das auch ohne wissenschaftlichen Hintergrund rein empirisch mal als sinnvoll erachten, da dann der einzene durch alle anderen geschützt ist.
Wenn du meinst. Ich finde den Log/log-Plot gut und kann da eigene Schlüsse draus ziehen. Dass Länder untschiedlich groß sind und dass in verschiedenen Ländern unterschiedlich getestet wird, muss ich natürlich selbst in die Interpretation einbringen. Nicht mehr und nicht weniger. Ist jetzt aber auch kein Hexenwerk. Die Seite heißt ja nicht umsonst Covid-Trends. Änderungen lassen sich so leicht und schnell erkennen. Und ja, das ist das jeweilge Wochenmittel.
Ich denke, das muss man mal abwarten. In meiner Umgebung scheint das kaum jemand Ernst zu nehmen mit dem Maskentragen außerhalb von Geschäften....kabelkeber hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Mai 2020, 16:38Wenn Masken so hilfreich wären, dann weiß ich nicht, warum aktuell die bösen R-Zahlen wieder steigen, wo doch seit 2 Wochen Pflicht herrscht und angeblich eine Inkubationszeit von 2-3 Wochen relevant ist, um Maßnahmen beurteilen zu können.
Oder sucht man ein Druckmittel, um unliebsame Demos zu verbieten?
Kann man schon. Schau dir die Darstellungen für Taiwan, Hong-Kong, Süd-Korea und Singapur an. Singapur hat nach gutem Beginn jetzt ein echtes Problem, was sich aber erklären lässt:Juergen hat geschrieben:Aus den Linien kann man sowas nicht ableiten.
Die ist doch angegeben:
D.h, daß der Wert mit einer Wahrscheinlichkeit von 95%iger in dem Intervall zwischen 0,9 und 1,34 zu vermuten ist.Mit Datenstand 09.05.2020 0:00 Uhr wird die Reproduktionszahl auf R= 1,10 (95%-Prädiktionsintervall: 0,90-1,34)