Es handelt sich nach eigenem Bekunden um die "ehrliche Abschlußbilanz" der schwarz-gelben Vorgängerregierung - sagt Rot-Grün und macht trotz Steuermehreinnahmen erst einmal neue Schulden.Edi hat geschrieben:Die Kraft behauptet jetzt aber im Radio, der Nachtragshaushalt von 21, um den es gehe, sei noch von der vorigen Regierung beschlossen woden. Was daran wahr ist, das kann der normale Bürher nicht wissen, angelogen wird man ja von allen Parteien, darin unterscheiden sie sich nicht.
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1 ... ntent.htmlWas Walter-Borjans zwischen den Jahren auf landespolitische Parkett in Düsseldorf legte, war der Versuch, mit einem gewagten Limbo unter den Verfassungsvorgaben durchzuschlüpfen. Sein Nachtragshaushalt für das Jahr 21, das war ihm wohl selbst klar, ist verfassungsrechtlich zumindest höchst bedenklich. Mehr als 1,8 Milliarden Euro der insgesamt 8,4 Milliarden Euro neuen Schulden sollen nach den Plänen der Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) für Rücklagen und Sondervermögen verwendet werden - obwohl der Verfassungsgerichtshof in Münster schon vor einigen Jahren die Rücklagenbildung aus Krediten untersagt hat.
Man muß sich das in Ruhe einmal vorstellen: Da sollen zur "Rücklagenbildung" Schulden gemacht werden. Das ist genauso, als wenn ein Privatmann einen Kredit aufnimmt und den erhaltenen Betrag auf sein Sparbuch einzahlt. Das muß nur in ausreichender Größenordnung geschehen, dann ist man schnell pleite.