Maurus hat geschrieben:
Nein, das hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden. Jedem Lebenslänglichen muss die zumindest Aussicht auf ein Leben in Freiheit bleiben. Die durchschnittliche Haftdauer der Lebenslänglichen ist knapp 20 Jahre, bisweilen sterben auch welche im Gefängnis, unlängst etwa der Frauenmörder Heinrich P., der seit 1960 einsaß.
Schön für Heinrich P. — Auf diese Weise wurde es ihm erleichtert, nicht noch mehr Frauen zu ermorden.
Ich kann die Haltung des Bundesverfassungsgerichtes nicht nachvollziehen. Es gibt Leute, die glauben, der Staat habe nicht das Recht, Leute hinrichten zu lassen. Aber wenn man ihm das Recht zubilligt, Leute einzusperren, warum dann nicht auf Lebenszeit?
Niemand hat diese Leute gezwungen, Mörder zu werden. Mord ist die vorsetzliche Tötung eines Menschen aus niederen Motiven und/oder besonderer Grausamkeit. So etwas tut man nicht einfach mal so.

Diese Leute wußten, was sie taten. Wer vorsetzlich ein Menschenleben auslöscht, noch dazu aus niederen Motiven und/oder besonderer Grausamkeit, der muß sein eigenes hergeben. Und wenn man schon meint, der Staat habe nicht das Recht, ihm das Leben zu nehmen, so hat er ihn wenigstens für den Rest seines Lebens von der Gesellschaft abzutrennen.
Es soll solche geben, die derartig gestört sind, daß sie nicht wissen, was sie tun, wenn sie zum Mörder werden. Aber solche Menschen sind eine Gefahr für die Umwelt und dürfen nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden. Humanistische Mitleidvorstellungnen helfen hier nicht weiter, finde ich.