Neues von Bischof Williamson

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Marion
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Marion »

Monergist hat geschrieben:Ich finde es nur interessant, wie eine Gruppe von Menschen, die ansonsten gesetzeswidrigen Subjekten durchaus kritisch gegenüber eingestellt ist, in diesem Falle einen höchst kreativen Umgang mit dem deutschen Strafrecht aufweist
Meinst du mich? Dann erzähl mal bitte mehr von dieser Gruppe.
Monergist hat geschrieben: und wollte nur wissen, ob die Fachkompetenz hierfür vorhanden ist.
Bei mir nicht - Hab nicht Jura studiert. Du?
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lifestylekatholik
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von lifestylekatholik »

Monergist hat geschrieben:Ich finde es nur interessant, wie eine Gruppe von Menschen, die ansonsten gesetzeswidrigen Subjekten durchaus kritisch gegenüber eingestellt ist, in diesem Falle einen höchst kreativen Umgang mit dem deutschen Strafrecht aufweist und wollte nur wissen, ob die Fachkompetenz hierfür vorhanden ist.
Ich wüsste nicht, wozu es in diesem Falle »Fachkompetenz« bedürfte. Dazu sind der 130er und seine Anwendung zu eindeutig.

Die Diskussion zu diesem Thema ist im Übrigen etwas lahm, da sie -- die Rechtslage ist dir bekannt -- zwangsläufig etwas einseitig ablaufen muss.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Monergist
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Monergist »

Marion hat geschrieben:
Monergist hat geschrieben:Ich finde es nur interessant, wie eine Gruppe von Menschen, die ansonsten gesetzeswidrigen Subjekten durchaus kritisch gegenüber eingestellt ist, in diesem Falle einen höchst kreativen Umgang mit dem deutschen Strafrecht aufweist
Meinst du mich? Dann erzähl mal bitte mehr von dieser Gruppe.


Monergist hat geschrieben: und wollte nur wissen, ob die Fachkompetenz hierfür vorhanden ist.
Bei mir nicht - Hab nicht Jura studiert. Du?
Ad 1): War doch fast ein Kompliment: Meines Wissens sind die meisten Römer eher auf Ordnung im Gemeinwesen bedacht...

Ad 2): Ja. Und ich kann die Entscheidung gegenwärtig noch nicht detailliert kommentieren und bin auch ansonsten kein ausgewiesener Fachmann für den Straftatbestand der Volksverhetzung.
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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Williamson-Verteidiger will in Berufung gehen

Daraus:
Williamsons Verteidiger Matthias Loßmann hatte Freispruch gefordert. Er wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Staatsananwaltschaft will ebenfalls Rechtsmittel prüfen.

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Maurus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Maurus »

Monergist hat geschrieben:Haltet Ihr die hier gegebene Gesetzeslage für verfassungswidrig oder nur die Rechtsanwendung in dem konkreten Fall für falsch? Verfügt Ihr über die notwendigen materiellen Kenntnisse des deutschen Verfassungsrechts und insbesondere des Strafrechts, gerade auch in Bezug auf den hier in Rede stehenden Straftatbestand (unter Einschluss des Auslandsbezugs)? Liegt Euch bereits die eingehende Urteilsbegründung vor, um eine sachgerechte Bewertung der gerichtlichen Entscheidung vornehmen zu können?

Oder ist das eine neue Folge von "Wie würden Sie entscheiden?"
Die Entscheidung des Gerichts ist vermutlich nicht zu beanstanden, da sie auf Grundlage gültiger Gesetze erfolgt ist. Die Frage jedoch, ob der § 13 IV StGB überhaupt verfassungsgemäß ist, ist durchaus umstritten. Du wirst eine Menge Rechtswissenschaftler finden, die den Paragrafen für verfassungswidrig halten.

Dieser Auffassung ist zuzustimmen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit darf nur durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden. Das einschränkende Gesetz dürfte sich also nicht gegen eine bestimmte Meinungsäußerung an sich richten. Das aber ist bei § 13 IV StGB der Fall. Das Bundesverfassungsgericht höchstselbst hat daher festgestellt (was die Rechtwissenschaft immer wusste), dass § 13 IV StGB kein allgemeines Gesetz im Sinne des Art 5 II GG ist. Link: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 9-129.html

Allerdings rettete das Gericht den Paragrafen vor der Nichtigkeit dadurch, dass es kurzerhand eine Ausnahme konstruierte, wonach der Absatz doch verfassungsgemäß sei:

"Angesichts des
Unrechts und Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft
verursacht hat, ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der
propagandistischen Gutheißung der historischen nationalsozialistischen
Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot
des Sonderrechts immanent. Das Grundgesetz kann weithin geradezu als
Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes
gedeutet werden. Die Erfahrungen aus der Zerstörung aller
zivilisatorischen Errungenschaften durch die nationalsozialistische
Gewalt- und Willkürherrschaft prägen die gesamte Nachkriegsordnung und
die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkergemeinschaft
bis heute nachhaltig."

Das ist - mit Verlaub - eine Begründung, die jedem Jurastudenten die Klausur gekostet hätte. Sowas können sich nur Höchstrichter erlauben. Man kann daher guten Gewissens sagen, dass der § 13 IV StGB eine verfassungswidrige Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ist. Diese Aussage ist juristisch völlig offenkundig.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich halte es für widerwärtig, wenn man das millionenfache Leid von Menschen auf diese Weise in Frage stellt und zum Gegenstand von persönlicher Profilierung und Provokation macht. Aber dieses Verhalten und die juristische Frage nach der Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Zuletzt geändert von Maurus am Freitag 16. April 2010, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Marion
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Marion »

Monergist hat geschrieben:Ad 2): Ja. Und ich kann die Entscheidung gegenwärtig noch nicht detailliert kommentieren und bin auch ansonsten kein ausgewiesener Fachmann für den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Roger auf deine Kommentierung bin ich gespannt.

alle Zeitungen hat geschrieben:..Laut einer von Loßmann verlesenen persönlichen Erklärung Williamsons war dem 70-Jährigen bewusst, dass diese Aussagen in Deutschland strafbar sind. Er habe die Journalisten deshalb "ausdrücklich" darauf hingewiesen, dass seine Aussagen nur in Schweden ausgestrahlt werden dürften. Auch einer Verbreitung über das Internet habe er widersprochen. Die Journalisten hätten sich aber nicht daran gehalten...
Mein Hausfrauenverstand, aufbauend auf mein Hausfrauenwissen sagt mir zu diesem Inhalt der in fast allen Zeitungen stand und auch auf dem veröffentlichten Video zum Teil belegt ist, daß falls hier überhaupt jemand wegen Volksverhetzung bestraft werden müsste es die Dänischen Kollegen und die gesamte deutsche Presse die diesen Video für die Deutschen Bürgen zugänglich gemacht haben, aber nicht Bischof Williamson, der in seinem Kämmerchen seine Meinung schwedischen Journisten auf Englisch zu diesem heiklen Thema verriet.
Diese Meinung zu haben ist ja keine Straftat, auch sie irgendjemand zu sagen nicht. Erst wenn man mit ihr das Deutsche Volk aufhetzt. Dazu hätte er es dem deutschen Volk zugänglich machen müssen. Dafür gibt es m.E. überhaupt keinen Beweiß! Im Gegenteil, es gibt nur die Aussage von Bischof Williamson die dagegenspricht und keinen anderen Zeugen der dem widerspricht.
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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Auch auf diesen Beitrag sei noch hingewiesen:

Williamson leugnet weiter

Daraus:
In der immer wieder unterbrochenen sechsstündigen Verhandlung versuchte vor allem der Justiziar der Ordensgemeinschaft, der Dresdner Rechtsanwalt Maximilian Krah, den Eindruck zu entkräften, dass die gesamte Piusbruderschaft so wie Williamson denkt.

In seinen Schilderungen der Piusbruderschaft, deren Größe der Justiziar mit 600 Priestern und 600.000 Gläubigen umriss, beschrieb der Anwalt Williamson als Einzelgänger. "Er galt immer als am Rande stehend", sagte Krah über den 70-Jährigen. Auch dass dieser nur einer von vier Bischöfen in der Glaubensgemeinschaft ist, spiele da keine Rolle. Als Beleg für seine Behauptung über den Außenseiter Williamson berichtete Krah noch davon, dass dieser Verschwörungstheorien zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 anhänge.
Die Aussagen von Dr. Krah zu Bischof Williamson halte ich - mit Ausnahme der anfangs zitierten - für eine Schande. Abgesehen davon, daß derartige Beurteilungen Dr. Krah gar nicht zustehen, gehören sie jedenfalls nicht in die Öffentlichkeit.

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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

Ich verstehe nicht, warum sich einige jetzt aufregen über dieses Urteil. Es war von Anfang an klar, und wer sich jetzt wundert, hat nicht begriffen, wie der entsprechende Paragraph funktioniert. Bischof Williamson kann jetzt bis zum Europäischen Gerichtshof weiterklagen: er wird kein anderes Urteil bekommen. Nur ein teureres.
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overkott
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von overkott »

Für einen Befreiungstheologen werden ihn die wenigsten halten. Er wird sich nicht krank schreiben lassen und dürfte daher auch nicht therapierbar sein. Auch im Gewand eines Bischof kann sich eine arme Seele verstecken. Seine Ansichten jedenfalls bezeugen, dass er mit Gott und dem Nächsten keinen Frieden hat.

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Monergist
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Monergist »

@ Maurus: Danke für die Einführung in die Thematik. Ich bin aus der "Klausur-Szene" schon zehn Jahre raus und verfolge auch nicht jede Entwicklung auf allen Rechtsgebieten. Die Diskussion werde ich zum Anlass nehmen, mich mal ein bisschen zu informieren.
1 Cor.11:30: That is why the work of a priest is not to distribute tickets, so that people might enter Paradise; he must heal people, so that when they encounter God, God will become light and not fire to them.

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Joseph
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Joseph »

Marion hat geschrieben: Das geht zu wie zu alten Zeiten wo man vorm König gezwungen wird Götzen anzubeten und zu opfern.
:klatsch: :klatsch: :klatsch:

Armes Deutschland, der Weg zur erneuten Diktatur ist eingeschlagen und wird mit Eifer und deutscher Gründlichkeit bis zum üblen Ende gegangen....

Volksverhetzung...! War sowas nicht schonmal?

Das mit der freien, d.h. der unangenehmen, verrückten, verachtungswürdigen, unbeliebten und vor allem wahren, Meinungsäusserung wird wohl in Deutschland nie verstanden werden.

"Sticks and stones will break my bones, but words will never hurt me..."

Gruß
Joseph, frei seine Meinung sagend...
Zuletzt geändert von Joseph am Freitag 16. April 2010, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Maurus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Maurus »


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Joseph
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Joseph »

overkott hat geschrieben: Seine Ansichten jedenfalls bezeugen, dass er mit Gott und dem Nächsten keinen Frieden hat.
Sagt wer? Mr. Overkott?
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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

Maurus hat geschrieben:Mit Verweis auf die Kommentare: http://www.sueddeutsche.de/politik/65/58791/text/
Da bin ich aber mal gespannt, ob der Kommentarbereich noch vor Sonnenuntergang abgeschaltet wird, oder mitten in der Nacht.
Es zeigt aber, dass viele immer noch einen gesunden Menschenverstand besitzen. Nur laut sagen darf man nichts. aber auch das hatten wir schonmal.
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lifestylekatholik
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von lifestylekatholik »

cantus planus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Mit Verweis auf die Kommentare: http://www.sueddeutsche.de/politik/65/58791/text/
Da bin ich aber mal gespannt, ob der Kommentarbereich noch vor Sonnenuntergang abgeschaltet wird, oder mitten in der Nacht.
Es zeigt aber, dass viele immer noch einen gesunden Menschenverstand besitzen. Nur laut sagen darf man nichts. aber auch das hatten wir schonmal.
Amen.
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Marion
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Marion »

Gamaliel hat geschrieben:Auch auf diesen Beitrag sei noch hingewiesen:

Williamson leugnet weiter

Daraus:
In der immer wieder unterbrochenen sechsstündigen Verhandlung versuchte vor allem der Justiziar der Ordensgemeinschaft, der Dresdner Rechtsanwalt Maximilian Krah, den Eindruck zu entkräften, dass die gesamte Piusbruderschaft so wie Williamson denkt.

In seinen Schilderungen der Piusbruderschaft, deren Größe der Justiziar mit 600 Priestern und 600.000 Gläubigen umriss, beschrieb der Anwalt Williamson als Einzelgänger. "Er galt immer als am Rande stehend", sagte Krah über den 70-Jährigen. Auch dass dieser nur einer von vier Bischöfen in der Glaubensgemeinschaft ist, spiele da keine Rolle. Als Beleg für seine Behauptung über den Außenseiter Williamson berichtete Krah noch davon, dass dieser Verschwörungstheorien zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 anhänge.
Die Aussagen von Dr. Krah zu Bischof Williamson halte ich - mit Ausnahme der anfangs zitierten - für eine Schande. Abgesehen davon, daß derartige Beurteilungen Dr. Krah gar nicht zustehen, gehören sie jedenfalls nicht in die Öffentlichkeit.
Sachmal, was ging denn da ab? War die Bruderschaft etwa auch angeklagt?
Und was hat das denn alles mit diesem Fall zutun?
Das sieht ja aus wie Tratschtantenstunde.

Bekommt die Öffentlichkeit irgendwann die ganzen 6 Stunden Gewäsch, öhm Geschwätz oder gibt es das nur Stückchenweise von der Presse aus?
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civilisation
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von civilisation »

overkott hat geschrieben:Für einen Befreiungstheologen werden ihn die wenigsten halten. Er wird sich nicht krank schreiben lassen und dürfte daher auch nicht therapierbar sein. Auch im Gewand eines Bischof kann sich eine arme Seele verstecken. Seine Ansichten jedenfalls bezeugen, dass er mit Gott und dem Nächsten keinen Frieden hat.

Auch diverse Menschen, die sich an Bonaventura hängen, sind nicht therapierbar. Auch im Gewand eines Bonaventurianischen Fetischisten kann sich eine arme Seele verstecken. Auch seine Ansichten zeugen davon, daß er mit Gott, mit seinen Nächsten, aber vor allen Dingen mit sich Selbst keinen Frieden hat.

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Joseph
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Joseph »

cantus planus hat geschrieben: Es zeigt aber, dass viele immer noch einen gesunden Menschenverstand besitzen. Nur laut sagen darf man nichts. aber auch das hatten wir schonmal.
Wird Deutschland von Phillip II regiert? "....geben sie Gedankenfreiheit, Sire"

"..............der Dresdner Rechtsanwalt Maximilian Krah, [versucht] den Eindruck zu entkräften, dass die gesamte Piusbruderschaft so wie Williamson denkt."

Es ist also nicht nur strafbar das politisch-nicht-Korrekte zu denken sondern sogar der "Eindruck" das man so denken könnte....
Wenn das man gut geht wenn das so weitergeht!
Deutschland ist wirklich im Arsch!
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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

Allerdings.
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Berolinensis
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Berolinensis »

Joseph hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben: Es zeigt aber, dass viele immer noch einen gesunden Menschenverstand besitzen. Nur laut sagen darf man nichts. aber auch das hatten wir schonmal.
Wird Deutschland von Phillip II regiert? "....geben sie Gedankenfreiheit, Sire"

"..............der Dresdner Rechtsanwalt Maximilian Krah, [versucht] den Eindruck zu entkräften, dass die gesamte Piusbruderschaft so wie Williamson denkt."

Es ist also nicht nur strafbar das politisch-nicht-Korrekte zu denken sondern sogar der "Eindruck" das man so denken könnte....
Wenn das man gut geht wenn das so weitergeht!
Deutschland ist wirklich im Arsch!
Bitte nichts gegen den Großen Philipp II.! Schillers Sprache ist zwar wunderbar, aber seine dümmliche Aufklärungsidelogie kannst du behalten.

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Maurus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Maurus »

cantus planus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Mit Verweis auf die Kommentare: http://www.sueddeutsche.de/politik/65/58791/text/
Da bin ich aber mal gespannt, ob der Kommentarbereich noch vor Sonnenuntergang abgeschaltet wird, oder mitten in der Nacht.
Es zeigt aber, dass viele immer noch einen gesunden Menschenverstand besitzen. Nur laut sagen darf man nichts. aber auch das hatten wir schonmal.
Nee, das machen die nicht. Bei heiklen Themen stellen sie es so ein, dass sie alle Beiträge freigeben müssen (das machen sie zT auch rückwirkend). Wie es bei diesem Artikel war, weiß ich nicht, vermutlich war er offen. Ich sage "war", weil die SZ grundsätzlich alle Stränge um 19 Uhr schließt. Grund: Sie wollen die Foren besser moderieren. Auch an Wochenenden und Feiertagen ist deshalb alles dicht.

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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Marion hat geschrieben:Sachmal, was ging denn da ab? War die Bruderschaft etwa auch angeklagt?
Und was hat das denn alles mit diesem Fall zutun?
Das sieht ja aus wie Tratschtantenstunde.

Bekommt die Öffentlichkeit irgendwann die ganzen 6 Stunden Gewäsch, öhm Geschwätz oder gibt es das nur Stückchenweise von der Presse aus?
Welche Rolle Maximilian Krah heute spielte, weiß ich (noch) nicht.
Seine Haltung zu Bischof Williamson ist jedoch seit dem von ihm eingefädelten Spiegel-Artikel im Februar 2010 und dem nachfolgenden Internet-Disput mit Stephen Heiner unmißverständlich geworden.
Zweifelsohne geht es Dr. Krah darum die FSSPX möglichst aus der ganzen Angelegenheit herauszuhalten, ob die von ihm dazu angewandten Mittel und Strategien "korrekt" sind, wage ich zu bezweifeln.

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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

Maurus hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Mit Verweis auf die Kommentare: http://www.sueddeutsche.de/politik/65/58791/text/
Da bin ich aber mal gespannt, ob der Kommentarbereich noch vor Sonnenuntergang abgeschaltet wird, oder mitten in der Nacht.
Es zeigt aber, dass viele immer noch einen gesunden Menschenverstand besitzen. Nur laut sagen darf man nichts. aber auch das hatten wir schonmal.
Nee, das machen die nicht. Bei heiklen Themen stellen sie es so ein, dass sie alle Beiträge freigeben müssen (das machen sie zT auch rückwirkend). Wie es bei diesem Artikel war, weiß ich nicht, vermutlich war er offen. Ich sage "war", weil die SZ grundsätzlich alle Stränge um 19 Uhr schließt. Grund: Sie wollen die Foren besser moderieren. Auch an Wochenenden und Feiertagen ist deshalb alles dicht.
"Welt online" argumentiert ähnlich. Da ist eine Steuerung oder gar Ausschaltung der Kritik aber unübersehbar.
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civilisation
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von civilisation »

Da schreibt doch eine Postille:
Die von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Bruderschaft wendet sich gegen eine Modernisierung der katholischen Kirche und lehnt außerdem die Ökumene und den interreligiösen Dialog ab. Kritiker sprechen von einem antidemokratischen, mittelalterlichen Denken.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ust-urteil

"antidemokratisch" ...
o.w.K.

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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Auch dieser Artikel im Tagesspiegel stellt eine journalistische "Glanzleistung" dar:

10.000 Euro Strafe für Piusbruder Williamson

Maximilian Krah streut sich selbst ein bißchen Weihrauch:
Das Urteil beträgt 100 Tagessätze zu 100 Euro. Die Ermäßigung habe es gegeben, weil er, Maximilian Krah, der Anwalt der Piusbrüder, die Verbreitung des Interviews in Deutschland zu verhindern versucht habe, sagt Krah. Den Ausgang des Prozesses wollte die Piusbruderschaft am Freitag auf keinen Fall kommentieren, denn man habe damit „nichts zu tun“.

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Marion
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Marion »

Gamaliel hat geschrieben:Auch dieser Artikel im Tagesspiegel stellt eine journalistische "Glanzleistung" dar:

10.000 Euro Strafe für Piusbruder Williamson

Maximilian Krah streut sich selbst ein bißchen Weihrauch:
Das Urteil beträgt 100 Tagessätze zu 100 Euro. Die Ermäßigung habe es gegeben, weil er, Maximilian Krah, der Anwalt der Piusbrüder, die Verbreitung des Interviews in Deutschland zu verhindern versucht habe, sagt Krah. Den Ausgang des Prozesses wollte die Piusbruderschaft am Freitag auf keinen Fall kommentieren, denn man habe damit „nichts zu tun“.
Das ist ja witzig :kugel:
Hat Herr Krah dem Bischof Williamson also für diese Arbeit 20 Euro pro Tag vom Einkommen abgezwackt oder gestrichen :D
Zuletzt geändert von Marion am Freitag 16. April 2010, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Ein etwas anderer Kommentar auf "eigentümlich frei"

Daraus:
Deutschland ist neben der Türkei und Nordkorea eines der wenigen Länder der Erde, in dem „falsche Meinungen“ zu historischen Fragen strafrechtlich brutal verfolgt werden.[...]

Kritische Äußerungen deutscher Qualitätsmedien zum deutschen demokratischen Gesinnungstrafrecht in dunkler historischer Tradition beziehungsweise zur Verteidigung der Meinungsfreiheit aufgrund journalistischer Berufsehre und internationalen Gepflogenheiten sind bis zur Stunde nicht bekannt.

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overkott
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von overkott »

Mit 1.0000 Euro ist Williamson glimpflich davon gekommen.

Zusätzlich als Buße sollten ihm die Piusbrüder eine Meditation über Offb 22,15 auferlegen.

civilisation
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von civilisation »

Woher nimmt eigentlich Bischof Williamson die 10.000 EUR?

100 Tagessätze a 100 EUR.

Der Bischof muß ja ein immenses Einkommen haben, wenn das "Gericht" zu einem derartigen Urteil kommt.

:auweia:

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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

overkott hat geschrieben:Mit 1.0000 Euro ist Williamson glimpflich davon gekommen.
Angesichts der Rechtslage in Deutschland, ist das sicher richtig.

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Maurus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Maurus »

civilisation hat geschrieben:Woher nimmt eigentlich Bischof Williamson die 10.000 EUR?

100 Tagessätze a 100 EUR.

Der Bischof muß ja ein immenses Einkommen haben, wenn das "Gericht" zu einem derartigen Urteil kommt.

:auweia:
Eine Frage, die bedauerlicherweise sonst niemand stellt. Als Journalist wäre das wohl meine erste gewesen.

civilisation
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von civilisation »

overkott hat geschrieben:Mit 1.0000 Euro ist Williamson glimpflich davon gekommen.

Zusätzlich als Buße sollten ihm die Piusbrüder eine Meditation über Offb 22,15 auferlegen.

Welche Buße bzw. Strafe sollte man Dir wegen Deiner offensichtlicher Vergewaltigung der Hl. Schriften und des Hl. Kirchenlehrers Bonaventura auferlegen?

Aber vermutlich liegst Du schon im See von brennendem Schwefel (Offb 21,8) als Feigling und Treuloser - und Lügner ???

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