Wird es für Jungwähler noch Rente geben?

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Caviteño
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Re: Wird es für Jungwähler noch Rente geben?

Beitrag von Caviteño »

Nicht die Bevölkerungsentwicklung ist das Problem, sondern die Politik

Ein Blick auf die Rentenänderung von Roland Tichy:
Allein seit 2000 gibt es jedes Jahr ein Rentengesetz. Da gehts mal rauf, am Ende immer runter: 2001 ein „Renteniveau-Absenkungsgesetz“; also niedrigere Renten. Dafür kommt die Riester-Rente – damit es wieder aufwärts geht, irgendwann. 2004 kürzt ein Nachhaltigkeitsfaktor die Rente. 2007 wird das Rentenalter schrittweise auf 67 erhöht – wir zahlen länger ein und kriegen kürzer raus. 2009 ist mal kurz genug mit der Kürzerei – mit einer „Rentenschutzklausel“ wird die rasende Fahrt nach unten gebremst. 2014 zur Wahl verspricht die SPD die Rente mit 63 und die CDU die Mütterrente – beides kommt für den, der das Glück hat, zu den auserwählten Gruppen zu gehören.
(...)
Aber nicht die Bevölkerungsentwicklung ist das eigentliche Problem – die ist absehbar und kann abgearbeitet werden. Das Problem ist die Politik: Sie greift praktisch vor jeder Wahl in die vollen Kassen, und „reformiert“ dann ein paar Jahre später gleich wieder zurück. Besser wurde es dadurch nie – nur unklarer, unsicherer, undurchschaubarer. Die Willkür regiert in einem Bereich, der eigentlich langfristige Planbarkeit verlangt.
Denn Vernunft ist nicht die Mutter der Rentenkasse – sondern “mutige” Wahlversprechungen. Schauen wir uns ein paar aktuelle Sprüche an: Zahlen die Flüchtlinge unsere Rente? Nein. Jeder anerkannte Asylbewerber kriegt garantiert Rente – aber Arbeit finden nur wenige, und weil sie auch wenig verdienen, zahlen sie kaum Beiträge. Es ist ein Minus-Geschäft, das die Kosten der Überalterung verschärft.
Riesterrente und Betriebsrente krepieren deswegen, weil es keine Zinsen mehr gibt. Schlimmer noch: Wegen der Minuszinsen zahlt die Rentenkasse für ihre vorübergehenden Reserven Millionen in den Euro-Topf: Damit finanzieren Beitragszahler (übrigens auch der Krankenversicherung) und Rentner direkt die Unterstützungspolitik der EZB für Europas Süden. Das sind die Kosten der Euro-Rettung – ausgerechnet die Rentner zahlen für Griechenland und andere Freunde mit lockerem Lebenswandel. Und es geht nicht nur um die gesetzliche Rente – auch Betriebsrenten, Lebensversicherung und andere Sparformen fallen als Ergänzung aus.
Die Rentengesetzgebung kann es durchaus mit der Steuergesetzgebung aufnehmen. Dabei verlangt gerade dieser Bereich hohe Planbarkeit und Verläßlichkeit.

Raphael

Re: Wird es für Jungwähler noch Rente geben?

Beitrag von Raphael »

Zu dem Thema erschien vor ein paar Wochen ein erhellender Artikel in der FAZ:
Der Staat langt bei vielen Bürgern künftig doppelt zu

Einer der angesprochenen Punkte:
Man beschließt eine Gesetz und läßt sich von der Fachwelt die finanziellen Folgen bei der Altersrente errechnen. 2 Jahre nach Verabschiedung dieses Gesetzes ändert man dann die Rahmenbedingungen, mit denen die Fachleute ihre Folgenabschätzung ermittelt haben. Dies geschieht "natürlich" zu Lasten der Rentenbezieher. Als die involvierten Fachleute schriftlich darauf aufmerksam machen, reagiert das zuständige Ministerium nicht. Das Ende vom Lied, die Renten werden zukünftig doppelt besteuert und keine Sau interessiert sich dafür!
Das Finanzministerium tut nichts

Doch warum wollen die Experten davon 2007 nichts mehr wissen? Rürup und Rische begründen dies in ihrem Anschreiben an die Ministerien mit den geänderten Rahmenbedingungen. Seit 2003 seien Löhne und Renten nicht in dem Ausmaß gestiegen, wie ursprünglich prognostiziert, die Regierung habe die Rente mit 67 eingeführt und die steuerliche Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen reduziert. Also zückten die Rentenexperten Rürup und Rische abermals den Taschenrechner. Die aktualisierten Berechnungen zeigten, „dass es zu einer gravierenden Verschärfung der Problematik der Zweifachbesteuerung gekommen ist, sowohl hinsichtlich des Umfangs (Betrag der Differenz der steuerfreien Rentenzuflüsse und der versteuerten Beträge) als auch der Anzahl der Betroffenen“. Dies ließe sich nicht mehr mit dem Instrument der Typisierung rechtfertigen. Daher sei es angezeigt, die sorgfältig ausgetüftelte Übergangslösung im Alterseinkünftegesetz zu überarbeiten.

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