Diese Woche will die CSU das Grundgesetz reformieren. Konkret geht es um die Einführung von Plebisziten. Morgen will der Vorstand die Frage formulieren. Dienstag soll die Partei abstimmen.
In Art. 29 GG sind im Rahmen der Neugliederung des Bundesgebietes Volksentscheide vorgesehen. Diese werden allerdings nicht bundesweit abgehalten, sondern nur in den betroffenen Ländern. Reformbedarf gäbe es dafür reichlich, insbesondere im Hinblick auf kleine Verwaltungseinheiten wie Bremen und das Saarland und nordöstliche Bundesländer mit ähnlich wenigen Einwohnern. Mit Blick auf die Situation von Einpendlern wäre auch die Eingliederung Berlins in Brandenburg denkbar. Erfolgreich waren Volksentscheide in dieser Hinsicht jedoch nie.
Die geplante Maßnahme der CSU greift tief in das Staatswesen ein. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie: Gewählte Repräsentanten mit idealerweise höherem Sachverstand verhandeln politische Fragen in Parlamenten. Der Verzicht auf Volksentscheide im Grundgesetz hat systematische und historische Gründe. Systematischer Hauptgrund ist, dass gleiches Wahlrecht auch gleiche Kenntnis voraussetzt. Der Mangel an hinreichender Kenntnis betrifft zwar auch die regelmäßigen Wahlen. Jedoch wird der Mangel geheilt durch begrenzte Kompetenz der Wähler, die aus Einsicht in ihre begrenzte Kenntnis im Rahmen der Arbeitsteilung Experten ihrer Wahl mit der Lösung der Probleme beauftragen. Historischer Hauptgrund ist die negative Erfahrung mit Volksentscheiden in der Weimarer Republik. Insbesondere der letztlich erfolglose Volksentscheid vom Juni 1926 zur Fürstenenteignung war im Parlament als demagogisch und verfassungsfeindlich kritisiert worden. Eine erfolgreiche Klage vor dem Verfassungsgericht gegen einen vorläufig erfolgreichen Volksentscheid hätte der Weimarer Republik eine schwere Staatskrise beschert.
Kann die CSU aus der Geschichte lernen oder macht sich in der Partei die Unvernunft breit?
Wenn Horst Seehofer Bundespolitik machen möchte, sollte er als Kanzlerkandidat kandidieren oder die CSU bundesweit ausdehnen.
Staatsfeiertag verschieben
Re: Staatsfeiertag verschieben
overkott hat geschrieben:Der Mangel an hinreichender Kenntnis betrifft zwar auch die regelmäßigen Wahlen. Jedoch wird der Mangel geheilt durch begrenzte Kompetenz der Wähler, die aus Einsicht in ihre begrenzte Kenntnis im Rahmen der Arbeitsteilung Experten ihrer Wahl mit der Lösung der Probleme beauftragen.




"Experten mit der Lösung der Probleme beauftragen"....






Von der Flüchtlingskrise und der Rolle der sog. "Experten" (= Abgeordneten) reden wir besser überhaupt nicht.
Deine Vorstellung ist doch noch sehr im 19. Jhd. verhaftet.
https://de.wikiquote.org/wiki/Gustav_von_Rochow"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen."
(...)
oft zitiert als: "Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen" und zuweilen fälschlich Friedrich Wilhelm von Brandenburg zugeschrieben.
oder in bayerischer Bierzeltrhetorik: "Vox populi, vox Rindvieh"
Erzähl uns doch mal, lieber ovi, warum Volksabstimmungen in der Schweiz so erfolgreich sind. Sie haben das Land davor bewahrt, dem EWR beizutreten - von EU und Euro ganz zu schweigen. Fällt Dir im übrigen nicht auf, daß das obige Zitat von Gustav von Rochow z. Zt. auch durchaus auf die Berichterstattung in den mainstream-Medien anwenden läßt? Motto: Die Kanzlerin macht alles richtig und wer das in Frage stellt, ist rechts (= doof, Globalisierungsverlierer, wenig gebildet, verängstigt usw. usf. etc. pp.)
Re: Staatsfeiertag verschieben
Ein Jurastudium schützt auch vor Fehlern nicht. Entscheidungen des BGH erinnern zum Teil an das Komödienstadl. Man sieht das etwa bei Sprüchen zur verfassungswidrigen Zwangsgebühr. Dabei sind mehrere Möglichkeiten einer verfassungskonformen Finanzierung gegeben. Die Länder sollten ihre Kulturhoheit wahrnehmen und die Finanzierung von ARD und ZDF neu regeln. Mit Blick auf den Wettbewerb im Medienmarkt sollten sich öffentlich-rechtliche Medien soweit wie nötig zurückziehen. Eine Privatisierung der Sender ist denkbar. Fernsehsender haben nicht die kapitalintensiven Infrastrukturprobleme der Bundesbahn. Kultur- und Bildungssendungen müssen nicht notwendig über allgemeine Zuschüsse zum Rundfunkhaushalt finanziert werden, sondern können auch durch Fördergelder für einzelne Produktionen realisiert werden. Eine Doppelförderung sollte vermieden werden. Das kulturelle Gesicht eines Bundeslandes kann in der Programmgestaltung durch Auflagen an die Privatisierung gewahrt werden. Deren Kontrolle obliegt dann den Landesmedienanstalten.Caviteño hat geschrieben:overkott hat geschrieben:Der Mangel an hinreichender Kenntnis betrifft zwar auch die regelmäßigen Wahlen. Jedoch wird der Mangel geheilt durch begrenzte Kompetenz der Wähler, die aus Einsicht in ihre begrenzte Kenntnis im Rahmen der Arbeitsteilung Experten ihrer Wahl mit der Lösung der Probleme beauftragen.![]()
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"Experten mit der Lösung der Probleme beauftragen"....![]()
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- wenn ich da an den Euro oder "meinen" Abgeordneten denke....
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Von der Flüchtlingskrise und der Rolle der sog. "Experten" (= Abgeordneten) reden wir besser überhaupt nicht.
Soweit die Politik das Problem nicht angeht, ist der Gang vor das BVerfG unverzichtbar. Dieses kann die geltende Regelung unverzüglich für verfassungswidrig erklären und die Politik zur Neuregelung auffordern. Das BVerfG gibt dabei keine konkrete Richtung vor. Für eine mögliche Privatisierung sind die Anstalten von langfristigen Verbindlichkeiten zu befreien, die sich insbesondere durch die Alterssicherung ergeben. Diese Verbindlichkeiten könnten verstaatlicht und anteilig von den Ländern übernommen werden. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Gesetzgebers als Initiator des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie als politischer Verantwortungsträger für den Übergang in eine marktkonforme Lösung.
Re: Staatsfeiertag verschieben
Verfassungswidrig ist auch das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Auch dieses Gesetz verstößt gegen Art. 2 GG und der daraus abgeleiteten Vertragsfreiheit. Die Tarifautonomie ist nicht verletzt. Nach Art. 2 GG dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verträge abschließen, die das Recht anderer achten, verfassungskonform und sittlich sind. Arbeitgeber haben demnach das Recht, geeignete Fach- und Führungskräfte einzustellen. Dabei steht es ihnen frei, sich für einen Mann oder eine Frau zu entscheiden. In der Vertragsfreiheit einer Fach- und Führungskraft liegt es, ein übertarifliches Gehalt auszuhandeln. Sollte ein Mann oder eine Frau bei gleicher Qualifikation ein günstigeres Angebot unterbreiten, ist es verständlich, dass ein Arbeitgeber sich für den Bewerber mit dem günstigeren Angebot entscheidet. Dabei kann es vorkommen, dass männliche Arbeitgeber aufgrund des Betriebsklimas Männer bevorzugen, weibliche Arbeitgeber demgegen Frauen. Diese Bevorzugung liegt im Ermessen der Vertragsfreiheit. Eine staatliche Bevormundung des Arbeitgebers, bei gleicher Qualifikation ein bestimmtes Geschlecht zu bevorzugen, stellt demgegenüber eine verfassungswidrige Diskriminierung dar und ist weder mit Art. 2 GG, noch mit Art. 3 GG vereinbar. Die Tatsachenfeststellung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG im Hinblick auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung paraphrasiert lediglich das Sozialstaatsgebot, ist jedoch weder Art. 2 GG, noch Art. 3 Abs. 1 GG übergeordnet. Die tatsächliche Durchsetzung fördert der Staat verfassungskonform, soweit er Jungen und Mädchen bzw. Männern und Frauen gleiche Chancen auf schulische und berufliche Bildung eröffnet. Gleiche Chancen führen allerdings nicht automatisch zu gleicher Qualifikation. Aus den Unterschieden in der Qualifikation und der entsprechenden tatsächlichen Ungleichheit kann jedoch keine Diskriminierung abgeleitet werden. Soweit eine gleiche Qualifikation vorliegt, darf die Vertragsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch nicht eingeschränkt werden. Das wäre nebenbei bemerkt nicht nur verfassungs-, sondern auch marktwidrig und würde daher zu Wachstumseinbußen führen. Der Staat kann als Arbeitgeber ebenfalls Vertragsfreiheit für sich in Anspruch nehmen. Wegen der Vorbildfunktion wäre eine gesetzliche Verpflichtung aller Personal einstellenden Behördenleiter zur Bevorzugung eines Geschlechts jedoch sittenwidrig. Auch die Behördenleiter müssen in ihrem Ermessen entscheiden können, welche Arbeitskraft die Leistung der Behörde am meisten fördert. Soweit sich Arbeitgeber in Wirtschaft und Verwaltung selbst Quoten setzen, weil sie eine gemischt geschlechtliche Mitarbeiterschaft für besonders effektiv halten, bleibt ihnen das unbenommen.
Re: Staatsfeiertag verschieben
Das Grundgesetz sollte nicht nur am 23. Mai mit einem arbeitsfreien Tag und in feierlichen Reden gewürdigt werden. Vielmehr muss auf das Grundgesetz in der Rechtswirklichkeit Verlass sein. Der Scherz eines Dozenten zum Vertragsrecht: "Auf Hoher See und vor Gericht sind Sie in Gottes Hand." darf nicht durch Behördenwillkür der Justiz gerechtfertigt werden. Entscheidungen der Richter müssen aufgrund der Systematik der Gesetze vorhersagbar sein. Die Unabhängigkeit der Richter bezieht sich nicht auf die Unabhängigkeit vom Gesetz. Weil sie selbst an das Grundgesetz gebunden sind, müssen Verfassungsrichter der Bundesregierung sagen können, wo ihre Politik und entsprechende Gesetze Grundrechte der Bürger in unzulässiger Weise beschränkt.
Re: Staatsfeiertag verschieben
Ich fände das gut, wenn der Herr Overkott den katholischen Glauben mit dem gleichen Engagement vertreten würde wie das Grundgesetz Deutschlands.
Es dürfte sogar noch ein bißchen mehr Engagement sein!

Es dürfte sogar noch ein bißchen mehr Engagement sein!

Re: Staatsfeiertag verschieben
Die CSU will ihre Mitglieder befragen, ob sich die Partei für Volksentscheide auf Bundesebene einsetzen soll. Diese Frage über eine Verfassungsänderung erscheint im Kontext des amerikanischen Wahlkampfes als absurd. Ein Wahlkampf vor Volksentscheiden könnte in eine emotionale Schlammschlacht ausarten. Dem sachlichen Austausch von Argumenten würde sie nicht gerecht. Sicher hat Bayern mehr Einwohner als Schweden und den Volksentscheid auf Landesebene. Auch ist das Ergebnis des Volksentscheids über das Rauchverbot sinnvoll. Gleichwohl darf man Volksentscheide nicht von Einzelfragen abhängig machen. Bei der Einführung von Volksentscheiden käme die Bundesrepublik aus dem Wahlkampfmodus nicht mehr heraus. Wahlkämpfe für Volksentscheide würden sich mit anderen Wahlkämpfen überschneiden. Allein im nächsten Jahr finden vier Wahlen mit Wahlkämpfen statt. Weitere Wahlkämpfe und Wahlen wären kein Weckruf gegen Wahlmüdigkeit. Gerade das abgelaufene Wahljahr hat deutlich gemacht, was die Wähler von der Politik der Kanzlerin halten. Doch was juckt's die Kanzlerin, wenn der Wähler sich an ihr kratzt. Basisdemokrat Seehofer will nicht Kanzler werden. Statt dessen lässt er jetzt mit einem anderen Thema die Partei durchs Hamsterrad laufen.
Re: Staatsfeiertag verschieben
Die Beleidigung von Repräsentanten anderer Staaten geht in eine neue Runde. Der türkische Staatspräsident hat Beschwerde eingelegt. Darin wendet er sich gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den umstrittenen Kleinkünstler Böhmermann. Dieser hatte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit einem Schmähgedicht den Boden der Geschmacklosigkeit durchschlagen. Gleichzeitig hat er dem beleidigten Präsidenten über Wochen hinweg überproportionale Aufmerksamkeit verschafft. Die für das Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft Mainz sprach dem Präsidenten jedoch das Recht ab, objektiv gegen die Würde seiner Person gerichtete Schmähungen als Beleidigung zu verstehen und den gebührenden strafrechtlichen Schutz dafür in Anspruch zu nehmen. Die Geschmacklosigkeit sei so bodenlos, dass sie zur Beleidigung nicht geeignet sei, überraschte die Staatsanwaltschaft. Der Präsident wird das Thema am Kochen halten. Auch die Bundesregierung hat offenbar ein Interesse daran und will mit einer Gesetzesänderung die Systematik des Strafrechts neu erfinden.overkott hat geschrieben:Die Meinungsfreiheit endet also dort, wo die Beleidigung beginnt. Das ist nicht nur eine Frage des Zivilrechts, sondern eine Frage der öffentlichen Ordnung, wo der Staat, seine Institutionen, Repräsentanten und Symbole in ungebührlicher Weise verletzt werden.
Die Beleidigung von Repräsentanten anderer Staaten kann wegen ihrer Öffentlichkeits- und Breitenwirkung schwerwiegendere Folgen haben als eine Beleidigung unter Bürgern. Entsprechend hat der Gesetzgeber eine solche Tat strafbewehrt. Dabei bleibt eine Straftat objektiv eine Straftat, auch wenn ein Künstler aus formalen Gründen vorausschickt, dass er zeigen will, wo die Grenzen sind. Schließlich zeigt er damit auch gleichzeitig, welche Folgen eine Beleidigung oder Körperverletzung haben kann.