Raphael hat geschrieben:Fridericus hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Schon mal von dem
argumentum ex silencio gehört?

So ein Schwachsinn, das hat hier gar nichts zu suchen.
Das
argumentum ex silencio sucht auch nicht, sondern es wird genutzt!
Fridericus hat geschrieben:Du unterstellst Äußerungen, die so nie getätigt wurden.
Die Schlußfolgerung meinerseits war offensichtlich richtig, auch wenn ich nur "Rahmenbedingungen" hatte, um zu ihnen zu kommen!
Fridericus hat geschrieben:Mit Deinem Gebrauch des argumentum ex silencio wäre ja so einiges möglich
In den stalinistischen Regimes sicherlich ......
Fridericus hat geschrieben:Meine Meinung zur Todesstrafe. Aus der "Dottrina più copiosa della dottrina cristiana" des Hl. Robert Bellarmin.
S: Wir sehen aber doch, dass die Fürsten und Regierenden Räuber und andere Übeltäter hinrichten lassen, die doch auch Menschen sind; und man ist der Ansicht, dass sie dabei nicht falsch, sondern richtig handeln.
L: Wenn die Fürsten und Regierenden, die die staatliche Gewalt innehaben, die Verbrecher hinrichten lassen, dann handeln sie dabei nicht etwa als Herren über das Leben der Menschen, sondern als Diener Gottes, wie der hl. Paulus sagt [Röm 13, 3 - 4 Nam principes non sunt timori boni operis, sed mali. Vis autem non timere potestatem? Bonum fac: et habebis laudem ex illa: Dei enim minister est tibi in bonum. Si autem malum feceris, time: non enim sine causa gladium portat. Dei enim minister est: vindex in iram ei, qui malum agit]. Gott will nämlich und gebietet, dass die Verbrecher bestraft und, wenn sie es verdienen, auch getötet werden, damit die rechtschaffenen Menschen in Sicherheit und in Frieden leben können. Dafür hat Gott selbst den Fürsten und Regierenden das Schwert in die Hand gegeben, um für Gerechtigkeit zu sorgen, indem sie die Guten verteidigen und die Schuldigen bestrafen. Wenn darum durch die staatliche Gewalt ein Verbrecher getötet wird, heißt das nicht Mord, sondern Hinrichtung. [...]
Wenn man also der Tötung eines Menschen einen anderen Namen gibt, nämlich Hinrichtung, dann ist alles in bester Ordnung?
Und auch wenn Breivik nicht zum Tode verurteilt wird:
Die Kriterien der Gerechtigkeit sind hier noch nicht in ausreichendem Maße dargelegt worden, um im Falle Breiviks die Todesstrafe als ein gerechtes Urteil anzusehen. Der Hinweis auf das weltliche Schwert reicht nicht aus, um die Todesstrafe rechtfertigen zu können, wie auch JP II in der schon zitierten Passage von Evangelium Vitae gelehrt hat.
Ach, Du lehnst die Lehre der Kirche ab? Immer wieder Beweise dafür zu bringen, wirst Du anscheinend nicht müde.
Der Hl. Robert Bellarmin und mit ihm die Ritenkongregation, die den Katechismus nach gründlicher Überprüfung am 15. Juli 1598 approbierte, Urban VIII, der die Empfehlung Clemens VIII mit einem Breve vom 22. 2. 1633 erneurte und Benedikt XIV, der in einer eigenen Konstitution Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe an die Worte Clemens' erinnerte haben also geirrt?
Der Catechismus Romanus natürlich auch, der da schreibt:
Es ist erlaubt die Menschen gerichtlich zum Tode zu verurteilen, oder zu tödten.
Eine andere Art von Tödtung ist erlaubt, die jenen Obrigkeiten zusteht, welche die peinliche Gerichtsbarkeit ausüben, wenn sie nach der Vorschrift und dem Urtheile der Gesetze lasterhafte Menschen bestrafen, und die Unschuldigen in Schutz nehmen. Wenn sie dieses Amt gerecht verwalten, sind sie nicht nur nicht des Todschlages schuldig, sondern sie vollziehen das göttliche Gesetz, wodurch der Mord verboten wird. Denn da dieses Gesetz zur Absicht hat, für das Leben und die Wohlfahrt der Menschen zu sorgen, so zielen die Strafen der Obrigkeit, welche die rechtmässigen Rächer der Verbrechen sind, gleichfalls dahin ab, dass Verwegenheit und Gewalttäigkeit durch schwere Strafen unterdrückt, und das Leben der Menschen sicher sei. Daher sprach David [Ps. 100, 8]: Früher will ich tödten alle Sünder, damit ich ausrotte aus der Stadt des Herrn alle Übeltäter.