Da findet sich immer was. Der § 130 (Strafgesetzbuch) ist ja ein richtiger Joker.Fingalo hat geschrieben:Aha, und aufgrund welchen Gesetzes?Ewald Mrnka hat geschrieben:Sehr richtigasderrix hat geschrieben:Würden das, was Hagen hier tut, Soldaten in Afghanistan machen, würden sie vor den Kadi gestellt.; daran sieht man, wie verlogen, verheuchelt und verkommen die Moral unserer Nomenklatura ist.
Pfui Deibel!
Kreuzigung von Leichen
- Ewald Mrnka
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Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
Wohl kaum. Es ist ja nicht mal ein öffentliches Ärgernis nach § 183 a StGB. Ob § 130 StGB auf Taten im Ausland gilt?Ewald Mrnka hat geschrieben:Da findet sich immer was. Der § 130 (Strafgesetzbuch) ist ja ein richtiger Joker.Fingalo hat geschrieben:Aha, und aufgrund welchen Gesetzes?Ewald Mrnka hat geschrieben:Sehr richtigasderrix hat geschrieben:Würden das, was Hagen hier tut, Soldaten in Afghanistan machen, würden sie vor den Kadi gestellt.; daran sieht man, wie verlogen, verheuchelt und verkommen die Moral unserer Nomenklatura ist.
Pfui Deibel!
- Ewald Mrnka
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Oh, lass sehen:Ewald Mrnka hat geschrieben:Es gibt bei uns Experten für "öffentliches Ärgernis".
"§ 183 a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."

(§ 183 StGB betrifft Exhibitionismus)
Zuletzt geändert von Fingalo am Freitag 24. November 2006, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Ein wundervoller TextFingalo hat geschrieben:Oh, lass sehen:Ewald Mrnka hat geschrieben:Es gibt bei uns Experten für "öffentliches Ärgernis".
"§ 183 a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."

Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
Vielleicht bei Dir. Aber ich sehe, du hast auch den freiwilligen Humor behalten!Ewald Mrnka hat geschrieben:Ein wundervoller TextFingalo hat geschrieben:Oh, lass sehen:Ewald Mrnka hat geschrieben:Es gibt bei uns Experten für "öffentliches Ärgernis".
"§ 183 a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."Unfreiwilliger(?) Humor.
