Kreuzigung von Leichen

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Ewald Mrnka
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Beitrag von Ewald Mrnka »

Fingalo hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben:
asderrix hat geschrieben:Würden das, was Hagen hier tut, Soldaten in Afghanistan machen, würden sie vor den Kadi gestellt.
Sehr richtig :jump: ; daran sieht man, wie verlogen, verheuchelt und verkommen die Moral unserer Nomenklatura ist.

Pfui Deibel!
Aha, und aufgrund welchen Gesetzes?
Da findet sich immer was. Der § 130 (Strafgesetzbuch) ist ja ein richtiger Joker.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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Fingalo
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Beitrag von Fingalo »

Ewald Mrnka hat geschrieben:
Fingalo hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben:
asderrix hat geschrieben:Würden das, was Hagen hier tut, Soldaten in Afghanistan machen, würden sie vor den Kadi gestellt.
Sehr richtig :jump: ; daran sieht man, wie verlogen, verheuchelt und verkommen die Moral unserer Nomenklatura ist.

Pfui Deibel!
Aha, und aufgrund welchen Gesetzes?
Da findet sich immer was. Der § 130 (Strafgesetzbuch) ist ja ein richtiger Joker.
Wohl kaum. Es ist ja nicht mal ein öffentliches Ärgernis nach § 183 a StGB. Ob § 130 StGB auf Taten im Ausland gilt?

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Ewald Mrnka
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Beitrag von Ewald Mrnka »

Es gibt bei uns Experten für "öffentliches Ärgernis".
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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Fingalo
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Beitrag von Fingalo »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Es gibt bei uns Experten für "öffentliches Ärgernis".
Oh, lass sehen:

"§ 183 a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist." :mrgreen:

(§ 183 StGB betrifft Exhibitionismus)
Zuletzt geändert von Fingalo am Freitag 24. November 2006, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Ewald Mrnka
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Beitrag von Ewald Mrnka »

Fingalo hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben:Es gibt bei uns Experten für "öffentliches Ärgernis".
Oh, lass sehen:

"§ 183 a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist." :mrgreen:
Ein wundervoller Text :mrgreen: Unfreiwilliger(?) Humor.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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Fingalo
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Beitrag von Fingalo »

Ewald Mrnka hat geschrieben:
Fingalo hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben:Es gibt bei uns Experten für "öffentliches Ärgernis".
Oh, lass sehen:

"§ 183 a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist." :mrgreen:
Ein wundervoller Text :mrgreen: Unfreiwilliger(?) Humor.
Vielleicht bei Dir. Aber ich sehe, du hast auch den freiwilligen Humor behalten! :jump:

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