@ Samson83:
Es ist keinesfalls „problematisch“ Gewalt zu definieren.
Wenn man weiß, dass Eltern, die ihre Kinder schlagen bereits verurteilt wurden, dann ist ein Eingriff mit Verlust eines Körperteils sehr wohl als „gewaltsam“ zu bezeichnen, weil der Delinquent, der zu beschneidende Junge, diesen Vorgang nur unter Zwang über sich ergehen lässt. „Festhalten“ ist dabei noch das geringste Mittel der Fixitation.
Juristisch wird als Körperverletzung bezeichnet:
Geschützt ist die körperliche Integrität, d.h. der Körper und die Gesundheit inklusive die geistige Gesundheit. Es geht somit um die körperliche Integrität, i.w.S. betroffen sein kann unmittelbar der Körper, aber auch die Gesundheit (z.B. bei Vergiftung oder psychischer Beeinträchtigung). Es ist möglich, dass eine Körperschädigung ohne Gesundheitsbeeinträchtigung erfolgt (Kahlscheren). Ebenso kann eine Gesundheitsbeeinträchtigung ohne eigentliche Körperschädigung erfolgen (so bei einer Beeinträchtigung der Psyche).
Die juristische Fachliteratur ist voll von zahlreichen Beispielen, entsprechende Urteile liefert jede juristische Datenbank!
Sieh dir einmal den im Forum geposteten Film an und achte auf die Reaktion des Kindes.
Christian12 hat geschrieben:: "Religiöse Riten" sind Teil der Menschenrechte.
Aber sie stehen nicht ÜBER den Menschenrechten, sondern sind unter Berücksichtigung der Menschenrechte zu behandeln -
das ist der feine, aber wesentliche Unterschied.
Christian12 hat geschrieben:Die religiöse Erziehung kann dazugehören. Und im Sinne des Kindeswohls kann diese auch beinhalten einen so "unbedeutenden" Eingriff wie die Beschneidung durchzuführen
Wenn sie dazu gehört, dann ist auch dort das Menschenrecht höher einzuordnen, nicht umsonst hat der Gesetzgeber den § 223 BGB geschaffen und der BGH entsprechende Grundsatzurteile gefällt.
Christian12 hat geschrieben: Wo wird bitte im GG gesagt, dass Deutschland ein säkularer Staat ist??? Ein Zitat einer solcher Bestimmung wäre hilfreich. Art. 14 bringt da leider nichts. Die Präambel legt das Gegenteil nahe.
Im Art. 14 GG steht, dass die Bestimmungen der Weimarer Verfassung auch für die Bundesrepublik Bestand hat. Diese Bestiummungen findest du hier:
http://www.sadaba.de/GSBT_WV_136_141.html#Pa_138
Lies die §§ 136 ff. GENAU durch und du wirst die entsprecheden Erklärungen finden.
Übrigens steht dort auch – in §136,4 dass niemand zur Teilnahme an „religiösen Übungen“ gezwungen werden darf.
Da ein Kind nicht selbst entscheiden kann, wird die Entscheidung von den Eltern gefällt – das Kind könnte später auf Zwangsbeschneidung plädieren – könnte ein interessanrter Rechtsstreit werden.
Thomas de Austria hat geschrieben: Aha, Gratulation. Was hat das mit der rituellen Beschneidung von Knaben bei Juden und Mohammedanern zu schaffen?
Wenn du der semantisch logischen Abfolge der Schilderung nicht folgen kannst, solltest du dich aus dem Thread ausklinken.
Peregrin hat geschrieben:Das mag die gängige Rechtssprechung sein (so "lange" ist das übrigens nicht her), hat aber freilich weniger mit Recht als mit ideologischer Dressur zu tun. Die "gewaltfreie Erziehung" ist grober Unsinn und die schädlichen Folgen seiner gesetzlichen Verankerung sieht man an vielen Fronten, z.B. diesem Fall.
Die Dauer einer juristischen Entscheidung ist unerheblich – Recht gesprochen ist Recht gesprochen – bis man zu neuen Erkenntnissen kommt.
Recht ist nicht statisch, sondern passt sich Notwendigkeiten an, wie das in anderen Bereichen ebenfalls seit Jahrtausenden geschieht.
Was deine Meinung zur gewaltfreien Erziehung betrifft, weiß ich nicht ob du aus eigener Erfahrung sprichst oder andere Meinungen wiederholst.
Meine Kinder sind – ohne Gewalt - zu Menschen herangewachsen, die wissen was richtig und was falsch ist, die andere Menschen, vor allem die mit anderer Meinung, respektieren und sich um die Schwachen und Hilfsbedürftigen kümmern.
Bei vielen meiner Freunde und Bekannten ist das ähnlich – du bist also in mehreren Fällen empirisch widerlegt.
Peregrin hat geschrieben:"Dauer"? Du bist ja witzig. Wenn Du die derzeitigen Herrschaftsverhältnisse für stabil hältst, sind Dir wohl einige demographische und ökonomische Entwicklungen der letzten Zeit entgangen. Das hochgelobte GG wird so bald auf dem Misthaufen der Geschichte landen, daß es künftige Geschichtsbücher nicht einmal erwähnen werden, wenn sie den Niedergang Deutschlands nach dem Krieg behandeln.
Du wirst mit deiner Meinung mit allergrößter Wahrscheinlichkeit genau so widerlegt werden, wie mit deiner Ansicht über gewaltfreie Erziehung.
Man kann einen Staat auch „schlechtreden“, sollte aber nie vergessen, dass wir ALLE diesen Staat bilden und wenn wir ihn schlechtreden, wir über UNS ein Urteil fällen.
Tipheret