Der Meldung kann ich nicht glauben, weil eine Staatsanwaltschaft immer die Möglichkeit hat, derlei Verfahren mangels öffentlichem Interesse einzustellen.Caviteño hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2017, 18:41Glückliches München - da haben Staatsanwälte noch Zeit, sich um wirklich schwere Straftaten zu kümmern:
Sammeln von Pfandflaschen ist kein Diebstahl
Der Wert der entwendeten Pfandflaschen soll bei 1,44 € (iW: einem Euro und vierundvierzig Cent) gelegen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte offensichtlich nichts zu tun und ging in Berufung. Pech: Auch das Landgericht lehnte eine Bestrafung ab.Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen 64 Jahre alten Münchner und seine 65 Jahre alte Frau Strafbefehle wegen Diebstahls beantragt, weil der Rentner und die Reinigungskraft mithilfe eines Greifarms 18 Pfandflaschen aus einem Altglascontainer geholt hatten. Dies hatten Anwohner beobachtet und die Polizei verständigt.
Haben die Justizbehörden in München keine anderen Probleme? Dann könnte ihnen geholfen werden. Ein paar libanesische Großfamilien umsiedeln und schon können Staatsanwaltschaft und Gericht mal zeigen, was sie wirklich "drauf" haben.![]()

Hier würde sich schon die Frage stellen, wer denn überhaupt der Bestohlene ist ...............