Wieso? Erklär mir doch einmal, was von dem gesagten nicht verboten sein sollte oder was an diesen grundsätzlich gut sein soll?Vir Probatus hat geschrieben:Das kommentiere und beantworte ich besser gar nicht.Fridericus hat geschrieben:Das ist ja auch völlig richtig.Vir Probatus hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Schmidberger
Schmidberger lehnt eine religiöse Neutralität des Staates ab und plädiert für eine „christliche Gesellschaftsordnung“, in welcher beispielsweise die Todesstrafe gälte, „keine zivile Ehescheidung“ vorgesehen sei, eine „Unauflöslichkeit der Ehe“ als „einer ihrer Grundpfeiler“ bestehe, „den vorehelichen und außerehelichen Beziehungen“ der Kampf angesagt werde und der „Vertrieb von empfängnisverhütenden Mitteln“ verboten werde, ebenso wie Zinsspekulation, Großbanken, Abtreibung, „Gotteslästerung, Homosexualität und Pornographie“.[47]
Gerichtsurteil zur Beschneidung
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das sehen andere Juden aber durchaus etwas anders: http://www.derisraelit.org/212/6/ein- ... .html#moreTipheret hat geschrieben:Auch wenn ich nicht (mehr) an eine erhellende Diskussion hier glaube, stelle ich diesen Artikel als Aussage eines jüdischen Mitmenschen zum Lesen und Nachdenken ein: http://www.welt.de/debatte/article1884 ... Juden.html
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nicht alles was grundsätzlich ungut ist, gehört auch strafrechtlich sanktioniert. Manchem ist irgendwie nicht klar, welch ein scharfes Schwert das Strafrecht ist, und dass Strafe immer ultima ratio ist.
Eben aus diesem Grund bin ich auch gegen die Strafbarkeit der Beschneidung.
Eben aus diesem Grund bin ich auch gegen die Strafbarkeit der Beschneidung.
"Und der Vorhang im Tempel zerriß nicht in zwei Stücke von obenan bis untenaus, und die Erde erbebete nicht, und die Felsen zerrissen nicht, und die Gräber taten sich nicht auf, und dies ist die traurigste Geschichte der Welt." Michael Klonovsky
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Natürlich nicht. Aber, das was P. Schmidberger nennt „Vertrieb von empfängnisverhütenden Mitteln“ verboten werde, ebenso wie Zinsspekulation, Großbanken, Abtreibung, „Gotteslästerung, Homosexualität und Pornographie“ gehört natürlich verboten.Samson83 hat geschrieben:Nicht alles was grundsätzlich ungut ist, gehört auch strafrechtlich sanktioniert. Manchem ist irgendwie nicht klar, welch ein scharfes Schwert das Strafrecht ist, und dass Strafe immer ultima ratio ist.
Eben aus diesem Grund bin ich auch gegen die Strafbarkeit der Beschneidung.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Wie will man denn Homosexualität verbieten?
Du meinst sicherlich deren Ausübung. 




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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Man braucht dazu gar nicht auf die abseitige Seite des Israeliten zu verweisen. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland selber hat jüngst erklärt:Fridericus hat geschrieben:Das sehen andere Juden aber durchaus etwas anders: http://www.derisraelit.org/212/6/ein- ... .html#moreTipheret hat geschrieben:Auch wenn ich nicht (mehr) an eine erhellende Diskussion hier glaube, stelle ich diesen Artikel als Aussage eines jüdischen Mitmenschen zum Lesen und Nachdenken ein: http://www.welt.de/debatte/article1884 ... Juden.html
[Quelle]Dieter Graumann hat geschrieben:Die Anzeige gegen den Rabbiner in Hof zeigt uns nochmals sehr eindringlich, wie notwendig jetzt eine rechtliche Regelung ist, die die Beschneidung aus religiösen Gründen weiterhin ausdrücklich erlaubt. Es darf einfach nicht sein, dass Juden aufgrund der Ausübung ihrer bloßen religiösen Pflicht plötzlich auf geradezu bösartige Weise rüde stigmatisiert und sogar kriminalisiert werden. Die Anzeige ist daher diskriminierend, unsensibel und diffamiert auf ungeheuerliche Weise die gesamte jüdische wie auch die muslimische Gemeinschaft hierzulande.
Ich habe jedoch volles Vertrauen in die deutschen Behörden, dass sie auch bis zu einer endgültigen Gesetzesverabschiedung verantwortungsbewusst und klug agieren werden auf eine Weise, die es weiterhin ermöglichen wird, jüdisches und muslimisches Leben wie bisher hier fortzusetzen.
Die Beschneidungen an Jungen ist und bleibt ein elementares Gebot des Judentums, welches wir mit Sicherheit auch weiterhin als konstitutives Merkmal unserer jüdischen Identität einhalten werden. Kein Gebot im Judentum wird so universell befolgt wie gerade dieses. Wo immer wir im Judentum stehen: Das vereint uns alle. Und: Das muss jeder wissen.
Zuletzt geändert von lifestylekatholik am Mittwoch 29. August 2012, 14:14, insgesamt 1-mal geändert.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Natürlich hat P. Schmidberger diese gemeint.christian12 hat geschrieben:Wie will man denn Homosexualität verbieten?![]()
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nunja, der hinter dem Blog "der Israelit" stehende Person ist allerdings auch eine etwas eigenartige Gestalt, um es mal vorsichtig zu formulieren.Fridericus hat geschrieben:Das sehen andere Juden aber durchaus etwas anders: http://www.derisraelit.org/212/6/ein- ... .html#moreTipheret hat geschrieben:Auch wenn ich nicht (mehr) an eine erhellende Diskussion hier glaube, stelle ich diesen Artikel als Aussage eines jüdischen Mitmenschen zum Lesen und Nachdenken ein: http://www.welt.de/debatte/article1884 ... Juden.html
Nota bene, es zeigt jedoch klar, daß es im Judentum eben verschiedene Auffassungen gibt.
Der Artikel in der "Welt" enthält jedoch m.E. teils eigenartige Interpretationen: insbesondere dort, wo die "Taufe" als "Ersatz" für die Beschneidung angeführt wird. Die Proselytentaufe, und darum geht es wohl, ist doch etwas anders zu sehen.
Wenn heute jemand zum Judentum wechselt, müssen zwei bzw. drei Dinge zusammenkommen:
- Glaubensannahme
- Beschneidung bei Männern
- rituelle Waschung in einer Mikwe
Wenn ein Mann zum Judentum wechselt und dieser bereits beschnitten ist, gibt es normalerweise eine angedeutete Beschneidung, indem mit einer Nadel reingepiekst wird, so daß zumindest ein Tropfen Blut fließt. – An diesem Ritus sieht man, wie wichtig den Juden die Beschneidung selbst dann ist, wenn sie physisch nicht mehr möglich ist und umso mehr, wenn sie physisch möglich ist.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nicht nur. Auch die Propaganda dafür usw.christian12 hat geschrieben:Wie will man denn Homosexualität verbieten?![]()
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Schade, dass der sich so missverständlich ausdrückt. Warum passiert das eigentlich ab und zu (siehe Bf. Overbeck)?Fridericus hat geschrieben:Natürlich hat P. Schmidberger diese gemeint.christian12 hat geschrieben:Wie will man denn Homosexualität verbieten?![]()
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Im Grunde ist es nicht missverständlich. Das semantische Feld ist in der wirklichen Sprache nie ganz klar abgesteckt. Wenn ein Verbot von »Homosexualität« gefordert wird, bedeutet das natürlich immer ein Verbot von homosexuellen sexuellen Handlungen, dazu in der Regel auch noch, dass auch die Aufforderung dazu verboten sein soll, dass homosexuelle Subkulturen bekämpft werden sollen usw. Das ist jedem klar.christian12 hat geschrieben:Warum passiert das eigentlich ab und zu (siehe Bf. Overbeck)?
Von Gegnern dieser Forderung wird dann gern eingewandt, dass man »Homosexualität« nicht in diesem umfassenderen Sinne verwenden dürfe, sondern nur streng begrenzt, als medizinischen Fachausdruck gewissermaßen, beschränkt auf die Bedeutung »Ausrichtung des Geschlechtstriebes ausschließlich (?) auf erwachsene Angehörige des eigenen Geschlechts«, und die könne man ja wohl schwerlich verbieten. Das ist natürlich nicht mehr als ein Taschenspielertrick, den Schopenhauer sicherlich irgendwo in seiner Eristik systematisiert hat. Schade ist es, dass dieser Trick immer noch zieht und das allgemeine Publikum – einschließlich vieler Kirchenleute – sich so einfach veräppeln lässt.
Zuletzt geändert von lifestylekatholik am Mittwoch 29. August 2012, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Arthur Schopenhauer, [i]Die Kunst, Recht zu behalten[/i], Kunstgriff 3 hat geschrieben:Die Behauptnng welche beziehungsweise, κατά τι, relative aufgestellt ist, nehmen, als sei sie allgemein, simpliciter, απλω̃ς, absolute aufgestellt, oder wenigstens sie in einer ganz andern Beziehung auffassen, und dann sie in diesem Sinn widerlegen. Des Aristoteles Beispiel ist: der Mohr ist schwarz, hinsichtlich der Zähne aber weiß; also ist er schwarz und nicht schwarz zugleich. – Das ist ein ersonnenes Beispiel, das Niemand im Ernst täuschen wird: nehmen wir dagegen eines aus der wirklichen Erfahrung.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Homosexualität zu verbieten ist wohl so sinnvoll, wie schlechtes Wetter zu verbieten.lifestylekatholik hat geschrieben:Nicht nur. Auch die Propaganda dafür usw.christian12 hat geschrieben:Wie will man denn Homosexualität verbieten?![]()
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Die Taufe ist ja eh nix anderes, als religiös begründetes Waterboarding. Ein Schock fürs Leben, genauso, wie die - wenn sie der jüdischen Tradition entsprechend gemacht wird - 7 Sekunden ohne Betäubung Beschneidung.Protasius hat geschrieben:Tipheret, mit dem gleichen Argument könntest du Taufen verbieten. Der Jude bricht seinen Bund mit Gott, wenn er seine männlichen Neugeborenen nicht am achten Tag beschneidet.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Die Zone des Irrsinns weitet sich aus:

Süddeutsche Zeitung hat geschrieben:Prozess in Berlin: Ist Ohrlochstechen bei Kindern Körperverletzung?
Das kleine Mädchen soll geweint haben, als ihr in einem Berliner Tattoo-Studio Ohrlöcher gestochen wurden. Noch drei Tage später soll die Dreijährige bei einem Arztbesuch traumatisch reagiert haben.

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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 10827.html
Nach Äußerungen über Beschneidung
Pirat findet abgeschnittenes Schweineohr im Briefkasten
In seinem Briefkasten fand der Kölner Pirat Ali Utlu ein abgeschnittenes Schweineohr. Er hatte sich in den vergangenen Wochen kritisch über Beschneidungen geäußert. Jetzt ermittelt die Polizei…
Gruß Jürgen
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Hast damit Recht gehabt. Werds in Zukunft lassen.lifestylekatholik hat geschrieben:Im Grunde ist es nicht missverständlich. Das semantische Feld ist in der wirklichen Sprache nie ganz klar abgesteckt. Wenn ein Verbot von »Homosexualität« gefordert wird, bedeutet das natürlich immer ein Verbot von homosexuellen sexuellen Handlungen, dazu in der Regel auch noch, dass auch die Aufforderung dazu verboten sein soll, dass homosexuelle Subkulturen bekämpft werden sollen usw. Das ist jedem klar.christian12 hat geschrieben:Warum passiert das eigentlich ab und zu (siehe Bf. Overbeck)?
Von Gegnern dieser Forderung wird dann gern eingewandt, dass man »Homosexualität« nicht in diesem umfassenderen Sinne verwenden dürfe, sondern nur streng begrenzt, als medizinischen Fachausdruck gewissermaßen, beschränkt auf die Bedeutung »Ausrichtung des Geschlechtstriebes ausschließlich (?) auf erwachsene Angehörige des eigenen Geschlechts«, und die könne man ja wohl schwerlich verbieten. Das ist natürlich nicht mehr als ein Taschenspielertrick, den Schopenhauer sicherlich irgendwo in seiner Eristik systematisiert hat. Schade ist es, dass dieser Trick immer noch zieht und das allgemeine Publikum – einschließlich vieler Kirchenleute – sich so einfach veräppeln lässt.
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Österreich: Anzeige gegen Rabbiner und Arzt
Daraus:
Daraus:
Gegner der religiösen Beschneidung gehen in Österreich nun rechtlich gegen diese Praxis vor. Sie haben den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), Schlomo Hofmeister, und einen muslimischen Arzt wegen Körperverletzung angezeigt.
Die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien stammt von Aktivisten gegen „Kirchenprivilegien“; ein muslimischer Mann, der in seiner Kindheit beschnitten wurde, hat sich dabei angeschlossen.
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Gamaliel hat geschrieben:Österreich: Anzeige gegen Rabbiner und Arzt
Israelische Kultusgemeinden zeigen Beschneidungsgegner an
Daraus:
Anlass dazu gab in der Vorwoche eine Anzeige der Initiative gegen den Wiener Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister und einen muslimischen Arzt aufgrund einer durchgeführten Beschneidung.
Dieser Schritt habe den Tatbeständen "Herabwürdigung religiöser Lehren" sowie "Verhetzung" und "Verleumdung" entsprochen, so die Anklage bei der Staatsanwaltschaft Wien, für die eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht wurde.
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nachdem die Beschneidung nun gesetzlich erlaubt werden wird, hat sich Josef Bordat die Mühe gemacht und einige der "Glanzlichter" in der Kommentarspalte von tagesschau.de gesammelt: http://jobo72.wordpress.com/212/12/13/ ... e-gefecht/
Jeder, der den Agitatoren gegen kreuz.net applaudiert, sollte sich im Klaren sein, dass er damit solchen Leuten applaudiert, deren Ziel unzweifelhaft die Vernichtung alles Religiösen ist.
Jeder, der den Agitatoren gegen kreuz.net applaudiert, sollte sich im Klaren sein, dass er damit solchen Leuten applaudiert, deren Ziel unzweifelhaft die Vernichtung alles Religiösen ist.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das Gesetz ist beschlossen und gilt - dass ist jetzt so, auch wenn es manchen nicht gefällt!
Wie hätten die Menschen aber reagiert, wenn in Deutschland die Witwe eines Hindu nach dem Tode ihres Mannes mit verbrannt worden wäre?
Das ist imHinduismus eine mindestens so alte Gepflogenheit wie die Beschneidung bei Juden und Moslems?
Die Engländer haben das zwar als Kolonialmacht IN INDIEN verboten, aber die Identifikation mit dem Glauben stünde Hindus genau so zu wie Moslems und/oder Juden?!
Gibt es unterschiedliche religiöse Rechte?
Wie hätten die Menschen aber reagiert, wenn in Deutschland die Witwe eines Hindu nach dem Tode ihres Mannes mit verbrannt worden wäre?
Das ist imHinduismus eine mindestens so alte Gepflogenheit wie die Beschneidung bei Juden und Moslems?
Die Engländer haben das zwar als Kolonialmacht IN INDIEN verboten, aber die Identifikation mit dem Glauben stünde Hindus genau so zu wie Moslems und/oder Juden?!
Gibt es unterschiedliche religiöse Rechte?
Was Du auch tust, handele klug und bedenke das Ende
quidquid agis, prudenter agas et respice finem
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Solche Rechtsfragen werden immer mit Hilfe der Abwägung von Rechtsgütern entschieden. Bei einer rituellen Tötung wäre eine solche Abwägung nicht mehr gestattet. Sie wäre in jedem Fall rechtswidrig. In Stein gemeißelt ist das freilich nicht, es hängt vom europäischen Wertekonsens ab. In einer möglichen Welt W' könnte der auch ganz anders aussehen. Und der hiesige könnte sich auch entwickeln. Gegen das Töten von Kindern im Mutterleib hat die Gesellschaft ja beispielsweise nichts einzuwenden, die Tötung von Alten wird diskutiert; zumindest wurde schon mehrfach laut darüber nachgedacht, ob sich deren medizinische Versorgung ab einem bestimmten Zeitpunkt noch "lohne".Tipheret hat geschrieben:Das Gesetz ist beschlossen und gilt - dass ist jetzt so, auch wenn es manchen nicht gefällt!
Wie hätten die Menschen aber reagiert, wenn in Deutschland die Witwe eines Hindu nach dem Tode ihres Mannes mit verbrannt worden wäre?
Das ist imHinduismus eine mindestens so alte Gepflogenheit wie die Beschneidung bei Juden und Moslems?
Die Engländer haben das zwar als Kolonialmacht IN INDIEN verboten, aber die Identifikation mit dem Glauben stünde Hindus genau so zu wie Moslems und/oder Juden?!
Gibt es unterschiedliche religiöse Rechte?
Das erinnert mich immer an eine StarTrek-Next Generation Folge. Dort traf die Enterprise einmal auf eine Spezies, deren Mitglieder mit Vollendung des 60. Lebensjahres rituellen Selbstmord begehen mussten. Klingt eigentlich absurd - fragt sich nur, ob es in 100 Jahren immer noch absurd klingt.
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Bei einer rituellen Tötung siehst Du also, dass die Abwägung die Tötung nicht zulässt , was ich nachvollziehen und teilen kann.
Andererseits wurde die Witwenverbrennung, wie die Beschneidung auch, tausende von Jahren praktiziert.
Wo liegt also die Grenze?
Das Abtrennen einer Vorhaut ist "nur" eine Körperverletzung" - das abtrennen eines anderen Körperteiles nicht?
Oder wenn jemand auf die Idee käme, seine religiöse Anhänger auf einem Auge zu blenden - wäre das (noch) zulässig?
Gott bewahre, dass man ältere Menschen an einem bestimmten Geburtstag zum Suizid verpflichtet.
Die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ist separat zu diskutieren, das hat mit Beschneidung nichts zu tun und wird andernorts ernsthaft diskutiert.
Ich denke man sollte alle sog. Traditionen hinterfragen.
Vielleicht nur, um den Sinn mancher Traditionen nachvollziehen oder verwerfen zu können.
Andererseits wurde die Witwenverbrennung, wie die Beschneidung auch, tausende von Jahren praktiziert.
Wo liegt also die Grenze?
Das Abtrennen einer Vorhaut ist "nur" eine Körperverletzung" - das abtrennen eines anderen Körperteiles nicht?
Oder wenn jemand auf die Idee käme, seine religiöse Anhänger auf einem Auge zu blenden - wäre das (noch) zulässig?
Gott bewahre, dass man ältere Menschen an einem bestimmten Geburtstag zum Suizid verpflichtet.
Die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ist separat zu diskutieren, das hat mit Beschneidung nichts zu tun und wird andernorts ernsthaft diskutiert.
Ich denke man sollte alle sog. Traditionen hinterfragen.
Vielleicht nur, um den Sinn mancher Traditionen nachvollziehen oder verwerfen zu können.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
In unserem Wertesystem spätestens beim Leben. Spätestens, weil auch eine Amputation von Gliedmaßen sicher auch aus religiösen Gründen nicht zulässig wäre.Tipheret hat geschrieben:Bei einer rituellen Tötung siehst Du also, dass die Abwägung die Tötung nicht zulässt , was ich nachvollziehen und teilen kann.
Andererseits wurde die Witwenverbrennung, wie die Beschneidung auch, tausende von Jahren praktiziert.
Wo liegt also die Grenze?
Wenn das kein medizinisch notwendiger Eingriff ist: Doch. Aber was hat das mit dem Thema zu tun? Das bestreitet doch niemand.Tipheret hat geschrieben:Das Abtrennen einer Vorhaut ist "nur" eine Körperverletzung" - das abtrennen eines anderen Körperteiles nicht?
Nein. Hier schlägt auch nochmal das - allerdings mit fortschreitetender Säkularisierung immer wackligere - kulturell-religiöse Erbe durch: Eine Religion wie das Judentum oder auch das Christentum kann in Europa Rechte beanspruchen, die andere Religionen nicht beanspruchen können. Irgendeine Sekte, die jetzt auf die Idee käme, eine Beschneidung durchzuführen, hätte sich ein Problem. Das ist zulässig, weil sich immerhin noch große Teile der Bevölkerung zu diesen Religionen bekennen.Tipheret hat geschrieben:Oder wenn jemand auf die Idee käme, seine religiöse Anhänger auf einem Auge zu blenden - wäre das (noch) zulässig?
Das geschieht ohnehin.Tipheret hat geschrieben:Ich denke man sollte alle sog. Traditionen hinterfragen.
Vielleicht nur, um den Sinn mancher Traditionen nachvollziehen oder verwerfen zu können.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Dir z. B.?Tipheret hat geschrieben:Das Gesetz ist beschlossen und gilt - dass ist jetzt so, auch wenn es manchen nicht gefällt!

Das eine ist in Deutschland eine strafbare Handlung, das andere nicht.Wie hätten die Menschen aber reagiert, wenn in Deutschland die Witwe eines Hindu nach dem Tode ihres Mannes mit verbrannt worden wäre?
Das ist imHinduismus eine mindestens so alte Gepflogenheit wie die Beschneidung bei Juden und Moslems?

Die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen war in Deutschland nie verboten.
Die Beschneidung ist nämlich keine Körperverletzung im Sinne des Strafrechts. Das sieht man allein schon am jahrhundertelangen Nebeneinander von Beschneidungspraxis und Körperverletzungsparagraphen. Es gab nie einen Willen des Gesetzgebers, die religiöse Beschneidung von Buben unter Strafe zu stellen.
Keine Strafe ohne Gesetz! gilt im Rechtsstaat, und galt auch in Deutschland.
Richtig, sie haben es verboten. Das könnte man mit der religiösen Beschneidung auch tun, wenn man wollte. Und zwar per Gesetz. Hat man in Deutschland nicht getan, in der SU bspw. schon, allerdings dort auch per Gesetz, also immerhin rechtsstaatlichen Prinzipien gemäß.Die Engländer haben das zwar als Kolonialmacht IN INDIEN verboten, aber die Identifikation mit dem Glauben stünde Hindus genau so zu wie Moslems und/oder Juden?!
Darum geht es gar nicht. Es geht darum, ob die Beschneidung erlaubt oder verboten ist. Sie war nie verboten, und nun ist sie auch noch erlaubt.Gibt es unterschiedliche religiöse Rechte?

Es gibt keine Dummheit, an die der moderne Mensch nicht imstande wäre zu glauben, sofern er damit nur dem Glauben an Christus ausweicht.
Nicolás Gómez Dávila
Nicolás Gómez Dávila
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Johaennchen, ziehe keine voreiligen Schlüsse und lege mir keine Aussagen in den Mund.
Du irrst Dich, wenn Du davon ausgehst, dass eine Beschneidung KEINE Körperverletzung (gewesen) sei!
Mitnichten!
Jede Operation am Körper ist prinzipiell juristisch eine Körperverletzung, die nur durch die Einverständniserklärung des Operierten außerhalb der Strafbarkeit liegt.
Wenn Du schon einmal operiert wurdest, wirst Du Dich erinnern, das Du erst einmal beraten wurdest und dann Deine Einverständnsi schriftlich erklären musst, weil sonst keine OP stattfinden kann.
Die Beschneidung wurde in Deutschland wurde in Deutschland nur deshalb nicht bestraft, weil die Erlaubnis zum Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch die Eltern gegeben wurde - und die Rechtsauffassung davon ausging, dass es sich bei dieser Erlaubnis um eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls vor dem Hintergrund sozial-religiöser Gepflogenheiten standfand.
Juristendeutsch - aber eindeutig!
Bei der Entscheidung des LG Köln lag ein "Sonderfall" vor, weil es bei dem muslimischen Jungen nach dem Eingriff zu Komplikationen gekommen war, die einen weiteren operativen Eingriff im Krhs.notwendig machten und bei solchen Fällen automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird - wie bei jedem körperlichen Schaden - frag mal Deinen Doc. oder Dein Krankenhaus! Erst danach kam es zu einem Prozess, einem Urteil, bei dem durch die Staatsanwaltschaft auf Revision verzichtet und damit das Urteil rechtskräftig wurde.
Im Übrigen ist die Beschneidung in Deutschland jetzt - erstmalig . qua Gesetz UNTER GENAU DEFINIERTEN VORAUSSETZUNGEN erlaubt. Lies den Gestzestext, dann verstehst Du was ich meine!
Hierzu hat Prof. Holm Putzke eine hervorragende Ausführung in MedR. unter dem Titel
Recht und Ritual – ein großes Urteil einer kleinen Strafkammer
Besprechung zu LG Köln, Urt. v. 7. 5. 2012 – 151 Ns 169/11 –, MedR 2012, 680
Wenn Du das gelesen und verstanden hast, dann begreifst Du vielleicht die Frage nach unterschiedlichem religiösem Recht.
Du irrst Dich, wenn Du davon ausgehst, dass eine Beschneidung KEINE Körperverletzung (gewesen) sei!
Mitnichten!
Jede Operation am Körper ist prinzipiell juristisch eine Körperverletzung, die nur durch die Einverständniserklärung des Operierten außerhalb der Strafbarkeit liegt.
Wenn Du schon einmal operiert wurdest, wirst Du Dich erinnern, das Du erst einmal beraten wurdest und dann Deine Einverständnsi schriftlich erklären musst, weil sonst keine OP stattfinden kann.
Die Beschneidung wurde in Deutschland wurde in Deutschland nur deshalb nicht bestraft, weil die Erlaubnis zum Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch die Eltern gegeben wurde - und die Rechtsauffassung davon ausging, dass es sich bei dieser Erlaubnis um eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls vor dem Hintergrund sozial-religiöser Gepflogenheiten standfand.
Juristendeutsch - aber eindeutig!
Bei der Entscheidung des LG Köln lag ein "Sonderfall" vor, weil es bei dem muslimischen Jungen nach dem Eingriff zu Komplikationen gekommen war, die einen weiteren operativen Eingriff im Krhs.notwendig machten und bei solchen Fällen automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird - wie bei jedem körperlichen Schaden - frag mal Deinen Doc. oder Dein Krankenhaus! Erst danach kam es zu einem Prozess, einem Urteil, bei dem durch die Staatsanwaltschaft auf Revision verzichtet und damit das Urteil rechtskräftig wurde.
Im Übrigen ist die Beschneidung in Deutschland jetzt - erstmalig . qua Gesetz UNTER GENAU DEFINIERTEN VORAUSSETZUNGEN erlaubt. Lies den Gestzestext, dann verstehst Du was ich meine!
Hierzu hat Prof. Holm Putzke eine hervorragende Ausführung in MedR. unter dem Titel
Recht und Ritual – ein großes Urteil einer kleinen Strafkammer
Besprechung zu LG Köln, Urt. v. 7. 5. 2012 – 151 Ns 169/11 –, MedR 2012, 680
Wenn Du das gelesen und verstanden hast, dann begreifst Du vielleicht die Frage nach unterschiedlichem religiösem Recht.
Was Du auch tust, handele klug und bedenke das Ende
quidquid agis, prudenter agas et respice finem
quidquid agis, prudenter agas et respice finem
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das ist eine Sichtweise der jüngeren Vergangenheit, die Tatbestände am Materiellen festmachen und alles andere über Rechtfertigungsgründe regeln zu wollen. Angesichts der absurden Auswächse, die sich nun zunehmend manifestieren, und der folgenden Reparaturversuche durch Sondergesetze darf man diesen systematischen Zugang wohl bereits als gescheitert betrachten.Tipheret hat geschrieben:Johaennchen, ziehe keine voreiligen Schlüsse und lege mir keine Aussagen in den Mund.
Du irrst Dich, wenn Du davon ausgehst, dass eine Beschneidung KEINE Körperverletzung (gewesen) sei!
Mitnichten!
Jede Operation am Körper ist prinzipiell juristisch eine Körperverletzung, die nur durch die Einverständniserklärung des Operierten außerhalb der Strafbarkeit liegt.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Lies mal nach, Pergrin, was im Lehrbuch für Jurastudenten steht - nicht erst seit "jüngerer Vergangenheit" .
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb223
Körperverletzung, § 223 StGB
Tatbestand § 223 StGB
Objektiver Tatbestand
Körperliche Misshandlung
Gesundheitsbeschädigung
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz -> objektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafantrag, § 23
Qualifikationen
Gefährliche Körperverletzung, § 224
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225
Schwere Körperverletzung, § 226
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227
Körperverletzung im Amt, § 34
Rechtsgut der §§ 223 ff. ist die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit eines anderen Menschen.
Ärztliche Heileingriffe erfüllen nach der Rspr. den Tatbestand der Körperverletzung, die aber i.d.R. gerechtfertigt sind. Nach hL sind (indizierte und gelungene) ärztliche Eingriffe schon tatbestandlich das Gegenteil einer Körperverletzung.
Körperverletzungsdelikte sind gegenüber Tötungsdelikten subsidiär. Bei versuchten Tötungsdelikten ist evtl. Tateinheit mit Körperverletzungsdelikten gegeben (hM).
Siehe auch:
Aussetzung, § 221
Gefährliche Körperverletzung, § 224
Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 225
Schwere Körperverletzung, § 226
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227
Es ist, weiß Gott woher das kommt, der durchsichtige Versuch Rechtsgüter in einem bestimmten Sinn - nach eigenem Gusto - verändern zu wollen.
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb223
Körperverletzung, § 223 StGB
Tatbestand § 223 StGB
Objektiver Tatbestand
Körperliche Misshandlung
Gesundheitsbeschädigung
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz -> objektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafantrag, § 23
Qualifikationen
Gefährliche Körperverletzung, § 224
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225
Schwere Körperverletzung, § 226
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227
Körperverletzung im Amt, § 34
Rechtsgut der §§ 223 ff. ist die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit eines anderen Menschen.
Ärztliche Heileingriffe erfüllen nach der Rspr. den Tatbestand der Körperverletzung, die aber i.d.R. gerechtfertigt sind. Nach hL sind (indizierte und gelungene) ärztliche Eingriffe schon tatbestandlich das Gegenteil einer Körperverletzung.
Körperverletzungsdelikte sind gegenüber Tötungsdelikten subsidiär. Bei versuchten Tötungsdelikten ist evtl. Tateinheit mit Körperverletzungsdelikten gegeben (hM).
Siehe auch:
Aussetzung, § 221
Gefährliche Körperverletzung, § 224
Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 225
Schwere Körperverletzung, § 226
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227
Es ist, weiß Gott woher das kommt, der durchsichtige Versuch Rechtsgüter in einem bestimmten Sinn - nach eigenem Gusto - verändern zu wollen.
Was Du auch tust, handele klug und bedenke das Ende
quidquid agis, prudenter agas et respice finem
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Was man für "jüngere Vergangenheit" ansieht, ist freilich eine Frage des Horizonts.Tipheret hat geschrieben:Lies mal nach, Pergrin, was im Lehrbuch für Jurastudenten steht - nicht erst seit "jüngerer Vergangenheit" .

Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das Beschneidungsset für den do-it-yourself freak:
http://dreibeinblog.de/beschneidungen-s ... art_klamp/
Details:
http://www.circlist.com/instrstechs/smartklamp.html
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„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Religionsfreiheit und Kindeswohl. Einige Anmerkungen zur Beschneidungsdebatte: http://jobo72.wordpress.com/213/1/28/ ... gsdebatte/
JoBo
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