Da bisher noch kein Verfahren eröffnet wurde, dürfte es auch noch keine "Verteidigungslinie" geben. Aber natürlich könnte man, wie es in dem oben verlinkten Artikel steht, so argumentieren.Raphael hat geschrieben: In der causa Böhmermann geht es aber nicht um die Abgrenzungsfrage erlaubte Satire versus Schmähkritik, denn der werte Herr Böhmermann hat ja selber ausdrücklich von Schmähkritik gesprochen.
Meines Wissens ist auch die Frage der Abgrenzung gar nicht die Verteidigungslinie, welche derzeit vom werten Herrn Böhmermann aufgebaut wird.
Seine Verteidigungslinie ist die, daß der werte Herr Böhmermann sich als Volkspädagoge geriert. Und das Volk zu belehren muß doch erlaubt sein, oder?![]()
Man darf auch davon ausgehen, daß Böhmermann dieses "Gedicht" nicht ohne Rücksprache mit Juristen veröffentlicht hat. So ganz aus der Luft gegriffen, wie hier immer angenommen wird, scheint mir die Argumentation nicht zu sein.
Die Prozeßkosten müßten ja von Böhmermann bezahlt werden, wenn er - wie hier wohl die Mehrheit annimmt - rechtskräftig verurteilt wird.Raphael hat geschrieben: Aber um Deinem ökonomischen Sachverstand ein bißchen einzuheizen:![]()
Haben wir denn Geld für so einen Scheiß?![]()
Polizeischutz, hochbezahlte Juristen in der Ministerialbürokratie, Staatsanwaltschaft und bei Gericht, der ganze mediale Rattenschwanz von Talkshows, Expertenstatements ect. pp.!
Im übrigen: Geld ist doch genug da. Wer 1 Million sog. "Flüchtlinge" aufnimmt und beköstigt, Mrden-Beträge nach Griechenland schickt und durch die Zinspolitik der EZB für seine Neuschulden keine Zinsen mehr zahlen muß, sondern für das Schuldenmachen auch noch Geld bekommt, wird wohl auch noch die x Mio € (sofern es überhaupt so viel ist) zur Klärung der Frage haben, wo die Meinungs- und Kunstfreiheit aufhört und die Beleidigung beginnt.
Bei den talkshows im Fernsehen ist das Geld eh durch die "Demokratieabgabe" bereits weg.
