Alles zum Thema "AIDS"
- Fichtel-Wichtel
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Ein klein wenig Quelle von religion.orf.at
Daraus:
>>Die italienische Tageszeitung "Corriere della Sera" zitierte in ihrer Montagausgabe den Theologen des Päpstlichen Hauses, Kardinal Georges Cottier, mit den Worten: "In besonderen Situationen, etwa im Drogenmilieu oder dort, wo eine verbreitete Promiskuität mit großem Elend einhergeht wie zum Beispiel in einigen Gegenden Afrikas oder Asiens, kann der Gebrauch des Kondoms für legitim gehalten werden". Die Äußerungen Kardinal Cottiers stammen aus einem Interview mit der italienischen Internet-Agentur "Apcom", aus dem die Zeitung zitierte.<<
Daraus:
>>Die italienische Tageszeitung "Corriere della Sera" zitierte in ihrer Montagausgabe den Theologen des Päpstlichen Hauses, Kardinal Georges Cottier, mit den Worten: "In besonderen Situationen, etwa im Drogenmilieu oder dort, wo eine verbreitete Promiskuität mit großem Elend einhergeht wie zum Beispiel in einigen Gegenden Afrikas oder Asiens, kann der Gebrauch des Kondoms für legitim gehalten werden". Die Äußerungen Kardinal Cottiers stammen aus einem Interview mit der italienischen Internet-Agentur "Apcom", aus dem die Zeitung zitierte.<<
Vielen Dank. Das ist überaus interessant.Petra hat geschrieben:Ein klein wenig Quelle von religion.orf.at
Daraus:
>>Die italienische Tageszeitung "Corriere della Sera" zitierte in ihrer Montagausgabe den Theologen des Päpstlichen Hauses, Kardinal Georges Cottier, mit den Worten: "In besonderen Situationen, etwa im Drogenmilieu oder dort, wo eine verbreitete Promiskuität mit großem Elend einhergeht wie zum Beispiel in einigen Gegenden Afrikas oder Asiens, kann der Gebrauch des Kondoms für legitim gehalten werden". Die Äußerungen Kardinal Cottiers stammen aus einem Interview mit der italienischen Internet-Agentur "Apcom", aus dem die Zeitung zitierte.<<
" Kann gehalten werden ", sagt der Kardinal. Noch sagt er ja nicht präzise vom wem gehalten werden kann und darf. Wahrscheinlich meint er das mehr allgemein, dass die Ungläubigen den Gebrauch von künstlichen Produkten auf Oelbasis für legitim halten könnten.
Das lässt hoffen, dass die Prüfung des Gebrauchs von schützenden Kunststoffen im Vatikan mit der notwendigen Ernsthaftigkeit auf der Grundlage des Glaubens eine vollkommene Ablehnung widerfährt.
mfg
- Paderquelle
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Hallo
Ok, wahrscheinlich ist das Thema für viele schon zu durchgekaut, aber das ändert nichts daran, daß ich eine solche Art der Auseinandersetzung ziemlich daneben finde.
Ein jeder frage sich selbst:
Durch einen unglücklichen Umstand bist Du HIV positiv. Kann auch ohne jeden "unsteten" Lebenswandel geschehen.
Du bist verheiratet.
Was nun? Nie wieder mit deinem Partner sexuell verkehren?
Und für die, die behaupten Sex ist nur erlaubt, wenn die Möglichkeit einer Zeugung besteht: Deine Frau ist bereits jenseits der Wechseljahre, oder umgekehrt dein Mann mittlerweile zeugungsunfähig (z.B nach einer Prostataop).
Was dient hier dem erfüllten Leben?
Nebenbei bemerkt, ich halte auch nichts davon Kondome zu erlauben, um ungehemmt ....
Da bin ich doch recht altmodisch.
Liebe Grüße mtoto
PS: Falls Ihr mch jetzt mit Kokosnüssen bewerfen wollt, ich sitz auf der Palme links neben Euch
Ok, wahrscheinlich ist das Thema für viele schon zu durchgekaut, aber das ändert nichts daran, daß ich eine solche Art der Auseinandersetzung ziemlich daneben finde.
Ein jeder frage sich selbst:
Durch einen unglücklichen Umstand bist Du HIV positiv. Kann auch ohne jeden "unsteten" Lebenswandel geschehen.
Du bist verheiratet.
Was nun? Nie wieder mit deinem Partner sexuell verkehren?

Und für die, die behaupten Sex ist nur erlaubt, wenn die Möglichkeit einer Zeugung besteht: Deine Frau ist bereits jenseits der Wechseljahre, oder umgekehrt dein Mann mittlerweile zeugungsunfähig (z.B nach einer Prostataop).
Was dient hier dem erfüllten Leben?
Nebenbei bemerkt, ich halte auch nichts davon Kondome zu erlauben, um ungehemmt ....
Da bin ich doch recht altmodisch.

Liebe Grüße mtoto
PS: Falls Ihr mch jetzt mit Kokosnüssen bewerfen wollt, ich sitz auf der Palme links neben Euch

Bin zwar vom Thema, dem Herrn sei Dank, nicht persönlich betroffen, aber wenn ich versuche, mich in die Lage eines betroffenen Ehepaares zu versetzen, dann erscheint mir Roberts launiger Vergleich nicht themengerecht.
Der Vergleich müsste m.E. eher fragen, ob man mit einem illegalen Einbruchswerkzeug eine fremde Tür aufbrechen darf, wenn man vorhat, darin ein Leben zu retten.
Außer Frage steht, dass eine HIV-Infektion eines Ehepartners so wie jede unmittelbare Bedrohung durch eine potentiell tödliche Krankheit eine schwere Belastung für eine Ehe sein dürfte. Für die Beurteilung von Kondomen als Schutz vor einer weiteren HIV-Infektion ist es irrelevant, ob dieser Ehepartner sich diese Infektion schuldhaft zugezogen hat oder durch eine Bluttransfusion o.ä. - Dass es bei ehrlicher Auseinandersetzung mit dem Thema nicht um die Legitimität künstlicher Verhütung geht, ist auch klar, denn die wird von der ständigen Lehre der Kirche unzweideutig verurteilt.
Dass die dauerhafte Enthaltsamkeit bei beidseitigem Einverständnis hier die beste weil sicherste Lösung ist, will ich nicht bestreiten. Die Frage lautet: ist die dauerhafte Enthaltsamkeit die einzige sittliche Möglichkeit für das Paar?
Einerseits ist gemäß kirchlicher Lehre die absichtliche künstliche Unfruchtbarmachung des ehelichen Aktes grundsätzlich immer ein Übel, und daran kann nicht gerüttelt werden.
Andererseits sind therapeutische Maßnahmen, die der Gesundheit dienen (*) und dann quasi als "unerwünschte Nebenwirkung" die Empfängnis verhindern, in manchen Fällen gerechtfertigt - sagt Humanae Vitae (§15), also auch kirchliche Lehre. Die Wiederherstellung und daher logischerweise auch die Erhaltung der Gesundheit oder auch nur die Erhöhung der Chance der Erhaltung der Gesundheit ist grundsätzlich ein wichtiger guter Zweck, der mit der Unversehrtheit des ehelichen Aktes also in gewissen Fällen konkurrieren kann. In diesem Fall ist die Inkaufnahme (nicht aber das bewusste Anstreben!) der Empfängnisverhütung ein geringeres Übel als das Nicht-Wiederherstellen der Gesundheit.
Eine Aussage über die zulässige Dauer einer solchen "als Nebenwirkung empfängnisverhindernden therapeutischen Maßnahme" machte die Kirche bisher nicht, es kann also auch eine dauerhafte Maßnahme sein - wie es die Verwendung von Kondomen in einer HIV-betroffenen Ehe wohl sein müsste, da eine echte Heilung von HIV leider noch in weiter Ferne scheint.
Selbst dauerhafte Unfruchtbarkeit eines der (oder beider) Ehepartner ist nach kirchlicher Lehre kein notwendiger Grund für Enthaltsamkeit, wie schon oben gesagt wurde. Wenn also der Gesundheitsschutz durch die Verwendung eines Kondoms gegenüber der Unversehrtheit des ehelichen Aktes als grundsätzlich gerechtfertigt gelten könnte, dann wäre die damit herbeigeführte dauerhafte Unfruchtbarkeit dieser konkreten Ehe keine notwendige Forderung nach ehelicher Enthaltsamkeit.
Obwohl die dauerhafte Enthaltsamkeit bei entsprechender Übereinkunft der Ehepartner sicherlich ein sehr hohes Gut und eine hervorragende Lösung des Problems darstellt, darf man nicht vergessen, dass die Erhaltung der ehelichen Gemeinschaft in Liebe und Treue auch und gerade auch in schlechten Zeiten ein ebenso hohes und wertvolles Gut darstellt. Für sehr viele Paare ist der eheliche Verkehr dazu unverzichtbar, und ich persönlich kann mir derzeit menschlich kaum vorstellen, dass nach Gottes Weisung in dieser schwierigen Situation die Alternativen nur "lebenslange Enthaltsamkeit oder volles Ansteckungsrisiko" lauten. Aber natürlich ist die persönliche Vorstellungskraft in solchen Fragen kein zuverlässiger Ratgeber.
Eine entsprechende Untersuchung einer Theologen- (und Ärzte-)kommission ist also keine reine Formalität, sondern rührt offenbar an einem schwierigen Thema nicht nur in menschlicher, sondern auch in moraltheologischer Sicht... jedenfalls dürfen wir immer auf Gottes unergründliche Barmherzigkeit hoffen und vertrauen und für die armen Betroffenen beten.
Grüße,
Georg
(*) Humanae Vitae 15 zu empfängnisverhindernden therapeutischen Maßnahmen wörtlich:
Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt.
"Heilung körperlicher Krankheiten" wäre im konkreten Fall der Ansteckungsvermeidung nicht gegeben, aber die Aussage ist aus logischer Sicht nicht so eng zu fassen, denn es wäre ja sinnwidrig, die Wiederherstellung der Gesundheit zu unterstützen, aber nicht ihre Erhaltung. Freilich heißt es weiter:
Voraussetzung dabei ist, daß diese [Zeugungs]Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird.
was im Fall der AIDS-betroffenen Ehepaare zutrifft, denn dort geht es ja primär um die Vermeidung der Infektion des nicht infizierten Partners.

Außer Frage steht, dass eine HIV-Infektion eines Ehepartners so wie jede unmittelbare Bedrohung durch eine potentiell tödliche Krankheit eine schwere Belastung für eine Ehe sein dürfte. Für die Beurteilung von Kondomen als Schutz vor einer weiteren HIV-Infektion ist es irrelevant, ob dieser Ehepartner sich diese Infektion schuldhaft zugezogen hat oder durch eine Bluttransfusion o.ä. - Dass es bei ehrlicher Auseinandersetzung mit dem Thema nicht um die Legitimität künstlicher Verhütung geht, ist auch klar, denn die wird von der ständigen Lehre der Kirche unzweideutig verurteilt.
Dass die dauerhafte Enthaltsamkeit bei beidseitigem Einverständnis hier die beste weil sicherste Lösung ist, will ich nicht bestreiten. Die Frage lautet: ist die dauerhafte Enthaltsamkeit die einzige sittliche Möglichkeit für das Paar?
Einerseits ist gemäß kirchlicher Lehre die absichtliche künstliche Unfruchtbarmachung des ehelichen Aktes grundsätzlich immer ein Übel, und daran kann nicht gerüttelt werden.
Andererseits sind therapeutische Maßnahmen, die der Gesundheit dienen (*) und dann quasi als "unerwünschte Nebenwirkung" die Empfängnis verhindern, in manchen Fällen gerechtfertigt - sagt Humanae Vitae (§15), also auch kirchliche Lehre. Die Wiederherstellung und daher logischerweise auch die Erhaltung der Gesundheit oder auch nur die Erhöhung der Chance der Erhaltung der Gesundheit ist grundsätzlich ein wichtiger guter Zweck, der mit der Unversehrtheit des ehelichen Aktes also in gewissen Fällen konkurrieren kann. In diesem Fall ist die Inkaufnahme (nicht aber das bewusste Anstreben!) der Empfängnisverhütung ein geringeres Übel als das Nicht-Wiederherstellen der Gesundheit.
Eine Aussage über die zulässige Dauer einer solchen "als Nebenwirkung empfängnisverhindernden therapeutischen Maßnahme" machte die Kirche bisher nicht, es kann also auch eine dauerhafte Maßnahme sein - wie es die Verwendung von Kondomen in einer HIV-betroffenen Ehe wohl sein müsste, da eine echte Heilung von HIV leider noch in weiter Ferne scheint.
Selbst dauerhafte Unfruchtbarkeit eines der (oder beider) Ehepartner ist nach kirchlicher Lehre kein notwendiger Grund für Enthaltsamkeit, wie schon oben gesagt wurde. Wenn also der Gesundheitsschutz durch die Verwendung eines Kondoms gegenüber der Unversehrtheit des ehelichen Aktes als grundsätzlich gerechtfertigt gelten könnte, dann wäre die damit herbeigeführte dauerhafte Unfruchtbarkeit dieser konkreten Ehe keine notwendige Forderung nach ehelicher Enthaltsamkeit.
Obwohl die dauerhafte Enthaltsamkeit bei entsprechender Übereinkunft der Ehepartner sicherlich ein sehr hohes Gut und eine hervorragende Lösung des Problems darstellt, darf man nicht vergessen, dass die Erhaltung der ehelichen Gemeinschaft in Liebe und Treue auch und gerade auch in schlechten Zeiten ein ebenso hohes und wertvolles Gut darstellt. Für sehr viele Paare ist der eheliche Verkehr dazu unverzichtbar, und ich persönlich kann mir derzeit menschlich kaum vorstellen, dass nach Gottes Weisung in dieser schwierigen Situation die Alternativen nur "lebenslange Enthaltsamkeit oder volles Ansteckungsrisiko" lauten. Aber natürlich ist die persönliche Vorstellungskraft in solchen Fragen kein zuverlässiger Ratgeber.
Eine entsprechende Untersuchung einer Theologen- (und Ärzte-)kommission ist also keine reine Formalität, sondern rührt offenbar an einem schwierigen Thema nicht nur in menschlicher, sondern auch in moraltheologischer Sicht... jedenfalls dürfen wir immer auf Gottes unergründliche Barmherzigkeit hoffen und vertrauen und für die armen Betroffenen beten.
Grüße,
Georg
(*) Humanae Vitae 15 zu empfängnisverhindernden therapeutischen Maßnahmen wörtlich:
Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt.
"Heilung körperlicher Krankheiten" wäre im konkreten Fall der Ansteckungsvermeidung nicht gegeben, aber die Aussage ist aus logischer Sicht nicht so eng zu fassen, denn es wäre ja sinnwidrig, die Wiederherstellung der Gesundheit zu unterstützen, aber nicht ihre Erhaltung. Freilich heißt es weiter:
Voraussetzung dabei ist, daß diese [Zeugungs]Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird.
was im Fall der AIDS-betroffenen Ehepaare zutrifft, denn dort geht es ja primär um die Vermeidung der Infektion des nicht infizierten Partners.
Hallo zusammen.
Schon aus einem Grund, wäre die Benutzung von Kondomen in einer solchen Situation immer die schlechtere Wahl gegenüber einer enthaltsam geführten Ehe. Denn Kondome bieten keinen hundertprozentigen Schutz!! Und ich glaube es wäre eine wesentliche größere Belastung für eine Ehe als die Enthaltsamkeit, wenn ein Partner den anderen infiziert.
HeGe
Schon aus einem Grund, wäre die Benutzung von Kondomen in einer solchen Situation immer die schlechtere Wahl gegenüber einer enthaltsam geführten Ehe. Denn Kondome bieten keinen hundertprozentigen Schutz!! Und ich glaube es wäre eine wesentliche größere Belastung für eine Ehe als die Enthaltsamkeit, wenn ein Partner den anderen infiziert.
HeGe
Persönlich völlig unbetroffen von der in allen möglichen Foren so kontrovers diskutierten Kondom-Frage:
Wer kann glauben, dass Jesus sich, käme er heute, mit Kondomen beschäftigen würde?
Ich nicht.
Kam es ihm nicht immer vor allem auf die Gesinnung an?
Henry44
Wer kann glauben, dass Jesus sich, käme er heute, mit Kondomen beschäftigen würde?
Ich nicht.
Kam es ihm nicht immer vor allem auf die Gesinnung an?
Henry44
Und wenn ich auch wandere durchs finstere Tal, so fürcht ich kein Unglück, denn du, Herr, bist bei mir.
@HeGe
Die Gefahr sich mit einem richtig benutzen Kondom anzustecken auf dauer ist anähernd so groß wie das sich der Ehepartner durchs zusammenleben ansteckt. Also was soll man tun den Ehepartner gleich ganz wegsperren? Das wäre dann hunderprozentiger Schutz. Und wie siehts aus wenn sie ohne K. Sex haben, schlieslich liegt die theoretische Anstechungswahrscheinlichkeit ja eh "nur" bei 3 % (pro Akt)wenn es sich um einen unbehandelten (nicht akuten) Fall handeln würde, ansonsten <1%, wäre das denn nicht trotzdem selbstmord oder sind sie gerettet weil sie auf das Episkopat hörten? Ist es nicht besser ich verschieb das ganze in die unwahrscheinlchkeitsgrenze?
LG
Fiore
Die Gefahr sich mit einem richtig benutzen Kondom anzustecken auf dauer ist anähernd so groß wie das sich der Ehepartner durchs zusammenleben ansteckt. Also was soll man tun den Ehepartner gleich ganz wegsperren? Das wäre dann hunderprozentiger Schutz. Und wie siehts aus wenn sie ohne K. Sex haben, schlieslich liegt die theoretische Anstechungswahrscheinlichkeit ja eh "nur" bei 3 % (pro Akt)wenn es sich um einen unbehandelten (nicht akuten) Fall handeln würde, ansonsten <1%, wäre das denn nicht trotzdem selbstmord oder sind sie gerettet weil sie auf das Episkopat hörten? Ist es nicht besser ich verschieb das ganze in die unwahrscheinlchkeitsgrenze?
LG
Fiore
Neben Kondom und Enthaltsamkeit gibt es noch eine andere Alternative. Sex ist ja nicht nur Penetration, da gibt's doch noch andere Möglichkeiten.HeGe hat geschrieben:Schon aus einem Grund, wäre die Benutzung von Kondomen in einer solchen Situation immer die schlechtere Wahl gegenüber einer enthaltsam geführten Ehe. Denn Kondome bieten keinen hundertprozentigen Schutz!! Und ich glaube es wäre eine wesentliche größere Belastung für eine Ehe als die Enthaltsamkeit, wenn ein Partner den anderen infiziert.
Gruß
Angelika
@Fiore:
Das mag wohl sein, natürlich ist man als Partner eines HIV-Infizierten auch in einer enthaltsamen Beziehung nicht hundertprozentig geschützt. Aber es geht doch bei solchen Sachen immer um Risikominimierung, da es einen hundertprozentigen Schutz nicht gibt. Ansonsten könntest du ja auch sagen: auch wenn ich nicht rauche, kann ich Lungenkrebs kriegen, also kann ich auch gleich rauchen.
Angesichts der heutigen medizinischen Möglichkeiten in unserer westlichen Welt zur Behandlung von AIDS, könnte man sogar auf den Gedanken kommen, eine Ansteckung zu riskieren, wenn man wirklich nicht verzichten kann. Im Hinblick auf ein möglicherweise entstehendes Kind sollte man dies aber wohl nicht tun.
Im Grunde ist es aber auch immer eine Frage des Einzelfalls. Ich könnte mir vorstellen, dass ein solcher Fall ein frisch verheiratetes Paar ohne Kinder mehr belastet, als eine Ehe im dreißigsten Jahr, wo schon der erste Enkel unterwegs ist. Da fällt der Verzicht vielleicht leichter.
@Angelika:
Den anderen Varianten steht die Kirche aber nicht ganz unkritisch gegenüber, oder? Es sei denn, du kannst dir da was vorstellen, was mir jetzt nicht einfällt.
HeGe
Das mag wohl sein, natürlich ist man als Partner eines HIV-Infizierten auch in einer enthaltsamen Beziehung nicht hundertprozentig geschützt. Aber es geht doch bei solchen Sachen immer um Risikominimierung, da es einen hundertprozentigen Schutz nicht gibt. Ansonsten könntest du ja auch sagen: auch wenn ich nicht rauche, kann ich Lungenkrebs kriegen, also kann ich auch gleich rauchen.
Angesichts der heutigen medizinischen Möglichkeiten in unserer westlichen Welt zur Behandlung von AIDS, könnte man sogar auf den Gedanken kommen, eine Ansteckung zu riskieren, wenn man wirklich nicht verzichten kann. Im Hinblick auf ein möglicherweise entstehendes Kind sollte man dies aber wohl nicht tun.
Im Grunde ist es aber auch immer eine Frage des Einzelfalls. Ich könnte mir vorstellen, dass ein solcher Fall ein frisch verheiratetes Paar ohne Kinder mehr belastet, als eine Ehe im dreißigsten Jahr, wo schon der erste Enkel unterwegs ist. Da fällt der Verzicht vielleicht leichter.
@Angelika:
Den anderen Varianten steht die Kirche aber nicht ganz unkritisch gegenüber, oder? Es sei denn, du kannst dir da was vorstellen, was mir jetzt nicht einfällt.



HeGe
Aber Gott sei Dank verzichtet das Episkopat derzeit auf eine detailierte Áuflistung@Angelika:
Den anderen Varianten steht die Kirche aber nicht ganz unkritisch gegenüber, oder? Es sei denn, du kannst dir da was vorstellen, was mir jetzt nicht einfällt.
HeGe
Das Antikamasutra
Seite 1-50 Theologische Klärung der Glaubenskongregation des warum, um auch nicht genannte Praktiken zertifizieren zu können.
Seite 51-999 Detailierte beschreibung und verurteilung der auf dem index stehenden Praktiken
Seite 1000 Detailierte Beschreibung der erlaubten Praktik(en)

LG
Fiore
Ich dachte eigentlich, die Kirche erlaubt/toleriert in der Ehe alles, wenn dies einvernehmlich zwischen den Ehepartnern geschieht.HeGe hat geschrieben:Den anderen Varianten steht die Kirche aber nicht ganz unkritisch gegenüber, oder? Es sei denn, du kannst dir da was vorstellen, was mir jetzt nicht einfällt.
Was ist das ?FioreGraz hat geschrieben:Das Antikamasutra
Gruß
Angelika
von Befriedigung war hier nicht die Rede.Angelika hat geschrieben:Glaubst du denn echt, ich würde deine Neugier hier befriedigen ?

Aha. Zuerst machst Du mich neugierig und jetzt willst Du mich noch quälen. Ist das hier ein SM Thread/Forum?Angelika hat geschrieben:Hast du denn keine Phantasie ?
Gruß
Angelika

Und ich dachte eigentlich immer, dass alle sexuellen Handlungen nur erlaubt wären, wenn sie die Möglichkeiten einschließen, ein Kind zu empfangen. Dann wären solche "Spielarten" ja eigentlich nicht statthaft.Angelika hat geschrieben: Ich dachte eigentlich, die Kirche erlaubt/toleriert in der Ehe alles, wenn dies einvernehmlich zwischen den Ehepartnern geschieht.
Oder sehe ich das zu eng?
HeGe
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HeGe hat geschrieben:»Und ich dachte eigentlich immer, dass alle sexuellen Handlungen nur erlaubt wären, wenn sie die Möglichkeiten einschließen, ein Kind zu empfangen.«
Hm. Ist Küssen verboten? Oder wird man vom Küssen schwanger?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
- Robert Ketelhohn
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HeGe hat geschrieben:»Bitte: keine konkreten Beispiele«
Hm. Na, nehmen wir doch mal dies:

Es wird nicht ganz klar, was da geschieht,
irgendwie kommt es einem aber sehr ver-
boten vor, nicht wahr?

Es wird nicht ganz klar, was da geschieht,
irgendwie kommt es einem aber sehr ver-
boten vor, nicht wahr?
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rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Angelika hat geschrieben:Gibt's denn irgendwelche offiziellen Aussagen dazu ?
Ist die kath. Lehre wirklich so eng oder wird sie (von einigen) nur so wahrgenommen ?
Verboten aussehen und "Nö" reichen mir nicht.
Gruß
Angelika
- Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen. Gleicherweise muß, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel. Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, daß solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen18: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten. ( Quelle )
Wo nämlich das intime eheliche Leben unterlassen wird, kann nicht selten die Treue als Ehegut in Gefahr geraten und das Kind als Ehegut in Mitleidenschaft gezogen werden; denn dann werden die Erziehung der Kinder und auch die tapfere Bereitschaft zu weiteren Kindern gefährdet. Manche wagen es, für diese Schwierigkeiten unsittliche Lösungen anzubieten, ja sie scheuen selbst vor Tötung nicht zurück. Die Kirche aber erinnert daran, daß es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient. Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen. Die geschlechtliche Anlage des Menschen und seine menschliche Zeugungsfähigkeit überragen in wunderbarer Weise all das, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt. Deshalb sind auch die dem ehelichen Leben eigenen Akte, die entsprechend der wahren menschlichen Würde gestaltet sind, zu achten und zu ehren. Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit. Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft. ( Quelle )