Es war nur ein Beispiel, recht spontan gewählt. Außerdem kenne ich die östereichischen Steuern nicht.
Aber es stimmt schon, ihr seid zu bemitleiden, Linus.
41 % Steuern sind schon übel.
Aber ein Jammerlappen bin ich nicht, oder?
Gruß, Pit
Linus hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:aber nehmen wir mal die deutschen Steuergesetze.
Die Steuern sind zu hoch, keine Frage.
Steuerquote im Vergleich
(2006 in % des BIP)
Österreich 41,9 %
Deutschland 35,7 %
Elende Jammerlappen!
Und wir haben ein etwa gleich-kompliziertes Steuersystem wie ihr.
Pit hat geschrieben:Und in welcher Hinsicht würde die Umsetzung des Gesetzes - bisher Gott sei Dank nur ein Entwurf - dazu beitragen, daß Deutschland vor Terrorismus geschützt würde?
Eine interessante Frage, die man übrigens auch auf die diversen elektronischen Elemente (Fingerabdruck etc.) im Reispass ausweiten kann.
Kein einziger der gravienden Terroranschläge der letzten Jahre wäre mit diesen Mitteln zu verhindern gewesen. Keines dieser Verbrechen stand im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt in einem Land. Keines der Verbrechen wurde durch unsichere oder gefälschte Ausweisdokumente ermöglicht.
Dieser Frage wird bei der ganzen öffentlichen Diskussion zu wenig nachgegangen. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Und Herr Schäuble, von dem ich einmal mehr gehalten habe, ist mit seinen interessanten Ideen noch lange nicht am Ende.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Die Attentäter von London beispielsweise waren militante Islamisten, die - in Großbritanien geboren und aufgewachsen waren. Menschen mit britischer (!) Staatsbürgerschaft.
Da hätten die von Stäuble geforderten Methoden garnicht greifen können.
Gruß,Pit
cantus planus hat geschrieben:
...
Kein einziger der gravienden Terroranschläge der letzten Jahre wäre mit diesen Mitteln zu verhindern gewesen. Keines dieser Verbrechen stand im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt in einem Land. Keines der Verbrechen wurde durch unsichere oder gefälschte Ausweisdokumente ermöglicht.
...
Karlsruhe (dpa) - Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das seit 2008 geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in jetziger Fassung verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür sie gebraucht werden.
Schlimm genug, dass wir ein Verfassungsgericht brauchen, damit die Regierung erfährt, was jeder vernünftige Mensch sofort gewusst hat...
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Karlsruhe (dpa) - Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten ist unzulässig - alle bisher gesammelten Daten müssen sofort gelöscht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach seinem Grundsatzurteil angeordnet. Laut der Karlsruher Entscheidung ist die Massenspeicherung der Daten zur Strafverfolgung in seiner jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Bestimmungen sind aus Sicht der höchsten deutschen Richter zu unbestimmt. Es fehlen demnach insbesondere hohe Standards für eine Datensicherung.
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Nachdem die Regierung bisher bei jedem nach dem 11. September erlassenen "Terrorschutzgesetz" kräftig abgewatscht wurde, könnte sich das BVG ja jetzt mal mit ELENA beschäftigen...
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Es wird sich nichts ändern (außer Worthülsen & Etiketten).
Man wird weiter speichern.
Und alles alles was gelöscht wird, ist anderswo schon doppelt & dreifach kopiert & gesichert.
Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Leider!
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen: WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
WIR WERDEN ALLE [Punkt]*
*jedenfalls nach Meinung des bayerischen Innenministers...
Berlin (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung mehren sich die Stimmen, die vor Risiken für die Sicherheit warnen. Bis der Gesetzgeber eine neue Regelung auf den Weg gebracht habe, könne der rechtlose Zustand Menschenleben kosten, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Auch die Polizeigewerkschaften sehen ähnliche Gefahren. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält solche Sorgen dagegen für unbegründet.
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Mich würde mal interessieren, wieviele Straftaten unter Benutzung dieser gespeicherten Daten aufgeklärt wurden und wieviele davon ausschließlich deswegen aufgeklärt werden konnten, weil es die Daten gab.
Ich vermute das läßt sich im Vergleich zu den aufgeklärten Straftaten nichtmals mehr im Promillebereich ausdrücken.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr. - Offline -
Derzeit haben die Leute nur noch Flüchtlinge im Kopf und die Medien haben auch kaum noch ein anderes Thema. Zeiten, in denen ein einzelnes Thema alle Medien beherrscht, bieten sich an, um umstrittene Gesetze zu beschließen. Der Beschluß ist dann nur eine Fußnote in den Medien und mit öffentlichen Protesten ist auch kaum zu rechnen.
Das umstrittene Vorhaben ist durch den Bundestag: Die Abgeordneten haben die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Künftig werden die Verbindungsdaten der Bürger mehrere Wochen lang gespeichert.
Jahrelang wurde über das Vorhaben gestrittenen, jetzt hat der Bundestag erneut eine Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Eine breite Mehrheit stimmte für den Gesetzvorschlag: 404 Abgeordnete votierten mit Ja, es gab 148 Gegenstimmen sowie sieben Enthaltungen…
Ich glaube kaum, daß dieses Gesetz hilft, irgendwelche Straftaten zu verhindern. Anonyme Guthabenkarten in Mobiltelephonen sind keiner Person zuzuordnen. Werden von einer Person mehrere solcher Karten benutzt, läßt kein Bewegungsprofil mehr erstellen. Im Internet gibt es Software und Möglichkeiten die Verbindungen zu verschleiern usw.
Wer böses im Sinn hat, wird die Möglichkeiten nutzen. Gegen ihn nützt die Vorratsdatenspeicherung nicht. Stellt also die alte Frage: Cui bono?
Gruß Jürgen
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Juergen hat geschrieben:Stellt also die alte Frage: Cui bono?
Tja, wem? Ich habe da so einen Verdacht …
Erzähl!
Ich muß zugeben, daß ich die Debatte um die VDS komplett verpaßt habe, weil ich das für ein typisches Piraten-Thema hielt und mich die Piraten nicht interessiert haben. Und bisher sehe ich an dem Gesetzentwurf nicht, was so schlimm ist. Es werden ja keine Gesprächsinhalte gespeichert.
Verhindert das Kriminalität? Zumindest erhöht es die Wahrscheinlichkeit der Aufklärung, was bei vielen Kriminellen auch einen Einfluß auf die Tatentscheidung haben kann. Bei Selbstmordattentätern natürlich eher nicht, das ist klar. Aber ich verstehe die Aufregung ehrlich nicht. Da sind die personenbezogenen Daten, die beim Finanzamt gespeichert sind, doch viel heikler.
FAZ hat geschrieben:Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass nicht zulässig
Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sie sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, heißt es in dem Urteil. Das könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben. [...]