Sodom und Co. II

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Pelikan
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Pelikan »

Protasius hat geschrieben:@Pelikan: Gegen welches Gesetz soll es denn verstoßen, wenn man die Kommunion nicht empfangen darf?
Canones 843 §1 und 912.
Im Gegenteil, der Priester ist durch das Kirchenrecht und durch die Bibel verpflichtet in einem solchen Fall die Kommunion zu verweigern.
Die Voraussetzungen, die für eine Verweigerung des Rechts auf Kommunionempfang erfüllt sein müssen, sind in can. 915 aufgezählt und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Diese Frau lebt in Sünde und demzufolge, was im hier verlinkten Brief des Priesters zu lesen ist, zeigte sie auch keine Veranlassung zur Reue (schließlich hat sie ihn unaufgefordert aufgesucht und ihm gesagt, die sie begleitende Frau wäre ihr "lover"). Die Frau sollte ihm dankbar sein, daß er verhindert hat, daß sie ein Sakrileg begeht.
Damit ist weder ihre Sünde bekannt (Homosexualität ist eine Veranlagung, keine Sünde), noch ist eine Sünde öffentlich geworden, noch ist klar, wie hartnäckig jemand in ihr verharrt. Gegen Unterstellungen, wie du sie vorträgst, soll das Gesetz die Gläubigen ja gerade schützen.
Bernado hat geschrieben:Deine Argumentation - nicht nur in diesem Punkt, sondern auch im vorhergehenden Posting - beruht auf der Annahme, daß ein Gesetzesverstoß vorliegt und daß der Priester diesen hätte in der konkreten Situation vermeiden können.

Diese Annahme kann ich nicht teilen.
Die Beweislast liegt in diesem Fall nicht bei denen, die das vom Kirchenrecht mehrfach stark betonte Recht der Getauften auf den Sakramentenempfang verteidigen, sondern bei denen, die die engen Kriterien für eine Einschränkung dieser Rechte als erfüllt ansehen.

iustus
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Re: Verbandsbeschluß: Keine schwule Schützenkönigin

Beitrag von iustus »

Juergen hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben: P.S. Christine Lüders wird prüfen, ob der Beschluß mit dem Antisdikriminierungsgesetz vereinbar ist.
Dann bin ich mal gespannt, worunter sie die Schützen subsumieren will:
§ 2 Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,

2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,

3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,

4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,

5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,

6. die sozialen Vergünstigungen,

7. die Bildung,

8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Vermutlich darunter:
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.
typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2.
eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.
(2) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig.
(3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.
(4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse.
(5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.
Nein. § 19 gilt nur im Anwendungsbereich des Gesetzes. Der Anwendungsbereich ist in dem von mir wiedergegebenen § 2 definiert. Unter diese Vorschrift müsste zunächst der Sachverhalt subsumiert werden, damit es weitergehen und man § 19 prüfen kann.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Robert Ketelhohn
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pelikan hat geschrieben:Loetta Johnson trug kein solches Symbol.
Nein, die lag ja im Sarg.
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Robert Ketelhohn
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Bernado hat geschrieben:
Pelikan hat geschrieben: Den Gesetzen zu gehorchen -- auch wenn sie etwas fordern, was einem persönlich unangenehm sein mag -- kostet keine Glaubwürdigkeit, im Gegenteil.
Deine Argumentation - nicht nur in diesem Punkt, sondern auch im vorhergehenden Posting - beruht auf der Annahme, daß ein Gesetzesverstoß vorliegt und daß der Priester diesen hätte in der konkreten Situation vermeiden können.

Diese Annahme kann ich nicht teilen.
Sie ist im Gegenteil absurd. Was für ein Gesetz denn?
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Robert Ketelhohn
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pelikan hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:@Pelikan: Gegen welches Gesetz soll es denn verstoßen, wenn man die Kommunion nicht empfangen darf?
Canones 843 §1 und 912.
Im Gegenteil, der Priester ist durch das Kirchenrecht und durch die Bibel verpflichtet in einem solchen Fall die Kommunion zu verweigern.
Die Voraussetzungen, die für eine Verweigerung des Rechts auf Kommunionempfang erfüllt sein müssen, sind in can. 915 aufgezählt und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Diese Frau lebt in Sünde und demzufolge, was im hier verlinkten Brief des Priesters zu lesen ist, zeigte sie auch keine Veranlassung zur Reue (schließlich hat sie ihn unaufgefordert aufgesucht und ihm gesagt, die sie begleitende Frau wäre ihr "lover"). Die Frau sollte ihm dankbar sein, daß er verhindert hat, daß sie ein Sakrileg begeht.
Damit ist weder ihre Sünde bekannt (Homosexualität ist eine Veranlagung, keine Sünde), noch ist eine Sünde öffentlich geworden, noch ist klar, wie hartnäckig jemand in ihr verharrt. Gegen Unterstellungen, wie du sie vorträgst, soll das Gesetz die Gläubigen ja gerade schützen.
Bernado hat geschrieben:Deine Argumentation - nicht nur in diesem Punkt, sondern auch im vorhergehenden Posting - beruht auf der Annahme, daß ein Gesetzesverstoß vorliegt und daß der Priester diesen hätte in der konkreten Situation vermeiden können.

Diese Annahme kann ich nicht teilen.
Die Beweislast liegt in diesem Fall nicht bei denen, die das vom Kirchenrecht mehrfach stark betonte Recht der Getauften auf den Sakramentenempfang verteidigen, sondern bei denen, die die engen Kriterien für eine Einschränkung dieser Rechte als erfüllt ansehen.
Entschuldige, aber das ist von vorn bis hinten schlichter Blödsinn. Der Fall erfüllt geradezu exemplarisch die Voraussetzungen der Pflicht zur Kommunionverweigerung.
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overkott
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von overkott »

Warum hat der Herr Judas nicht die Kommunion verweigert? Laut Kirchenrecht wäre er wohl dazu verpflichtet gewesen, wenn er nicht durch ein höheres Gebot davon dispensiert wäre. Denn:

1. Judas war vor dem Kommunionempfang eindeutig unwürdig.

Joh 13,2 Es fand ein Mahl statt, und der Teufel hatte Judas, dem Sohn des Simon Iskariot, schon ins Herz gegeben, ihn zu verraten und auszuliefern.

2. Jesus wusste, dass er unwürdig war.

Joh 13,26 Jesus antwortete: Der ist es, dem ich den Bissen Brot, den ich eintauche, geben werde. Dann tauchte er das Brot ein, nahm es und gab es Judas, dem Sohn des Simon Iskariot.

3. Die objektive Wirkung der Kommunion war entsprechend negativ. Jesus hindert ihn nicht.

Joh 13,27 Als Judas das Stück Brot genommen hatte, fuhr der Satan in ihn. Jesus sagte zu ihm: Was du tun willst, das tu bald!

4. Paulus bestätigt den unwürdigen Empfang als Sünde.

1Kor 11,27 Wer also unwürdig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn.

5. Paulus bestätigt die persönliche Verantwortung des Empfängers.

1Kor 11,28 Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken.

6. Paulus bestätigt die objektiv negative Wirkung bei unwürdigem Empfang.

1Kor 11,29 Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt.

7. Paulus unterstreicht die notwendige Disposition für die heilig machende Wirkung des Sakramentes.

1Kor 11,31 Gingen wir mit uns selbst ins Gericht, dann würden wir nicht gerichtet.

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Protasius
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Protasius »

Pelikan hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:@Pelikan: Gegen welches Gesetz soll es denn verstoßen, wenn man die Kommunion nicht empfangen darf?
Canones 843 §1 und 912.
Dem steht Canon 915 entgegen.
Pelikan hat geschrieben:
Im Gegenteil, der Priester ist durch das Kirchenrecht und durch die Bibel verpflichtet in einem solchen Fall die Kommunion zu verweigern.
Die Voraussetzungen, die für eine Verweigerung des Rechts auf Kommunionempfang erfüllt sein müssen, sind in can. 915 aufgezählt und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Diese Frau lebt in Sünde und demzufolge, was im hier verlinkten Brief des Priesters zu lesen ist, zeigte sie auch keine Veranlassung zur Reue (schließlich hat sie ihn unaufgefordert aufgesucht und ihm gesagt, die sie begleitende Frau wäre ihr "lover"). Die Frau sollte ihm dankbar sein, daß er verhindert hat, daß sie ein Sakrileg begeht.
Damit ist weder ihre Sünde bekannt (Homosexualität ist eine Veranlagung, keine Sünde), noch ist eine Sünde öffentlich geworden, noch ist klar, wie hartnäckig jemand in ihr verharrt. Gegen Unterstellungen, wie du sie vorträgst, soll das Gesetz die Gläubigen ja gerade schützen.
Wenn man einen lover hat, dann liegt der Verdacht, daß man diese Veranlagung auch auslebt, nicht nur nahe, sondern drängt sich auf. Canon 915 spricht von einer offenkundigen, nicht von einer öffentlichen Sünde (im lateinischen Original: in manifesto gravi peccato obstinate perseverantes.)

Hieß es hier nicht auch irgendwo, diese Frau wäre Buddhistin? Damit wäre nämlich Canon 912 als Hinderungsgrund für die Kommunionspendung völlig ausreichend.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Pelikan
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Pelikan »

Protasius hat geschrieben:Wenn man einen lover hat, dann liegt der Verdacht, daß man diese Veranlagung auch auslebt, nicht nur nahe, sondern drängt sich auf.
Zugegeben.
Canon 915 spricht von einer offenkundigen, nicht von einer öffentlichen Sünde (im lateinischen Original: in manifesto gravi peccato obstinate perseverantes.)
Was dasselbe meint: Die Sünde ist allgemein bekannt. Die schlichte Tatsache, daß Barbara Johnson dem Priester ihre Sünde verbal mitteilen mußte, belegt bereits, daß sie in jener Gemeinde nicht offenkundig gewesen sein kann.
Hieß es hier nicht auch irgendwo, diese Frau wäre Buddhistin? Damit wäre nämlich Canon 912 als Hinderungsgrund für die Kommunionspendung völlig ausreichend.
Wenn das heißen soll, daß sie ungetauft ist, dann ja. Das Recht ist allen Getauften gewährt.

civilisation
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von civilisation »

Durch die Liste der Zitate aus der Hl. Schrift macht Overkott wieder mal deutlich, daß er für die unterschiedslose Sakramentenspendung a la Gießkanne an Hinz und Kunz - sprich jeden Menschen - eintritt.

Die aufgestellten Regeln der Hl. Kirche ignoriert er dabei vollkommen. Auch ignoriert er dabei, daß die Kirche das Werkzeug Gottes ist.

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Robert Ketelhohn
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Protasius hat geschrieben:Wenn man einen lover hat, dann liegt der Verdacht, daß man diese Veranlagung auch auslebt, nicht nur nahe, sondern drängt sich auf.
Da drängt sich nicht bloß ein Verdacht auf, das ist eine völlig eindeutige Aussage der Tribade gewesen. Wenn sie das dem zelebrierenden Priester unmittelbar vor der Messe auch noch eigens aufdrängt, was bleibt ihm übrig?
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Robert Ketelhohn
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pelikan hat geschrieben:
Canon 915 spricht von einer offenkundigen, nicht von einer öffentlichen Sünde (im lateinischen Original: in manifesto gravi peccato obstinate perseverantes.)
Was dasselbe meint: Die Sünde ist allgemein bekannt. Die schlichte Tatsache, daß Barbara Johnson dem Priester ihre Sünde verbal mitteilen mußte, belegt bereits, daß sie in jener Gemeinde nicht offenkundig gewesen sein kann.
Was das »in jener Gemeinde« war, ist völlig wurst. Manifeste (-im, -o) hat mit Öffentlichkeit nichts zu tun. Es bedeutet „handgreiflich“, daher „offenkundig“, und zwar dem offenkundig, auf den es dabei ankommt. Das kann je nach Kontext deine Oma sein, der Sicherheitsrat der VN oder meine Kaninchen. Hier war’s der Zelebrant.
Pelikan hat geschrieben:
Hieß es hier nicht auch irgendwo, diese Frau wäre Buddhistin? Damit wäre nämlich Canon 912 als Hinderungsgrund für die Kommunionspendung völlig ausreichend.
Wenn das heißen soll, daß sie ungetauft ist, dann ja. Das Recht ist allen Getauften gewährt.
Nein. Einer Apostatin ist die Kommunion natürlich auch zu verweigern, ja es dürfte an sich nicht einmal ihre Anwesenheit gestattet werden.
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Pelikan
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Pelikan »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Pelikan hat geschrieben:
Canon 915 spricht von einer offenkundigen, nicht von einer öffentlichen Sünde (im lateinischen Original: in manifesto gravi peccato obstinate perseverantes.)
Was dasselbe meint: Die Sünde ist allgemein bekannt. Die schlichte Tatsache, daß Barbara Johnson dem Priester ihre Sünde verbal mitteilen mußte, belegt bereits, daß sie in jener Gemeinde nicht offenkundig gewesen sein kann.
Was das »in jener Gemeinde« war, ist völlig wurst. Manifeste (-im, -o) hat mit Öffentlichkeit nichts zu tun. Es bedeutet „handgreiflich“, daher „offenkundig“, und zwar dem offenkundig, auf den es dabei ankommt. Das kann je nach Kontext deine Oma sein, der Sicherheitsrat der VN oder meine Kaninchen. Hier war’s der Zelebrant.
Die Bedeutung eines kanonistischen Fachbegriffes ergibt sich nicht aus Wörterbüchern, sondern seiner Verwendung in der Fachsprache.

Daß "offenkundig" hier nicht "dem Zelebranten offenkundig" heißen kann, ergibt sich aber auch logisch. Denn der Zelebrant ist verpflichtet, nach offenkundigen und verborgenen Sünden zu unterscheiden. Diese Unterscheidung wäre sinnleer, wenn es bedeutete: "dem Zelebranten offenkundig" und "dem Zelebranten verborgen", denn was ihm verborgen ist, kann er nicht verwenden.

Für einen Überblick über die historische Entwicklung dieser Norm (auch mit Blick auf manifeste/publice vs. occulte) empfehle ich einen Artikel von Raymond Burke:
The Discipline Regarding the Denial of Holy Communion to Those Obstinately Persevering in Manifest Grave Sin
Pelikan hat geschrieben:
Hieß es hier nicht auch irgendwo, diese Frau wäre Buddhistin? Damit wäre nämlich Canon 912 als Hinderungsgrund für die Kommunionspendung völlig ausreichend.
Wenn das heißen soll, daß sie ungetauft ist, dann ja. Das Recht ist allen Getauften gewährt.
Nein. Einer Apostatin ist die Kommunion natürlich auch zu verweigern, ja es dürfte an sich nicht einmal ihre Anwesenheit gestattet werden.[/blocksatz]
Wenn die Apostasie offenkundig und hartnäckig ist, kann can. 915 zum Einsatz kommen. Mit der Unterstellung einer buddhistischen Philosophie, die heute alles und nichts bedeuten kann, sind wir davon noch weit entfernt.

Ein Ausschluß aus der ganzen Feier hätte im Gegensatz dazu pönalen Charakter, ist mithin strafgesetzlich geregelt und setzt die Feststellung des Strafeintritts durch die zuständige Autorität voraus.

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Peregrin
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Peregrin »

Pelikan hat geschrieben: Für einen Überblick über die historische Entwicklung dieser Norm (auch mit Blick auf manifeste/publice vs. occulte) empfehle ich einen Artikel von Raymond Burke:
The Discipline Regarding the Denial of Holy Communion to Those Obstinately Persevering in Manifest Grave Sin
Bezüglich "manifeste" scheint der Deine Einlassung zu stützen, ansonsten verteidigt er ganz klar die Verantwortung des Kommunionsspenders zur Anwendung von can. 915 auch gegen Versuche bischöflicher Gremien, die Anwendung aus irgendwelchen "pastoralen" Erwägungen zu hintertreiben. Zum Beispiel hält er fest:
The Declaration explicitly addresses those who would say that to deny Holy Communion, in accord with the norm of can. 915, <<it would be necessary to establish the presence of all the conditions required for the existence of mortal sin, including those which are subjective, necessitating a judgment of a type that a minister of Communion could not make ab externo>> and <<to verify an attitude of defiance on the part of an individual who had received a legitimate warning from the Pastor>> [85]. Such requirements would <<render the norm inapplicable>>. [86]
Wenn sich eine Kampflesbe als solche provokant mit Partner präsentiert und eine weitere Erörterung des Sachverhalts verweigert, scheint mir alles gegeben, was der Artikel zur Anwendung von can. 915 verlangt.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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Robert Ketelhohn
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pelikan hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Pelikan hat geschrieben:
Canon 915 spricht von einer offenkundigen, nicht von einer öffentlichen Sünde (im lateinischen Original: in manifesto gravi peccato obstinate perseverantes.)
Was dasselbe meint: Die Sünde ist allgemein bekannt. Die schlichte Tatsache, daß Barbara Johnson dem Priester ihre Sünde verbal mitteilen mußte, belegt bereits, daß sie in jener Gemeinde nicht offenkundig gewesen sein kann.
Was das »in jener Gemeinde« war, ist völlig wurst. Manifeste (-im, -o) hat mit Öffentlichkeit nichts zu tun. Es bedeutet „handgreiflich“, daher „offenkundig“, und zwar dem offenkundig, auf den es dabei ankommt. Das kann je nach Kontext deine Oma sein, der Sicherheitsrat der VN oder meine Kaninchen. Hier war’s der Zelebrant.
Die Bedeutung eines kanonistischen Fachbegriffes ergibt sich nicht aus Wörterbüchern, sondern seiner Verwendung in der Fachsprache.
Ich bin ja auch kein Wörterbuch. :D

Wenn du die Vorkommen des Worts im CJC durchschaust, wirst du feststellen, daß er mit Öffentlichkeit tatsächlich nichts zu tun hat, wie sich aus seiner Bedeutung ohnehin schon ergibt.
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Melody
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Melody »

Ihr guckt ja bestimmt kein DSDS, aber da gab's unter den Kandidaten auch Zoff (siehe hier: http://www.bz-berlin.de/dsds/dsds-mega- ... 14896.html).
Der 17jährige Daniele soll "Schwuchtel" und sowas zu Kristof gesagt haben.
Keine schöne Aktion von Daniele. "So was Beleidigendes sagst Du?", fragte Moderator Marco Schreyl später in der Show entsetzt. "Ja, leider...", gab Daniele kleinlaut zu. "Also im Jahr 212 würde ich mir so was überlegen. Da draußen sind vielleicht Jungs, die auf Jungs stehen und die für Dich anrufen. Hast Du Dir das schon mal überlegt?"
Als ich das allerdings hörte, ging mir durch den Kopf, dass ich an seiner Stelle gar nicht wöllte, dass Gleichgeschlechtliche anrufen, die auf mich stehen... aber sowas darf er ja nicht sagen... :/
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

civilisation
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von civilisation »

"Was ist nur dem dem öff.-rechtl. Fernsehen los?" - Diese Frage stelle ich mir schon lange nicht mehr. Nach dem Bericht über Dr. Berger am letzten Sonntag kommt heute zur "besten Sendezeit" schon wieder ein Propagandafilm, der uns allen klar machen soll, wie "normal" doch die Homosexualität ist.

Für das angeblich "so kleine" Phänomen wird eigentlich der Homosexualität ein sehr breiter Raum gewährt ...

:roll:

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Melody
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Melody »

Na, der WDR bringt in derselben Sendereihe, in der auch Dr. Berger seinen Auftritt hatte, nächsten Sonntag wieder was zum Thema: "Schwul im Sauerland - Ein Dorf an der Grenze der Toleranz".

Heteros sind wahrscheinlich bald eine Minderheit... :blinker:
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

civilisation
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von civilisation »

Melody hat geschrieben:Na, der WDR bringt in derselben Sendereihe, in der auch Dr. Berger seinen Auftritt hatte, nächsten Sonntag wieder was zum Thema: "Schwul im Sauerland - Ein Dorf an der Grenze der Toleranz".

Heteros sind wahrscheinlich bald eine Minderheit... :blinker:
In der Tat. Christen und dann noch "Heteros" sind tatsächlich bald eine Minderheit.
Mußtest Du mir jetzt noch den Tag ganz vermiesen? - Denn ich lese das Fernsehprogramm immer erst am aktuellen Tag.

Und das alles von unseren GEZ-Zwangsabgaben. :motz:

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ziphen
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von ziphen »

Ein elfjähriger Junge, welcher sich selbst für ein Mädchen hält und seit Jahren so lebt, darf nach Beschluss des Kammergerichts Berlin in die Psychatrie eingewiesen werden. Es stellt sich damit hinter die Auffassung des Jugendamtes bzw. der Pflegerin, dass die Transsexualität durch die Mutter "induziert" wurde/werde.
taz.de hat geschrieben:Das Kind, das sich sein Leben lang als Mädchen fühlt und wie ein Mädchen lebt, darf nun in die Berliner Charité zwangseingewiesen werden. Das Jugendamt konnte diese Entscheidung treffen, weil die getrennt lebenden Eltern unterschiedliche Auffassungen über die medizinische Behandlung des Kindes hatten und die Gesundheitsfürsorge deshalb ans Jugendamt abgetreten hatten.
[...]
Der Anwalt der Kaminskis nennt den Beschluss „erschreckend“: „Die Ansicht, dass eine Transsexualität über Jahre hinweg und widerspruchslos ’induziert‘ werden könne, wird nirgends in der Fachliteratur vertreten. Das ist eine Erfindung dieser Pflegerin.“
Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit befassen müssen.

Bemerkenswert ist, dass zwar anfangs von Kind, später im Text aber von Tochter die Rede ist, obwohl das Kind ein Junge ist. :vogel:
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.

Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben

civilisation
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von civilisation »

TAZ eben. :roll:

Bedauerlich, daß sich Gerichte mit diesen Dingen auseinandersetzen müssen und dafür vielleicht andere, noch wichtigere Dinge auf der Wartebank liegen oder gleich abgewiesen werden.

Noch bedauerlicher ist natürlich die Situation des Jungen. :auweia:

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Marcus
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Marcus »

ziphen hat geschrieben:Bemerkenswert ist, dass zwar anfangs von Kind, später im Text aber von Tochter die Rede ist, obwohl das Kind ein Junge ist. :vogel:
Da Transsexuelle davon überzeugt sind, als eigentliche Frauen oder als eigentliche Männer im falschen Körper bzw. im Körper mit falschen Geschlechtsmerkmalen zu stecken, sind derartige Formulierungen in einem bestimmten Tendenzbereich üblich. Die Grünen haben auch schon mal einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach dem jeder im Grunde erklären kann, welchen geschlechtlichen Status er gerne haben möchte und unterstützen somit die Ansicht, dass es jedem freistehen soll, sich so definieren zu können, wie er es gerne möchte. Wer das nicht akzeptieren will, soll nach dem Entwurf gar mit einer Geldbuße rechnen müssen. Da die TAZ nach meinem Wissen eine linksgerichtete Zeitung ist, die auch durchaus der „Berliner Regenbogenkultur“ wohlwollend gegenüberzustehen scheint, brauchen solche Formulierungen einen auch nicht wirklich zu wundern.

Es gab ja vor ein paar Jahren schon mal den Fall „Kim Petras“. Da ging es um einen Jungen, der davon überzeugt war, in Wirklichkeit ein Mädchen zu sein und auch als solches leben wollte. Im Alter von 16 Jahren erfolgte dann nach vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung die Operation. Ich finde es heute noch verantwortungslos, dass man solche Genehmigungen für derart schwere, nicht lebensnotwendige Operationen bei Minderjährigen erteilt. Denn hierbei handelt es sich ohne Zweifel um eine gefährliche und schwere Körperverletzung, die dazu führt, dass der junge Patient sein Leben lang auf künstliche Hormone angewiesen sein wird, um keine Osteoporose und andere Krankheiten zu bekommen, nachdem die Gonaden entfernt wurden. Da wurde also ein körperlich gesunder Mensch zu einem Stoffwechselkranken im Alter von 16 Jahren gemacht!
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

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Juergen
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Juergen »

Auf der Musikmesse wurde das zum Diskussionsstrang passende Klavier vorgestellt

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/ ... rhk1o5.jpg

:kugel:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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civilisation
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von civilisation »

Juergen hat geschrieben:Auf der Musikmesse wurde das zum Diskussionsstrang passende Klavier vorgestellt

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/ ... rhk1o5.jpg

:kugel:
Dieser Herr

http://sec-i.gmx.net/images/392/142643 ... xh=528.jpg

würde sehr gut zu diesem Klavier passen. 8)

civilisation
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von civilisation »

So langsam - finde ich - reicht es. Immer wieder diese laufende Berieselung mit dem "Homo, Homo über Alles"-Gedöns.

Nun (nachdem sich schon Schönborn in ähnlicher Weise dazu geäußert hat) schon wieder ein Kardinal:

Die 'Frühlingsbotschaft' von Kardinal Martini
Italienischer Kardinal Martini bricht Lanze für homosexuelle Partnerschaften
-> http://www.kath.net/detail.php?id=35794

Radio Vatikan fasst kurz zusammen:
Der Staat soll auch gleichgeschlechtlichen Paare „eine gewisse Stabilität“ gewährleisten. Das fordert der ehemalige Erzbischof von Mailand, Kardinal Carlo Maria Martini. Gleichzeitig müsse aber die traditionelle Familie verteidigt werden, da sie die Gesellschaft stütze, so Kardinal Martini in seinem neuen Buch „Glauben und Wissen“. Das neue Werk, das demnächst in Italien erscheinen wird, ist in Zusammenarbeit mit dem italienischen Arzt und Politiker Ignazio Marino entstanden. Wenn der Staat den Homosexuellen einige Zugeständnisse mache, würde er „sich nicht allzu sehr aufregen“, so Martini weiter.
-> http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=574187

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taddeo
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von taddeo »

civilisation hat geschrieben:
Gleichzeitig müsse aber die traditionelle Familie verteidigt werden, da sie die Gesellschaft stütze, ...
Das finde ich eine so perverse Argumentation, erst recht, wenn sie von einem Kirchenmann kommt. :vogel:

Daß die traditionelle Familie die Gesellschaft stütze, kann der Kirche - überspitzt gesagt - scheißegal sein. Das allein ist kein Grund, die Familie zu fördern. Mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen kann man auch jede andere Form von stabilen Partnerschaften zu einer gesellschaftlichen Stütze machen.
Die traditionelle Familie ist aber die einzige gottgewollte Form des menschlichen Zusammenlebens, die den Fortbestand des Menschen, der Kirche und freilich auch der Gesellschaft sichert, und weil sie unmittelbar aus der Schöpfungsordnung Gottes entspringt, deshalb muß sie gefördert werden! Alles andere ist säkulare Augenauswischerei.

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Sempre
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Sempre »

Heiliger Bernhardin von Siena († 1444) hat geschrieben:Keine Sünde hat die Seele so sehr in ihrer Gewalt wie die verfluchte Sodomie. Diese Sünde ist immer von jenen verachtet worden, die ein Gott gemäßes Leben führen.

Dieses Laster stört den Verstand, zerstört die Erhabenheit und Großzügigkeit der Seele, stürzt den Geist von hohen Gedanken zu den niedrigsten hinab, macht die Person faul, aufbrausend, aufsäßig und hartnäckig, unterwürfig und weich und zu allem unfähig. Außerdem folgt die Person, erregt durch ein unstillbares Verlangen nach dem Vergnügen, nicht der Vernunft, sondern der Raserei.
Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus)
———
Quomodo facta est meretrix civitas fidelis (Is 1:21)

civilisation
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von civilisation »

Wahl zur Miss Universe
Transsexuelle in Kanada ausgeschlossen
http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 28262.html
daraus:
Die junge Frau aus Vancouver hatte sich in der Jugend einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und ab 14 Jahren eine Hormontherapie befolgt.
Und trotzdem
bleibt
die junge Frau
ein
Mann.
(c) civi

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taddeo
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von taddeo »

civilisation hat geschrieben:
Und trotzdem
bleibt
die junge Frau
ein
Mann.
(c) civi
ECCE
HOMO
(c) PILATVS

Sascha B.
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Sascha B. »

Und hier noch ein Foto der jungen "Dame"...

Bild
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.

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Niels
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von Niels »

taddeo hat geschrieben:
ECCE
HOMO
(c) PILATVS
:auweia:
Hm, darf unsere Ecce eigentlich unter diesen Umständen ihren Namen behalten, oder gibt's da Probleme mit dem Copyright? :hmm: :detektiv:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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taddeo
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von taddeo »

Niels hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
ECCE
HOMO
(c) PILATVS
:auweia:
Hm, darf unsere Ecce eigentlich unter diesen Umständen ihren Namen behalten, oder gibt's da Probleme mit dem Copyright? :hmm: :detektiv:
Nee, das gibt keine Probleme - DER Urheber ist garantiert schon mehr als 70 Jahre tot ... :D

civilisation
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Re: Sodom und Co. II

Beitrag von civilisation »

taddeo hat geschrieben:
ECCE
HOMO
(c) PILATVS
Natürlich ist dieser Mann ein Mensch. Diese Würde würde ich ihm niemals absprechen.

Aber ich halte es für unverantwortlich, einen 14jährigen einer derartigen Prozedur zu unterziehen. Nicht nur "unverantwortlich", sondern pervers von Eltern, Ärzten, Psychologen und dgl.

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