http://www.dbk.de/themen/christliche-patientenvorsorge/
Die vorliegende Handreichung mit ihrem Formular ist eine Überarbeitung der 1999 in erster
und 23 in zweiter Auflage veröffentlichten "Christlichen Patientenverfügung", die sich einer außerordentlich großen Nachfrage erfreute.
Im dortigen Vordruck für eine Patientenverfügung kann man ankreuzen:
Es soll keine künstliche Ernährung durch ärztliche Eingriffe (z. B. weder über eine Sonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, noch über die Venen) erfolgen. Hunger soll auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
1. Eine Magensonde wird meines Wissens gelegt, wenn die Nahrungsaufnahme auf natürliche Weise gerade nicht (mehr) möglich ist. Ist das richtig? Und wenn das so ist: Suggeriert dann nicht der zweite Satz fälschlicherweise, es könne Hunger gestillt werden, ohne dass eine künstliche Ernährung erfolgt?
2. Die Folge der Ablehnung künstlicher Ernährung ist das Verhungern.
Darf ich nach katholischer Lehre in mein Verhungern einwilligen (einmal abgesehen von dem grundsätzlichen Problem das ich im konkreten Moment, in dem es um die Frage geht, möglicherweise ganz anders denke - ohne es äußern zu können - als in dem Moment, in dem ich diese Formulierung angekreuzt hatte)?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)