Neues von Bischof Williamson

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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

Jacinta hat geschrieben:Irgendwie sollte einer, der solchen unsäglichen Mist verbreitet, schon zur Rechenschaft gezogen werden.
Warum? Hat die Menschheit kein Recht auf Dummheit? Wenn sich jeder nur zu den Dingen äußern würde, von denen er Ahnung hat, wäre das Schweigen nicht auszuhalten, wie schon Albert Einstein sagte. Wieso soll man in dieser Sache nicht andere Zahlen nennen dürfen (Williamson hat den Holocaust an sich ja gar nicht geleugnet), während man in Sachen Türkei, Sowjetunion, China und anderen jede x-beliebige Zahl nennen darf? Ist das historisch besser gesichert, als andere Zahlen? Wohl kaum.

Es wäre besser, sich mit Leuten, die Ansichten wie Williamson vertreten, argumentativ und wissenschaftlich auseinanderzusetzen, statt eine(!) historische Tatsache juristisch unter Strafandrohung zu zementieren. Das ist einfach vollkommen absurd.
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Damasus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Damasus »

cantus planus hat geschrieben:
Jacinta hat geschrieben:Irgendwie sollte einer, der solchen unsäglichen Mist verbreitet, schon zur Rechenschaft gezogen werden.
Warum? Hat die Menschheit kein Recht auf Dummheit? Wenn sich jeder nur zu den Dingen äußern würde, von denen er Ahnung hat, wäre das Schweigen nicht auszuhalten, wie schon Albert Einstein sagte. Wieso soll man in dieser Sache nicht andere Zahlen nennen dürfen (Williamson hat den Holocaust an sich ja gar nicht geleugnet), während man in Sachen Türkei, Sowjetunion, China und anderen jede x-beliebige Zahl nennen darf? Ist das historisch besser gesichert, als andere Zahlen? Wohl kaum.

Es wäre besser, sich mit Leuten, die Ansichten wie Williamson vertreten, argumentativ und wissenschaftlich auseinanderzusetzen, statt eine(!) historische Tatsache juristisch unter Strafandrohung zu zementieren. Das ist einfach vollkommen absurd.
... Recht auf Dummheit... :breitgrins:

:klatsch:
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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

Ich möchte klarstellen, dass es mir nicht um Relativierung oder Leugnung des Holocausts geht. Ich bin auch (wie jeder normale Mensch) kaum in der Lage, die vorgelegten Zahlen wirklich zu überprüfen.

Mir geht es um die singuläre Absurdität des Gesetzes an sich. Interessant übrigens, dass es nur für das Dritte Reich betreffende Vorgänge gilt. Alles, was in sozialistischen oder kommunistischen Systemen geschehen ist, kann man getrost leugnen oder verharmlosen.

Wenn man dieses Gesetz auf jedes denkbare Unrecht anwenden wollte (was ja eigentlich konsequent wäre), könnte bald niemand mehr den Mund aufmachen, ohne irgendwen zu "verhetzen".
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incarnata
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von incarnata »

Es gibt eine schöne Komödie von Kurt Goetz."Dr. med.Hiob Prätorius"Die endet so: Der Professor,der vergeblich nach der Mikrobe der menschlichen Dummheit gesucht hat, wird von seiner Frau gefragt:"Liebling,warum hast du sie nicht finden können ?" Darauf antwortet er: "Weil ich zu dumm dazu bin!"Dann küssen sie sich im Auto und fahren dabei gegen einen Baum. Seither liegt die Forschung brach !Und die Dummheit triumpfiert weiter ! :ja:
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

incarnata hat geschrieben:Es gibt eine schöne Komödie von Kurt Goetz."Dr. med.Hiob Prätorius"Die endet so: Der Professor,der vergeblich nach der Mikrobe der menschlichen Dummheit gesucht hat, wird von seiner Frau gefragt:"Liebling,warum hast du sie nicht finden können ?" Darauf antwortet er: "Weil ich zu dumm dazu bin!"Dann küssen sie sich im Auto und fahren dabei gegen einen Baum. Seither liegt die Forschung brach !Und die Dummheit triumpfiert weiter ! :ja:
Das Stück ist absolut genial! :kugel:
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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

Williamson legt Einspruch gegen Strafbefehl ein: http://www.kath.net/detail.php?id=24496

Er mag ja mutig sein, aber ihm ist offenbar nicht klar, dass er dieses Verfahren nur verlieren kann.
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Heike
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Heike »

cantus planus hat geschrieben:Williamson legt Einspruch gegen Strafbefehl ein: http://www.kath.net/detail.php?id=24496

Er mag ja mutig sein, aber ihm ist offenbar nicht klar, dass er dieses Verfahren nur verlieren kann.
Oder es ist ihm klar, und er will als Märtyrer dastehen. Außerdem, so lange das am Kochen gehalten wird, ist es Sand im Getriebe der Gespräche mit Rom. Kann ihm doch nur recht sein.

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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

der gute Mann schöpft den Rechtsweg aus was ist daran besonderes?

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Marion
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Marion »

Ich verstehe auch nicht was daran nun mutig ist oder wie man so als Märtyrer dastehen könnte?

Ist doch normal daß man einspruch erhebt wenn man angeklagt ist für etwas was man nicht getan hat.
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Libertas Ecclesiae
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FSSPX & Rom: Auf dem Weg zur Einheit?

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Williamson lehnt Strafbefehl ab:

http://www.kathnews.de/content/index.ph ... eingelegt/

Was meint Ihr dazu? Wenn es jetzt tatsächlich zu einer Hauptverhandlung kommt, bei der W. persönlich erscheinen muss, wird die ganze Soße wieder öffentlich hochgekocht. Es würde der FSSPX besser anstehen, wenn sich das vermeiden lassen würde. Hat Williamson seine Vorgehensweise diesmal eigentlich mit Fellay abgestimmt?
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

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overkott
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von overkott »

Der Bischof schadet den Traditionalisten. Ein historischer Laie kann sich täuschen.

Aber ein Bischof sollte sein Amt ruhen lassen, wenn er dem Frieden nicht dient.

Der Staat sollte den öffentlichen Frieden wieder herstellen.

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ottaviani
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Re: FSSPX & Rom: Auf dem Weg zur Einheit?

Beitrag von ottaviani »

es kommt dem Gerealoberen nicht zu Vorschriften zu machen was einen privaten Rechtsstreit eines Mitglieds betrifft den die Bruderschaft ist kein Orden sondern eine Weltpriester Vereinigung mit einfachen Versprechen daher gibt es in der angelegenheit nichts abtzusprechen

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Libertas Ecclesiae
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Re: FSSPX & Rom: Auf dem Weg zur Einheit?

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Ja, gut, aber glaubst Du wirklich, dass Williamson perönlich vor Gericht erscheinen wird? Den Medienrummel kann man sich ja lebhaft vorstellen. Ich hoffe doch sehr, dass es nicht so weit kommen wird. All das lenkt nur vom Kern des Problems ab, um das es hier eigentlich geht.
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Yeti
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Yeti »

overkott hat geschrieben:Der Bischof schadet den Traditionalisten. Ein historischer Laie kann sich täuschen.

Aber ein Bischof sollte sein Amt ruhen lassen, wenn er dem Frieden nicht dient.

Der Staat sollte den öffentlichen Frieden wieder herstellen.
Amen.

Aber im Ernst: dieser Staat plädiert damit gegen sich selbst. Wenn er einerseits tatsächlich von Voraussetzungen lebt, die er selbst in keiner Weise (weder) schaffen (noch erhalten) kann, andererseits aber diese Voraussetzungen ständig selbst relativiert und nur dieses eine säkulare Dogma der Volksverhetzung gelten lässt (mit welcher Begründung? - reiner Rechtspositivismus), führt er sich selbst und die rechtsphilosophische Begründung seines Jusitzwesens ad absurdum. Obendrein kommt sowieso nichts dabei heraus, er wird selbst bei einer Verurteilung nicht ausgeliefert werden. Es ist dies nur eine im Symptom der juristisch-politischen-Korrektheit erscheinende reflexhafte Reinwaschungsreaktion, die immer dann erfolgt, wenn auch nur eventuell Vorwürfe laut werden könnten. Die Seelsorge kennt das als Skrupulantentum, die Psychologie als Neurose.

Gruß, Yeti
#gottmensch statt #gutmensch

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ottaviani
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Re: FSSPX & Rom: Auf dem Weg zur Einheit?

Beitrag von ottaviani »

ich vermute er kommt wenn der Richter das wünscht

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Ewald Mrnka
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Re: FSSPX & Rom: Auf dem Weg zur Einheit?

Beitrag von Ewald Mrnka »

ottaviani hat geschrieben:ich vermute er kommt wenn der Richter das wünscht
Das kann ich mir nicht vorstellen und das sollte er auch nicht tun. Man würde ihn einsperren.

Der Tatbestand der "Volksverhetzung" ist "mittealterlich" und hinter Positionen der Aufklärung zurück.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

rede keinen blödsinn was rauskommt ist bestenfalls eine geldstrafe maximal ne bedingte Haftstrafe

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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

ottaviani hat geschrieben:rede keinen blödsinn was rauskommt ist bestenfalls eine geldstrafe maximal ne bedingte Haftstrafe
Gerade deswegen würde ich mich vom Anwalt vertreten lassen, wenn ich an des Bischofs Stelle wäre. Für so nen Sch*** rentiert sich ein Besuch in Regensburg wirklich nicht - außer, Hochwürden möchte dann noch auf eine Halbe Kneitingerbock einkehren. Das wäre allerdings jede Reise wert. Ein echtes Kultgesöff mit Suchtfaktor.

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holzi
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von holzi »

taddeo hat geschrieben:Gerade deswegen würde ich mich vom Anwalt vertreten lassen, wenn ich an des Bischofs Stelle wäre. Für so nen Sch*** rentiert sich ein Besuch in Regensburg wirklich nicht - außer, Hochwürden möchte dann noch auf eine Halbe Kneitingerbock einkehren. Das wäre allerdings jede Reise wert. Ein echtes Kultgesöff mit Suchtfaktor.
Wenn ich ihn sehe, dann zisch ich eine Halbe - oder mehrere mit ihm! Ich mach den schon noch katholisch - und tauf' ihn dann mit Keitinger! :prost:

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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

taddeo hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:rede keinen blödsinn was rauskommt ist bestenfalls eine geldstrafe maximal ne bedingte Haftstrafe
Gerade deswegen würde ich mich vom Anwalt vertreten lassen, wenn ich an des Bischofs Stelle wäre. Für so nen Sch*** rentiert sich ein Besuch in Regensburg wirklich nicht - außer, Hochwürden möchte dann noch auf eine Halbe Kneitingerbock einkehren. Das wäre allerdings jede Reise wert. Ein echtes Kultgesöff mit Suchtfaktor.
also Exzellenz wird wohl nur kommen wenn er vorgeladen wird

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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

holzi hat geschrieben:Wenn ich ihn sehe, dann zisch ich eine Halbe - oder mehrere mit ihm! Ich mach den schon noch katholisch - und tauf' ihn dann mit Keitinger! :prost:
Das würde ja auch bestens zu seinem Outfit passen, nicht?
Unten kohlschwarz, oben ein weißer römischer Kragen ...

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lifestylekatholik
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von lifestylekatholik »

Yeti hat geschrieben:Aber im Ernst: dieser Staat plädiert damit gegen sich selbst. Wenn er einerseits tatsächlich von Voraussetzungen lebt, die er selbst in keiner Weise (weder) schaffen (noch erhalten) kann, andererseits aber diese Voraussetzungen ständig selbst relativiert und nur dieses eine säkulare Dogma der Volksverhetzung gelten lässt (mit welcher Begründung? - reiner Rechtspositivismus), führt er sich selbst und die rechtsphilosophische Begründung seines Jusitzwesens ad absurdum.
Klingt mir irgendwie stark nach IfS-Umfeld. :hmm:
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

Raphael

Re: FSSPX & Rom: Auf dem Weg zur Einheit?

Beitrag von Raphael »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Der Tatbestand der "Volksverhetzung" ist "mittealterlich" und hinter Positionen der Aufklärung zurück.
Ich frage mich, inwieweit Bischof Williamson überhaupt den Tatbestand "Volksverhetzung" erfüllt hat. :hmm:

Das inkriminierte Interview ist ja nun in einem hinterwälderischen Fernsehsender Schwedens ausgestrahlt worden. Weiten Teilen der deutschen Bevölkerung ist es nur dadurch bekannt geworden, weil die deutschen Medien hier einen Aufreger witterten und diese - im Gesamtzusammenhang des Interviews - eher nebensächliche Aussage in großen Lettern unter das Volk brachten.

Strafrechtlich ist es jedoch ausschlaggebend, ob Bischof Williamson auch "das Volk verhetzen" wollte.
Einfache Fahrlässigkeit - und die kann bei unglücklichen Formulierungen schon 'mal gegeben sein - reicht von ein paar Ausnahmen abgesehen gar nicht aus, um strafrechtlich belangt zu werden.

Es wird interessant sein, wie die Staatsanwaltschaft vor dem jetzt wohl erforderlichen öffentlichen Prozeß die Erfüllung des Tatbestandes "Volksverhetzung" begründet.

HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

Zwei juristische Klarstellungen:

1. In Strafsachen wird grundsätzlich immer in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt. Es ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, davon abzusehen. Ob das hier der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Anderenfalls könnte (ein weiterer) Haftbefehl gegen Bischof Williamson ergehen, um sein Erscheinen bei der Hauptverhandlung zu erzwingen.

2. Das Delikt der Volksverhetzung in der hier in Betracht stehenden Variante des § 130 Abs. 3 StGB setzt keinerlei Absicht voraus, "das Volk zu verhetzen". Es genügt, öffentlich Äußerungen getätigt zu haben, die nationalsozialistische Straftaten billigen, leugnen oder verharmlosen. Des weiteren muss man die Störung des öffentlichen Friedens durch diese Äußerungen billigend in Kauf genommen haben. Auch hier wird keine Absicht vorausgesetzt.

Was die Frage der Zuständigkeit angeht, gebe ich dir aber Recht. Wieso sich die deutsche Staatsanwaltschaft mit einem in einer schwedischen Zeitung geführten Interview eines britischen Staatsbürgers beschäftigt, ist mir auch noch nicht ganz plausibel. Einziger Grund wird wohl sein, dass die Äußerungen weder in Schweden noch in Großbritannien strafbar gewesen sind und man auf die zahlreichen Anzeigen wohl irgendwas tun wollte. Man kann das natürlich immer damit rechtfertigen, dass das entsprechende Interview auch in Deutschland erschienen und bekannt geworden ist und daher auch hier der juristische "Erfolg" eingetreten ist. Aber dann müsste man letztlich auch jede rechtsradikale Seite im Internet, die auf irgendeinem Server irgendwo in der Welt steht und von einem Ausländer erstellt wurde, zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens machen.
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civilisation
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von civilisation »

Das ganze Vorgehen der deutschen Justiz zeigt für mich (der kein Jurist ist) mal wieder eines:

Da werden dutzende, ja hunderte Strafverfahren nicht bearbeitet, die teilweise sogar schon durch Verjährung hinfällig geworden sind. Und im Falle Williamson wird ein derartiger Wirbel veranstaltet.

Gibt es eigentlich eine "Rangordnung", nach der Strafverfahren zu bearbeiten sind?

michaelis
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von michaelis »

Bezüglich der Zuständigkeit ist die Sache m.E: nach ziemlich klar:

Die deutsche Strafjustiz ist, soweit ich informiert bin, zuständig für Straftaten für Straftaten in Deutschland und von und an Deutschen im Ausland.

Das besagte Interview wurde von Bischof Williamson in Deutschland gegeben. Damit ist die deutsche Justiz zuständig.

Raphael

Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Raphael »

civilisation hat geschrieben:Das ganze Vorgehen der deutschen Justiz zeigt für mich (der kein Jurist ist) mal wieder eines:

Da werden dutzende, ja hunderte Strafverfahren nicht bearbeitet, die teilweise sogar schon durch Verjährung hinfällig geworden sind. Und im Falle Williamson wird ein derartiger Wirbel veranstaltet.

Gibt es eigentlich eine "Rangordnung", nach der Strafverfahren zu bearbeiten sind?
Grundsätzlich gilt das Legalitätsprinzip, d.h. wenn der Staatsanwaltschaft ein sog. Offizialdelikt "zu Ohren kommt", dann ist sie von Gesetzes wegen verpflichtet zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen.
Was die Intensität der Verfolgung einzelner Straftaten angeht, hat sie wohl einen relativ weiten Ermessensspielraum; ins besondere auch was die Einstellung von Verfahren angeht.

Faktisch ist jedoch zu beachten, daß jede Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft zumindest theoretisch gerichtlich überprüfbar ist. In der Praxis kommt das mangels öffentlichem Interesse nicht immer vor.
D.h.: Staatsanwälte müssen schon juristisch haltbare Gründe angeben, warum sie
- keinen Anfangsverdacht sehen
- das Verfahren einstellen
- das Verfahren im Wege des Strafbefehls beenden
- Anklage erheben
Zuletzt geändert von Raphael am Mittwoch 11. November 2009, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Sempre
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Sempre »

HeGe hat geschrieben:2. Das Delikt der Volksverhetzung in der hier in Betracht stehenden Variante des § 130 Abs. 3 StGB setzt keinerlei Absicht voraus, "das Volk zu verhetzen". Es genügt, öffentlich Äußerungen getätigt zu haben, die nationalsozialistische Straftaten billigen, leugnen oder verharmlosen. Des weiteren muss man die Störung des öffentlichen Friedens durch diese Äußerungen billigend in Kauf genommen haben. Auch hier wird keine Absicht vorausgesetzt.
Warum aber nimmt man Bischof Williamson dran und nicht den schwedischen TV-Sender? Wenn ich auf meiner Homepage die Schriften von Revisionisten verbreitete, wäre ich doch auch dran!?

Bischof Williamson berichtet, welche revisionistische Literatur er gelesen hat sowie welchen Inhalten dieser Literatur er traut. Warum verfolgt die deutsche Justiz nicht den Autor, Fred Leuchter, wohl aber Bischof Williamson?

michaelis hat geschrieben:Das besagte Interview wurde von Bischof Williamson in Deutschland gegeben.
Das ist aber keine Straftat. Es wird ja nicht nicht-öffentliche Meinungsäußerung bestraft sondern Volksverhetzung. Es ist erlaubt, jede Meinung zu äußern, solange dies nicht öffentlich geschieht. Es ist erlaubt, jede Meinung aufzuzeichnen. Nicht erlaubt ist u.U. die Veröffentlichung.

Aus welchem Grund kümmert sich die deutsche Justiz um Bischof Williamson, nicht aber um zahlreiche andere Ausländer, die im Ausland öffentlich, auch im TV, revisionistische Positionen vertreten?

Gruß
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Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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Damasus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Damasus »

HeGe hat geschrieben:2. Das Delikt der Volksverhetzung in der hier in Betracht stehenden Variante des § 130 Abs. 3 StGB setzt keinerlei Absicht voraus, "das Volk zu verhetzen". Es genügt, öffentlich Äußerungen getätigt zu haben, die nationalsozialistische Straftaten billigen, leugnen oder verharmlosen. Des weiteren muss man die Störung des öffentlichen Friedens durch diese Äußerungen billigend in Kauf genommen haben. Auch hier wird keine Absicht vorausgesetzt.
Sind denn eigentlich Mutmaßungen auch öffentliche Äußerungen? Ich meine mich zu entsinnen, dass Bischof Williamson "Ich glaube (belief), dass es keine Gaskammern gab" sagte und nicht den Mord bzw. die planmäßige Vernichtung der Juden negierte, einzig die Zahl der Opfer gibt er niedriger an, als ... ja als wer eigentlich?
Er stützt sich ja auch Quellen ... seis nun dahingestellt wie glaubwürdig diese sind. Dafür habe ich mich damit zu wenig beschäftigt - und offen gestanden interessiert es mich auch nicht. Fakt ist das himmelschreiende Unrecht allemal.
Ich galube nicht, dass Bischof Williamson die Verbrechen der Nazis negieren oder verharmlosen wollte. Wenn er dazu beigetragen hätte, dass sich kompetente Menschen (Historiker etc) mit einer sachlichen Aufarbeitung der im Umlauf befindlichen Zahlen beschäftigen würde, dann wäre es doch fast lobenswert.
Persönlich halte ich diese Art von bischöflichen Äußerungen zu politischen Dingen für unangebracht - ja geradezu dumm. Er hätte eigentlich durchschauen können, was seine (auch wenns in Schweden nicht strafbar ist) Äußerungen anrichtien würden - er hätte doch schlicht sagen können "Das gehört nicht zum abgesprochenen Themenbereich und ich möchte mich dazu nicht äußern". So hat er aber seiner eigenen Bruderschaft geschadet. :/
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Maurus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Maurus »

civilisation hat geschrieben:Das ganze Vorgehen der deutschen Justiz zeigt für mich (der kein Jurist ist) mal wieder eines:

Da werden dutzende, ja hunderte Strafverfahren nicht bearbeitet, die teilweise sogar schon durch Verjährung hinfällig geworden sind. Und im Falle Williamson wird ein derartiger Wirbel veranstaltet.
Den Wirbel macht doch die Presse. Die Justiz handelt das nach Schema F ab. Besondere Eile kann man ihr kaum unterstellen - 10 Monate brauchte sie für den Strafbefehl.

HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

michaelis hat geschrieben:Das besagte Interview wurde von Bischof Williamson in Deutschland gegeben.
Ist das so? Das hatte ich irgendwie nicht mehr im Gedächtnis. Dann ist die Frage der Zuständigkeit natürlich tatsächlich kein Problem mehr.
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michaelis
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von michaelis »

HeGe hat geschrieben:Ist das so?
Ja.
Das Interview wurde während eines Aufenthalts von Bischof Williamsom im Seminar der FSSPX in Zaitzkofen aufgezeichnet.

(Auch wenn das aus rheinischer Sicht fast schon Balkan ist, aber rein formell liegt Zaitzkofen in Deutschland)

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